Umgangsregelung!

  • Tut mir leid, aber der Eindruck, der sich verfestigt, ist, dass Du vor allem gegen den KV handelst und es Dir nicht wirklich darum geht, dass Deine Tochter regelmäßigen und guten Kontakt zu ihrem Vater hat. Ich kann bei Dir auch nicht den Hauch von Vertrauen in den KV feststellen.

  • Wenn der KV nicht klar belegt, in welchem Gesundheitszustand er sich jetzt befindet, würde ich das KInd nur zu begleitetem Umgang lassen.
    Du wirst sonst nicht wieder froh, wenn der andere ET sich nicht richtig einschätzt/überschätzt, und das Kind zu Schaden kommt.


    Keine Richterin der Welt kann einem ET, der im Dezember noch in einer Suchtklink war und im Straßenverkehr auffällig wurde, die Erziehungsfähigkeit eines abhängigen KIndes zusprechen.


    ....oder ich hab was falsch gelesen.............


    Musica,
    das Wort Vertrauen baut sich aus den Grundbausteinen von VERTRAUEN zusammen.

  • Soweit mir bekannt ist, kann begleitete Umgang nur gerichtlich angeordnet werden. Zum Glück steht das nicht im Ermessen eines Elternteils. Das kann dieser zwar beantragen, es ist aber immer eine zeitlich begrenzte Maßnahme.


    Ob weitere gerichtliche Verfahren in diesem Fall dem Kindeswohl dienlich sind, wage ich zu bezweifeln.

  • Also da das Kind anscheinend nicht bei dir wohnt, und gerne hättest, das das Kind seinen Hauptwohnsitz bei dir hat, macht das mit dem ABR-Antrag schon Sinn. Besonders sinnvoll ist dann auch begleiteten Umgang für den Vater zu beantragen, solange er nicht beweisen kann, daß er während des Umgangs dem Kind nicht schaden kann. Ich würde dabei auch fordern, daß er folgende Nachweise erbringen muss: Polizeiliches Führungszeugnis, Krankenakten der letzten 20 Jahre und Nachweise über absolvierte Kurse in Erste Hilfe, Grundlagen in Kinderpsychologie und weiterhin muss er mind. 60qm Wohnraum nachweisen, wovon mind. 25qm für ein komplett eingerichtes Kinderzimmer vorbehalten sind.... *ironie off


    Nein, mal im Ernst:


    ABR ist ein Teilbereich des Sorgerechts. Es sagt aus, wer bestimmen darf, wo das Kind seinen Wohnsitz hat. Da es bei dir seinen Wohnsitz hat, macht die Übertragung auf dich keinen Sinn.


    Das ihr nicht miteinander kommunizieren könnt ist das eine, aber warum möchtest du deswegen den Umgang reduzieren? Der Umgang ist ein Recht des Kindes, sprich, wenn du ihn wieder reduzierst, dann läßt es am Kind aus, daß eure Kommunikation nicht so klappt. Solange der Beschluss des Gerichts existiert, kannst du dich hinter diesem verstecken und den Umgang auf dieses Maß reduzieren. Er kann dann aber den Antrag auf Ausweitung beim Gericht stellen, wieder auf den Zustand den ihr bis jetzt freiwillig hattet und dem wird wohl auch stattgegeben dann werden. Ich weiß nicht, was du dagegen an Argumente ins Feld führen möchtest. Deine Mutmaßungen über seinen Gesundheitszustand? Beachte: Er muss ihn nicht beweisen, sondern du musst beweisen, daß der so ist, daß er sich nicht vernünftig ums Kind kümmern kann. Wie kannst du das beweisen? Im Gegenteil: Da er in einer Klinik war, kann er belegen, daß er was daran tut, daß sich sein Zustand verbessert. Ein nicht vorhandenes Kinderzimmer beim UET ist nicht vorgesehen, er muss es nicht haben. Dieses ist also auch kein Argument.
    Wenn du solche Sachen anbringst, werden diese Vorwürfe als Bumerang wirken und auf dich ein schlechtes Licht werfen, wenn es vor Gericht gehen sollte.


    Auch wenn es dich ärgert, wie er mit dir umgeht, aber deine geplante Vorgehensweise wird dich nicht weiterbringen. Es wird dir mehr helfen, wenn du dich mehr von ihm distanzierst, indem du, wenn er so ausfallend wird, einfach nicht mehr drauf eingehst und es ignorierst. Irgendwann wird er kapieren, daß er damit nicht weiterkommt.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • hm...., na dann hoffe ich mal, dass @TS Ahnung von hat, wie das mit dem PKH-Schein funktioniert.
    Mal ganz ehrlich.
    Wir reden hier so oft von einer imaginären Elternebene.
    "Imaginär" desswegen, weil es die fast garnicht gibt.
    Die Gründe dafür sind von beiden Seiten reichlich bebrüllt und "angeblich" geklärt.


    Bin ich mir als ET bewußt, kann ich mich ausweisen, mich erklären und auch mal-"kontrollieren" lassen.
    Da passiert nix, da zeige ich eher an, wie wichtig mir diese Aktion ist.
    ---------------------------------------------------------------------------
    Ich weiß auch, dass hier oft nur ein ET schreibt.
    Das bedeutet für mich aber nicht, dass ich automatisch die Rolle des ET hier übernehme, der nicht schreibt.
    Wir (Ich) tu dann immer nur den Blick auf die Kinder halten.
    Es geht mir nicht um Diffamierung, wer meine Geschichte am Rande kennt, weiß das.


    Aber es geht auch um ein Grundgedankengut.


    Und mein Grundgedankengut rät davon ab, ET, die erst kürzlich im Entzug waren, unvoreingenommen, die Kinder zu überlassen.
    "Fahrlässigkeit" ist ein Wort, aus dem Unfälle emntstehen können, wo Unbeteiligte sterben.


    Fahrlässig wäre es aus meiner Sicht, ohne klare, gründliche Rückmeldung, das KInd dem anderen ET zu übergeben.
    ICH! würde mich schuldig machen.

  • Also da das Kind anscheinend nicht bei dir wohnt, und gerne hättest, das das Kind seinen Hauptwohnsitz bei dir hat, macht das mit dem ABR-Antrag schon Sinn. Besonders sinnvoll ist dann auch begleiteten Umgang für den Vater zu beantragen, solange er nicht beweisen kann, daß er während des Umgangs dem Kind nicht schaden kann. Ich würde dabei auch fordern, daß er folgende Nachweise erbringen muss: Polizeiliches Führungszeugnis, Krankenakten der letzten 20 Jahre und Nachweise über absolvierte Kurse in Erste Hilfe, Grundlagen in Kinderpsychologie und weiterhin muss er mind. 60qm Wohnraum nachweisen, wovon mind. 25qm für ein komplett eingerichtes Kinderzimmer vorbehalten sind.... *ironie off


    Nein, mal im Ernst:


    ABR ist ein Teilbereich des Sorgerechts. Es sagt aus, wer bestimmen darf, wo das Kind seinen Wohnsitz hat. Da es bei dir seinen Wohnsitz hat, macht die Übertragung auf dich keinen Sinn.


    Das ihr nicht miteinander kommunizieren könnt ist das eine, aber warum möchtest du deswegen den Umgang reduzieren? Der Umgang ist ein Recht des Kindes, sprich, wenn du ihn wieder reduzierst, dann läßt es am Kind aus, daß eure Kommunikation nicht so klappt. Solange der Beschluss des Gerichts existiert, kannst du dich hinter diesem verstecken und den Umgang auf dieses Maß reduzieren. Er kann dann aber den Antrag auf Ausweitung beim Gericht stellen, wieder auf den Zustand den ihr bis jetzt freiwillig hattet und dem wird wohl auch stattgegeben dann werden. Ich weiß nicht, was du dagegen an Argumente ins Feld führen möchtest. Deine Mutmaßungen über seinen Gesundheitszustand? Beachte: Er muss ihn nicht beweisen, sondern du musst beweisen, daß der so ist, daß er sich nicht vernünftig ums Kind kümmern kann. Wie kannst du das beweisen? Im Gegenteil: Da er in einer Klinik war, kann er belegen, daß er was daran tut, daß sich sein Zustand verbessert. Ein nicht vorhandenes Kinderzimmer beim UET ist nicht vorgesehen, er muss es nicht haben. Dieses ist also auch kein Argument.
    Wenn du solche Sachen anbringst, werden diese Vorwürfe als Bumerang wirken und auf dich ein schlechtes Licht werfen, wenn es vor Gericht gehen sollte.


    [quote='Hucky','index.php?page=Thread&postID=1944101#post1944101']Auch wenn es dich ärgert, wie er mit dir umgeht, aber deine geplante Vorgehensweise wird dich nicht weiterbringen. Es wird dir mehr helfen, wenn du dich mehr von ihm distanzierst, indem du, wenn er so ausfallend wird, einfach nicht mehr drauf eingehst und es ignorierst. Irgendwann wird er kapieren, daß er damit nicht weiterkommt.[/ Also beweisen könnte ich es denn seine Partnerin ist wegen seines Alkoholkonsums ausgezogen,da hätte ich jemand der bezeugen kann das er auch an den Wochenenden an denen seine Tochter bei ihm war ,ALKOHOL trank obwohl ja im Urteil von 2011 stand das er beim Umgang das trinken des Alkohols einstellen sollte,das zum einen. Zum anderen muss ich sagen ich möchte ja auch das sie Umgang hat ,mich ärgert nur das ich aber mit ihm nichts Regeln kann,ohne böse Komentare,und ich hatte auch Vorgeschlagen sie zu bringen und zu holen und selbst da wird gepöbelt ,anstatt mal den Mund zu halten in seiner Situation. Ich gebe immer meine Hand und es wird gerissen. Vielleicht hätte ich ja auch nur gerne mal einen Denkzettel an ihn das es auch anders gehen könnte. Nein jetzt mal im Ernst ,würdet ihr jemandem der sich selbst mal im Suff die Waffe an Kopf gesetzt hat freiwillig und unbedenklich euer Kind geben? Und darüber hinaus hatte ich auch schon angemerkt das er sehr aggressiv wird oder werden kann das selbst das Kind sagt: wenn der Papa PlayStation spielt oder sein Bierchen(man achte auf die Verniedlichung ) trinkt wird er manchmal anders.

  • Oje jetzt ist in dem Zitat meine Antwort drin,entschuldigt ich blicke noch nicht diese s System und vor allem die Abkürzungen hier

  • Bin ich mir als ET bewußt, kann ich mich ausweisen, mich erklären und auch mal-"kontrollieren" lassen.


    Das kann alles Mögliche heißen, und es fragt sich immer, von wem hier "kontrolliert" wird und mit welchem Zweck. Ich würde mich von dem anderen Elternteil gewiss nicht kontrollieren lassen wollen, egal warum und wieso. Denn damit übernimmt der andere eine Funktion, die ihm nicht zusteht - die Elternteile sollten einander zumindest soweit respektieren, dass sie sich auf Augenhöhe begegnen können. Wenn das nicht der Fall ist, kommt es unweigerlich zu Interessenskonflikten, die leicht vermeidbar wären. Ich kann nur dazu raten, solche Gedankenspielchen tunlichst zu lassen - und dies ist nicht diskutier-, noch verhandelbar.

    Und mein Grundgedankengut rät davon ab, ET, die erst kürzlich im Entzug waren, unvoreingenommen, die Kinder zu überlassen.


    Das erscheint mir symtomatisch für Eltern, die ihre Kinder als Eigentum betrachten. Unabhängig davon sollte der KV sich Unterstützung holen. Die Frage ist nur, wie man ihn dazu bringen kann. Dazu sollte man sich - am besten gemeinsam - beraten lassen, anstatt munter weiter nicht zu kooperieren.

    das Wort Vertrauen baut sich aus den Grundbausteinen von VERTRAUEN zusammen.


    Was sind denn die Grundbausteine von VERTRAUEN?

    Keine Richterin der Welt kann einem ET, der im Dezember noch in einer Suchtklink war und im Straßenverkehr auffällig wurde, die Erziehungsfähigkeit eines abhängigen KIndes zusprechen.


    Um dieses festzustellen, wird normalerweise vom Gericht ein Gutachten in Auftrag gegeben, welches die Erziehungsfähigkeit einschätzt.

    Du wirst sonst nicht wieder froh, wenn der andere ET sich nicht richtig einschätzt/überschätzt, und das Kind zu Schaden kommt.


    Und wie wäre es, einmal vor der eigenen Haustür zu kehren und zu überlegen, welchen Schaden das Kind durch einseitige Vereinnahmung nimmt?

    Vielleicht hätte ich ja auch nur gerne mal einen Denkzettel an ihn das es auch anders gehen könnte.


    Solche Formulierungen deuten für mich ganz eklatant darauf hin, dass die TS am liebsten selbst Richter über den KV spielen möchte. Das kann nur schiefgehen. Von einer Begegnung auf Augenhöhe ist hier nichts zu verspüren.

  • Aber die Begegnung auf Augenhöhe findet statt wenn KV die Alltagssorgende als Fotze betituliert?

  • Aber die Begegnung auf Augenhöhe findet statt wenn KV die Alltagssorgende als Fotze betituliert?


    Weißt Du, mir ist es inzwischen völlig egal, wie die Mutter meiner Kinder mich selbst bezeichnet. Der KV möchte Dich mit solcher Verhaltensweise empfindlich treffen, und genau damit ist er erfolgreich. Es liegt an Dir, das zu ändern: zum Ärgern gehören immer zwei.


    Es wäre nicht hilfreich, wenn Du seine Verhaltensweisen als Entschuldigung dafür benutzt, selbst nichts zu unternehmen, um ihm respektvoll zu begegnen.


    Was ich herauslese: Er ist schuld, dass wir uns nicht auf Augenhöhe begegnen können, also muss er erst einmal seine Verhaltensweise ändern, bevor ich etwas tue.

  • Ich bedanke mich für die von mir eingeforderten Ideen und Betrachtungsweisen ,werde das bestmöglichste und sicherste für das gemeinsame Kind erarbeiten mit dem Anwalt.

  • werde das bestmöglichste und sicherste für das gemeinsame Kind erarbeiten mit dem Anwalt.


    Dein Anwalt ist zunächst einmal dazu da, Deine Interessen rechtlich zu vertreten, nicht die Eures Kindes. Genauso wird der Anwalt des KV (sofern beauftragt) dessen Interessen vertreten und nicht die Eures Kindes. Ich sehe hier eine große Gefahr, dass Euer Kind zwischen Euren Streitigkeiten zerrieben werden wird, zumal wenn Ihr nicht miteinander sprecht. Möchtest Du das wirklich?

  • Ich möchte das nicht irgendwann mein Kind mit einer Kugel im Kopf oder sonst wo bei ihm gefunden wird weil er sich im Suff nicht im Griff hat.

  • beijunga,


    Ich denke, du kennst den Weg bereits, den du gehen musst. Das die Situation wieder mehr oder weniger runtergespielt wird (und dir nach 7(!) Jahren des Abmühens noch unterstellt wird, eigentlich keine Lust darauf zu haben, den Umgang zu fördern, nur weil du dem KV jetzt nicht auch noch die Tochter mir nichts, dir nichts hinterherchauffierst - entschuldigt, aber irgendwo ist auch mal ein Punkt, zumal ich mir vorstellen kann, dass bei zwei Jobs, Kind, Beziehung und dem normalen Alltagswahnsinn nicht auch noch die Zeit da ist, die Pflichten des anderen ET zu übernehmen!), sollte dich nicht davon abhalten, zu überprüfen, inwieweit eure Tochter gefährdet ist. Nur, wie du schon geschrieben hast, muss in Deutschland immer erst etwas passieren, damit gehandelt wird! Und du bekommst nachher auch noch einen auf den Deckel. Wenn nicht rechtlich, dann (vor allem) moralisch!

    Eines ist aber (generell) rechtlich unbestritten: Sollte dir bei der Abgabe eurer Tochter bei ihm deutlich auffallen, dass er getrunken hat, MUSST du sie wieder mitnehmen. Sonst machst du dich noch strafbar. Egal ob eurer Tochter und ihm der Umgang zustünde (auf den Moment bezogen). So viel kann ich aus der Praxis berichten.


    Nichts desto trotz hoffe ich, dass sich der KV (vor allem) im Interesse eurer Tochter irgendwann fängt und es nicht erst bis zur totalen Eskalation kommt (was sich bei Suchtkranken leider selten vermeiden lässt, weil die Einsicht oft erst dann kommt, wenn sie ALLES verloren haben - Achtung, allgemeine Aussage, keine Anspielung auf Kindesentzug oder oder oder!).


    Alles Gute dir :troest
    Mia

  • Die Frage nach der Waffe hast du vielleicht weiter vorne im Thread übersehen, aber das wäre vielleicht ein Ansatzpunkt - nachdem Führerscheinentzug auch seine Waffenkarte prüfen zu lassen


    § 6 Persönliche Eignung


    Soviel ich weiß war es eine Pistole auf die man auch so Feuerwerkskörper setzen kann,ich weiß nicht wie sich diese Waffe nennt geschweige denn ob da ein Schein vonnöten ist. Das ganze passierte auch vor unserer gemeinsamen Zeit

  • Das ganze passierte auch vor unserer gemeinsamen Zeit


    Wie fändest Du es denn, wenn man Dir Deine Jugendsünden (soweit zutreffend, natürlich) nachtragen würde?

  • Hi,


    zahlt denn der Vater Kindesunterhalt ?
    Ja, es hat nix mit dem Thema Umgang zu tun, aber ...



    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.