14-Jähriger will unbedingt zur Mutter ziehen.

  • Wenn sie kein ALG2 bezieht, dann kann sie den Unterhalt selber fordern.


    Euer Vergleich auf Nichtzahlung von Kindesunterhalt hat nur solange bestand, bis das Kind ihn einforderst. Rechtlich kann sie sich nicht darauf berufen, daß du damals drauf verzichtet hast in zu fordern. Im Prinzip darf aber deine Tochter Unterhalt von der Mutter fordern, nur kannst du dann durch die interne Freistellung von deiner Ex in Regress für eben jenen Unterhalt genommen werden.
    Was hier in Frage käme wäre evtl. ein Unwirksam werden der Freistellung, weil sich die Grundlage (die Kinder leben bei dir) geändert hat. Jedoch kann dich in so etwas nur ein Fachanwalt kompetent beraten, da uns hier dafür die genauen Kentnisse über eure Vereinbarungen fehlen und die Rechtslage dazu für uns Amateure und Halbwissende zu kompliziert ist.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


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  • Das nagt noch ein wenig an mir.

    Wirklich nur ein wenig oder schon etwas mehr


    Leider höre ich oft von meiner Tochter, die Mama hat kein Geld mehr.
    Und das nicht immer nur zum Monatsende...

    Das wird mit Kind dann nicht besser sondern eher schlimmer


    8-) Söhnchen wird sich dann auch umstellen müssen


    Klar bedeutet alles viel Umstellung und viele Veränderungen


    Sich dem ganzen verweigern ist die schlechteste Lösung


    Und auch wenn es einen nicht leicht fällt und gegen den Strich geht
    beim finanziellen hört der Spaß auf
    Wenn Sie Unterhalt fordert , steht Dir das selbe zu




    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

  • Hi,


    wenn sie Unterhalt fordert, und ProJoe liegt über dem SB beim Bereinigen des Nettos,
    und sie hat nur den SB, so muß ER zahlen und sie eben nicht !


    So einfach ist die Welt nicht ...


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • So siehts halt aus.
    In der Unterhaltsfrage bin ich mir aber noch nicht sicher, ob sie nicht gerichtlich dazu verdonnert werden kann, Vollzeit zu arbeiten.
    Hat sie nicht alles dafür zu tun, den Unterhalt beizubringen?
    Seit der Trennung hatte sie die Gelegenheit (Kinder lebten ja bei mir) Vollzeit zu arbeiten, aber eine Halbtagsstelle war natürlich angenehmer.
    Man kann ja aufstocken.
    Da hat das Amt auch wieder bei mir angeklopft und wollte, daß ich dafür aufkomme...


    Als die dann rausbekommen haben, daß die Kinder bei mir leben und ich meiner Ex einen Haufen Geld zahlen musste, waren sie zunächst ganz erstaunt.
    Dazu sollte man wissen, daß ich das Geld damals unter keinen Umständen auf ihr Konto, sondern auf das Konto ihres Lebensgefährten überweisen musste.
    Jedenfalls wurden die Leistungen recht schnell gestrichen, aber Vollzeit arbeiten hält sie immer noch nicht für nötig.


    Das bringt mich dann leider auch auf den Gedanken, daß sie den Unterhalt, der unserem Sohn ohne Zweifel zusteht, verwenden muss, um die eigenen Lebenshaltungskosten zu decken.
    Und das ist ein Gedanke, der mir garnicht gefällt.

  • Wegen dem Unterhalt würde ich deiner Ex vorschlagen, auch zu verzichten! Immerhin hast du Sohni ja 14 Jahre unterhalten. Wenn Sie möchte, dass Sohn zu ihr zieht, soll sie auch sehen, wie sie das finanziert bekommt! So kannst du sicher sein, dass Geld kein Grund ist, den Jungen aufzunehmen. Wenn man Teilzeit arbeitet, kann man ja dem Kind zuliebe noch einen Nebenjob machen! Dass du deine Kinder die ganzen Jahre finanziell alleine durchgebracht hast, hat die Dame ja auch nicht gestört.

  • Das mit dem finanziellen Aspekt ist natürlich die andere Seite der ganzen Angelegenheit.
    Dein Sohn wird bei seiner Mutter schnell merken, wie - auch die finanzielle - Situation dort liegt. Braucht sie den Unterhalt v.a. für sich, und der Sohn will sein Taschengeld oder mal was fürs Kino... und dann bekommt er nichts...
    Da werden sich einige neue Baustellen auftun, die dein Sohn so sicher noch nicht kennt.
    Von daher: lass deine Türe für deinen Sohn offen. Vertraue ihm! Sei selbst etwas gelassener. Regeln helfen, aber Stolpern und sich wieder Fangen und weitergehen muss man selber - und vor allem lernen.

    _________________________________________________________________________
    keks3


    life is a tale told by an idiot, full of sound and fury, signifying nothing (shakespeare)
    'Does anybody remember laughter?' (R.P.)

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  • Nun ist es also soweit.
    Ich hatte um einen Termin beim Jugendamt gebeten und der war dann heute.


    Dort habe ich meiner Ex dann mitgeteilt, daß ich einem Umzug unseres Sohnes zustimme.
    Über das wie und wann waren wir uns dann schnell einig.
    Es hat keinen Sinn mehr es hinaus zu zögern, also wird er am WE seine Sachen packen und Sonntag Abend dann zu ihr ziehen.


    In dem Gespräch kam dann auch kurz das Thema Unterhalt auf, wobei die Frau vom Jugendamt dann meinte, eigentlich könne man es so regeln, daß jeder für das Kind aufkommt, daß bei ihm wohnt.
    Das wäre meiner Meinung nach ja auch fair. Jeder versorgt ein Kind und gut ist...
    Wenn da nicht...


    Ex meint darauf hin, daß sie ja derzeit Geld vom Amt bekommt. Sie arbeitet nicht Vollzeit, das Geld reicht also nicht und sie muss aufstocken.
    Sie meinte, dann wird das Amt wohl bald auf mich zukommen.


    Ich hab darauf gemeint, sollte ich zu Unterhaltszahlungen verpflichtet werden (und das wird das Amt tun) dann muss ich ebenfalls Unterhalt für die Tochter geltend machen.


    Jetzt meine Frage?
    Was passiert nun weiter?
    Das Amt wird doch auf jeden Fall zu Unterhaltszahlungen für den Sohn heranziehen.
    Ex denkt aber nicht daran, Vollzeit zu arbeiten.
    Was also tun?


    Kommt es bei der Unterhaltsberechnung dann ausschließlich auf mein Einkommen an, oder spielt es eine Rolle, daß meine Partnerin mittlerweile auch bei mir wohnt?
    Wird das Einkommen meiner Partnerin da auch eine Rolle spielen?

  • Kommt es bei der Unterhaltsberechnung dann ausschließlich auf mein Einkommen an, oder spielt es eine Rolle, daß meine Partnerin mittlerweile auch bei mir wohnt?
    Wird das Einkommen meiner Partnerin da auch eine Rolle spielen?


    Das Einkommen deiner Partnerin direkt nicht aber dein Selbstbehalt verringert sich um 10%.

    Wenn ich in die Hölle komme, verlässt der Teufel seinen Thron und flüstert:


    "Willkommen zurück Meisterin!"

  • Hi,


    Da EX verpflichtet ist ...also erhöhte Erwerbsobliegenheit ... hat,
    Unterhalt leisten zu können, würde ich ihr die Hölle heiß machen,
    und sie "zwingen" zu lassen arbeiten zu gehen, um den KU zu ermöglichen.
    Wehrt sie sich, dann muss dein RA durchsetzen das sie ein fiktives Gehalt
    aufgebrummt bekommt.
    Du beantragst gleichzeitig VKH, und rechnest den KU mit ein, wenn es (und das wird es)
    es zur Verhandlung kommt.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Im Endeffekt wird es so aussehen, dass deine Ex trotz Bemühungen keinen weiteren Job findet :angry Du wirst für deinen Sohn Unterhalt bezahlen müssen, den deine Ex vom Amt abgezogen bekommt. Deshalb habe kein schlechtes Gewissen, den Unterhalt so gut es geht zu "drücken".

  • ProJoe, mach mal deine Ex darauf aufmerksam, dass das Amt den gezahlten unterhalt vom Einkommen abrechnet, wenn Einkommen da ist. Solang sie also mehr als 180 ,00€ netto verdient, kann sie deine Unterhaltsforderung durchaus bezahlen.


    LG Stefan

  • Ich würde mal wagen zu sagen dass es darauf ankommt, wo ihr wohnt. Mein Ex kommt seit Jahren damit durch keinen Unterhalt zu zahlen weil er in einem "strukturschwachen Gebiet" lebt und nicht arbeitet und vom Geld der neuen Freundin lebt. Unterhaltsvorschuss fällt wohl auch flach für die Tochter (sie ist 12 wenn ich richtig gerechnet habe?), sonst hättest Du den bekommen können wenn die Mutter nicht zahlungsfähig ist. Wenn mein Ex bei uns wohnen würde, würden sie ihn zwingen zumindest soviel zu verdienen dass er den Mindestunterhalt bezahlen kann (gesteigerte Erwerbsobliegenheit)und hier gibt es eher Jobs...


    Den Rest haben die anderen schon super gesagt: die Tür auf jeden Fall offen halten. Es geht um DEIN Verhältnis zum Sohn, das gestaltest Du, ob er nun bei Dir lebt oder nicht. Für das was er mit seiner Mutter hast bist du nicht zuständig und das kannst du auch nicht beeinflussen - hart manchmal und unschön aber wohl das Los bei "geteilten" Kindern

  • Im Endeffekt wird es so aussehen, dass deine Ex trotz Bemühungen keinen weiteren Job findet :angry Du wirst für deinen Sohn Unterhalt bezahlen müssen, den deine Ex vom Amt abgezogen bekommt. Deshalb habe kein schlechtes Gewissen, den Unterhalt so gut es geht zu "drücken".

    Es sieht aber leider so aus, daß sie sich garnicht erst bemüht. Denn es gibt durchaus Jobs.
    Ihr Arbeitgeber inseriert öfter und sucht Vollzeitkräfte.
    Sie will nur nicht.
    Einen 450 €-Job hat sie gehabt und ihn geschmissen. Ist gleich bei uns im Ort und das Verhältnis zum Chef war immer gut.


    Sie hat nur einfach keinen Bock zu arbeiten, wenn man doch so schön von der Stütze leben kann.


    Das ist ja auch, was mich so ärgeert.
    Ich arbeite seit 26 Jahren immer Vollzeit inkl. Weiterbildung usw.
    Und jetzt soll ich ihre Faulheit auch noch unterstützen bzw. dafür geradestehen?
    Das kann nicht sein...

  • Und jetzt soll ich ihre Faulheit auch noch unterstützen bzw. dafür geradestehen?


    nein. der Kindesunterhalt ist für euren Sohn, und den wird deine Ex auch für ihn brauchen. Die Ex wirst du damit nicht unterstützen.

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    keks3


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  • Den Unterhalt für unseren Sohn stelle ich ja nicht in Frage. Aber weil sie nicht arbeitet, muss ich auch noch für die Tochter aufkommen, die bei mir wohnt, da Ex keinen Unterhalt zahlt.
    Derzeit bekommt Tochter Nachhilfe, 175€ im Monat und auch dafür sehe ich von Ex keinen Cent.
    Tochter hat sehr anfällige Zähne und der Zahnarzt hat mir geraten, die kleinen Backenzähne versiegeln zu lassen.
    Kostet 96 €. Ex meint, dafür bekomme ich ja auch das ganze Kindergeld und sieht sich nicht in der Pflicht...


    Sie bekommt Stütze vom Amt und dann schreibt das Amt mich an und sagt, ich sei ihr gegenüber Unterhaltspflichtig, obwohl die Scheidung schon fast ein Jahr her ist und die Trennung schon fast drei Jahre.
    Sie hat bis jetzt allein gewohnt und schafft es in drei Jahren nicht, eine Vollzeitstelle zu finden???


    Ich könnte an die Decke gehen. :cursing:

    Einmal editiert, zuletzt von ProJoe ()

  • Derzeit bekommt Tochter Nachhilfe, 175€ im Monat


    :wow das ist jenseits von.... (was ist da der Stundenlohn..? Ist die Tochter auf der für sie passenden Schule..??)
    die sehr gute (!) Nachhilfe (ein Student) für meinen Sohn kostet ZB. 12,- pro Stunde...


    die kleinen Backenzähne versiegeln zu lassen.
    Kostet 96 €.


    auch das: bist Du mit dem Kind beim richtige Zahnarzt? bei meinem Kind kostet(e) sowas nichts...

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    keks3


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  • Das passt schon alles.
    Nachhilfe ist echt ihr Geld wert.


    Zitat zum Versiegeln der Backenzähne: (weiß nicht, ob ich die Quelle hier angeben darf!!!)


    "Bei der Fissurenversiegelung übernimmt die
    gesetzliche Krankenkasse lediglich die Versiegelung der großen
    Backenzähne. Diese sind statistisch häufiger von Karies betroffen. Das
    bedeutet natürlich nicht, dass die kleinen Backenzähne oder die
    Frontzähne vor Karies sicher wären. Der Schutz dieser Zähne muss dem
    Patienten jedoch privat in Rechnung gestellt werden."

    Einmal editiert, zuletzt von ProJoe ()

  • Das mit der Zahnversiegelung stimmt schon so.Bei meinem großen war das damals noch so das man nichts bezahlen brauchte.Nach einer Veränderung der Krankenkassen werden nur noch bestimmte Zähne übernommen den Rest trägt der Patient selber.

    Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.


    Reinhold Niebuhr




    "Je suis Charlie"