Umgangsregelung!

  • Hallo ,kurze Frage muss man denn eigentlich sich immer mit dem anderen Elternteil absprechen bezüglich irgendwelcher Regelungen der Umgangs oder kann man das über dritte machen lassen. Ich erkläre kurz die Situation bin mit meiner Tochter in 2008 aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen ,sie war damals 3 Jahre alt,Grund war ich wollte nicht mehr mit einem Alkoholiker als Mann verheiratet sein geschweige denn zusammen sein. Danach war in 2011 schon mal ein Umgangsprozess den ich anstrebte da der KV nicht regelmässig und verbindlich seine Tochter zu sich nahm. Ich bin damals so wie heute schon immer verbal von ihm angegriffen worden teilweise auch vor dem Kind ,wenn ich anfragte wenn er sie abholte wann sie denn nach Hause kommt,da bekam ich das seh ich schon zu antwort und so weiter.......jetzt ist es so das man sich mal wieder in guten Phasen seinerseits verständigen konnte das seine Tochter auch über Nacht bleibt an jedem 2 und 4 Wochenende im Monat.Nun hat er seit 2014 im Dezember seinen Führerschein und auch sein Auto polizeilich abgenommen bekommen,denke mal durch Alkoholeinfluss,war im oktober 2014 in der Klinik, da ihn seine Lebensabschnittspartnerin wegen des Alkoholkonsums verliess und jetzt imm Dezember auch und danach wohl in einer Entzugsklinik ab ungefähr anfang Januar bis jetzt Mitte Februar ich weiss weder ob er trocken ist oder ob er abgebrochen hat..............jetzt ist es so das er anfragte bzw um Vorschläge bat , ab wann seine Tochter zu ihm kann ich schlug ihm vor das ich gewillt bin sie gerne zu ihmzu fahren an jedem zweite und vierten wochenende im Monat.............meine Antwort kam ihm 70 minuten zu spät da ich auch fragte welche besuche er denn anfragte,sein wortlaut hier bei ihm; da wusste ich echt nicht wo er meinte die entzugsklinik oder wieder bei ihm zuhause.........und schon wird man als Fotze,minderbemittelt ,doof und alle anderen Schimpfwörter die man sich nur vorstellen kann beschimpft,jetzt mache ich das ganze schon 7 Jahre so mit ,für das Kind immer wieder beisse ich die zähne zusammen und versuche dinge zu regeln die ein Alkoholiker nicht regen kann,dh.zuverlässige aussagen geben wann er sie in den Ferien nimmt ,oder an welchen wochenenden, ich bin doppelt berufstätig ,lebe in einer stabilen Lebenspartnerschaft,die gemeinsame Tochter entwickelt sich prächtig hat sehr gute Schulnoten ,geht in Turnverein.........Jetzt sagt mir doch mal einer wie man es denn jetzt regeln kann ohne ständig diesen Auseinandersetzungen mit diesem Mann ausgesetzt zu sein ?

  • Die Antwort wird es nicht geben und auch wenn Dritte (sprich ein Richter) den Umgang regelt ist das keine Garantie das es funktioniert.


    Nehmen wir die Dinge auseinander


    - er st Alkohlkrank, damit müßt ihr leben mit allen Unannehmlichkeiten, solange er nicht dauerhaft trocken ist, wird er immer unzuverlässig sein, d.h. du brauchst einen Plan B
    - das er seinen Führerschein verloren hat, ist ärgerlich, hat aber nichts direkt mit dem Umgang zu tun
    - er darf dich nicht beleidigen, dafür kannst du ihn anzeigen


    Wie ist denn die Vater & Kind Beziehung ? Wie erlebt das Kind den Umgang ?


    Grundsätzlich gilt das Urteil von 2011 - wobei ich in so einem Fall nie den Umgang erzwingen würde. Wenn er mit dir alleine nicht reden kann, könnt ihr euch an das Jugendamt
    oder eine Familienberatungsstelle (Caritas, Diakonie, Awo usw.) wenden - dann führt ihr ein Elterngespräch unter 6 Augen (in der Hoffnung das er sich vor 3. Personen zusammenreißt)
    und erarbeitet einen neuen Umgangsplan.

  • Hallo danke für die schnelle Antwort,ich werde am Freitag zum Anwalt gehen. Seine Tochter möchte zu ihm das ist nicht das Thema ,nur wie schon gesagt warum sollte man denn immer entgegen kommend sein,ich muss jetzt ja auch die Tochter zum Vaterbringen damit überhaupt Kontakt stattfinden kann. Ich bin wie gesagt wenig bereit überhaupt noch auf diesen Mann zu treffen,hätte jetzt auch schon vorgeschlagen sie zur Oma zu bringen an den Wochenenden und er kann sie dort holen (5 Gehminuten) entfernt.Genauso weiß ich jetzt schon wenn ich mich darauf einlasse sie auch Sonntags zu holen wer sagt mir denn das ich dann wie ein depp dastehe und warte oder sie sonst wo holen kann weil Pünktlichkeit geht ja auch nicht beim Vater ist ja nur die blöde Mutter die zusehen muss.....

  • Die Oma ist doch eine gute Lösung - da fällt das warten dann doch auch nicht so schwer.
    Du wirst ihn wenig ändern können, das ist leider so. D.h. nicht das du dir alles gefallen lassen mußt - aber du mußt mit den Umständen leben können.
    Ein Anwalt kann da wenig helfen - besser wäre wahrscheinlich ein Angehörigengespräch mit seinem Therapeuten.

  • Zum einen bin ich geschieden,das heißt seine Belange interessieren mich wenig,war lang genug Co abhängig. Die Gespräche beim Jugendamt gab es auch schon,wie gesagt der Mann ist unmöglich ,ich werde jetzt beim Anwalt zumindest auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen . Zum anderen befindet sich die Tochter in der Vorpubertät,da ist es von meiner Sicht auch bedenklich das Kind im selben Bett mit dem Vater schlafen zu lassen,sie hat bei ihm weder einen Raum noch ein eigenes Bett für sich,vielleicht sollte man das auch mal anmerken.

  • Finde die Gelassenheit deinerseits sehr angenehm ,danke für die Tipps,ich werde trotzdem einen Wg suchen der mir besser behagt,auch zugunsten für meine Tochter,eher ausschließlich für sie,ich denke zurück zum Urteil von nur einem Sonntag im Monat könnte eine Möglichkeit sein,wenn es ihm nicht passt soll er dann mal aktiv werden ....

  • ich werde jetzt beim Anwalt zumindest auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen .


    Wenn du soviel Geld hast, dass du dir ein unnötiges Verfahren ohne Aussicht auf Erfolg leisten kannst, warum...


    sie hat bei ihm weder einen Raum noch ein eigenes Bett für sich


    ... kaufst du nicht eine neue Schlafcouch für deine Tochter und machst vom Restgeld einen schönen Urlaub? Wäre doch besser, als die ganze Kohle in den Gulli zu kippen.


    Das sich UETs ein eigenes Zimmer für Kinder leisten können, sieht das Familienrecht nicht vor. Die 380 Euro, die UETs für ihre WARMmiete inkl. aller Nebenkosten und Nachzahlungen zustehen, reichen idR nicht mal für das eigene Zimmerchen.

  • Gut dann sollte ich wohl zwei Sachen anstreben ...das ABR und das andere wäre die Umgangssituation. Und summerjam ,wie kommst du darauf das ich mir bei 2 Jobs Urlaube leisten kann finde ich sehr unpassend,des weiteren hat besagter KV selbst auch schon einen selbstmord Versuch hinter sich ,also wenn ich da nicht mal endlich nachgehe jetzt da er zwei mal auf Station im Krankenhaus war.

  • Und summerjam ,wie kommst du darauf das ich mir bei 2 Jobs Urlaube leisten kann finde ich sehr unpassend


    Und wieso willst du dir dann unnötige ABR Verfahren leisten, wenn du dir bei 2 Jobs nicht mal Urlaube leisten kannst? :hae:

  • So ich kann mir alles sparen ,das Kind möchte wie gehabt zum Vater,und ich muss zusehen wie ich mit ihm verhandel,übrigens beim Jugendamt war ich auch schon ..es war nicht sehr positiv wie er sich verhielt,ebenso sein Verhalten vor Gericht. Und alle Alltäglichkeiten Regel ich eh schon,also bleibt mir nur wie gesagt der Biss in den sauren Apfel .

  • Warum siehst Du Dich in der Pflicht, das Kind zum Vater zu bringen? Ich würde das ganz gelassen sehen - er kann zusehen, wie er den Umgang weiterhin möglich macht. Das ist auch ohne Führerschein möglich.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • ich würde das kind auch nicht fahren, wenn deine ex so unmöglich ist. soll er doch zusehen wie er das kind abgeholt bekommt und wieder nach hause bringt.


    naja, manchmal ist man froh wenn man weiß wie das Kind nach Hause kommt - bevor abendteuerliche Situationen entstehen - mir hat das nie einen Zacken aus der Krone gebrochen

  • in 2008 aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen ,sie war damals 3 Jahre alt,Grund war ich wollte nicht mehr mit einem Alkoholiker als Mann verheiratet sein. Danach war in 2011 schon mal ein Umgangsprozess den ich anstrebte da der KV nicht regelmässig und verbindlich seine Tochter zu sich nahm.

    Verstehe ich richtig, du wolltest nicht mit einem Alkoholiker zusammen sein, aber deiner Tochter kannst du zumuten, dass dieser Alkoholiker sie zu sich regelmäßig nimmt? :wow Konntest du dann ruhig schlafen? Konntest du sicher sein, dass er während des Umgangs nüchtern war?

  • Verstehe ich richtig, du wolltest nicht mit einem Alkoholiker zusammen sein, aber deiner Tochter kannst du zumuten, dass dieser Alkoholiker sie zu sich regelmäßig nimmt? :wow Konntest du dann ruhig schlafen? Konntest du sicher sein, dass er während des Umgangs nüchtern war?



    Diese Anschuldigungen sind jetzt völlig unangebracht, da die KM am Gesundheitszustand des KV auch nichts ändern kann. Die Umstände sind wie sie sind, das Umgangsrecht besteht (leider) trotzdem und es wird nicht einfacher für die Mutter, wenn man ihr dazu auch noch Vorwürfe macht.

  • Hallo,

    ,ich werde jetzt beim Anwalt zumindest auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen .

    Damit tust du deinem Anwalt einen Gefallen. Bringen wird es dir nichts, da du mit eurem Kind ja eh schon ausgezogen bist, es bei dir wohnt un du dich um Umgang mit dem Vater gekümmert hast. Somit besteht also gar kein Grund, das ABR zu beantragen.

    Zum anderen befindet sich die Tochter in der Vorpubertät,da ist es von meiner Sicht auch bedenklich das Kind im selben Bett mit dem Vater schlafen zu lassen,sie hat bei ihm weder einen Raum noch ein eigenes Bett für sich,vielleicht sollte man das auch mal anmerken.

    Das ist ein wichtiger Grund, darüber würde ich mir auch Sorgen machen.


    Wie steht denn das Therapiebestreben seitens des Vaters? Ist es im Falle einer Krankheit nicht sinnvoll, den Umfang des Kontaktes zum kranken Elternteil nicht in Relation zu setzten mit dessen Bemühen, die Krankheit zu überwinden?


    Gruß