Finanzielle Beteiligung an Klassenfahrt

  • Wie handhabt Ihr es,wenn es um groessere Ausgaben , wie bspw. Klassenfahrten geht, beteiligt Ihr den anderen Elternteil an den Mehrkosten ?

    Auch aus Steinen,die Dir in den Weg gelegt werden,kannst Du etwas Schönes bauen. ( Erich Kästner)


    Wege entstehen dadurch,dass man sie geht. ( Franz Kafka)

  • Das wäre schön... beim Sohn hat sich einmal die Oma väterlicherseits beteiligt. Vater zahlt seit kurzem ganz wenig Unterhalt sonst nie was. Bei der Tochter besteht (auf Wunsch des Vaters) keinen Kontakt zu diesem. Er zahlt widerwillig den von seinem Anwalt festgelegten Mindestunterhalt, er hätte zwar mehr aber das Fass mach ich sicher nicht auf. Wenn man ein gutes Verhältnis hat kann man sicher darüber reden, oder?

  • Hallo


    Soweit ich informiert bin, ist sowas im laufenden Unterhalt angeblich abgedeckt. Insofern werde ich da wenig Chancen haben. Hier sagt der Vater jedesmal, er würde sich beteiligen, ich möge die Rechnung vorlegen. Dann kommt nichts mehr. Also rechne ich nicht mehr mit ihm, sondern werde jetzt monatlich 5€ zurück legen. Im Laufe der kommenden Schuljahre sollte der Betrag dann reichen.


    Gruß

  • KV hat mir zugesichert,einen Teil ( = 150€) der insgesamt 375 € für die Klassenfahrt zu übernehmen. Ich befürchte aber,dass er
    dann den Unterhalt , den er eh immer erst am Monatsende zahlt versucht zu schieben.

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    Wege entstehen dadurch,dass man sie geht. ( Franz Kafka)

  • Klassenfahrten sind planbare Kosten die mit dem Unterhalt beglichen sind,
    der andere Elternteil kann sich freiwillig beteiligen, müssen tut er nicht.

    Wenn ich in die Hölle komme, verlässt der Teufel seinen Thron und flüstert:


    "Willkommen zurück Meisterin!"

  • Klassenfahrten sind planbare Kosten die mit dem Unterhalt beglichen sind,
    der andere Elternteil kann sich freiwillig beteiligen, müssen tut er nicht.





    In meinem Fall zahlt der KV Unterhalt weit unter dem Regelsatz, insofern ist ein Ansparen schon recht schwierig. Ich bin jeden Monat froh,wenn wir ueber die
    Runden kommen.

    Auch aus Steinen,die Dir in den Weg gelegt werden,kannst Du etwas Schönes bauen. ( Erich Kästner)


    Wege entstehen dadurch,dass man sie geht. ( Franz Kafka)

  • Es gibt zu Klassenfahrten unterschiedliche Ansichten.


    Man sagt auch, dass es bei den unteren Stufen der Düsseldorfer Tabelle nicht möglich ist, anzusparen und somit Klassenfahrten sehrwohl als Sonderbedarf gesehen werden, d.h. dann anteilig je nach Einkommen aufgeteilt werden können.


    Bei uns war das bis jetzt immer der Fall.


    Ansonsten, hat zwar nichts mit Unterhalt zu tun, gibt es doch auch Zuschüsse von Schule bzw. Elternbeirat für Geringverdiener (und die Grenzen sind da teilweise ganz schön hoch). Hast Du das schon mal probiert?

  • du kannst über bildung und teilhabe die kosten der klassenfahrt beantragen als geringverdiener oder aufstocker oder wohngeldbezieher. oder bei einer stiftung - so es eine gibt - einen antrag stellen.

  • In meinem Fall zahlt der KV Unterhalt weit unter dem Regelsatz, insofern ist ein Ansparen schon recht schwierig. Ich bin jeden Monat froh,wenn wir ueber die
    Runden kommen.



    Dann ist er erst recht nicht verpflichtet noch was für die Klassenfahrt zuzugeben denn auch er muss ja irendwovon leben,
    in diesem Falle gibt es verschiedene Untersützungen, entweder übers Amt oder über diverse Stiftungen.
    Die Lehrer wissen da sehr gut Bescheid und werden dir , selbstverständlich unter Verschwiegenheit anderen gegenüber,
    behilflich sein.


    Kurz gesagt, in diesem Fall bist Du in der Pflicht dich um alternativen zu bemühen das Geld aufzutreiben.


    Bei uns wird es so gehandhabt das die Klassenfahrt rechtzeitig bekannt ist, incl. Kosten, und dann auch die Eltern die es nicht
    so dicke haben, rechtzeitig ansparen können, das kann dann schon mal heißen das ich monatlich 20 Euro einbuchen darf.

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  • wenn du damit den Mindest-Kindesunterhalt meinst - und er ein Mangelfall ist - dann ist jeder weitere Euro "nice to have"





    Der KV arbeitet als freier Journalist und nebenbei im Theater,inoffizielll, denke ich .Krankenversicherung und Steuern zahlt er seit Jahren nicht.
    Ein wirklicher Mangelfall ist er nicht,nur wenn es darum geht,Unterhalt zu zahlen. Vielleicht verstehst Du meine Verärgerung..

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  • Nee,hab' ich noch nicht probiert, hab' so ' n bisschen Hemmungen, um Hilfe zu bitten. Möglicherweise bleibt mir aber gar nichts weiter uebrig,
    Wohngeld ist noch nicht durch,Unterhaltsvorschuss für meine Söhne auch noch nicht,und der Juengste macht dieses Jahr auch noch eine Klassenfahrt.
    ( Hab' ich jetzt erst erfahren,da die Jungs neu auf der Schule sind)

    Auch aus Steinen,die Dir in den Weg gelegt werden,kannst Du etwas Schönes bauen. ( Erich Kästner)


    Wege entstehen dadurch,dass man sie geht. ( Franz Kafka)

  • Das sind aber Hemmungen an falscher Stelle!!!


    Ich hatte da auch Bammel, aber ist alles halb so wild.


    Und wie weit ist der Wohngeldantrag? Dann gäbe es ja, wie oben von jemandem schon erwähnt, ja noch BuT! Verschenk doch da kein Geld!!!
    Erkundige Dich doch bitte bei den entsprechenden Stellen, dass er Antrag auf Wohngeld gestellt ist, was Du jetzt für Möglichkeiten hast....

  • Also nachdem sich mein Ex bei der festen Zahnspange geweigert hat sich mit zu beteiligen und ich die Kosten da jetzt alleine trage was bisher uk die 800 Euro waren. Habe ich ihn dann doch nochmal drauf angesprochen wie es bei der Klassenfahrt (300 Euro) und der Anschaffung einer gebrauchten Klarinette(395 Euro) für das Schul-Orchester aussieht weil ich so langsam an meine Grenzen komme und sich das auch nimmer mit den normalen Unterhalt mit abdecken lässt und er hatte dann doch mal ein einsehen und gibt mir ein Drittel der Kosten (260 Euro) dazu. Das ist allerdings nach zehn Jahren Trennung das 1. Mal!!!!!

    LG N. :winken:
    .
    1 + 1 = 4 :love:


    - 1 wenn die Ex-Frau so ist wie sie hier bei uns ist ;(

  • Das sind aber Hemmungen an falscher Stelle!!!


    Ich hatte da auch Bammel, aber ist alles halb so wild.


    Und wie weit ist der Wohngeldantrag? Dann gäbe es ja, wie oben von jemandem schon erwähnt, ja noch BuT! Verschenk doch da kein Geld!!!
    Erkundige Dich doch bitte bei den entsprechenden Stellen, dass er Antrag auf Wohngeld gestellt ist, was Du jetzt für Möglichkeiten hast....





    Der Wohngeldantrag ist genau vor 4 Wochen gestellt worden. Muesste hoffentlich bald durch sein.

    Auch aus Steinen,die Dir in den Weg gelegt werden,kannst Du etwas Schönes bauen. ( Erich Kästner)


    Wege entstehen dadurch,dass man sie geht. ( Franz Kafka)

  • Naja, ich weiß nicht.... hier in München kann das oft auch Monate dauern.... (es herrscht überall extremer Personalmangel)


    Aber ich drück die Daumen, dass es bei Euch schneller geht!

  • Hallo,

    Wie handhabt Ihr es,wenn es um groessere Ausgaben , wie bspw. Klassenfahrten geht, beteiligt Ihr den anderen Elternteil an den Mehrkosten ?

    Die gehen bei uns grundsätzlich durch zwei.


    Beherzige den Vorschlag der Teilhabe. Informiere dich, ich in der Meinung du kannst das jetzt schon stellen, auch wenn der Antrag auf Wohngeld noch nicht durch ist. DIe werden dir schon sagen, was Sache ist.


    Gruß :winken:



  • Danke Canchero,das war ein guter Hinweis,hab' mich noch mal schlau gemacht und kann den Antrag auch schon vor dem Entscheid über den Wohngeldantrag stellen.

    Auch aus Steinen,die Dir in den Weg gelegt werden,kannst Du etwas Schönes bauen. ( Erich Kästner)


    Wege entstehen dadurch,dass man sie geht. ( Franz Kafka)

  • Danke Canchero,das war ein guter Hinweis,hab' mich noch mal schlau gemacht und kann den Antrag auch schon vor dem Entscheid über den Wohngeldantrag stellen.


    man muss auch für das BuT nicht zwingend Leistungsbezieher sein - es gibt auch Grauzonen-Entscheidungen im Einzelfall für Familien die nahe an den Grenzen liegen

  • Bestimmte Ausgaben wie z. Bsp. eine Abschlussfahrt (10. Klasse) gelten als Sonderbedarf.
    Auch Fahrten aufgrund von Behinderung, Erkrankung des Kindes sind Mehrbedarf.


    Allerdings, wo nichts zu holen ist! KV von meinem Kind lebt im Ausland, da etwas über das JA zu erreichen ist aussichtslos.
    Gehaltsnachweise erhalte ich nicht freiwillig vom ihm und habe zuletzt 2010 den Unterhalt duch das JA berechenen lassen. Mitllerweile ist Kind Nummer 4 unterwegs, so dass ich jetzt eher um Kürzung des Unterhalts von seiner Seite befüchte. Dass die neue Lebensgefährtin ebenfalls ebenfalls gut verdient, wird ja außer acht gelassen. Ist zum Kotzen..