DRV RehaWiderspruch läüft, simultan Mu-Ki-Kur beantragen?

  • Ich habe im Nov. eine psychosomatische Reha mit Begleitkind beantragt, die natürlich abgelehnt wurde. Ich hab mit meiner Ärzt-Kombo sofort Einspruch eingelegt, auf das Ergebnis warte ich nun sehnlich. Ich hab gestern mal da angerufen und hatte dann eine gleich sehr patzige Callcenter-Telefontante dran. Trotzdem hab ich der meine Lage ruhig und sachlich geschildert und gefragt, wie lange es denn nun mit der Antwort dauern könnte, weil ich in vielen Bereichen (Job, Krankengeldbezug, weitere Jobsuche) total auf dem Schlauch stehe.. Antwort war, dass mein Widerspruch ja "erst" im Jan. eingegangen ist, sowas dauert halt mal 3 Monate. Ich solle mich halt mal ein wenig zusammenreissen und halt arbeiten gehen, wenn mir das zu lange dauert.Außerdem reiche meine Diag. nicht aus, darum hätte die DRV ja auch abgelehnt. Mal abgesehen, dass die Antwort sowas von unqualifiziert ist und mich sowas von runtergemacht hat, bin ich nicht weiter.


    In Rücksprache mit meinem HA, der auch nur meinte, dass das ja wohl total daneben war und ich tatsachlich momentan echt Pech hätte, schlug er vor, doch gleichzeitig mal bei der KK eine Muki-Kur zu beantragen. Da die mich eh schon mehrmals angerufen haben, um sich über den Stand der Dinge zu erkundigen, sollten die ein Interesse haben, mich wieder fit und arbeitsfähig zu bekommen. Ich hatte zwar April 2012 erst eine, aber die Diagnosestellung sei ja nun eine völlig andere. Ich soll die Anträge vorbeibringen, er mache das mal fix fertig.


    Auf dem Rückweg überlegte ich dann, was denn nun ist, wenn die Reha doch genehmigt wird und die Mukikur über KK auch? Kann ich dann wählen? Kann ich beides hinternander machen? Zweiteres glaub ich zwar weniger, aber ich hab auch grad keine weitere Info im Netz gefunden. Weiss das zufällig einer?

    "Nur langweilige Frauen haben blitzsaubere Küchen!"

  • Naja, wenn du so krank bist, dass schon eine Reha beantragt wurde, wird dich die KK vermutlich direkt mit dem Hinweis abschmettern, dass dann die MuKi-Kur nicht das Richtige ist (da ja nur präventiv).Vermute ich mal :frag

  • Ich weiß, das man nur eine Sache nach der anderen beantragen darf*glaube das es sogar Rechtlich dazu was gibt*erst wen die eine Sache wirklich nicht möglich ist, darf man die anderen Gleis nehmen.

  • Die Mutter-Kind-Kur wird dir nicht helfen, wenn du krank bist. (Man klebt ja auch kein Pflaster auf eine tiefe Wunde und sagt. Wird schon ...). Mu-Ki-Kur ist zur Vorbeugung, nicht zur Heilung. Du kommst dann "leicht erholt" wieder, fällst anschließend aber umso tiefer ins Loch. Und dann fällst du durch alle Raster durch.


    Telefonanrufe bei der Rentenversicherung sind für die Tonne. Wenn du keine Durchwahl zum sachbearbeiter hast (und die werden nur in seltenen Fällen gegeben), landest du in einem Call-Center. Die dortigen Hilfskräfte haben a) null Ahnung und b) nur einen eingeschränkten Zugriff auf den Datenserver. Da kommen dann so Schoten raus wie bei dir. Die Call-Center-Mitarbeiter können dir definitiv keine substantielle Auskunft geben.



    Das einzige, was du machen kannst, ist: Schriftlich eine Sachstandsanfrage stellen. Wenn dann jetzt zeitnah keine Antwort auf den Widerspruch kommt und keine Rückmeldung auf die Sachstandsanfrage, ist es ein ziemlich verheißungsvoller Weg, Beschwerde beim Bundesaufsichtsamt für Versicherung in Bonn zu führen. (Dazu ist aber derzeit der Bearbeitungszeitraum für den Widerspruch tatsächlich noch zu knapp).


    Die Bonner fordern dann nämlich die (Kopie) der Akten zur Einsichtnahme an. In einem Großteil der Fälle zieht die DRV es vor, der Aufsichtsbehörde mitzuteilen, dem Beschwerdegrund sei mittlerweile abgeholfen und eine für den Beschwerdeführer positive Entscheidung getroffen. Das schreibt dir dann die Aufsichtsbehörde. Und wenn du dann mit dem Entscheid der Rentenversicherung einverstanden bist, dann ist die Sache für die Aufsichtsbehörde erledigt.


    Vorteil ist: Das Schreiben der Aufsichtsbehörde beschleunigt die Versicherung enorm. Und beeinflusst bei der Entscheidung. Findet nämlich die Aufsichtsbehörde nach Akteneinsicht einen Fehler, wird die Versicherung offiziell ermahnt ... Das ist nicht gut für die.



    Aber wie gesagt: Noch musst du dich ein bisschen gedulden. Ohne deine genauen Daten zu kennen, erscheint mir die gesetzliche Frist bis zur Entscheidungspflicht noch nicht abgelaufen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo,


    Du bist im Krankengeldbezug... da hat Deine KK ein großes Interesse Deine Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen und das läuft im KG Bezug i.d.R. über eine Reha über die DRV - ausserdem wir Bap schon schreibt, ist eine Mutter Kind Kur in Deinem Fall wohl leider eher keine geeignete Maßnahme...


    Ich würde Dir daher den Tip geben, Dich mit dem Sachbearbeiter bei der KK in Verbindung zu setzen und diesen zu fragen, ob er eine Möglichkeit hat, in das Verfahren bei der DRV Einfluss zu nehmen.. viele KK haben zu diesem Zweck mittlerweile wohl auch extra "Reha Berater" ;-)

    Liebe Grüße
    Dani




    Gefühle brauchen keine Rechtfertigung - sondern Verständnis