Mutter muss den wirklichen Vater nicht mehr preis geben. Verfassungsgericht rügt Bundesgerichtshof

  • Aber wenn es darum geht einen vater festzustellen muss dieser durchaus Auskunft über sein Sexualleben geben. Er darf den Test nämlich nicht verweigern und muss sich damit gefallen lassen, dass eine Frau behauptet mit ihm im Bett gewesen zu sein. Ob das in allen Fällen tatsächlich so war oder nicht spielt dann keine Rolle. Warum darf ein Mann seine Privatsphöre in diesem Fall nicht auch schützen?
    t


    Hm, also wenn ich dich richtig verstehe, ist dieses Urteil ganz in deinem Sinn, denn die Frau würde die Persönlichkeitsrechte des Vaters verletzen, wenn sie ihn nennt?


    Nochmal: Das Bundesverfassungsgericht sagt nicht, dass es aus Gründen der Gerechtigket so und so zu sein habe, sondern dass die rechtlchen Bestimmungen für die bisherige Praxis fehlen. Wie es mit dem von dir beschriebenen Fall ist, weiß ich nicht, so viel ich weiß, ist es durch ein Gesetz geregelt.

    Einmal editiert, zuletzt von Maunzelberta ()

  • Ja und nein.


    Derzeit ist die Gesetzeslage eben so wie sie ist. Slange eben nur die Ansprüche des Kindes und der Mutter betroffen sind. Nur, wenn es um die Regressansprüche eines anderen geht, dann wird der leibliche Vater geschützt. Sobald aber die Mutter auf die Idee kommt nun doch weiteren Unterhalt für das Kind vom tatsächlichen Vater zu fordern, dann kan nsie ihn natürlich dazu auffordern. Dann bekommt das Kidn weiter Unterhalt, eben von einem anderen Mann, aber der bisherige Zahldepp darf dann den Namen immer noch nicht wissen. Das sit eifnach absurd.


    Ja, ich wäre adfür, dass die Privatsphären von Vater und Mutter gleichermaßen geschützt werden dürfen. Dann aber bitte nur mit eine Regelung, dass eine Mutter die eben ein Kind unterschiebt für den entstandenen Schaden ggü. dem Kuckucksvater gerade steht. Ob sie dann dieses Geld dann von tatsächlich Vater zurückbekäme wäre dann ihr Problem, aber nicht mehr das des Kuckucksvaters.

  • bisherige Zahldepp darf dann den Namen immer noch nicht wissen


    Da ist mir das Zitat flöten gegangen aber es ist durchaus ein Unterschied ob man dem Amt oder dem Betrogenen einen NAMEN preis geben muss. Das Amt hat a) Schweigepflicht und steht b) nicht in einer persönlichen Beziehung zu diesem Menschen.


    Natürlich ist es falsch wenn ein angeblicher biologischer Vater, dem sämtliche Rechte zu einem Kind nicht gegeben wurden und der aber Unterhalt gezahlt hat ohne Kontakt sich als Kuckucksvater herausstellt keinen Schadensersatz bekommt. Allerdings fragt man sich schon warum ein solcher Vater nie früher auf die Idee zu einem Test gekommen ist :hae: . Wenn er allerdings eine soziale Beziehung zum Kind hat ist das eher verständlich. Dann finde ich es allerdings seltsam warum er plötzlich nicht mehr der Vater sein will nur weil das Kind andere Gene hat. Also wenn ich als Vater derart rausgehalten wurde (und nicht weil mir die Angebote vom JA oder der Mutter diesbezüglich nicht gepasst haben) würde ich auf alle Fälle einen Test machen wollen vor allem wenn in Frage kommt, dass da vielleicht noch andere Männer im Spiel waren. Ist das Kind durch eine kurze Affäre angeblich gezeugt - tja, dann wäre auch ein Test nicht unvernünftig und könnte keinen Vertrauensbruch mehr darstellen, weil ja schon lang einer passiert ist. Also so ganz schrecklich find ich das immer noch nicht ...


    Warum ist das immer negativ belegt hier mit "angefochten" vorher mit "Zweifel"
    Was ist daran falsch das ein Vater nach der Geburt die 100% Sicherheit hat das es sein biologisches/leibliches Kind ist


    Von mir nicht. Das Einzige was ich sagen wollte, ist dass ich keinen Test brauche wenn ich jemandem vertraue. Ein Abstammungstest bei jedem Baby ist halt deshalb absurd weil immer noch die meisten Kinder keine Kuckuckskinder sind. Wenn jemand Zweifel hat dann ist ein Test das beste, was er tun kann und das ist natürlich nichts "falsch" daran. Warum auch? Wenn ihm das wichtig ist ...


    Nur wenn die vaterschaft schon festgestellt wurde kann der Mann ein Abstammungsgutachten verlangen


    Stimmt. Vor Anerkennung der Vaterschaft und bis zu 2 Jahren nach dieser wird ein Abstammungstest gemacht. Das ist im Prinzip das Gleiche, nur hat dieser sofortige rechtliche Konsequenzen, falls der angegebene Vater nicht der gleiche ist. Das Abstammungsgutachten nicht.

  • Entschuldigung, vielleicht habe ich es überlesen, aber eine Frage stellt sich mir:


    Wenn der soziale Vater sein Geld zurückhaben möchte, dann würde er quasi die Vaterschaft dann weiterreichen und würde damit die Verbindung, auch die soziale Vaterschaft damit abgeben, oder? Und sollte das Kind in einem Alter sein, dass es das mitbekommt, dann wäre das fürs Kind der super-GAU oder?


    Gab es nicht auch ein Urteil, in dem der soziale Vater trotz Kuckucks-Kind die Vaterschaft um keinen preis abgeben wollte? Und mit dem Kindeswohl argumentiert wurde? Gibt es nicht auch diese zwei-Jahresregel? Müsste die dann nicht außer Kraft treten, damit der Name überhaupt Relevanz erlangen könnte? Man kann ja auch den leiblichen Vater nicht zu Zahlungen verdonnern, wenn er dafür die Vaterschaft nicht bekommt? Oder verstehe ich etwas falsch?

  • Zitat

    In einem anderen Verfahren war gerade höchstrichterlich entschieden worden, dass ein durch Samenspende gezeugtes Kind sehr wohl das Recht hat, den Namen des Vaters einzuklagen.


    Ich sehe da keinen Widerspruch zum aktuellen Urteil.


    In letzterem wiegt das Recht des Kindes auf seine Abstammung höher als die Privatspäre der Mutter.


    Im Vergleich dazu wird das Recht des sozialen Vaters den Namen des biologischen Vaters zu kennen geringer gewichtet als die Privatsphäre der Mutter.

  • Gab es nicht auch ein Urteil, in dem der soziale Vater trotz Kuckucks-Kind die Vaterschaft um keinen preis abgeben wollte? Und mit dem Kindeswohl argumentiert wurde? Gibt es nicht auch diese zwei-Jahresregel? Müsste die dann nicht außer Kraft treten, damit der Name überhaupt Relevanz erlangen könnte? Man kann ja auch den leiblichen Vater nicht zu Zahlungen verdonnern, wenn er dafür die Vaterschaft nicht bekommt? Oder verstehe ich etwas falsch?


    Naja manchen geht es nur ums Geld anderen um das Kind


    Gibt ja auch Stiefväter die auch keine Vaterschaft anerkannt haben die Umgang bekommen


    Nur weil man erfährt oder mitbekommt bzw zweifel hat der leibliche Vater zu sein muss man ja nicht die Vaterschaft aberkennen
    Da reagiert jeder etwas anders


    :hae: und wenn ich mich nicht Irre ging es im besagten Fall darum das die Mutter den sozialen Vater seine Rechte verweigerte mit der Begründung er ist nicht der leibliche Vater
    :devil: böse gesagt als Zahlesel und Ersatzvater war er bis zur Trennung gut genug


    Und ein leiblicher Vater wird auch zu erst einen Vaterschaftstest wollen
    dann hat er aber die selben Rechte wie jeder Vater
    im Idealfall hat das Kind dann sogar zwei Väter die sich kümmern


    :tuschel Das soll es sogar schon geben ohne Kuckuckskind
    das sich der soziale Vater und der leibliche Vater gleich intensiv um ein Kind kümmern


    Beispiele sind auch Stiefväter, Next etc. hier wird ja meistens nur geschrieben wenn es mal nicht klappt und Probleme gibt

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg


  • Wenn der soziale Vater sein Geld zurückhaben möchte, dann würde er quasi die Vaterschaft dann weiterreichen und würde damit die Verbindung, auch die soziale Vaterschaft damit abgeben, oder? Und sollte das Kind in einem Alter sein, dass es das mitbekommt, dann wäre das fürs Kind der super-GAU oder?


    Genau das frage ich mich auch schon die ganze Zeit, denn nur so könnte ich mir das dann auch vorstellen und deswegen verstehe ich den ganzen Ärger über das Urteil einfach nicht.


    Jeder eingetragene Vater hat doch entweder die Vaterschaft anerkannt oder war mit der Mutter zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet und hat damit eben nun mal ein gewisses Vertrauen bekundet. Trotzdem hätte er ja 2 Jahre die Möglichkeit gehabt auch ohne Verdacht de Vaterschaft anzufechten. Hat er mindestens 2 Jahre glücklich mit der Mutter zusammengelebt, dann besteht doch schon eine gewisse Bindung zum Kind. Ich würde meinen 2-jährigen und auch meinen 1-jährigen um keinen Preis der Welt mehr aufgeben wollen, ganz egal wie die genetische Beziehung aussieht und auch ganz egal, wie viel Geld ich in den nächsten Jahren noch dafür zahlen müsste (unter den Selbstbehalt fällt auch kein zahlender Vater).


    Und noch eine Frage, wie sieht das denn aus bei Paaren, die die ganze Zeit weiter zusammen gelebt haben? Kann der Scheinvater dann sämtliches Geld, was er in das Kind investiert hat zurückfordern, weil er es ja unter Vorspiegelung falscher Tatsachen getan hat? Muss er dann z.B. das Geld, was er von staatlicher Seite zu unrecht bekommen hat auch wieder zurück zahlen (z.B. falsche Steuerklasse...)? Wenn er rückwirkenden Unterhalt bekommt, erklärt er ja im Grunde seine Vaterschaft auch rückwirkend für falsch. Ich finde diesen Gedanken ehrlich ganz schön traurig... Überhaupt diese ganze Diskussion um das Geld, als wäre das Kind irgendein Gegenstand, der nun nichts mehr wert ist, da er die falschen Gene hat.

  • Das eigentlich traurige sind Frauen, die einem Mann ein Kind unterschieben. Denn sie sind es, die für den Super Gau beim Kind die Verantwortung tragen.


    Noch trauriger ist es, wie selbstverständlich andere das Problem ausbaden zu lassen und wie selbstverständlich zu erwarten, dass sowas keine Konsequenzen für sie zu haben hat und die Scheinväter ja selber schuld sind. Sie hätten ja alle gerichtlich einen Vaterschaftstest pro Forma erzwingen können. Nur so um sicher zu gehen, nicht das er der Frau nicht traut, ne. Kostet ja auch nichts und ein Vertrauensbruch stellt so en Test ja auch für keine Frau dar. Wurde ja in vielen anderen Fäden schon oft für absolut verständlich und nachvollziehbar bekundet.


    Väter stellen sich einfach nur an. Ist doch nur blödes DNA. Immerhin ist er sozialer Vater und darf in jedem Fall auch nachdem die KM sich von ihm getrennt hat zu jeder Zeit und wie gewohnt seine Kinder beteuen und gross ziehen.


    Es kommt auch nie vor, dass die Ehefrau den Kerl rausschmeisst, Betreuungsunterhalt und KU fordert, und der Mann sein Erbe, sein Haus und sonstwas verliert um dann gesagt zu bekommen. Übrigens, bin jetzt mit dem richtigen Vater wieder glücklich und zusammen. Überraschung. Danke für die Kohle, Umgang musst du dir erklagen, viel Spass und danke für dein Haus. Du durftest für ne Zeit lang Vater spielen, dass sollte es dir wert gewesen sein. Wichtig ist nur, dass Mütter nicht mit Konsequenzen rechnen müssen. Schliesslich ist das ganz schlimm für ihre Kinde.


    Der weiter oben beschriebene Fall, dass ein Scheinvater weiterhin die Vaterrolle einnimmt und die vater-Kind Beziehung intakt bleibt und trotzdem die Mutter verklagen würde, ist vielleicht nicht die geschickteste Art, die Rechtslage als gut und richtig zu befinden. Und wer sich in andere Situationen nicht hineinversetzen kann, der wundert sich tatsächlich darüber, dass sich jemand über das Urteil aufregt.


    Dabei finde ich selbst dieses Urteil gar nicht als soooo ärgerlich. Harmlos im Vergleich zum Urteil, dass Mütter per se von Straftaten frei spricht und die Regresspflicht auf den nächsten Mann weiterreicht. Und dort durch die unerwartete finanzielle und emotionale Lage die nächste Familie zerstört. Ärgerlich ist auch, dass der Gesetzgeber aufgrund dieses Urteiles nichts unternehmen wird. Die, die es verbockt haben, werden sich solange wie möglich verklagen lassen, bis sie sich regen.

  • Ärgerlich ist auch, dass der Gesetzgeber aufgrund dieses Urteiles nichts unternehmen wird. Die, die es verbockt haben, werden sich solange wie möglich verklagen lassen, bis sie sich regen.


    Danke Summerjam, :daumen



    nur das Wort "Gesetzgeber" - das werde ich fortan nur noch in der weiblichen Form nutzen: "unsere Gesetzgeberin".


    Und am liebsten würde ich ihr noch einen Doppelnamen verpassen. :D


  • Zu befürchten haben doch nur diejenigen etwas die ihre Partner anlügen
    Egal ob Mann oder Frau [/size][/color][/font]


    Dieses "Argument" wird von so ziemlich allen krankhaft eifersüchtigen und unter Wahnvorstellungen leidenden Personen gebracht, was sie schockierenderweise noch völlig legitim finden. Nach dem Motto "wenn du nichts zu verbergen hast, musst du mir x beweisen, weil sonst hast du ja was zu verbergen". Abgesehen davon, dass - wenn man das weiterspinnt - es unsere "jeder ist erstmal unschuldig, bis ihm/ihr das Gegenteil bewiesen worden ist" Grundlage kippen würde, halte ich das für ein absolutes Fehldenken, mit dem man so oder so nur gegen die Wand fahren kann.


    Wie schon geschrieben - die Gemeinschaft kann froh sein, dass die Gesetze von unabhängigeren Instanzen gemacht werden. Wenn es nach einigen hier ginge, würden wir irgendwann nur noch überwacht, kontrolliert etc.. Warum auch nicht... hat ja keiner etwas zu verbergen, der nichts Unrechtes tut...


    So ein Schmarn, entschuldigt. :kopf

  • Schade dunkelbunt das es für dich anscheinden völlig in Ordnung und legitim ist, dass Frauen ganz bewusst Männer um ihre Vaterschaft bringen dürfen bzw. den falschen die Vaterschaft aufzwingen und das sie das ganz ungestraft und ihne die Verantwortung übernehmen zu müssen dürfen.

  • Also ich möchte nur noch einmal kurz anmerken, dass ich das Verhalten der Frau (oder meinetwegen auch Frauen) absolut verurteile und jederzeit JA schreien würde, ginge es um die Frage, ob sie dafür zahlen sollte(n). (In welcher Form auch immer, Betrug ist es ja.)


    Mir stellt sich halt nur immer noch die Frage nach der Relevanz des Namens des leiblichen Vaters. Wenn es darum geht, dass der soziale Vater die Vaterschaft aberkennt und der leibliche diese anerkennen muss, dann ... aber ist es rechtens, dass ein Mensch, der ebenso betrogen wurde, aufeinmal riesige Unterhaltsschulden hat, wo er noch nicht mal vom Kind wusste? Ich dachte auch, Unterhaltsschulden würden sich nur ansammeln, wenn man betitelt ist? Bzw. wenigstens davon wusste?


    Schuldige ist hier ganz klar die Frau. Leidtragende sind die Väter und das Kind (oder die Kinder). Aber der Name des leiblichen Vaters ändert für mich in dieser Konstellation noch immer nichts. Außer wenn das Kind klagen würde, dass es wissen will, wer der Vater ist. Oder die Frau zukünftig Gelder vom Staat beziehen möchte.


    Mir geht es nicht darum, die Frau zu schützen - aber ich bin auch gegen die Todesstrafe. Persönlichkeitsrechte zu verletzen, nur um auch dem Täter Rechte abzuerkennen, halte ich für falsch. Schadenersatz von der Frau, klar. Aber die juristische Relevanz bzgl. des Namens ist mir nicht klar. Aber vielleicht mag mich jemand aufklären.

  • Schade dunkelbunt das es für dich anscheinden völlig in Ordnung und legitim ist, dass Frauen ganz bewusst Männer um ihre Vaterschaft bringen dürfen bzw. den falschen die Vaterschaft aufzwingen und das sie das ganz ungestraft und ihne die Verantwortung übernehmen zu müssen dürfen.


    Hast du meine Beiträge alle und richtig gelesen? :hae:


    Es ging um den "Vorschlag" nach JEDER Geburt einen DNA-Test durchzuführen!


    Wie sich Männer und Frauen gegenseitig betrügen, spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle, da für den Einzelfall Möglichkeiten existieren, um rechtlich dagegen vorzugehen. Was in solchen Diskussionen für mich nur immer sehr deutlich wird - je emotionaler und vorgeschädigt die Menschen im Einzelnen, desto anmaßender die Forderungen - und das direkt an die gesamte Gemeinschaft. Und dann geht es angeblich nur um die finanzielle Wiedergutmachung. Ahja. :hae:


    Edit: Im Kern geht es darum, zu kontrollieren. Nur in welcher Relation steht die Kontrolle der Allgemeinheit, die eng mit der Abgabe von Privatsphäre und Würde verknüpft ist, zu solchen Einzelfällen?

  • Jede Frau ist doch heute aufgeklärt. Wenn ich mit einem Mann in die Kiste steige und nicht verhüte, oder was schief läuft, kann ich schwanger werden. Man sollte sich vorher überlegen, ob man im "Fall des Falles" den Partner als Vater akzeptieren würde!!! Alles andere ist für mich Nutt... haftt!!! Das Kind hinterher um den Vater zu betrügen oder jemandem das Kind als Kuckuckskind unterzujubeln ist für mich eine Straftat! Als Mann muss man sich auch überlegen, mit wem man rümvö...t. Selbst ein Kondom könnte reißen. Leidtragende für die Geilheit ohne Verstand sind die Kinder, die in teils unmöglichen Verhältnissen aufwachsen. Manche Kinder haben bei Geburt schon verloren.
    Kinder, die ihren leiblichen Vater nicht kennen, haben oftmals psychische Störungen.
    Einen Mann als "Zahlmeister" auszugucken, der nach Jahren erfährt, dass er doch nicht der Vater ist, ist Betrug und gehört bestraft.
    Dem "Zahlmeister" nicht den Namen des biologischen Vaters zu nennen, ist moralisch verwerflich.
    Unterhaltsvorschuss (Geld vom Staat kassieren) und den Vater nicht zu nennen ist Sozialbetrug. Soll der Staat, also die Gemeinschaft für den one-night-stand bezahlen??? Toller Stundenlohn!!!

  • Irgendwie geht das Zitieren bei mir manchmal nicht richtig. Keine Ahnung warum.


    rosi:


    Also jede/R egal ob er verhütet oder nicht hat über eine mögliche Elternschaft "nachzudenken" und alle tun das immer. Und wer mal einen "Fehler" macht gehört "verdammt"? Und jeder muss den anderen so gut kennen, dass er genau wüsste, wie dieser sich als Vater/Mutter mal verhalten würde? Jemand als "Nutte" zu bezeichnen, der keine "Kristallkugel" hatte, oder einmal einen One-night-stand ... also entschuldige mal... (Übrigens hatte ich nie einen - was aber meine persönliche Sache ist - aber das von außen so pauschal zu verurteilen finde ich schrecklich) (- ach ja und ein Mal V**** rum und eine Frau verhält sich "nut... haft"?)


    Kinder, die von ihren Eltern "schlecht" behandelt werden haben oft psychische Störungen. Kinder, die schwierige Scheidungen hinter sich haben haben oft psychische Störungen ... Das ist eine nichtsagende Pauschalaussage - sorry. Alle möglichen Leute haben psychische Störungen. Pauschalieren hilft niemandem. Mit dem Begriff "psychische Störung" gleich bei der Sache zu sein und das als Laie irgendwem zu diagnostizieren halte ich für gefährlich... (Z.b. haben adoptierte Kinder nicht unbedingt eine Störung auch wenn sie ihre leiblichen Eltern NICHT kennen, manche tun das ja, manche wollen es nicht mal...)


    Ja einen Mann als "Zahlmeister" auszugucken gehört bestraft und ist moralisch falsch. Der Name des richtigen Vaters - ist aber für die Moral unerheblich. (und höchstens finanziell interessant - wobei auch der moralisch gesehen meiner Meinung nach nicht nachträglich zur Kasse gebeten werden dürfte, sofern er nicht am "Betrug" mitgewirkt hat)


    Nein, der Staat sollte nicht für "One-night-stands" bezahlen. ABER wir leben in einem Sozialstaat (noch) und in dem kommt die Gemeinschaft für nichterwerbsfähige Personen auf für die die nächsten Verwandten nicht vollständig aufkommen können. Das wären hier die Kinder, die nicht dafür bestraft werden dürfen wie sie entstanden sind. Sie können nun mal für die ganze Sch*** nichts.

  • Richtig,


    aber wenn ein Mann in einer Beziehung lebt, dann vertraut er ja erstmal und geht nicht davon aus, dass die Frau noch fremdschläft. Er hat darüber nur eine Kontrolle. Nämlich immer und ständig Kondome zu benutzen oder sich einer Vasektomie zu unterziehen (und voher genügend Sperma einfrieren). Eine tatsächliche Kontrolle hat nunmal nur die Frau.


    Nicht umsonst ist ein Kind nur dann Jude, wenn es von einer jüdischen Mutter geboren wurde.

  • Richtig,


    aber wenn ein Mann in einer Beziehung lebt, dann vertraut er ja erstmal und geht nicht davon aus, dass die Frau noch fremdschläft. Er hat darüber nur eine Kontrolle. Nämlich immer und ständig Kondome zu benutzen oder sich einer Vasektomie zu unterziehen (und voher genügend Sperma einfrieren). Eine tatsächliche Kontrolle hat nunmal nur die Frau.


    Nicht umsonst ist ein Kind nur dann Jude, wenn es von einer jüdischen Mutter geboren wurde.


    :ohnmacht:


    Ach Gottchen und was macht Frau wenn Mann fremdschläft und dort ein Kind zeugt? Natürlich hat das genau mit dem Thread hier wenig zu tun, aber Du verwehrst Dich gegen Pauschalierungen und machst genau das Gleiche.


    Eine tatsächliche Kontrolle hat Frau nur wenn sie sterilisiert ist!


    Ich dachte aus dem Zeitalter sind wir raus das nur Frau für die absolute Verhütung zuständig ist. :kopf

    Es ist besser,
    ein eckiges Etwas zu sein,
    als ein rundes Nichts.

  • Richtig,


    aber wenn ein Mann in einer Beziehung lebt, dann vertraut er ja erstmal und geht nicht davon aus, dass die Frau noch fremdschläft. Er hat darüber nur eine Kontrolle. Nämlich immer und ständig Kondome zu benutzen oder sich einer Vasektomie zu unterziehen (und voher genügend Sperma einfrieren). Eine tatsächliche Kontrolle hat nunmal nur die Frau.


    Nicht umsonst ist ein Kind nur dann Jude, wenn es von einer jüdischen Mutter geboren wurde.


    Es soll sich jetzt jede Frau aufgrund der biologischen Tatsache, dass nur Frauen schwanger werden und Kinder bekommen können, kontrollieren lassen?! Auf rechtlicher Basis?!


    Noch dreister geht es nicht, oder? :kopf

  • nur das Wort "Gesetzgeber" - das werde ich fortan nur noch in der weiblichen Form nutzen: "unsere Gesetzgeberin".


    Und am liebsten würde ich ihr noch einen Doppelnamen verpassen.


    Es heisst ja auch schon lange nicht mehr Vaterland, sondern Mutterland. Und dann gibt es da die Stäätin.
    Um Doppelnamen-Bindestrich mache ich einen weiten Bogen. Was passiert eigentlich, wenn eine DoppelnamIn-Bindestrich die andre heiratet? Heisst die dann Lisa Schwarzer-Schnulze-Neudorfer-Schnarrenhügel? Ich hoffe doch, hier gibt es eine maximale Anzahl an Bindestichen, die verwendet werden dürfen? :frag