Wichtige Entscheidung - ABR, Umgangsrecht, GesFürsRecht

  • Hallo in die Runde.


    Ich bin über Google auf dieses Forum hier aufmerksam geworden. Wahrscheinlich hätte ich schon viel früher mal hier reinschauen müssen, denn viel zu sehr habe ich mich auf Anwälte, Gutachter und JA verlassen....


    Da meine Geschichte ellenlang ist (oder wäre, wenn ich alles schreiben würde), versuche ich, mich auf die essentiellen Punkte zu beschränken, damit das Ganze noch lesbar ist.


    Unser Sohn wurde im Jahr 2009 geboren. Bis zu diesem Punkt war alles perfekt. Ab dann wurde die Nähe der Schwiegereltern (die in unmittelbarer Nähe wohnten) zu einem echt großen Problem, da sie sich immer mehr einmischten und unseren Sohn regelrecht vereinnahmten. Weder meine Ex-Frau noch ich hatten in ihren Augen Mitspracherecht in Bezug auf unseren Sohn. So kam es wie es kommen musste: Da meine Ex-Frau sich nicht gegen diesen Einfluss zur Wehr setzte und immer mehr an Selbstbewusstsein verlor, kam es zu immer heftigeren Streitsituationen. Dazu muss ich sagen, dass meine Ex-Schwiegermutter ein sehr dominanter Mensch ist, der sich mit allem und jedem anlegt. Sie meinte schon immer, dass sie im Recht ist.
    Ich könnte weiter ausführen, warum die Situation eskalierte, doch das möchte ich nicht.


    Man(n) überlegt es sich 20mal, bevor man eine Frau und das geliebte Kind verlässt. Ich versuchte über ca. anderthalb Jahre, gegenzusteuern. Erfolglos....


    Als es dann soweit kam, dass die Situation eskalierte und meine Ex-Frau auf meine Mutter einschlug, stand ich total unter Schock. Ich muss dazu sagen, dass sie -ebenso wie meine Familie- aus der gehobenen Mittelschicht stammt. Der Verhaltenswandel nach der Geburt und infolge des Einflusses ihrer Mutter war verheerend.


    Nun geht die Geschichte los: Ende 2011, als unser Sohnemann 2 einhalb alt war, zog ich aus. Dann wollte meine Ex-Frau den bereits nicht geben. Sie drohte sogar (hierzu gibt es sogar eine E-Mail, die dem JA vorliegt und sogar an das JA gerichtet war!) sich und den Kleinen umzubringen, wenn ich Druck aufbauen würde.


    Das JA selbst meinte, man könne jetzt momentan noch nicht auf Umgangsrecht klagen, da der Kleine noch zu jung wäre. Von daher wäre man mit der von der Mutter vorgeschlagenen Lösung, dass ich ihn einmal pro Woche im ehemals ehelichen Haus besuchen würde, einverstanden.


    Nun lief es so ab, dass ich tatsächlich die erste Zeit in das ehemals eheliche Haus oder (schlimmer) in das Haus der Schwiegereltern fuhr, um den Kleinen zu sehen. Relativ schnell verliefen die Umgangskontakte schlechter. "Hau ab, Du böser Papa!" wurde geäußert, obwohl wir früher immer wunderbar miteinander gespielt hatten.


    Es gelang mir dennoch stets, nach ca. 10-20 Minuten "Aufwärmzeit" meinen Kleinen wieder zu gewinnen. Wie spielten Lego und dergleichen und ich eroberte sein Herz. Tränen liefen mir aus den Augen, wenn er sagte: "Ich habe Dich lieb, aber ich darf das eigentlich garnicht".


    Mir wurde immer mehr klar, was da im Hintergrund lief. Andere Zeugen bestätigten sogar Schlimmeres. Dass man in Gegenwart von meinem Sohn zu ihm sagte, dass der Papa eben ein böser Lügner sei und ihn nicht lieb habe, sonst wäre er nicht ausgezogen.


    Nun kam es, wie es kommen musste: Der Kindergarten sandte Alarmsignale wegen Kindeswohlgefährdung! Man bemerkte, wie der Kleine in Bezug auf seinen Vater aufgehetzt wurde und war hochgradig besorgt.


    Aus diesem Grund wandte ich mich an das JA. Hier machte man es sich nun einfach. Man bestätigte, speziell auch wegen Vorliegen der E-Mail ("Ich bringe mich und den Kleinen um!") in Einklang mit den Beobachtungen des Kindergartens, dass man hier eine Kindeswohlgefährdung sehen würde. Als ich darum bat, zu handeln, meinte man nur, ICH müsste über meine Anwältin ein Verfahren einleiten.


    Als ich bei meiner Anwältin dann saß, meinte diese: "Wieso Sie? Das muss doch das JA machen." und rief extra nochmal dort an. Doch leider wurde ich tatsächlich in diese Ecke gedrückt und musste das Verfahren einleiten, denn umgekehrt hätte man mir unterstellt, dass ich sehenden Auges hinnehme, dass der Kleine in Gefahr ist.


    Nun kam es dazu, dass 2 Verfahren eingeleitet wurden: Eines für das Umgangsrecht (von Anfang an wollte ich eigentlich nicht mehr, als das Recht zu haben, den Kleinen alle 14 Tage zu mir zu holen) und eines wegen der Kindeswohlgefährdung. Die Scheidung, die im Jahr 2013 vollzogen wurde, war ein separates Verfahren.


    Fortan fanden die Umgangskontakte nun in einem Familienhilfezentrum statt. Während der Umgangskontakte war stets ein Erzieher zugegen. Auch hier zeigte sich wieder, dass der Kleine mit "nicht kindgerechtem Vokabular" (so die Aussage der Gutachter) zu den Treffen kam und aufgehetzt war. Dennoch wurde nach der Warmlaufphase wieder erzielt, dass er und ich schön miteinander spielen konnten.


    Es wurden von Gerichtsseite Gutachter eingeschaltet, die sowohl mich, den KV als auch die KM detailliert untersuchten. Das Resultat war, dass man mir attestierte, dass ich ein liebender Vater bin und definitiv erziehungsfähig. Sie wiederum wird als schwierige, introvertierte Person beschrieben, die unseren Sohn überbehütet und mit nicht kindgerechten Themen konfrontiert.


    Es wurde vereinbart, dass die Treffen mit den Pädagogen häufiger stattfanden und dass versucht würde, eine Herauslösung herbeizuführen. Z.B. dass zunächst für 2 Stunden der Pädagoge dabei wäre und dann anschließend der Kleine 2 Stunden mit mir verbringen könnte.


    Sie torpedierte dies geschickt, indem sie ihn so sehr manipulierte, dass die Herauslösung nicht stattfand. Außerdem wurden Atteste wegen Krankheit und das Übliche eingereicht, um die Frequenz der Treffen drastisch zu senken.


    Das Gericht und das JA forderten die KM auf, den Kleinen an mich zu übergeben, doch dem kam sie nicht nach.


    Nun wurden weitere Gutachter eingeschaltet, die das Vorangegangene bestätigten, in sogar noch verschärfter Form. Nun stand sogar die Inobhutnahme mit Unterbringung in einer Pflegefamilie auf dem Programm, da man den kleinen, gegen den KV aufgehetzten Jungen nicht mehr direkt an mich übergeben konnte. Der Loyalitätskonflikt war schon zu weit fortgeschritten.


    Man muss dazu sagen, dass zig Pädagogen, Verfahrenspfleger etc. "verschlissen" wurden und sie stets alles unternahm, damit die Treffen entweder nicht stattfanden oder aber der Kleine aufgehetzt war (dies wurde auch als solches vom JA erkannt).


    Nun rettete sie sich vor Gericht damit, dass sie eine Maßnahme vorschlug: Die Unterbringung in einem Familienstift, in welchem sie für 6 Monate unter Beobachtung sei. Das Gericht lehnte dies zunächst ab, zumal die Gutachter meinten, die Maßnahme wäre nicht sehr erfolgsversprechend. Aber letztendlich tat man sich dabei weh, den Kleinen aus der Familie zu nehmen. Mir selbst hätte sowas auch weh getan.


    Die Maßnahme hätte wegen der enormen Wartezeit (Warteliste) ca. 5-6 Monate nach dem Gerichtstermin gegriffen. In dieser Zeit hätte ich meinen Sohn nicht mehr gesehen, da die Umgangskontakte einfach nicht mehr funktionierten. Das Gericht meinte noch, ich müsse mein persönliches Interesse der Kontakte hinter das Wohl des Kindes stellen. Meiner Ex-Frau wurde aufgelegt, überdies REGELMÄSSIG in psychologische Behandlung zu gehen. Wenn sie einen Nachweis hierzu nicht erbringen würde, so würde sie gegen Auflagen verstoßen.


    Es ergab sich jedoch so, dass meine Ex-Frau, ungeachtet der Tatsache, dass sie hierzu keinerlei Zustimmung hatte, einfach einen Kinderpsychologen einschaltete, zu dem sie mit unserem Sohn einmal in der Woche ging. Man sah von Gerichts Wegen kein Problem darin, dass ich meinen Kleinen dort sehen könnte. Damit er eine Präsenz vom Vater hat,, böte sich dies sogar an.


    Ich nahm diese Chance wahr, obgleich die Kontakte sehr schwierig verliefen. Immerhin wurde er von meiner Ex-Frau einseitig mit Informationen versorgt. Überdies war sie bei den Kontakten zugegen, so dass unser Sohn natürlich nichts mit mir zu tun haben wollte.


    Das Schlimme kam jetzt: Sie ließ über die Anwältin ein Schreiben verfassen, dass ich die Maßnahme (Unterbringung in der Einrichtung) als Druckmittel gegen sie einsetzen würde, obwohl die Therapie mit dem Kinderpsychologen wesentlich vielversprechender sei. Ein Paradoxon, schlug sie doch diese Maßnahme selbst vor!


    Nun kommt mein Problem:
    Das Gericht wurde nun mürbe. Ich wisse ja scheinbar nicht, was ich wolle. Und das, obwohl ich eigentlich garnicht groß mitgemischt habe. Dieses Ping-Pong lief zwischen Gutachtern, JA und Anwälten ab.


    Man möchte nun das Verfahren wegen Kindeswohlgefährdung einstellen. Das Verfahren wegen Umgangsrecht würde dadurch nicht betroffen werden.


    Folgende finale Optionen habe ich:
    a) Verfahren einstellen lassen (somit nur noch Umgangsrecht-Streit)
    b) Aufenthaltsbestimmungsrecht auf irgendwen/mich übertragen
    c) Gesundheitsfürsorgerecht auf irgendwen, JA, mich übertragen
    d) beides auf irgendwen, JA oder mich übertragen.


    EIGENTLICH WOLLTE ICH DOCH NUR EINS: DAS NORMALSTE DER WELT - MEINEN KLEINEN ALLE 2 WOCHEN ZU MIR HOLEN DÜRFEN.


    Diese gesamte Eskalation und die Kindeswohlgefährdung wurden durch Kindergarten, JA und Gutachter attestiert. Und nun möchte man, weil man müde geworden ist, einfach alles einschlafen lassen?


    Meine Ex-Frau ist übrigens NICHT, wie angeordnet in die psych. Therapie gegangen. Sie ist keinerlei Auflagen nachgekommen und demonstriert (so steht es auch in den Schreiben), dass sie überhaupt kein Entgegenkommen zeigt.


    Ich habe nun extreme Angst, da ich ja jetzt schon 3 Jahre mich mit dem Kram herumschlage, eine falsche Entscheidung zu fällen.


    Wähle ich a) (also Einstellung des Verfahrens), dann folgen keine Maßnahmen mehr wie Psychotherapie etc. - und wie soll dann noch Erfolg in Bezug auf das Umgangsrecht bestehen?


    Was bringen mir aber die anderen Optionen b) bis d) ??? Wenn ich damit scheitere, ist ja auch keinem gedient.


    Um ehrlich zu sein, bin ich echt am Verzweifeln...... Ich hoffe, hier kann mir jemand Tipps geben.

  • Hi,
    aus dem Bauch heraus?
    Wenn ein Gericht anordnet, dass JEMAND einen Therapeuten aufsuchen soll, muss da WAS passieren, wenn der JEMAND das dann trortz Anordnung nicht tut.
    Habt ihr GSR?
    Umgangsrecht ist das Recht des Kindes zum andereren ET!
    Ist das Kind durch Manipulation verunsichert, würde ich auf -erst einmal- begleiteten Umgang- klagen.
    Dann kann eine betreuende Person gleich klären, wie das Verhältniss Kind-Vater sich da gestaltet hat.
    ...................................................................
    Aber noch ein Gedanke:
    Sollte sich die Sichtweise und Art der KM weiterhin manifestieren,kommt das Kind aus dem Konflikt garnicht mehr raus.
    Ist das gut Nachweisbar, kann ein JA oder ggf. ein Gericht auch das Kind aus der "Sache" nehmen.
    Da wäre es gut, das ABR zu beantragen..........
    Aber ich würde jetzt auf jedem Fall am Umgangsrecht dranbleiben und alle kontaktieren und deren Meinungen diesbzgl. einholen.


    Und jetzt geh ich noch mal denken...

  • Also, mal ganz langam.


    Soweit ich weiß, ist ein Gericht nicht befugt, jemand anzuordnen, eine Therapie zu absolvieren. Eingriff in das Persönlichkeitsrecht. Es darf nur anordnen, Hilfen anzunehmen, aber keine Therapie.

  • Eine lange und nicht besonders schöne Geschichte.


    Wie ich lese bist du bereits anwaltlich vertreten. Wie beurteilt dein Anwalt eine Klage auf Übertragung des ABR (Aufenthaltsbestimmungsrechtes) an dich? Da ihr verheiratet wart, gehe ich davon aus für das Kind habt ihr gemeinsames Sorgerecht (GSR). Wenn du kein GSR hast, sollte zumindest dahingehend eigentlich sofort eine Klage angestrengt werden. Nach der neues GEsetzeslage solltest du dieses einfach bekommen.

  • Warum machst du nicht Nägel mit Köpfen und beantragst das ABR? Wie lange soll das Kind denn noch leiden?

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Hi,

    b) Aufenthaltsbestimmungsrecht auf irgendwen/mich übertragen

    IRGENDWEN, ich springe da gleich im Dreieck.


    Ist denn das Kind/Sohnemann "abgeneigt" zu dir, durch die Vergewaltigung der KinderSeele bei Mama ?


    Es ist höchste Zeit ! Komm´ in die Pötte !


    Was sagt dein RA ?


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Stimme Hucky zu. ABR beantragen!!
    Denn nur Umgangsrecht bei so einer Mutter :nawarte: wird wahrscheindlich schlecht durchzusetzen sein.


    Gib nicht auf und kämpfe!!


    Gruß
    Gwen

  • Hallo in die Runde und schonmal vielen lieben Dank für die Tipps.


    Die Sache hat sich in der Form beschleunigt, dass ich vorab von meiner Anwältin einen Schriftsatz der Gegenseite (an das Familiengericht) erhalten habe, der mich ohnehin dazu genötigt hat, das wohl einzig Richtige zu tun: Ich beantrage ABR und Gesundheitsfürsorgerecht.


    Die Dreistigkeit, mit der dieses Schreiben verfasst wurde, ist kaum noch in Worte zu fassen. Man muss sich vorstellen, dass die liebe Dame zig Mal pro Jahr in Urlaub fährt und ständig "Kuren" macht, sobald sich abzeichnet, dass die Umgangskontakte zwischen mir und unserem Sohn gut laufen. Nun habe ich im Januar den ersten kurzen Urlaub seit Jahren gemacht (nicht mal 11 Tage) und die liebe Lady ließ per Anwältin verlauten, dass ich ja immer vorwerfen würde, dass sie in Urlaub geht, nun aber selbst für 3 Wochen (zählen will gelernt sein) weg gewesen wäre und keinen Umgangskontakt wahrgenommen hätte. Dazu muss man sagen, dass zum einen von Seiten des Kinderpsychologen, der stets dabei ist, gar keine Möglichkeit gewesen wäre und dass direkt am Samstag nach dem Urlaub der erste vereinbarte Umgangskontakt per ärztlichem Attest von ihr gecancelt wurde.


    Schlimmer jedoch: Nun lügt sie sogar noch und behauptet, ich hätte Urlaubskontakte ausfallen gelassen und angekündigt, wegen beruflicher Umstände in den nächsten 3 Monaten keine Zeit mehr für die Kontakte zu haben. Eine komplette Lüge. 1. habe ich JEDEN einzelnen Termin wahrgenommen (und wären es noch mehr Termine gewesen, dann hätte ich auch die wahrgenommen!) und 2. sagte ich lediglich, dass ich IN 3 Monaten eine wichtige Woche auf der Arbeit habe, bei der Prüfer kommen und in in DIESER Woche nicht mit dem Kleinen in die Vater-Kind-Einrichtung kann. Das sagte ich jedoch auch nicht ihr, sondern dem Psychologen. Ich habe keinerlei Aussage darüber gemacht, dass ich in nächster Zeit keine Umgangskontakte mehr wahrnehmen könnte.


    Sie log zwar von Anfang an, doch nun wird das Tempo nochmal massiv angezogen.


    Es gibt für mich keinen Zweifel mehr, dass ich meinen Sohn dort wegbringen muss. Schlimm ist nur -und das ist ja das Verwunderliche- dass eigentlich alle Gutachter und das JA ein klares Bild der Lage haben und dennoch das Verfahren noch am Kippen ist.


    Die Richterin meinte bei der letzten Verhandlung, als die Inobhutnahme im Raum stand, dass sie sich als Frau, die selbst Kinder hat, schwer tun würde, einer Mutter das Kind wegzunehmen.


    Bis heute hat meine Ex-Frau nicht verstanden, dass die Situation durch sie und ihr Zutun hocheskaliert ist und keineswegs durch mich. Von Anbeginn an wollte ich doch nur das normale Recht eingeräumt bekommen, ein liebender Vater zu sein und meinen Kleinen regelmäßig zu sehen. Die Situation ist komplett außer Kontrolle. Nach Aussage des Kinderpsychologen, der meine Ex-Frau regelmäßig sieht, besteht ihr einziger Lebensmittelpunkt gegenwärtig darin, "Beweise" dafür zu sammeln, dass unser Sohn auch ohne Vater gut aufwachsen kann und dass sie ihn zum Arzt schleppt, wenn er auch nur ein Hüstelchen von sich gibt.


    Im Grunde genommen, und das meine ich ernst, tut sie mir sogar leid. Wir haben uns ja mal geliebt. Aber nun geht es um das Wohl unseres Sohnes. Und die Gutachter haben einstimmig gesagt, dass er unter den gegenwärtigen Umständen ein Problemkind werden wird. Spätestens in der Pubertät würden Spätfolgen der Schädigungen zum Tragen kommen, die zum Teil kaum noch zu beheben sind.