Aber wenn es darum geht einen vater festzustellen muss dieser durchaus Auskunft über sein Sexualleben geben. Er darf den Test nämlich nicht verweigern und muss sich damit gefallen lassen, dass eine Frau behauptet mit ihm im Bett gewesen zu sein. Ob das in allen Fällen tatsächlich so war oder nicht spielt dann keine Rolle. Warum darf ein Mann seine Privatsphöre in diesem Fall nicht auch schützen?
t
Hm, also wenn ich dich richtig verstehe, ist dieses Urteil ganz in deinem Sinn, denn die Frau würde die Persönlichkeitsrechte des Vaters verletzen, wenn sie ihn nennt?
Nochmal: Das Bundesverfassungsgericht sagt nicht, dass es aus Gründen der Gerechtigket so und so zu sein habe, sondern dass die rechtlchen Bestimmungen für die bisherige Praxis fehlen. Wie es mit dem von dir beschriebenen Fall ist, weiß ich nicht, so viel ich weiß, ist es durch ein Gesetz geregelt.