ratlos...Kur abgelehnt, Widerspruch ebenfalls abgelehnt und nun?

  • Hmmm, eigentlich steht schon alles im Betreff....


    Was kann ich noch tun?


    Der Kurantrag wurde über eine Beratungsstelle eingereicht, die Ablehnung der KK kam, es wurde ein Widerspruch mit Dringlichkeitsattest vom Hausarzt eingereicht und der MDK empfiehlt der KK abzulehnen, die Ablehnung bekomme ich dann kommende Woche schriftlich. Der Doc sieht mich als dringend kurbedürftig an, ich sehe das sowieso so, die 4 Jahre seit der letzten Kur sind ebenfalls um.


    Welche Schritte kann ich nun gehen, um meinen - eigentlich gesetzlichen Anspruch - einer Mutter Kind Kur durchzusetzen?


    Kind darf übrigens nur Begleitkind sein.


    Vollzeit berufstätig (täglich knapp 12 Std. außer Haus), Mutter und Hausfrau mit diversen "Problemchen" reicht offensichtlich nicht aus, als dass ich als kurbedürftig angesehen werde, dabei gehe ich seit langer Zeit weit über mein eigenes Limit hinaus und lebe nur noch von Tag zu Tag, weil ich es anders schon seit ca. 1 Jahr gar nicht bewältigen kann, zu funktionieren.


    Wisst ihr Rat?

    Meine Finger sind offensichtlich immer schneller oder langsamer?? (wer weiß das schon??) als meine Gedanken, daher seht mir die Rechtschreibfehler (Flüchtigkeitsfehler) nach oder malt sie bunt an :blume

  • Mit welcher Begründung hat denn der MDK die Kurbedürftigkeit verneint??


    Hört sich doch alles recht seltsam an... Vielleicht musst Du erstmal krank werden, damit die KK merkt, dass Du am Limit gehst??

  • Der MDK ist bei einer Mutter-Kind-Kur eingeschaltet?
    Bei Mutter-Kind-Kur geht es doch - da gesetzlich festgeschrieben - einzig um die Erfüllung der Formalien.
    Oder ist hier eine "normale" Kur mit Begleitkind beantragt worden?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.


  • Wisst ihr Rat?


    Gegen einen ablehnenden Widerspruchsbescheid der KK ist nur noch Klage vor dem Sozialgericht möglich. Wende dich mal an den VdK oder den SoVD, die helfen da mit einer Beratung weiter und die Mitgliedsbeiträge und Verfahrenskosten sind überschaubar.


    Vorab dringend Akteneinsicht (Gutachten MDK) , beantragen, sonst kann man kaum wirksam zu den (ablehnenden) Entscheidungsgründen
    Stellung nehmen.


    Für eine Klage vor dem Sozialgericht benötigt man keinen Rechtsanwalt, aber es wäre dann besser, jemanden mit langjähriger Erfahrung dabei im Boot zu haben. Soweit ich weiß, fallen auch keine Gerichtskosten an. Ich persönlich habe mit dem Sozialverband Deutschland gute Erfahrungen gemacht. Ein Verfahren vor dem Sozialgericht dauert aber ziemlich lange bis zu einer Entscheidung. Da würde ich unter einem Jahr keine Entscheidung erwarten, wenn es nicht gerade lebensbedrohlich wird. Man kann auch ein Gegengutachten fordern, kann sogar den Gutachter selber benennen, aber dafür muß man in der Regel auch einen Kostenvorschuß leisten. Könnte ggf. eine Rechtsschutzversicherung übernehmen, wenn die Sozialrecht mit abdeckt.

  • Es ist gängige Praxis, dass der MDK bei Mutter- und Kind Kuren eingeschaltet wird - leider ;-)


    Aber es kommt auch selten vor, dass die Mutter- und Kind Kuren nach einem Widerspruch noch einmal abgelehnt werden. Da würde mich die Begründung ebenfalls interessieren.


    Sofern der Widerspruch nicht mit Rechtsbehelfsbelehrung (also Hinweis darauf, dass nur noch der Klageweg bleibt) abgelehnt wird gibt es vielleicht noch die Möglichkeit noch einmal mit einer ganz ausführlichen Begründung und einem ganz ausführlichen ärztlichen Attestes und dem Hinweis des behandelnden Arztes, dass er gerne auch mit dem Arzt beim MDK im persönlichen Telefonat weiteres erläutert in einen weiteren Widerspruch zu gehen.


    Interessant ist jetzt aber erst mal wieder Ablehnung des Widerspruches aussieht und geschrieben ist...

    Liebe Grüße
    Dani




    Gefühle brauchen keine Rechtfertigung - sondern Verständnis


  • oder haben sie dich evt an die REntenversicherung weiter verwiesen?...hm, habe ich noch nie gehört, dass mukikuren nach einem widerspruch nicht genehmigt wurden.....ich dachte ja eher, wenn die Zeiten eingehalten worden sind, dass dann eine mukikur gezahlt wird....


    ****sprachlos bin...

  • Dank euch erstmal.


    ****sprachlos bin...



    ich auch!


    Die erste Ablehnung wurde mit dem Satz abgelehnt, dass nicht alle ambulanten Maßnahmen vor Ort ausgeschöpft sind. Gilt seit 2012 nicht mehr so.


    Die zweite Ablehnung habe ich gestern nur mündlich erhalten, es ist gestern bei dem MDK raus und geht erst zur KK und danach zu mir, also vor Mitte nächster Woche werde ich die Rückmeldung/Begründung wohl nicht erhalten.


    Die "nette" Sachbearbeiterin hat mir empfohlen dann eine "offene Badekur" zu machen, die KK bezuschusst das.... stimmt, bei 14 Tagen steuern die 182 Euro dazu...das kostet allerdings für Töchting und mich um die 2.500 Euro *shocked* und da ist dann noch nichtmal An- und Abreise dabei.


    Da ich nunmal auch zu der Gruppe der verarmten Alleinerziehenden gehöre, ist da nun wirklich nicht drin finanziell.


    Beraten war ich mit dem Kurantrag durch die AWO, die ziehen sich aber gerade zurück, weil es das "noch nie gegeben hat", vor einer Klage scheuen die sich, wollen die nicht, ist mir auch ehrlich gesagt nicht mit geholfen, wenn sich das über ein Jahr hinziehen kann. Deren einziger Vorschlag ist ein unverzüglicher Wechsel der KK. Habe ich mich dann gestern auch schon drum gekümmert, bringt aber nichts, da auch die anderen KKs die Unterlagen zum MDK schicken und meist deren Empfehlung folgen.


    Werde mich mal über die Vereine?, die F4tH3R F16URE genannt hat informieren.


    Ansonsten bin ich noch immer über jeden weiteren Ratschlag dankbar.

    Meine Finger sind offensichtlich immer schneller oder langsamer?? (wer weiß das schon??) als meine Gedanken, daher seht mir die Rechtschreibfehler (Flüchtigkeitsfehler) nach oder malt sie bunt an :blume

  • huhu,
    es gibt ein gutes forum im netz-wenn du magst google mal und meld dich da an..........da wirst du viele infos bekommen-leider aber auch geschichten wie deine lesen..........


    ich mochte es nicht schreiben, aber ja ein kk wechsel bewirkt wunder.(ist wohl glueckssache bei mir war es so)
    da deine kur nicht vorzeitig ist, muss der MDK nicht eingeschaltet werden, es kann also genauso gut sein das es von der kk gleich bewilligt wird, wie bei mir die kur nach 3 jahren, hatte am montag alles abgeschickt (ein monat bei der neuen kk) und am do. telefonisch bestaetigt bekommen es klappt, sowie samstag darauf alle papiere und montag wusste ich dann schon wann und wohin es geht (selbst drum gekuemmert).
    das ist alles nach einem kk wechsel geschehen.
    leider klappt auch das nicht immer so. aber ich bin sehr zufrieden gewesen..........
    achso zu dem antrag hab ich immer noch sachlich ein paar eigene zeilen geschrieben, zu meinem zustand, wie und was bei uns laeuft und wie es mir damit geht, zudem was ich fuer ziele hab und in der kur erlernen will.


    ein klageweg wuerde ich auch nicht machen, wechsel die kk oder warte einen monat und beantrage alles nochmal..........


    ich wuerde es dir so goennen und wuenschen.........alles gute und liebe............

    Kinder die geliebt werden, werden erwachsene die liebe schenken koennen.


    [font='Tahoma, Arial, Helvetica, sans-serif'] "In meinem Leben habe ich unzählige Katastrophen erlitten. Die meisten davon sind nie eingetreten."

  • Eine Möglichkeit besteht noch: Beschwerde einlegen beim Bundesaufsichtsamt für Versicherungswesen in Bonn (oder sind die auch schon in Berlin jetzt?). Diese Aufsichtsbehörde kontrolliert alle Versicherung und prüft, ob die gesetzeskonform handeln. Eine Beschwerde bewirkt, dass die Bonner deine Akte bei der Versicherung anfordern (also daten und Nummern und so mitliefern ...). In der Praxis sorgt das in hoher Fallzahl dazu, dass die Versicherung - hier. KK - kurzfristig die Sache durchziehen bzw. genehmigen und dem Bundesamt dies mitteilen. Die fragen dann wiederum beim Beschwerder nach, ob er in diesem Falle - seiner Beschwerde wurde abgeholfen - die Beschwerde zurück zieht. Was man dann natürlich gern macht ...
    Für die Versicherung ist es nämlich blöde, wenn ihr unsauberes Arbeiten nachgewiesen werden könnte durch die Aufsichtsbehörde. Darum versuchen die mit hohem Einsatz zu verhindern, dass die Akten nach Bonn gehen. - Dieser Weg ist übrigens erheblich schneller als der Weg übers Sozialgericht.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Vielen lieben Dank für eure Tipps, aber ich brauche das nun alles nicht mehr *freu*


    Habe ja neulich den Anruf von der KK bekommen, dass der MDK meinen Widerspruch abgelehnt hat und sie mir deshalb eine Ablehnung schicken müssen, daraufhin habe ich ja hier gepostet.


    Nun ja, was soll ich sagen....meine Unterlagen wurden der Teamleitung der KK vorgelegt, mein "Fall" nochmal durchgesprochen und die KK hat die Kostenübernahme bewilligt :thumbsup: und somit können wir nun doch dieses Jahr eine Mutter-Kind-Kur antreten *yeah* :thumbsup:

    Meine Finger sind offensichtlich immer schneller oder langsamer?? (wer weiß das schon??) als meine Gedanken, daher seht mir die Rechtschreibfehler (Flüchtigkeitsfehler) nach oder malt sie bunt an :blume