Schulpraktikum und Haftpflicht

  • Hallo,
    Sohnemann macht gerade ein Praktikum als Maler.In seiner Schusseligkeit hat er sich auf eine Werkzeugkiste die recht abgelutscht und verbraucht ist ist gesetzt.Jetzt hat diese eine Beule.Es ist ein Schaden entstanden. Jetzt stellt sich die Frage,ist man den nicht in diesem Zeitraum über die Haftpflicht der Schule versichert???
    Die Lehrerin konnte mir nix dazu sagen, sie muß selbst sich erst informieren.Wir sind versichert, ich habe es unsere schon gemeldet,aber mit dem Vermerkt das man erst die Rechtslage mit der Schule klären muß und das die Kiste schon recht gebraucht ist.
    Meine persönliche Meinung ist es, das man sich eine neue kaufen möchte auf unsere Rechnung.Ist gemein gedacht,aber meine Vermutung.Was sagt ihr?
    lg

  • Kiste kaputt/schließt nicht mehr - ist ein Schaden - auch wenn sie vorher schon unansehnlich war, aber funktionstüchtig.
    Grundsätzlich sollte die Schule so eine Versicherung haben - wird oft als Paket angeboten und ist in der Regel auch im Praktikumsvertrag erwähnt.


    Ich hab manchmal solche Fälle, allerdings geht es da um größere Summen wie Schlüsselverlust bei Schließanlagen.


    Stellt sich die Frage was für eine Kiste es war - eher das 30 oder 300 Euro-Modell.

  • Bei meiner Tochter damals, durfte keiner an einem Praktikum teilnehmen, wenn er vorher nicht das ausgefüllte Formular von den Eltern unterschrieben für so eine Versicherung beim Klassenlehrer abgegeben hatte.
    Der Betrieb bekam dazu auch eine Kopie, sonst hätte sie auch dort gar nicht anfangen dürfen.


    Diejenigen, die zu schusselig waren, mussten diese Woche Praktikum mit dem Hausmeister der Schule verbringen. :D Und es gab jedes Jahr ein paar Kandiaten.

  • Ich stelle auch die Frage,weil er kein Praktikumsplatzt ausserhalb unser Wohnorts suchen durfte,wobei der nächste Ort gerade 1 Haltestelle weiter ist.Er nicht aus dem Ort zu den Baustellen darf usw...alles wegen dem Versicherungsschutz, da frage ich mich, ob sowas nicht schon drin ist,wen er selbst sehr eingeschränkt deswegen ist.

  • Baustellen ausserhalb des Ortes....innerhalb ok.Habe mit der Lehrerin telefoniert,sie sagte, sie kennt sowas nicht *extra Haftpflichtversicherung für die Kinder abzuschließen für Praktikas * :wow Sie sagt, sie haben ein versicherungspaket,was drin ist weiß sie nicht,das wird sich bei der Lehrerkonferrenz morgen klären..... sie sagt, in 25 Jahre Dienst,hätte es noch nie sowas gegeben.*erstaundlich,wen man bedenkt das die Kinder 5 Praktikums machen müssen bis zum Abschluss.Und alleine dieses Jahr 2 stk...alles nicht so ganz verständlich für mich...ich weiß für Jugendliche bis 14 müssen diese sogar zum Arzt fürs Praktikum....aber das ist alles Böhmische Dörfer

  • Ich kenns so: jedes Kind, das ins Praktikum geht, muss eine Haftpflichtversicherung haben.
    Da ich als Lehrer aber nicht sicherstellen und kontrollieren kann, wie und ob die Schüler genau versichert sind, wird die Haftpflichtervsicherung immer über die Schule abgeschlossen. Und das dann im Paket für das ganze Schuljahr. Ist nicht sehr teuer, wesentlich weniger Aufwand als jeden Schüler extra für die paar Wochen versichern. Und sinnvoll.

  • Wenn das Praktikum von Schulseite vorgeschrieben ist, muss der Schulträger auch für den Versicherungsschutz sorgen.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Ich kenne das nur so das die Schule für den versicherungsschutz sorgt.


    Hat sich denn der Maler dazu geräuspert? Erwartet er Ersatz? Ich kenne es nämlich so das wir eher davon ausgehen das mal was schief geht. Es kann immer mal passieren das ein Praktikant was fallen lässt o.ä. das wird hier eher unter "Pech gehabt" verbucht. Mein Chef würde da nichts für nehmen. Vielleicht machst Du Dich verrückt und für den ist das gar kein Thema?
    Kommt sicher gut an wenn man nachfragt und ist dann vielleicht ganz schnell vom Tisch?


    Liebe Grüße

    Einmal editiert, zuletzt von Kaffeetante69 ()

  • Hier im Bundesland sind Schüler im Praktikum über das Land versichert. Dies wird im Praktikumsvertrag zwischen Eltern/Schüler - Praktikumsbetrieb - Schule entsprechend definiert. Bedeutet vor allem: Verunfallt der Schüler, greift die Landesversicherung, nicht die Berufsgenossenschaft des Arbeitgebers.
    Ob aber hier ein Versicherungsfall vorliegt? Auch ein Praktikant ist wie ein anderer Firmenmitarbeiter zu unterweisen, zu beaufsichtigen und anzuleiten. Wenn der Lehrling oder der Geselle sich auf die Kiste gesetzt hätte, gäbe es auch nüscht.
    Der Arbeitgeber muss solche Verluste in Kauf nehmen.


    Gegen grobe Fahrlässigkeit könnte der Arbeitgeber zivilrechtlich vorgehen. Es ist aber wohl keine. Setzt sich einer auf des Arbeitgebers Kiste, weil keine Sitzgelegenheit zur Verfügung steht, bleibt der Arbeitgeber wohl selbst sitzen - auf dem Schaden.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Da ein Praktikum eine Schulische Maßnahme ist, sind die Kids normalerweise über die Schule versichert. Man unterscheidet zwischen schulisch angeordneten Praktikas (weil das im Bildungsplan vorgesehen ist) und freiwilligen Praktikas, weshalb das eine eine schulische Bildungsmaßnahme bleibt und das andere eine freiwillige Maßnahme, die im Zweifel über das Jobcenter U25 genehmigt werden muss und das Kind dann über das Land versichert ist. War bei meiner Tochter ähnlich. Schulische Praktikumszeit im Altersheim, da waäre die Haftpflicht der Schule in Anspruch zu nehmen, im Versicherungsfall und beim freiwilligen Praktikum, jeden Samstagmorgen ein Jahr lang, da brauchten wir die Genehmigung des Jobcenters U25 (weil die bei uns für die Schulabgänger zuständig sind).


    Außerdem MÜSSEN die Arbeitgeber eine Betriebshaftpflicht haben, da dies Vorschrift der GewO ist!


    In jedem Fall sind Kinder über Schule und Praktikumstelle versichert! Es sei denn, ein Betrieb ist KEIN Ausbildungsbetrieb, weshalb der auch keine Praktikas anbieten dürfte, bzw. Praktikanten gar nicht aufnehmen dürfte!


    Im Fall der Werkzeugkiste: Lasst den ungeschickten AZUBI über die Kiste fallen, dann gibt es ne neue auf Betriebskosten ..... because of Betriebshaftpflicht und gestelltes Arbeitsgerät! Anders bei Berufsbekleidung! Die muss der AZUBI selbständig kaufen, wofür ja auch die Ausbildungsvergütung da ist, um Kosten für Berufsbekleidung, Fahrten zu und von der Arbeitsstelle und Berufschule und schulische Hilfsmittel gedacht ist! Alle anderen Geräte muss der Arbeitgeber zur Verfügung stellen, damit der AZUBI seine Ausbildung vernünftig machen kann, bzw. die Arbeiter ihre Arbeit korrekt leisten können. Ich kenne keinen Staplerfahrer, der seinen Stapler selbst mitbringen muss! Und AZUBIS im Bereich Lagerlogistik machen ihren Staplerschein im Rahmen der Ausbildung, weil dies im Ausbildungsrahmenplan ausdrücklich steht!

    Sei Deinen Freunden nah und Deinen Feinden näher! :welcome

    2 Mal editiert, zuletzt von Mit-mir-nicht ()

  • eine Haftung kann mEn. nur dann irgendwie in Betracht kommen, wenn Deinem Sohn Vorsatz, oder ggf. auch grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann-


    keine mir bekannte Haftpflicht greift aus meiner Sicht in diesem Fall bzw. kann auch nur irgendwie greifen-


    Das einzige, was ich mir irgendwie vorstellen kann (aber- das ist bei einer Werkzeugkiste schon weit hergeholt) wäre, dass er explizit und nachweislich bei der Einweisung bereits darauf hingewiesen wurde, dass er sich nicht auf diese Kiste setzen darf- und, dass dies bereits einmal vorher passiert ist, und ihm auch da (schriftl. oder unter Zeugen) deutlich gemacht wurde, dass dies nicht erlaubt ist....


    dann- und auch nur dann käme eine Haftung in Frage... wobei er (bzw. Du) dann auf den Kosten sitzen bleiben würde-


    Es ist grds. Angelegenheit des Praktikumsbetriebes die üblichen Gefahren, die sich aus der beruflichen Tätigkeit ergeben zu tragen- diese können weder auf AN, noch auf Praktikanten abgewälzt werden-


    Wäre es so, dass Dein Sohn selber haften muss, dann (und auch nur dann) greift die Versicherung der Haftlicht, welche die Schule idR. abschliesst-

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Hallo?gehts noch?
    ich lasse nicht zu das man meine Versicherung ausnutzt, ich zahle ja dafür. Und das ist kein schaden.verarschen lasse ich mich nicht...sorry, die scheiß egal Einstellung besitze ich nicht! :angry

  • Siehst du, und genau das finde ich schon. Dein Sohn hat ne Delle reingemacht. Das ist Fakt. Er hat sich drauf gesetzt und dafür ist eine Werkzeugkiste nun mal nicht gedacht. Dafür gibt es Stühle. Und egal wie die Kiste ansonsten aussieht, die Delle ist von deinem Sohn. Aber das schein DIR schei...egal zu sein ;-)



    Kiki


    Edit: und deine Versicherung scheint sich ja nicht ausgenutzt zu fühlen. Also warum machst du dir Probleme, wo keine sind? Warum beschäftigst du dich mit sowas Unnötigem? Die Sache hätte anscheinend ja schon lange vom Tisch sein können.

    Wer glücklich ist, ist selber schuld!

    Einmal editiert, zuletzt von FraumitKind ()