Frau begeht Kindesentzug

  • Ein Guten Tag zusammen,


    ich bin hier recht neu und habe direkt schon fragen, da ich mich in einem eher schlechten als rechten Lebensabschnitt befinde....


    Leider weiß ich gar nicht wo ich anfangen soll...


    Meine Frau ist einfach ( ohne meine ausdrückliche Genehmigung ) nach *** verzogen mit den gemeinsamen Kindern ( Ja, wir haben gemeinsames Sorgerecht)


    Ich hätte eine Stelle antreten können, da ich jedoch von dem zuständigen JA in der neuen Stadt erfahren habe, dass eine Kinderschutzmeldung vom JA in der **** Stadt vorliegt habe ich meine Stelle nicht angetreten. ICh habe mit dem zuständigen JA Kontakt aufgenommen um zu erfahren, wie es meinen Kindern geht und wollte darauf bestehen, dass meine Noch-Frau hilfe bekommt ( SIe hatte bereits in unseren gemeinsamen Wohnort eine Hilfe des Ja's....jedoch hat Sie diese nicht wirklich angenommen ..)
    Die Mitarbeiterin hatte mir telefonisch über den Zustand der Kinder bzw. der Kinderschutzmeldung berichtet. Darüber hinaus sagte Sie mir ich könne das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht etc beantragen und einen Rückführungsantrag stellen (DAs wurde mir beim gemeinsamen WOhnort vom JA gar nichtgesagt, nur dass ich das alleinige Sorgerech beantragen könnte). Meine Noch-Frau sagte mir ebenfalls Sie hätte dort eine Wohnung, was sich als Lüge herausgestellt hat. Sie hat alle Möbelstücke und die meisten Anziehsachen der Kinder noch in der alten Wohnung, welche jetzt bei mir lagern (zumind. die Anziehsachen).Nahcdem ich unsere alte gemeinsame WOhnung betreten konnte, habe ich ebenfalls bemerkt, dass meine Frau sehr viel miest über mich (an Behörden etc ) verfasst hat. Ebenfalls in der neuen Stadt in der Sie momentan mit den Kindern ist.
    Vorsorgeuntersuchungen sowieImpfungen hat Sie ebenfalls nicht wahrgenommen.


    Ich habe bereits einen Anwalt eingeschaltet der sich dieser Sache angenommen hat.


    Meine Frage ist ob es hier alleinerziehende Väter gibt, die sich evtl. in einer ähnlichen Situation befunden haben. Ich weiß, dass es nicht gearde leicht sein wird, dass Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen etc.. aber evtl. etwas Feedback bzgl der Situation von alleinerziehenden Vätern etc wäre schön..=)


    Da mir meine Kinder extrem Wichtig sind habe ich meine neue Stelle nicht angetreten, da ich wirklich Angst habe, dass wenn meine Kinder bei meiner Frau bleiben, sie auf Dauer Weg sein werden, da meine "Noch-Frau" alleine nicht zurechtkommen wird.


    :thanks:

  • Ich verstehe jetzt den Zusammenhang mit der neuen Stelle nicht, aber auch egal.


    Die Auskunft, dass du dich an das Gericht wenden sollst und das alleinige Aufenthaltsbestimmungsgerecht & Rückführung beantragen sollst ist so korrekt. Du kannst auch einen sogenannten Eilantrag stellen. Für beides wäre es wichtig, dir einen kompetenten Anwalt vor Ort zu suchen.


    Was NICHT in dem Antrag stehen soll und was vor Gericht auf niemand hören will: Schmutzwäsche und Anschuldigungen gegen den getrennten Partner.


    Gleichzeitig bei Antrag auf Rückführung wäre es gut, ein solides Betreuungskonzept für die Kinder vorzulegen.

  • Ihr als Eltern müsst euch nach einer Trennung einvernehmlich einigen wie die Kinder zukünftig und durch wen betreut werden. Gelingt das nicht - wie in diesem Fall -, bleibt nur der Weg über das Gericht. Du musst dann aufs Aufenthaltsbestimmungsrecht klagen, auf Deutsch ausgedrückt darauf, dass die Kinder bei dir leben sollen.


    Das Gericht hat dann zu prüfen, welcher Elternteil das Wohl der Kinder besser erzielen könnte.


    Wenn du für dich die ja sehr stark Lebensbestimmende Entscheidung getroffen hast, es wäre wohl besser, wenn die kinder bei dir leben, musst du recht schnell entsprechend (über einen Anwalt ist unbedingt zu empfehlen) vorgehen. In verbindung setzen solltest du dich mit den jugendämtern bei dir vor Ort und dem, wo die kinder jetzt sind. Hier solltest du von der Tendenz her deutlich machen, dass du gerne beistehst in der momentanen Situation, den Kindern zu helfen. Aber auch Kante zeigen und sagen, die Klage auf Aufenthaltsbestimmungsrecht läuft.


    Gefragt werden wirst du, wie du Kinder und Arbeit unter einen Hut bekommen willst. Entwickle dafür ein Konzept.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Danke...


    Ich habe mich bereits bei beiden JA gemeldet... Die hier zuständige Mitarbeiterin befürwortet die Rückführung. Nach angaben meines Anwalts und der Mitarbeiterin des JA denkt die Dame beim anderen JA genau so, obwohl Sie mich nicht kennt...


    Antrag ist gestern beim Gericht eingereicht worden ..Ich hoffe nur das alles ein Gutes Ende nehmen wird... Der größte kann ebenfalls wieder zu seinem Kindergarten etc habe das schon alles geklärt..


    Meine noch Frau hatte ebenfalls den kleinen nicht nicht impfen lassen ( Aufrischung gegen Masern etc und da war der Termin ein halbes Jahr drüber ) sowie die U Untersuchungen nicht wahrgenommen, wo der Termin ebenfalls 3 Monate überfällig ist....



    :wand

  • Naja, Impftermine etc. sind auch immer mit deine Aufgabe. Da sollte man als Vater sich nicht ausklinken, sondern auch zumindest nachhören, wie das Untersuchungsergebnis gewesen ist ...


    Oder ist deine Frau jetzt schon mehr als ein halbes Jahr weg? - Es hörte sich eigentlich an, als wäre sie jetzt gerade ausgezogen ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich sehe gerade ich habe wohl Glück das unser Kind bei mir bleiben durfte.. bei uns waren Impfungen auch später als vorgesehen (Unser Arzt impft nur wenn ganz gesund, also nichtmal Nase darf am laufen sein) und U Untersuchungen.. sie ist gerade mitten in einer, offenbar nicht einfachen Trennung drin, ist umgezogen, muss erstmal ihren Alltag organisieren und vermutlich einen neuen Arzt suchen und das im gesamt Paket ist kein Pappenstiel.. aber von sowas auf eine Art Unfähigkeit der Mutter zu schliessen die Kinder großzubekommen halte ich für.. gewagt..

  • Meine Frau und ich leben seit über ein halbes Jahr getrennt, jedoch nur 2 Straßen entfernt....


    Ich habe die Kinder ständig zum Arzt gebracht gehabt und dort auch die Impfungen und U Untersuchungen kontrolliert ( vor allem als wir zusammen lebten)


    DAnach fing sie an den Umgang zu boykottieren, GottseiDank konnte da eine Dame vom Ja vermitteln ( nach 6 Wochen)


    Ich habe Sie ständig an Untersuchungen und Impfungen erinnert und sie sagte mir sogar sie wird es machen oder aber war schon beim Arzt ...


    Sie hat mich größtenteils ausgegrenzt, jedoch habe ich Ihr einfach Vertraut was Impfungen etc angeht...


    @ Malina


    Ja so macht das unser Kinderarzt im großen und ganzen auch, aber der kleine kann ja nicht wirklich ein halbes Jahr durchgehend erkältet sein etc... Plus UUntersuchung hat damit ja nichts zu tun...
    Es ist ja auch nicht nur dieser Punkt aber da müsste ich denke ich ein Buch schreiben...
    Das fängt im Haushalt an und hört bei Arztbesuchen auf...

  • Wenn ihr deutlich mehr als ein halbes Jahr getrennt lebt, wird die Sache vielleicht etwas problematischer. Denn dann wird davon ausgegangen, dass die Kinder (zuerst) mit deinem Einverständnis bei der Mutter gelebt haben. Um dann jetzt das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen, muss der Nachweis geführt werden, dass es bei dir "erheblich" besser für die Kids ist. Im Familienrecht gibt es ein Kontinuitätsprinzip. Wenn der gegnerische Anwalt darauf plädiert, könnte es eng werden.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich versteh hier jetzt was nicht.
    Als die Mutter noch in deiner Nähe wohnte, bist du bereit gewesen eine Stelle im Ausland anzunehmen, dh. da hast du noch keine Bedenken gehabt was ihre Erziehungsfähigkeiten angeht. Und jetzt, nachdem sie umgezogen ist, kann sie auf einmal nicht mehr alleine für die Kinder sorgen?

  • Ich sehe gerade ich habe wohl Glück das unser Kind bei mir bleiben durfte.. bei uns waren Impfungen auch später als vorgesehen (Unser Arzt impft nur wenn ganz gesund, also nichtmal Nase darf am laufen sein) und U Untersuchungen.. sie ist gerade mitten in einer, offenbar nicht einfachen Trennung drin, ist umgezogen, muss erstmal ihren Alltag organisieren und vermutlich einen neuen Arzt suchen und das im gesamt Paket ist kein Pappenstiel.. aber von sowas auf eine Art Unfähigkeit der Mutter zu schliessen die Kinder großzubekommen halte ich für.. gewagt..


    Bist dupaar Tage über den U-Termin hinaus kriegst du Post vom Landesjugendamt, daß diese Untersuchung fehlt. Die erfolgte Untersuchung muss dann dem Landesjugendamt nachgewiesen werden. Dazu dann mehrere Wochen nicht in der Lage zu zu sein lässt tief blicken und kann man nicht entschuldigen. Wir waren damals wenige Tage vor Ablauf der Frist zur U-Untersuchung gewesen. Die Meldung des Arztes hatte dann wohl etwas gedauert und in der Zeit hatten wir schon Post vom Landesjugendamt gekriegt. Die sind da sehr hinterher. Also wenn ich von solchen Behörden daran erinnert werde, dann schaue ich als normaler Mensch doch, daß dies schnellstmöglich erledigt wird. Wenn man das nicht macht , ist abzusehen, daß nach kurzer Zeit das örtliche JA vor der Tür steht um nachzusehen, ob alles in Ordnung ist.


    Dies sind Situationen wo man offen die Frage stellen muß, ob die Kinder bei so einem Elternteil gut aufgehoben sind, wenn dieser nicht in der Lage ist Pflichttermine auch nach erneuter Aufforderung wahrzunehmen, schwierige Situation hin oder her. Um solche Sachen muss man sich immer kümmern können.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Bist dupaar Tage über den U-Termin hinaus kriegst du Post vom Landesjugendamt, daß diese Untersuchung fehlt


    Hallo Hucky,
    bei überfälligen/versäumten Untersuchungen von U-Terminen gibt es in NRW Post, das ist richtig,
    bei überfälligen Impfungen nicht.

  • Hallo Hucky,
    bei überfälligen/versäumten Untersuchungen von U-Terminen gibt es in NRW Post, das ist richtig,
    bei überfälligen Impfungen nicht.


    Hab ich auch nicht geschrieben (siehe Zitat). Aber hier ist beides versäumt worden. Impfung und U-Untersuchung. Also ist sie aufgefordert worden, die U-Untersuchung wahrzunehmen, was sie nicht gemacht hat.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Nein, die Stelle im Ausland war erst in Betracht als meine frau weg war, da ich dachte ich muss es hinnehmen...


    Wurde heute vom Anwalt kontaktiert und habe nun das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommen.


    Morgen früh muss ich auf Rat des JA nochmal zum Familiengericht um einen Herausgebebeschluss zu bekommen und danach fahre ich in die Stadt**** und hole meine Kinder ab. Entfernung ist 500+km

  • Wurde heute vom Anwalt kontaktiert und habe nun das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommen.


    Morgen früh muss ich auf Rat des JA nochmal zum Familiengericht um einen Herausgebebeschluss zu bekommen und danach fahre ich in die Stadt**** und hole meine Kinder ab. Entfernung ist 500+km


    dann wünsche ich dir viel Glück und das alles ruhig läuft

  • bei überfälligen Impfungen nicht.


    Denn es kann niemand gezwungen werden, sich oder seine Kinder zu impfen. Kinderärzte sprechen zwar bei den U-Untersuchungen über das Thema, aber ob ein Elternteil dem Rat des Arztes nun folgt oder nicht, ist eine individuelle Entscheidung. Das nur ganz am Rande - das Thema Impfen oder nicht hatten wir ja bereits sehr oft. Ich habe, seit ich die Gesundheitsfürsorge für meine Tochter hatte, als "Impf-Befürworter" die fehlenden Impfungen bei ihr so bald wie möglich nachgeholt.


    Ich bin auch schon zweimal per Post an die U-Termine erinnert worden, habe das dann aber jedesmal so bald wie möglich erledigt. Persönlich finde ich nicht, dass man jemandem einen Strick daraus drehen sollte, wenn er erst am Ende der Frist oder kurz danach zur Untersuchung geht - Hauptsache, man geht hin. Wenn man sich dann trotzdem nicht darum kümmert, dann empfinde ich das schon auch als bedenklich.

  • HI,

    Wurde heute vom Anwalt kontaktiert und habe nun das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommen.

    :daumen ...wow, das ging ratzfatz, lag aber an dir da du alles gleich durchgezogen hast. PRIMA !

    Morgen früh muss ich auf Rat des JA nochmal zum Familiengericht um einen Herausgebebeschluss zu bekommen und danach fahre ich in die Stadt**** und hole meine Kinder ab. Entfernung ist 500+km

    Da bin ich mal gespannt. :rolleyes: ...viel Glück !


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.