vollkommen provokant gefragt: Wenn der KV gar kein Sorgerecht hat, kann dann irgendjemand im Namen des Kindes einer anderen Person klagen und den Sorgerechtsinhaber zur Zustimmung bitten/auffordern/übers Gericht einklagen??
Ja, das kann der nichtsorgeberechtigte Elternteil machen. Dazu gibt es auch schon einige Gerichtsentscheidungen der Zivilgerichte. Der nichtsorgeberechtigte Elternteil kann vor dem Familiengericht auf Zustimmung klagen und erhält dann für dieses eine Verfahren vor dem Sozialgericht Prozessvollmacht. Das sozialgerichtliche Verfahren wird i. d. Regel für die Dauer des Familienstreits ausgesetzt. Das Kind wird bei diesem "Rechtsgeschäft" weder massiv bevor-, noch benachteilt. Es geht um Grundsicherungsleistungen. Hier hat die Rechtsprechung das Kindeswohl ganz hoch aufgehängt.
Hier mal der Wortlaut aus den Gründen zu so einer Familiengerichtsentscheidung (gegen den Betreuungselternteil):
Zitat"Es.... ist davon auszugehen, dass es grundsätzlich dem Wohl eines Kindes entspricht, wenn sich der in engen finanziellen Verhältnissen lebende Umgangsberechtigte darum bemüht, während der Umgangszeiträume zusätzliche Mittel für das Kind zu erhalten, um besser für das Kind sorgen zu können.
Inwiefern die möglichen rechtlichen Anträge des KV des Kindes der TO hier überhaupt Erfolgsaussichten haben, vermag ich nicht zu beurteilen.