Lebensgefährte nähert sich immer wieder meinem Kind, wie soll ich mich verhalten?

  • Hallo,


    wie in der Überschrift erwähnt, nähert sich der Lebensgefährte 23J der Kindesmutter 24J immer wieder mein Kind. Da ich 34J fast alleinerziehend bin und mein 4 jähriger Sohn (bald 5) alle 2 wochen an einem Wochenende und alle 2 Wochen von Mittwoch bis Freitag bei seiner Mutter schläft, nähert der Lebensgefährte trotzdem mein Kind. Im August 2013 hat der Lebensgefährte einen Strafbefehl und eine lausige Geldstrafe in höhe von 300€ bekommen und der Beschluss lautete dass er sich meinem Kind nicht nähern darf, weil er nach 1 Jahr zugegeben hatte, angeblich den Bügeleisen auf dem Boden gestellt zu haben. Mein Sohn erlitt 3 Brandwunden am Bein. Das Gerichtsmedizin hatte eine Selbstgefährdung meines Sohnes ausgeschlossen. Es war von Kindesmisshandlung die rede. Bis heute weiß ich nicht ob die Mutter oder der Lebensgefährte die Verletzungen meines Sohnes zugefügt hatte. Im Dezember 2014 beim Amtsgericht, sagte die Mutter aus, dass sie von dem Lebensgefährten getrennt sei und versicherte dass in Zukunft der Lebensgefährte sich meinem sohn nicht mehr nähert. Die Aussage der Mutter hat sich bis heute nicht bewahrheitet. Durch die Aussage hat auch die Mutter plötzlich das Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommen. (Ich hattee bereits Berufung eingelegt). Den hatte ich vorher alleine. Durch Zufall habe ich im Januar 2015 die Mutter und den Lebensgefährten zusammen im Auto gesehen. Als ich meinen Sohn heute vom Kindergarten abholte, sagte er mir sofort dass der Lebensgefährte bei der Mutter im Wohnzimmer war und der Lebensgefährte aber nicht mit ihm gesprochen hatte und irgendwann ging. Das bedeutet für mich, der Lebensgefährte und die Kindesmutter verstoßen gegen die Auflage. Und das bedeutet für mich auch, dass der Lebensgefährte, sobald der kleine schläft sich dort wohl auch aufhält. Mein Problem mit den Jugendamt und Familiengericht ist, dass man mir die Version nicht glauben würde, da wird man sicherlich behaupten, dass ich mein Sohn beeinflusst hätte. Meine Anwältin habe ich schon darüber informiert, ich bezweifle aber ob das was bringt. Meine Frage an euch, hat jemand soetwas ähnliches erlebt? Wie soll ich mich verhalten? Oder wie kann ich vorgehen?


    Vielen Dank im voraus.

  • wo ist denn eine aussage eine auflage? gibt es ein umgangsurteil, wo vermerkt wurde, dass sich der lg nicht auf x schritte dem kind nähern darf? das er während des umgangs nicht anwesend sein darf? wenn da nur eine aussage getätigt wurde, dann gibts keine auflagen.

  • sorry, aber das klingt für mich sehr konfus... :bldgt:


    die mutter hat das kind zum umgang und der lebensgefährte ist auch da...und?? was hat er getan, dass er sich dem kind nicht nähern darf? war das bügeleisen ausschlaggebend, daß du bei gericht eine umgangsregelung erwirkt hast? und was steht da drin? :hae:


    ich blick da ned ganz durch.... :crazy


    lg casha

    *that makes me nobody so fast after*

  • hallo, danke für die Antworten. Ich entschuldige mich, dass ich mich nicht gut ausgedrückt habe.


    nana123454
    ja es gibt einen Umgangsurteil, dass sich der Lebensgefährte keineswegs mein Kind nähern darf, und das seit August 2013. Er darf während des Umgangs nicht anwesend sein. Und da der Lebensgefährte und die Kindesmutter sich nicht an die Auflage hält, ist der Lebensgefährte trotzdem während des Umgangs anwesend. Mein Sohn erzählte mir dass der LG da war.


    casha
    Der Kindesmutter wurde das Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht im Juni 2012 vom Jugendamt entzogen und voll auf mich übertragen, weil sie beim Jugendamt 3 diverse versionen erzählt hatte. Sie wurde beim Lügen ertappt. Irgendwann konnte die KM durch die Kinderschutzambulanz das Kind zu sich nehmen und seit August 2013 konnte der kleine wieder bei der Mutter übernachten, weil der Lebensgefährte nach 1 Jahr seit dem vorfall zugab den Bügeleisen auf dem Bodem gestellt zu haben. Der Lebensgefährte tat ihr den gefallen und bekam einen Strafbefehl. Im Beschluss steht auch dass der Lebensgefährte sich keineswegs dem Kind nähern darf. Doch die KM und der LG respektieren den Beschluss nicht und das ärgert mich.

  • und das ärgert mich.


    Ärgert es Dich auch das KM jetzt einen LG hat eine neue Beziehung begonnen hat


    Kontakt zwischen den Kindern und neuen Partner der Expartner wird man nie vollständig unterbinden können

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

  • casha
    Der Kindesmutter wurde das Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht im Juni 2012 vom Jugendamt entzogen und voll auf mich übertragen, weil sie beim Jugendamt 3 diverse versionen erzählt hatte. Sie wurde beim Lügen ertappt. Irgendwann konnte die KM durch die Kinderschutzambulanz das Kind zu sich nehmen und seit August 2013 konnte der kleine wieder bei der Mutter übernachten, weil der Lebensgefährte nach 1 Jahr seit dem vorfall zugab den Bügeleisen auf dem Bodem gestellt zu haben. Der Lebensgefährte tat ihr den gefallen und bekam einen Strafbefehl. Im Beschluss steht auch dass der Lebensgefährte sich keineswegs dem Kind nähern darf. Doch die KM und der LG respektieren den Beschluss nicht und das ärgert mich.


    danke für die ausführungen. bin aber anscheinend zu doof....verstehe das ganze immer noch nicht....SR und ABR entzogen weil 3 versch. versionen erzählt...versionen von was?? kapier ich nicht....durch die kinderschutzambulanz konnte der junge wieder zur mutter?? verstehe ich auch nicht....was hat das eine mit dem anderen zu tun, wenn du doch das SR hast??? weil ein bügeleisen am boden steht, darf der LG sich nicht mehr nähern?? ist mir zu hoch....mein sohn hat sich mal beim basteln mit der kinderschere geschnitten, weil ich für 2sek neben ihm nach seinem baby-bruder geschaut habe....mir wurde kein SR entzogen.... :hae::bldgt:


    wie gesagt: wahrscheinlich bin ich zu doof, die zusammenhänge zu kapieren, ich les einfach mal mit und hoffe, daß andere user licht in mein dunkel bringen :rotwerd


    lg casha

    *that makes me nobody so fast after*


  • Ärgert es Dich auch das KM jetzt einen LG hat eine neue Beziehung begonnen hat


    Kontakt zwischen den Kindern und neuen Partner der Expartner wird man nie vollständig unterbinden können


    Ne Luvi, wenn ich das richtig verstanden habe, darf der LG sich dem Jungen nicht nähern weil er ihn verletzt hat und die Mutter hat sich nun nicht mehr an den richterlichen Beschluss gehalten. :Hm

    Es ist besser,
    ein eckiges Etwas zu sein,
    als ein rundes Nichts.

  • Ne Luvi, wenn ich das richtig verstanden habe, darf der LG sich dem Jungen nicht nähern weil er ihn verletzt hat und die Mutter hat sich nun nicht mehr an den richterlichen Beschluss gehalten.


    :tuedelue Ja weil es einen Strafbefehl und eine Verhandlung gegeben hat



    :Hm nur werden solche Sachen erst nach einer Anzeige von der Staatsanwaltschaft verfolgt

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  • luvi,
    ich verstehe ehrlich gesagt nicht warum man glaubt, dass mich das ärgern würde dass die KM eine neue Beziehung hat.
    Ganz ehrlich, mir ist es egal mit wem die KM zusammen ist. Wer gibt das Kind und vertraut blind einem Lebensgefährten der eventuell das Kind geschlagen und misshandelt hat? Ich liebe mein Kind über alles und es ist als Vater meine Aufgabe das Kind zu schützen. Mir geht es nur um das Kindeswohl.


    Elin,
    du hast es richtig verstanden. genau so ist es.


    casha


    die Mutter ist nicht vertrauenswürdig, da sie permanent lügt. Es ist auch das 2. mal dass sie beim Amtsgericht gelogen hatte mit der Trennung. Nur so konnte sie leichter an die rechte kommen. Der Bügeleisen lag nicht einfach auf dem Boden wie es der Lebensgefährte schilderte.
    Ich habe 4 Seiten vom Rechtsmedizinisches Gutachten. Dafür ist es hier zu lang, deshalb nur das wichtigste:


    In der Beurteilung steht:
    Die 3 hier vorliegenden Wunden sind durch Einwirkung thermischer Gewalt (Hitze) zu erklären. Es liegen Verbrennungen zweiten Grades vor. Sie wären von ihrer Wundbegrenzung her gut mit der Beibringung durch ein heißes Bügeleisen zu erklären. Das Vorliegen von drei Brandverletzungen ist jedoch nur durch einen bewussten Vorgang zu erklären. Der von der Mutter angegebene Vorgang einer Selbstbeibringung durch das Kind ist aus rechtsmedizinischer Sicht nicht nachvollziehbar. Das zufügen bereits einer solchen Wunde versacht erhebliche Schmerzen, weshalb eine zweifache Wiederholung dieses Vorgangs nicht plausibel ist.


    Das Kind war erst 1 Jahr und 8 Monate alt.


    die 3 versionen der Mutter:


    1.Sie wäre eine im Badezimmer gewesen und das Kind alleine mit dem Bügeleisen.
    2. Ihr Lebensgefährte hätte gebügelt und hätte den kleinen unbeaufsichtigt alleine mit dem Bügeleisen gelassen. Die Mutter im Badezimmer.
    3. Sie wäre bei Freunden gewesen, er wäre unbeaufsichtigt nackt alleine mit dem Bügeleisen gewesen.



    Bis heute kenne ich die Wahrheit nicht. War das der Lebensgefährte oder die Kindesmutter? Das ist jetzt irrelevant.
    Mir geht es viel mehr darum, dass der Lebensgefährte sich einfach nicht von meinem Kind fernhält. Und das muss aufhören.


    Mein Sohn sagt er war da. Als ich meine Anwältin fragte ab wann mein Kind beim Gericht befragt werden kann.


    Meine Anwältin schrieb:


    in Angelegenheiten die das Kind angehen, muss das Gericht ein Kind anhören, wenn es das 14. Lebensjahr vollendet hat.
    Davor wird es angehört, wenn die Neigungen, Bindungen oder der Wille des Kindes von Bedeutung sind oder auch aus sonstigen Gründen..


    :wand

  • irgendwie ist deine geschichte nicht nachvollziehbar. das jugendamt entzieht kein sorgerecht und kein abr, es überträgt es auch nicht auf andere elternteile. das kann nur ein familiengericht. die geschichte glaub ich nicht.


    wenn es nun also eine verhandlung und einen strafbefehl gab, dann ist dieser sicher schon durchgestanden und geschichte. wenns also kein umgangsurteil gibt und keine strafbewehrte verfügung das lg sich nicht nähern darf, was solls also. er wird die geschichte bereuen und die beiden achten besser aufeinander. obs wirklich so war oder anders, werden nur die beiden wissen.


    stört es dich das ex einen neuen hat?

  • irgendwie ist deine geschichte nicht nachvollziehbar. das jugendamt entzieht kein sorgerecht und kein abr, es überträgt es auch nicht auf andere elternteile. das kann nur ein familiengericht. die geschichte glaub ich nicht.


    wenn es nun also eine verhandlung und einen strafbefehl gab, dann ist dieser sicher schon durchgestanden und geschichte. wenns also kein umgangsurteil gibt und keine strafbewehrte verfügung das lg sich nicht nähern darf, was solls also. er wird die geschichte bereuen und die beiden achten besser aufeinander. obs wirklich so war oder anders, werden nur die beiden wissen.


    stört es dich das ex einen neuen hat?


    Was ist bitte daran so schwer zu verstehen? Es gab ein Umgangsurteil in dem ganz klar drin steht das der Lebensgefährte dem Kind nicht nähern darf weil das Kind beim Umgang (höchstwahrscheinlich ) bewusst verletzt wurde man es ihm aber nicht nachweisen konnte. Ganz ehrlich da würd ich auch mein Kind schützen und alles erdenkliche tun das sich an das Urteil gehalten wird und dieser Mensch mein Kind nicht mehr sehen darf.



    Iponch80 was sagt denn deine Anwältin was man tun kann? Kann man das nicht irgendwie anzeigen das sich nicht an den Beschluss gehalten wird?

  • 1. Jugendamt informieren. Termin machen. Besprechen, ob mit Unterstützung des Jugendamtes der Umgang ausgesetzt wird. Bedeutet natürlich auch, dass du die Betreuung organisieren musst.
    2. Mit deinem Anwalt beraten und durchsprechen, wie das Urteil formuliert ist. Da es sich hier um eine Straftat handelt, sind mutmaßlich Polizei und Staatsanwaltschaft einzuschalten. Es ist deine Pflicht, bei Verletzung der Urteilsinhalte zum schutz des kindes alle hebel in Bewegung zu setzen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.