Hallo in die Runde.
Ich bin über Google auf dieses Forum hier aufmerksam geworden. Wahrscheinlich hätte ich schon viel früher mal hier reinschauen müssen, denn viel zu sehr habe ich mich auf Anwälte, Gutachter und JA verlassen....
Da meine Geschichte ellenlang ist (oder wäre, wenn ich alles schreiben würde), versuche ich, mich auf die essentiellen Punkte zu beschränken, damit das Ganze noch lesbar ist.
Unser Sohn wurde im Jahr 2009 geboren. Bis zu diesem Punkt war alles perfekt. Ab dann wurde die Nähe der Schwiegereltern (die in unmittelbarer Nähe wohnten) zu einem echt großen Problem, da sie sich immer mehr einmischten und unseren Sohn regelrecht vereinnahmten. Weder meine Ex-Frau noch ich hatten in ihren Augen Mitspracherecht in Bezug auf unseren Sohn. So kam es wie es kommen musste: Da meine Ex-Frau sich nicht gegen diesen Einfluss zur Wehr setzte und immer mehr an Selbstbewusstsein verlor, kam es zu immer heftigeren Streitsituationen. Dazu muss ich sagen, dass meine Ex-Schwiegermutter ein sehr dominanter Mensch ist, der sich mit allem und jedem anlegt. Sie meinte schon immer, dass sie im Recht ist.
Ich könnte weiter ausführen, warum die Situation eskalierte, doch das möchte ich nicht.
Man(n) überlegt es sich 20mal, bevor man eine Frau und das geliebte Kind verlässt. Ich versuchte über ca. anderthalb Jahre, gegenzusteuern. Erfolglos....
Als es dann soweit kam, dass die Situation eskalierte und meine Ex-Frau auf meine Mutter einschlug, stand ich total unter Schock. Ich muss dazu sagen, dass sie -ebenso wie meine Familie- aus der gehobenen Mittelschicht stammt. Der Verhaltenswandel nach der Geburt und infolge des Einflusses ihrer Mutter war verheerend.
Nun geht die Geschichte los: Ende 2011, als unser Sohnemann 2 einhalb alt war, zog ich aus. Dann wollte meine Ex-Frau den bereits nicht geben. Sie drohte sogar (hierzu gibt es sogar eine E-Mail, die dem JA vorliegt und sogar an das JA gerichtet war!) sich und den Kleinen umzubringen, wenn ich Druck aufbauen würde.
Das JA selbst meinte, man könne jetzt momentan noch nicht auf Umgangsrecht klagen, da der Kleine noch zu jung wäre. Von daher wäre man mit der von der Mutter vorgeschlagenen Lösung, dass ich ihn einmal pro Woche im ehemals ehelichen Haus besuchen würde, einverstanden.
Nun lief es so ab, dass ich tatsächlich die erste Zeit in das ehemals eheliche Haus oder (schlimmer) in das Haus der Schwiegereltern fuhr, um den Kleinen zu sehen. Relativ schnell verliefen die Umgangskontakte schlechter. "Hau ab, Du böser Papa!" wurde geäußert, obwohl wir früher immer wunderbar miteinander gespielt hatten.
Es gelang mir dennoch stets, nach ca. 10-20 Minuten "Aufwärmzeit" meinen Kleinen wieder zu gewinnen. Wie spielten Lego und dergleichen und ich eroberte sein Herz. Tränen liefen mir aus den Augen, wenn er sagte: "Ich habe Dich lieb, aber ich darf das eigentlich garnicht".
Mir wurde immer mehr klar, was da im Hintergrund lief. Andere Zeugen bestätigten sogar Schlimmeres. Dass man in Gegenwart von meinem Sohn zu ihm sagte, dass der Papa eben ein böser Lügner sei und ihn nicht lieb habe, sonst wäre er nicht ausgezogen.
Nun kam es, wie es kommen musste: Der Kindergarten sandte Alarmsignale wegen Kindeswohlgefährdung! Man bemerkte, wie der Kleine in Bezug auf seinen Vater aufgehetzt wurde und war hochgradig besorgt.
Aus diesem Grund wandte ich mich an das JA. Hier machte man es sich nun einfach. Man bestätigte, speziell auch wegen Vorliegen der E-Mail ("Ich bringe mich und den Kleinen um!") in Einklang mit den Beobachtungen des Kindergartens, dass man hier eine Kindeswohlgefährdung sehen würde. Als ich darum bat, zu handeln, meinte man nur, ICH müsste über meine Anwältin ein Verfahren einleiten.
Als ich bei meiner Anwältin dann saß, meinte diese: "Wieso Sie? Das muss doch das JA machen." und rief extra nochmal dort an. Doch leider wurde ich tatsächlich in diese Ecke gedrückt und musste das Verfahren einleiten, denn umgekehrt hätte man mir unterstellt, dass ich sehenden Auges hinnehme, dass der Kleine in Gefahr ist.
Nun kam es dazu, dass 2 Verfahren eingeleitet wurden: Eines für das Umgangsrecht (von Anfang an wollte ich eigentlich nicht mehr, als das Recht zu haben, den Kleinen alle 14 Tage zu mir zu holen) und eines wegen der Kindeswohlgefährdung. Die Scheidung, die im Jahr 2013 vollzogen wurde, war ein separates Verfahren.
Fortan fanden die Umgangskontakte nun in einem Familienhilfezentrum statt. Während der Umgangskontakte war stets ein Erzieher zugegen. Auch hier zeigte sich wieder, dass der Kleine mit "nicht kindgerechtem Vokabular" (so die Aussage der Gutachter) zu den Treffen kam und aufgehetzt war. Dennoch wurde nach der Warmlaufphase wieder erzielt, dass er und ich schön miteinander spielen konnten.
Es wurden von Gerichtsseite Gutachter eingeschaltet, die sowohl mich, den KV als auch die KM detailliert untersuchten. Das Resultat war, dass man mir attestierte, dass ich ein liebender Vater bin und definitiv erziehungsfähig. Sie wiederum wird als schwierige, introvertierte Person beschrieben, die unseren Sohn überbehütet und mit nicht kindgerechten Themen konfrontiert.
Es wurde vereinbart, dass die Treffen mit den Pädagogen häufiger stattfanden und dass versucht würde, eine Herauslösung herbeizuführen. Z.B. dass zunächst für 2 Stunden der Pädagoge dabei wäre und dann anschließend der Kleine 2 Stunden mit mir verbringen könnte.
Sie torpedierte dies geschickt, indem sie ihn so sehr manipulierte, dass die Herauslösung nicht stattfand. Außerdem wurden Atteste wegen Krankheit und das Übliche eingereicht, um die Frequenz der Treffen drastisch zu senken.
Das Gericht und das JA forderten die KM auf, den Kleinen an mich zu übergeben, doch dem kam sie nicht nach.
Nun wurden weitere Gutachter eingeschaltet, die das Vorangegangene bestätigten, in sogar noch verschärfter Form. Nun stand sogar die Inobhutnahme mit Unterbringung in einer Pflegefamilie auf dem Programm, da man den kleinen, gegen den KV aufgehetzten Jungen nicht mehr direkt an mich übergeben konnte. Der Loyalitätskonflikt war schon zu weit fortgeschritten.
Man muss dazu sagen, dass zig Pädagogen, Verfahrenspfleger etc. "verschlissen" wurden und sie stets alles unternahm, damit die Treffen entweder nicht stattfanden oder aber der Kleine aufgehetzt war (dies wurde auch als solches vom JA erkannt).
Nun rettete sie sich vor Gericht damit, dass sie eine Maßnahme vorschlug: Die Unterbringung in einem Familienstift, in welchem sie für 6 Monate unter Beobachtung sei. Das Gericht lehnte dies zunächst ab, zumal die Gutachter meinten, die Maßnahme wäre nicht sehr erfolgsversprechend. Aber letztendlich tat man sich dabei weh, den Kleinen aus der Familie zu nehmen. Mir selbst hätte sowas auch weh getan.
Die Maßnahme hätte wegen der enormen Wartezeit (Warteliste) ca. 5-6 Monate nach dem Gerichtstermin gegriffen. In dieser Zeit hätte ich meinen Sohn nicht mehr gesehen, da die Umgangskontakte einfach nicht mehr funktionierten. Das Gericht meinte noch, ich müsse mein persönliches Interesse der Kontakte hinter das Wohl des Kindes stellen. Meiner Ex-Frau wurde aufgelegt, überdies REGELMÄSSIG in psychologische Behandlung zu gehen. Wenn sie einen Nachweis hierzu nicht erbringen würde, so würde sie gegen Auflagen verstoßen.
Es ergab sich jedoch so, dass meine Ex-Frau, ungeachtet der Tatsache, dass sie hierzu keinerlei Zustimmung hatte, einfach einen Kinderpsychologen einschaltete, zu dem sie mit unserem Sohn einmal in der Woche ging. Man sah von Gerichts Wegen kein Problem darin, dass ich meinen Kleinen dort sehen könnte. Damit er eine Präsenz vom Vater hat,, böte sich dies sogar an.
Ich nahm diese Chance wahr, obgleich die Kontakte sehr schwierig verliefen. Immerhin wurde er von meiner Ex-Frau einseitig mit Informationen versorgt. Überdies war sie bei den Kontakten zugegen, so dass unser Sohn natürlich nichts mit mir zu tun haben wollte.
Das Schlimme kam jetzt: Sie ließ über die Anwältin ein Schreiben verfassen, dass ich die Maßnahme (Unterbringung in der Einrichtung) als Druckmittel gegen sie einsetzen würde, obwohl die Therapie mit dem Kinderpsychologen wesentlich vielversprechender sei. Ein Paradoxon, schlug sie doch diese Maßnahme selbst vor!
Nun kommt mein Problem:
Das Gericht wurde nun mürbe. Ich wisse ja scheinbar nicht, was ich wolle. Und das, obwohl ich eigentlich garnicht groß mitgemischt habe. Dieses Ping-Pong lief zwischen Gutachtern, JA und Anwälten ab.
Man möchte nun das Verfahren wegen Kindeswohlgefährdung einstellen. Das Verfahren wegen Umgangsrecht würde dadurch nicht betroffen werden.
Folgende finale Optionen habe ich:
a) Verfahren einstellen lassen (somit nur noch Umgangsrecht-Streit)
b) Aufenthaltsbestimmungsrecht auf irgendwen/mich übertragen
c) Gesundheitsfürsorgerecht auf irgendwen, JA, mich übertragen
d) beides auf irgendwen, JA oder mich übertragen.
EIGENTLICH WOLLTE ICH DOCH NUR EINS: DAS NORMALSTE DER WELT - MEINEN KLEINEN ALLE 2 WOCHEN ZU MIR HOLEN DÜRFEN.
Diese gesamte Eskalation und die Kindeswohlgefährdung wurden durch Kindergarten, JA und Gutachter attestiert. Und nun möchte man, weil man müde geworden ist, einfach alles einschlafen lassen?
Meine Ex-Frau ist übrigens NICHT, wie angeordnet in die psych. Therapie gegangen. Sie ist keinerlei Auflagen nachgekommen und demonstriert (so steht es auch in den Schreiben), dass sie überhaupt kein Entgegenkommen zeigt.
Ich habe nun extreme Angst, da ich ja jetzt schon 3 Jahre mich mit dem Kram herumschlage, eine falsche Entscheidung zu fällen.
Wähle ich a) (also Einstellung des Verfahrens), dann folgen keine Maßnahmen mehr wie Psychotherapie etc. - und wie soll dann noch Erfolg in Bezug auf das Umgangsrecht bestehen?
Was bringen mir aber die anderen Optionen b) bis d) ??? Wenn ich damit scheitere, ist ja auch keinem gedient.
Um ehrlich zu sein, bin ich echt am Verzweifeln...... Ich hoffe, hier kann mir jemand Tipps geben.