Kind/ Aufentaltsbestimmungsrecht

  • Hallo,
    ich hätte mal gerne eure Einschätzung.


    Ich bin alleinerziehend mit 2 Kinder.


    Mein Sohn ist 14 und meine Tochter ist 8 aber beide



    Sind von verschiedenen Müttern.


    Die Mutter meiner Tochter ist vor 5 Jahren ausgezogen da war meine


    Tochter noch im Kindergarten. Jeder wollte unsere Tochter für sich.


    Die Km ist 30 km weggezogen. Aber ich war halt die Hauptbezugsperson für die Tochter seit Geburt an und weil sie halt eine große Bindung zu ihrem Bruder hat wollte ich natürlich das sie bei mir bleibt und nicht mit der Mutter 30km wegzieht.


    Dann sind wir irgendwann vor Gericht gelandet und es wurde ein Gutachter bestellt usw.


    Aber dann hat sie plötzlich ihre Anträge zurückgezogen und so blieb meine Tochter bei mir.


    Nachdem
    sie den Antrag zurückgezogen hat, hat sie die kleine erst mal nimmer zu
    sich genommen aber die Mutter der KM hat die kleine genommen und dort
    hat dann die Km ihre Tochter gesehen. Das ganze ging ca. 1 bis 1,5
    Jahre. Und jetzt seit ca
    1 Jahr hat die KM wieder einen neuen festen Freund und wohnt auch jetzt
    mit ihm zusammen. Und seitdem sie jetzt eine Wohnung mit ihrem Freund
    hat nimmt sie die kurze plötzlich regelmäßig alle 14 Tage.


    Und
    vor ca. 10 Wochen hat sie jetzt wieder einen Antrag bei Gericht
    gestellt, dass die kurze zu ihr ziehen soll. Also sie klagt auf Aufentaltsbestimmungsrecht.
    Es gab ein Erörterungstermin schon. Indem wurde beschlossen, dass eine
    Verfahrenspflegerin mit dem Kind in beiden Haushalten spricht und auch
    mit den Eltern spricht auch um zu gucken welche Tendenz bei dem Kind zu
    sehen ist was es will und zu versuchen eine Einigung mit den Eltern zu
    erziehen.


    Als Argumente hat sie angebracht, dass ihre Tochter
    sich ein Zimmer mit dem Bruder teilt und das sie ab und zu mal
    schmutzige Fingernägel hatte als die Km die Tochter von der Schule
    abgeholt hat. Und weil unsere Tochter sich äußert sie will gerne bei der Mutter länger bleiben usw.


    Wie würdet ihr die ganze Sache einschätzen?


    Ist
    doch klar die Umgangswochenenden bei Mütter oder Väter spiegeln doch
    nicht den normalen Alltag wider aber das verstehen die Kinder doch
    meistens nicht und denken wenn ich zur Mutter ziehe oder zum Vater ziehe wird es immer so sein.


    Was glaubt ihr wie sind ihre Chancen und wie weit darf der Richter die Befragung der Verfahrenpflegerin berücksichtigen die an meiner Tochter durchgeführt werden, da sie ja erst 8 ist.
    Meine Tochter müsste von ihrem Bruder getrennt werden aus ihrer jetzigen Schule und ca. 30km wegziehen usw.


    Ich glaube sie will sich einfach nur die Unterhaltszahlungen sparen weil ich gehört habe bei Gericht , dass sie eine Pfändung auf dem KHat der Richter gesagt)
    Fehler seien mir bitte verziehen ich habe vom Handy geschrieben

  • Die Sache ist eigentlich ganz einfach. Das OLG Hamm hat in einem Grundsatzurteil ausgeführt, dass ein Wechsel des Aufenthaltsbestimmungsrechts/ein Aufenthaltswechsel des Kindes nur ausgeurteilt werden darf, wenn am neuen Ort das Kindeswohl "erheblich" besser verwirklicht werden kann als bisher. Dieses "erheblich" müsste nachgewiesen werden. Kindeswunsch in dem Alter ist da nicht "erheblich". Und davon ausgehend, dass es bisher bei euch in der Familie so gut und so schlecht läuft wie überall, ist da für ein "erheblich" bei der Mutter nicht viel Luft bis zu 100% oder bis zur Decke. Sie müsste eine Übermutter sein. Und es müsste offensichtlich sein, dass sie richtig gut und spitzenmäßig drauf ist. Dies nicht nur von der Ankündigung her, sondern bewiesen. - Das wird allen Beteiligten wohl schwer fallen nachzuweisen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • jetzt hab ich so weit ausgeholt.... dann war alles futsch :ohnmacht:


    aber, kurz gesagt gebe ich Volleybap voll Recht-


    Wenn die Argumente, welche Du nennst wirklich die einzigen sind, dann hat die KM nicht den Hauch einer Chance, einen Wohnsitzwechsel zu ihr zu erreichen :daumen


    und vielleicht spricht die Verfahrenspflegerin sich für Dich aus- warum hast Du da Bedenken? (hab ich zumindest so raus gelesen)

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Ich finde aber auch das ein 14jähriger und eine 8 jährige sich kein Zimmer teilen sollten. Die brauchen beide Bereiche zum Rückzug, daran würde ich arbeiten.

    :ohnmacht:
    Es ist schön wenn man den Kindern getrennte Zimmer ermöglichen kann, aber es wird die Kinder in ihrer Entwicklung auch nicht gravierend beeinträchtigen wenn sowas nicht möglich ist.
    Das sind Geschwister und keine 2 Fremden die plötzlich zusammengepackt werden.

    If life fucks you, just lean back and enjoy! :brille

  • :ohnmacht:
    Es ist schön wenn man den Kindern getrennte Zimmer ermöglichen kann, aber es wird die Kinder in ihrer Entwicklung auch nicht gravierend beeinträchtigen wenn sowas nicht möglich ist.
    Das sind Geschwister und keine 2 Fremden die plötzlich zusammengepackt werden.


    Bei meiner Ex sind/waren es 3 im Alter von 9-18 Jahren in einem Zimmer. Daumen hoch und grünes Licht vom JA.
    Nicht optimal aber kein Hindernis. Wenn ich höre, zu wie vielen meine Großeltern im Alter von Baby bis Greis in einem Zimmer gewohnt und geschlafen haben... Und aus meinen Eltern ist trotzdem je ein toller Mensch entstanden.


    Edit: manchmal denke ich mir, könnte es sogar förderlich sein, wenn Kinder sich ein Zimmer teilen. So lernen sie sozialverhalten, Kompromisse, Verzicht und Wertschätzung. Ich kenne so einige Kinder. Jeder ein eigenes Zimmer, eigene Spielekonsole, eigene .... Teilen haben sie nicht gelernt. Und anstatt Differenzen auszuräumen verziehen sie sich in ihr Zimmer und sitzen es aus.

    Einmal editiert, zuletzt von Summerjam ()

  • Bei meiner Ex sind/waren es 3 im Alter von 9-18 Jahren in einem Zimmer. Daumen hoch und grünes Licht vom JA.
    Nicht optimal aber kein Hindernis. Wenn ich höre, zu wie vielen meine Großeltern im Alter von Baby bis Greis in einem Zimmer gewohnt und geschlafen haben... Und aus meinen Eltern ist trotzdem je ein toller Mensch entstanden.


    Edit: manchmal denke ich mir, könnte es sogar förderlich sein, wenn Kinder sich ein Zimmer teilen. So lernen sie sozialverhalten, Kompromisse, Verzicht und Wertschätzung. Ich kenne so einige Kinder. Jeder ein eigenes Zimmer, eigene Spielekonsole, eigene .... Teilen haben sie nicht gelernt. Und anstatt Differenzen auszuräumen verziehen sie sich in ihr Zimmer und sitzen es aus.

    Danke! :blume
    Ich wollte mich kurz halten und habe genau das alles nicht geschrieben, aber es genau so gemeint!
    Ich bin mir auch absolut sicher dass vielen Kindern ein zusammen rücken gut tun würde.

    If life fucks you, just lean back and enjoy! :brille



  • Hallo MarcoDo,


    - Sohn 14, Tochter 8
    - Gericht hat bei der Anhörung lange nicht so deutlich/eindeutig reagiert wie normalerweise bei solchen Anträgen
    - Du hast Angst, "die Befragung der Verfahrenspflegerin" würde zu viel Gewicht haben bei der anstehenden Entscheidung
    - Tochter äußert sich offenbar pro Mutter
    - Sohn und Tochter wohnen im gleichen Zimmer


    Wenn die Mutter ein gutes Betreuungskonzept hat (eventuell mehr Zeit für die Tochter als Du) und wenn die Tochter sich deutlich für einen Wechsel des Wohnorts ausspricht, dann ist die Mutter meiner Meinung nach nicht so chancenlos wie man normalerweise glaubt nach einer so langen Zeit in Deinem Haushalt.


    An Deiner Stelle würde ich schleunigst die Wohnsituation ändern. Derzeit wohnt eine 8jährige Grundschülerin mit einerm 14jährigen pubertierenden jungen Mann zusammen im Zimmer. Allein hier hätte die Tochter einen erheblichen Vorteil durch einen Umzug falls die Mutter dem Mädchen ein eigenes Zimmer bieten kann. Hast Du die Möglichkeit, selbst z.B. im Wohnzimmer zu schlafen, damit die Kids eigene Räumlichkeiten haben?


    Abschließend noch die Antwort auf Deine Frage, wie groß der Einfluss die Einschätzung der Verfahrenspflegerin bei der Entscheidung des Gerichts sein wird: Groß!


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

    .
    .
    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • Vielen Dank für eure Antworten.


    @ Volleybap gibt es ein Aktenzeichen vom OLG Hamm? (Die Km wohnt auch in Hamm)


    @ Luchsie Ja das sind eigentlich so ziemlich alle Argumente.Klar macht man sich immer Sorgen irgendwie. Also ich hatte erst ein Elterngespräch mit Verfahrenspflegerin und dann hat sie mit meiner Tochter in ihrem Kinderzimmer ca 45 Minuten gesprochen/gespielt und eine Woche später kam sie ein zweites mal hat aber dann nur mit meiner Tochter gesprochen. Dann hatte sie ein Elterngespräch mit der Mutter in ihrer Wohnung und jetzt am Freitag weil da das Umgangswochenende mit der Mutter ist , besucht die Verfahrenspflegerin meine Tochter in der Wohnung ihrer Mutter. Aber was ich nicht ganz verstehe es hat sich so angehört, das die Verfahrenspflegerin meine Tochter nur einmal in der Wohnung der Mutter befragen will aber ca. 3 mal bei mir also ihr eigentliches zu Hause. Wie kann das denn kommen. Und vielleicht will sie auch mit der Oma sprechen also die Mutter der KM.



    Meine Bedenken sind auch diese Luchsie, es sollte ja jedem klar sein wenn jemand einen Antrag stellt wird er dich in dieser Zeit alles machen , dass das Kind zufrieden ist und auch alles durchgehen lassen um einfach das Kind auf seine Seite zu ziehen. Es wurden auch Pferde usw versprochen wenn sie nach Hamm zieht usw. Also zur Zeit kann sie wirklich der Mutter auf der Nase rumtanzen das habe ich schon gemerkt ist doch klar um bei der Befragung durch die Verfahrenspflegerin ein gutes Ergebnis zu bekommen.



    Ist es denn überhaupt einfach Geschwister zu trennen.




    Malina du hast recht ich habe dem Gericht ja vorgeschlagen die Wohnsituation zu ändern. Aber die Kinder kennen es nicht anders und deshalb habe ich gezögert. Und sie wollen es bis heute eigentlich auch so noch.

  • FrauRausteiger
    das hat nichts mit Angst zu tuhen aber ich weiß wie das ist bei Kinder. Ich kenne viele bekannte alleinerziehende Mütter und dort ist es auch so fast überall. Wenn
    die Kinder zurück vom Umgangswochenende von den Vätern kommen sind sie
    auch traurig oder sagen bei Papa ist es viel cooler dort dürfen wir mehr
    usw oder er beschäftigt sich mit mir mehr usw.Oder beim kleinsten Gemecker
    sagen sie ich will zum Papa ziehen. Die Kinder denken wenn sie dort
    wohnen ist es so als wenn sie alle 14 Tage am Wochenende kommen. Die
    Umgangswochenenden sind ganz besondere Tage für Kinder und dann denken
    sie natürlich oft es ist dort schöner. Klar hat man dann Angst , dass es falsch gedeutet werden kann bei der Befragung.
    Und wer will sicher sein, dass das Kind nicht nach 6 Monaten doch lieber wieder zurück will?Weil es sich alles ganz anders vorgestellt hat.


    Für mich zählt hier doch eigentlich ganz klar das Kontinuitätsprinzip.
    Und ich habe mehrfach gelesen das eine Trennung von Geschwisterkinder nur in absoluten Ausnahmesituationen vorgesehen ist

  • Ich habe auch als Jugendlicher mit beiden Schwestern in einem Zimmer gewohnt (Kammerl trifft es wohl eher) und ererstaunlichherweise habe wir alle drei keinen psychischen Schaden.


    Im Ernst: das Zusammenleben von unterschiedlichen Generation, männlich und weiblich in einem gemeinsamen Raum ist global und historisch gesehen absolut die Regel und nicht die Ausnahme. Und damit wohl sicher nicht abträglich für die menschliche Entwicklung.

  • (OT: Bin ich froh, dass meine Tochter Pferde nicht besonders mag... Diese Pferde-Masche nervt.)


    Grundsätzlich ist es ja nett, dass die Mutter sich wieder mehr kümmert. Daher solltest du dich vermutlich "interessiert" zeigen. Aber vom 14 Tage-Rhythmus auf 100 zu gehen, ist m.E. Blödfug. Probezeit finde ich gut oder vielleicht erstmal die Ferien hälftig für ein Schuljahr und wenn der Wunsch von beiden Seiten dann immer noch so groß ist...

  • Malina du hast recht ich habe dem Gericht ja vorgeschlagen die Wohnsituation zu ändern. Aber die Kinder kennen es nicht anders und deshalb habe ich gezögert. Und sie wollen es bis heute eigentlich auch so noch.


    Das Bedürfnis kann sich aber von einem auf den anderen Tag ändern wenn die erste Freundin da ist mit der man auch mal allein sein will. Es können nicht mal Freunde richtig übernachten. Wenn es machbar ist würde ich es nicht weiter aufschieben.

  • Die Latte für die Übertragung des ABR liegt hier wesentlich höher als bei normalen ABR-Verhandlungen, da hier die Geschwister zusammen wohnen. Diese Geschwisterbindung wird wesentlich höher bewertet als der Wille eines 8-jährigen Kindes. Die Chancen des anderen Elternteils (hier der Mutter) gehen da gegen 0, die Geschwister zu trennen. Wenn die 14-jährige den Willen hätte bei der Mutter zu wohnen sähe das anders aus.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Ich habe auch als Jugendlicher mit beiden Schwestern in einem Zimmer gewohnt (Kammerl trifft es wohl eher) und ererstaunlichherweise habe wir alle drei keinen psychischen Schaden.


    Im Ernst: das Zusammenleben von unterschiedlichen Generation, männlich und weiblich in einem gemeinsamen Raum ist global und historisch gesehen absolut die Regel und nicht die Ausnahme. Und damit wohl sicher nicht abträglich für die menschliche Entwicklung.



    Ich weiß ist OT, aber meine Finger wollen unbedingt an den TS :blume


    Ich musste mir mit meinen Schwestern ein Zimmer teilen und es war die Hölle.
    Bei kleinen Kindern ist es sicher ok, aber als pubertierende...
    Ich fand es echt grausam null Privatsphäre zu haben.
    Überlebt habe ich das auch, aber mir geschworen, das tue ich meinen Burschen nicht an, da schläft Muddern im WZ, damit die Herren ihr eigenes Reich haben.


    Liebe Grüße


    Ute

  • Hallo MarcoDo,


    lass dich erst mal nicht verrückt machen.


    Die Mutter kann das perfekte Betreuungskonzept präsentieren, sie kann sogar mehr Zeit für die Tochter anbieten als du. Die logische Schlussfolgerung hieraus: Spekuliert die Mutter auf Unterhalt und fährt darum schon mal ihre Arbeitszeit runter? Ist das verantwortungsvoll?


    Die Tochter "kann sich deutliche für einen Wechsel des Wohnortes aussprechen", ein guter Verfahrensbeistand sollte aber in der Lage sein, die versprochenen Pferde zwischen den Zeilen herauszuhören.


    Zur räumlichen Situation ist schon alles gesagt worden. Es ist nicht davon auszugehen, dass die Kinder bis jetzt Schaden genommen haben durch ein gemeinsam belebtes Kinderzimmer. Falls es Thema werden sollte, kann man es immer noch ändern, indem du einfach ins Wohnzimmer ziehst. Lass dich da nicht aus dem Konzept bringen.


    Die Frage nach dem Gewicht des Urteils des Verfahrensbeistandes ist schwer zu beantworten. In der Regel beauftragt ein Richter eben diesen, um mit seiner Einschätzung zu arbeiten, sprich wird sein Urteil erheblichen Einfluss haben auf die Entscheidung des Richters.
    Bleibt nur zu hoffen, dass es ein vernünftiger Verfahrensbeistand ist der/die seine/ihre Arbeit gut macht. Wenn du merkst, die Person ist voreingenommen oder parteiisch, bespreche dich schleunigst mit deinem Anwalt. Mit den richtigen Argumenten kann man sogar noch in der Anhörung diesen Menschen den Wind aus den Segeln nehmen.


    Viel Glück euch :winken:

  • Hallo,
    vielen Dank für die Antworten.


    Also kann man unterm Strich sagen , dass ich eigentlich nichts zu befürchten muss.


    Außer
    wenn meine Tochter sich richtig drastisch gegen mich und ihrem Bruder
    bei der Befragung ausspricht und wenn zu erkennen ist ,
    dass sie auf biegen und brechen bei der Mutter wohnen will. Aber so ist
    das auch nicht. Klar sie leidet unterm Loyalitätskonflikt wie fast alle
    Kinder die beide Eltern sehr mögen. Aber sie möchte nicht die Schule
    wechseln und will auch weiter mit ihrem Bruder usw wohnen.