gsr unterschriften vom uet - was ist denn eine angemessene frist?

  • Hi,
    Vom KV werden Unterschriften benötigt.
    Email wird ignoriert, Handy scheint mal wieder nicht mehr aktuell.
    Bei der Postadresse gehe ich momentan noch davon aus, das sie noch aktuell ist.


    Korrekt wäre dann doch jetzt Kopien der Formulare auf denen sein Autogramm gefragt ist unter setzung einer angemessenen Frist per einwurfeinschreiben zu schicken?


    Was wäre eine angemessene Frist? 14 Tage?
    Gibt es noch andere Optionen vor dem gang zu Gericht die ich grad nicht auf dem Schirm habe?
    Danke für eure antworten schon mal.
    Wo ich mit meiner Wut grad hinsoll weiss ich auch noch nicht. Ach was Wut..,entsetzen, wie man sich dertmassen von seinem Kind abwenden kann.

  • Hi,
    ich denke, die Länge der Frist ist auch davon abhängig, für was und wie schnell du die Unterschrift brauchst.


    Z.B. bei evtl. dringenderen gesundheitlichen Angelegenheiten wären mir 14 Tage zu lang .


    Und ich würde auch dokumentieren, das er auf Emails und sms oder ähnliches nicht reagiert.
    In der heutigen Zeit nur brieflich kann GSR nicht unbedingt sooo gut funktionieren wie nötig fürs Kind...
    ( Könnte mir durchaus vorstellen , das im Ernstfall auch ein Gericht da Bedenken haben könnte.....)

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love:

    Einmal editiert, zuletzt von AlwaysHope ()

  • Ich denke, 14 Tage ab Zustellung ist eine angemessene Frist-


    Bei dem Gang zu Gericht käme es drauf an, wofür so dringend eine Unterschrift benötigt wird-
    vielleicht hilft es, wenn das Jugendamt ihn dann mal anschreibt (soll bei manchen KV funktionieren)


    Bei mir persönlich hat es seit 16 Jahren ziemlich (mit ein wenig :tuedelue ) gut ohne irgend eine Unterschrift vom KV geklappt....


    ansonsten wäre wohl der Gang zu Gericht... je nach Sachlage von einfacher "Unterschriftersetzung" (geht wohl relativ problemlos) bis zur Übertragung von Teilen der Sorge (Gesundheit, Vermögen) notwendig-

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Es geht um den Kostenübernahme Antrag für eine Legasthenie Therapie und seine Einwilligung für eine Psychotherapie weil Kind eher schlecht mit dem kontaktabbruch zurechtkommt.
    Also nix lebensbedrohliches, aber auch nichts was ich gewillt bin unendlich in die länge zu ziehen, denn nötig ist beides.

  • Es geht um den Kostenübernahme Antrag für eine Legasthenie Therapie und seine Einwilligung für eine Psychotherapie weil Kind eher schlecht mit dem kontaktabbruch zurechtkommt.


    Wenn ein absoluter Kontaktabbruch herrscht, dann wäre ja irgendwie eine Voraussetzung, dass Du ASR bekommst (und schlüssig-)


    Jeder Therapeut wird versuchen (gerade bei gemeinsamen SR) beide Elternteile zu involvieren... und irgendwie kann ich mir vorstellen, dass er nicht unterschreiben wird, da ja schon in dem Ansatz eine "Schuld" auf ihn verlagert wird- das ist sehr schwierig ihm das als sinnvoll "zu verkaufen"-


    Wichtig fände ich, dass Du dem Schreiben an ihm die entsprechenden ärztl. Atteste und Gutachten u.ä. beilegst, damit er vielleicht den Sinn sehen kann :daumen

    Lieber Gruss


    Luchsie


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    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • verweigerte unterschriften wären ja schon mal ein fortschritt ;)
    macht er aber normal nicht, er stellt sich nur gern tot und sitzt aus.


    welche atteste/gutachten? (wer soll die ohne unterschrift erstellen?) ich hab eins über die legasthenie - das ist ein magerer dreizeiler und eines für die kostenübernahme der legasthenietherapie nach paragraph 35sonstwas durch das jugendamt, das ist sehr ausführlich und recht unverblümt was die situation mit dem kv angeht - ob das dann beim kv besser ankommt als mein neutrales "kind hat schwierigkeiten mit der trennungssituation" sei mal dahingestellt.
    abgesehen davon weiss er das kind sich schwertut mit seinem kontaktabbruch - ua. hat ihn die erziehungsberatung angeschrieben, er möchte sich doch einmal bei ihnen melden weil kind ihn so vermisst.
    auch kind hat ihm geschrieben alles ohne reaktion seinerseits.


    jaja mit tüdelü behelf ich mir auch - aber wenns um psychologen, psychiater oder kostenübernahmeanträge beim jugendamt geht ist vorbei mit tüdelü - ohne unterschrift gibts weder termin noch bearbeitung.


    btw weiss er durchaus von der legasthenie - um die oben angeführten gutachten erstellen zu lassen brauchte ich letztes jahr ja schon seine unterschrift.
    damals hatte ich noch nichtmal die adresse - und die auskunft von ra und gericht war zusammengefasst etwa: ohne ladefähige adresse geht eh nix, schriftlicher kontakt ist ausreichend und zumutbar, adresse muss er mir nicht mitteilen, die darf ich selbst herausfinden und verweigern also dagegen arbeiten tut er sich ja auch nicht wenn er nichts tut.


    per zufall bekam ich seine neue handynummer und sprach dann eine woche lang ausgewählt freundlich und sachlich mein sprüchlein auf die mailbox
    nach einer woche wars ihm dann wohl zu doof und er teilte mir mit einem 2 zeiler ohne weitere nachfragen mit ich möge ihm das formular einscannen und mailen, er würde dann unterschreiben.


    das wird wohl der grund sein, weswegen diese nummer nun wieder dauerhaft nicht erreichbar ist.


    aber zumindest hab ich dieses jahr eine adresse

  • So nun denke ich habe ich lange genug auf eine Reaktion auf die email gewartet, heute geht das einschreiben raus.
    2 fragen hätte ich noch zum Unterschrift gerichtlich ersetzen lassen.


    Wenn ich nun eine Frist von 14 tagen setze, dann an Tag 17 zum Amtsgericht gehe, der dortige Apparat anläuft und eine Woche später doch noch die unterschriebenen unterlagen ankommen - was geschieht dann?


    Wie ist das mit den gerichtskosten , bleiben die bei mir oder werden die wie zB bei sorgerechtsanträgen auf beide seiten verteilt?


    Mir gehts darum, das letzteres den KV evtl motivieren würde innert der Frist zu antworten.

  • Wenn Du Frist und Nachfrist gesetzt hast und beides verstrichen ist, dann würde ich den Weg übers Gericht gehen. Bei mutwilligem Nichtmelden dürften dann alle anfallenden Kosten dem Verweigerer aufgebrummt werden, egal ob dann noch eine Unterschrift nachgereicht wird.


    So ähnlich war es bei jedenfalls.

  • Danke. Machts Sinn im gleichen Schreiben (mal wieder) auf das gsr und die notwendige Kommunikation und das umgangsrecht des Kindes hinzuweisen? Unser Sohn bat mich auch den KV zu bitten ihn zu besuchen.
    Oder besser ein eigenes schreiben?

  • In einem Schreiben an den Vater auf die grundsätzliche Mitarbeit wegen des GSR hinweisen? Warum nicht, schaden kann es mit Sicherheit nicht. So kannst Du noch einmal den direkten Zusammenhang aufzeigen zwischen benötigten Unterschriften wegen des GSR und gleichzeitigem "Totstellen" und Aussitzen, dass sich beides irgendwie ausschließt.


    Falls noch nicht geschehen, kann auch ein direkter Hinweis nicht schaden, dass bei weiterer Fristverstreichung der Weg übers Gericht unumgänglich ist...mit den wahrscheinlichen Konsequenzen, dass er dann die Kosten zu tragen hat.


    Achte vor Gericht nur darauf, dass kein Vergleich geschlossen wird, denn dann bist Du an den Kosten beteiligt. Lass Deinen Anwalt Kostenübernahme durch die Gegenseite beantragen.


    Den Wunsch des Sohnes würde ich sogar unbedingt mit in das Schreiben aufnehmen. Traurig, dass der Sohn so einen Weg gehen muss, an den Vater zu appellieren, aber wenn es anders (direkt) nicht geht....dann so.


  • Hallo mariachia,


    da nicht zu erwarten ist, dass KV auf das Einschreiben reagiert und da die Therapien eine gewisse Dringlichkeit haben, würde ich den Antrag nun sofort stellen.


    Sollte der Vater dann auf das Schreiben des Gerichts antworten und/oder tatsächlich seine Zustimmung erteilen, ziehst Du Deinen Antrag wieder zurück. Es gibt Gerichte, hier keinerlei Gebühren verlangen. Tun sie das doch, beläuft sich das in der Größenordnung um die 90 Euro.


    Da hier im Themenstrang von einem Anwalt die Rede war:
    Falls Du nicht VKH bekommst, würde ich an Deiner Stelle den Antrag ohne Anwalt stellen wollen. Das geht recht einfach, indem man beim Rechtspfleger des Amtsgerichts vorstellig wird, alle die Sache betreffenden Papiere dabei hat (zzgl. Ausweispapiere, Geburtsurkunde und Scheidungsurteil/Erklärung der gemeinsamen Sorge). Der Rechtspfleger erstellt den Antrag dann für Dich.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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