Umgangsregelung - ja oder nein

  • Wir sind jetzt seit zwei Jahren getrennt. Am 11.3. werden wir voraussichtlich geschieden :tanz . Letztes Jahr hatte er die Kinder an sieben WE , zwei Wochen im Sommer und eine im Winter. Oster- und Herbstferien sagte er kurzfristig ab. :motz:


    Im Januar begann er eine neue Stelle, bei der er montags bis freitags 15.00 auf Montage ist. Zu Anfang versprach er noch, dass er die Kinder trotzdem nehmen würde, nun ist es aber so, dass er bis jetzt ein Mal sonntags hier war und die Mädels zum Schwimmen abgeholt hat. Ich weiß, dass er oft samstags schwarz arbeitet, zahlt aber nicht MUH. Zur diesjährigen Ferienregelung bekomme ich keine Antwort und plane daher ohne ihn.


    Jetzt zu meiner eigentlichen Frage. Werde ich bei der Scheidung gefragt werden ob der Umgang geregelt ist? Oder interessiert die das nicht wenn vorher kein Antrag gestellt wurde? Eine Bekannte bekam nach der Scheidung ein Schreiben vom JA mit der Bitte um Stellungnahme ob ein vermittelnde Gespräch nötig sei oder nicht. Bekommt das jeder? :Hm


    Und würdet ihr an meiner Stelle versuchen den Umgang regeln zu lassen? Wenn ja wie? Auf meine Frage wann er die Kinder Wiedersehen möchte, bekomme ich zur Ausrede, dass er das noch nicht sagen kann, denn angeblich müsse er spontan auch am we für seinen AG arbeiten. Klar, der denkt ich sei doof! :rolleyes2:


    Einerseits denke ich, dass erzwungener Umgang nicht richtig ist, andererseits sehe ich Wie unsere Kleine leidet. Sie sagt ihm auch immer wieder, dass sie ihn vermisst und fragt wann er wieder kommt. Auch sie bekommt keine Antwort. Außerdem hätte ich auch gerne mal kindfrei. Das zb die Ferienbetreuung ein Problem ist, muss ich euch wohl nicht sagen. Mein EX ist so ein Jasager. Ich könnte mir vorstellen, dass er sich nicht trauen würde zb einer gerichtlichen Regelung zu widersprechen.


    Was soll ich machen? ?(

  • Bei Gericht wird nur auf Antrag etwas geregelt. Also kein Antrag auf Regelung des Umgangs, dann kein Beschluss darüber.


    Was jetzt aber richtig ist, darüber scheiden sich die Geister. Es steckt evtl. mehr Druck dahinter, wenn der Umgang gerichtlich geregelt wird. Aber zwingen kannst du ihn nicht. Ich würde eher das vermittelnde Gespräch beim JA versuchen.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Hi,


    hinzuzufügen von Hucky.

    denn angeblich müsse er spontan auch am we für seinen AG arbeiten. Klar, der denkt ich sei doof! :rolleyes2:

    Öhm....das kommt bei mir auch mal vor. Bist du dir sicher das dem nicht so ist ?

    Außerdem hätte ich auch gerne mal kindfrei. Das zb die Ferienbetreuung ein Problem ist, muss ich euch wohl nicht sagen.

    Tja, das Los eines BET. :frag Ich habe es so gelöst, wie viele hier, dies über Netzwerke zu staffen.
    Ein unverläßlicher ET änder man -meist- nicht.

    könnte mir vorstellen, dass er sich nicht trauen würde zb einer gerichtlichen Regelung zu widersprechen.

    Mache einen Umgangsvorschlag der alles abdeckt, da soll er Stellung nehmen. Kopie an´s JA und an deinen RA.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

    Einmal editiert, zuletzt von babbedeckel ()

  • Zum Arbieten. Er ist von MO - Fr auf Monatge. Erzählt mir, dass donnerstags der AG für samstags bescheid gibt und als Kind dann bei ihm schlafen wollte, als wir dort Freunde besucht haben, hieß es er müsse vielleicht sogar Nachtdienst machen. Und dann montags um drei morgens wieder los? Das darf ein AG meines Erachtens nach gar nicht. Und riecht schon sehr nach Ausrede. Außerdem haben Freunde ihn samstags im Ort gesehen.

  • Hi,

    Das darf ein AG meines Erachtens nach gar nicht. Und riecht schon sehr nach Ausrede.

    pff was ein AG darf, interessiert so manchen nicht. Ich habe schon eine IT-Umstellung bis morgens um 3 gemacht, und war
    6 Stunden später im Büro, da ich in einem Projekt involviert war.
    Das Lebbe is hart.


    Ich wil damit sagen, du vertraust nicht, aber auch da kann man sich täuschen.


    Naja und Freunde können auch was erzählen...meistens geben die auch die "besten" Tipps :pfeif


    Ändern kannst du es nicht. Nimm es hin....feddisch. Lebe dein Leben, und hänge dich nicht an Lappalien auf. ;-)


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Vielleicht kann das mit der WE Schicht mal sein, aber wohl nicht jedes WE. Wenn andere ihn im Ort sehen obwohl er angibt arbeiten zu sein, dann ist er wohl nicht arbeiten.
    Als Lappalie würde ich es nicht abtun, wenn ein Vater sich kaum kümmert und die Kinder hier Rotz und Wasser heulen weil er nicht kommt.

  • Hi,

    Als Lappalie würde ich es nicht abtun, wenn ein Vater sich kaum kümmert und die Kinder hier Rotz und Wasser heulen weil er nicht kommt.

    das hast du Recht ! Ok ... bei sowas tut mir das Herz weh !
    Tschuldige, wegen der lappalie !


    Ich kann das sehr wohl nachvollziehen, weil auch erlebt. Du kannst nur deinen Kindern den Rücken stärken, und
    ich verspreche dir, der KV weiß noch gar nicht, wie die Kids später reagieren können. :nawarte:


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Hey,


    ich kann dir leider nicht sagen wie das bei Scheidung vor Gericht gehandhabt wird, in der Situation war ich noch nicht.


    Bin aber seit über 6 Jahren vom Vater meines Großen getrennt. Der Umgang findet zwar regelmäßig statt, aber spontane Absagen (oder spontane Ansagen) oder kurzfristiges Hin- und Herschieben der Abhol- und Bringezeiten kenne ich auch nur zu gut!
    Wir waren vor knapp zwei Jahren mal bei einer Familienberatungsstelle, ursprünglich wegen der Hochbegabung des Kindes, er hat die Sitzungen dann aber genutzt, um seine eigenen, persönlichen Probleme aufzuarbeiten und dabei fiel ihm dann auch ein, dass er den Kleinen öfter sehen will. Wir haben dann also eine Umgangsvereinbarung mit dem Berater erarbeitet, die ich sehr gut fand. Da wurden auch viele Eventualitäten geklärt und festgehalten, wie damit zu verfahren ist. Wir haben beide unterschrieben, uns quasi verpflichtet und waren froh.
    Es hatte dann knapp drei Wochen gedauert bis er das erste Mal gesagt hat, dass es ihm zu viel und zu stressig wird und er die Fahrerei nicht schafft und deshalb nicht kommt, um den Kleinen zu holen. Die beiden zusätzlichen Tage, die er sich quasi beim Berater eingefordert hat, hat er nach zwei Monaten dann überhaupt nicht mehr eingehalten und immer abgesagt. Inzwischen ist die komplette Vereinbarung für ihn hinfällig, er will auch keine neue ausarbeiten. Die, die ich verfasst habe, damit ich wenigstens ein wenig besser planen kann (v.a. was Urlaube, Feiertage oder Familienbesuche angeht), will er nicht unterschreiben, weil er sich da nicht so konkret festlegen will. Ich hab gestern gefragt, wann er den Kleinen zu Ostern und abholt und bringt, damit ich auch Besuche bei meiner Familie planen kann - er weiß es noch nicht, er entscheidet das später...


    Ich kündige meinem Sohn gar nicht mehr jeden geplanten Umgang an, damit er sich eben nicht so sehr darauf freut und dann enttäuscht ist, wenn Papa doch nicht kommt. Meist sage ich es erst am Vortag, in der Hoffnung, dass er so kurzfristig nicht mehr absagt, klappt aber auch nicht immer.


    Kurzum: Natürlich könntet ihr euch hinsetzen und mit einem Dritten eine geregelte Umgangsvereinbarung erarbeiten. Nur, wenn sich der KV jetzt schon nicht an eure Abmachungen und Verabredungen hält, dann wird er es wohl auch später nicht tun. So ein Schriftstück ändert doch nicht einfach mal so die Einstellung (oder die beruflichen Verpflichtungen) des KV... Umgang lässt sich nicht erzwingen.
    Mein konkreter Tipp: Versucht die Umgangstermine zu verabreden und wenn er kommt, ist gut und wenn nicht, ist es schade. Viel tun kannst du da wohl nicht. Kündige es den Kids nicht so lange vorher an, dann sind sie nicht so enttäuscht.


    Wegen der Ferien: Habt ihr keine Hortbetreuung??? Bei mir ist mein Sohn durch den Hort in den Ferien immer betreut, lediglich zwischen Weihnachten und Neujahr und für 2 Wochen im Sommer ist da geschlossen, und diese Zeit kann ich ja mit Urlaub abdecken.


    Wünsche dir viel Kraft und Geduld!!!

  • Ich würde eher das vermittelnde Gespräch beim JA versuchen.


    Das JA kann zwar nur beraten, aber es ist - auf Basis eines durchdachten Vorschlags von Dir - immerhin eine Möglichkeit der Kinder zuliebe. Denn um die geht es ja und nicht die mutmaßlichen Kapriolen des KV. Wenn er kein Interesse an einem verlässlichen Umgang hat, kann er das ja auch sagen, dann weißt Du Bescheid.

    Mache einen Umgangsvorschlag der alles abdeckt, da soll er Stellung nehmen. Kopie an´s JA und an deinen RA.


    Vorschlag beim JA besprechen und erläutern, Rückmeldung innerhalb einer gegebenen Frist, wenn nichts kommt, gilt das so wie von Dir vorgeschlagen / beim JA vereinbart. Dem RA zur Kenntnis schicken, ich würde da nicht unbedingt ein Umgangsverfahren initiieren, denn was hilft schon eine gerichtlich vereinbarte, aber praktisch nicht durchsetzbare Regelung, wenn sie an seinem Willen bzw. seinen Möglichkeiten scheitert? Kostet nur Geld, Zeit und Nerven.


    Und mach Dich in Deiner Planung von ihm unabhängig. Ein gutes soziales Netz wird Dir ermöglichen, auch einmal Zeit für Dich zu haben. Vielleicht gibt es ja auch Verwandte, welche sich über einen Besuch der Kinder freuen?


    Scheidung ist Scheidung, da werden keine anderen Dinge besprochen, wie schon gesagt. Man sollte das auch nicht mit Umgang, Sorgerecht oder anderen familienrechtlichen Themen vermischen. Das macht die Scheidung nur komplizierter, als das sein muss.

  • Ich habe noch einmal meine Bekannte gefragt. Hier ist es tatsächlich so, dass der UET nach einer Scheidung vom JA ein Schreiben bekommt, in dem ein Gespräch vorgeschlagen wird. Das werde ich auf jeden Fall wahr nehmen und zumindestens versuchen eine Umgangsvereinbarung zu schließen .


    Ferienbetreuung gibt es hier nur für Grundschüler und dann habe ich das Problem, dass sie keiner hin bringen kann, denn sie beginnt um7.30 und mein Dienst um 6.00. In den Oster und Herbstferien ist je eine Woche Reitkurs für die Kleine, da nimmt sie die Lehrerin mit hin.


    Meine Eltern wohnen mit im Haus, arbeiten aber beide noch VZ. Mein Bruder auch. Sonstige Verwandte habe ich nicht. Wir sind erst wieder hier her gezogen, Freunde wohnen 20 km entfernt.


    Die Mädels sind ja nicht mehr so klein, sie bleiben dann halt alleine, ich bin jederzeit telefonisch erreichbar. Mich ärgert halt, dass es theoretisch nicht so sein müsste, denn sie haben ja einen Vater.


    Außerdem möchte ich versuche es für die Kleine zu regeln, denn sie leidet sehr darunter ihren Vater so selten zu sehen.