Wie hoch ist mein Selbstbehalt als AE gegenüber 2 unterhaltspflichtigen Kindern ?

  • Ich geb's jetzt auf, da nutze ich meine spärliche Zeit lieber für Ratschläge für andere :wand


    Pöbel doch bitte den Beistand ( an dieser Stelle mein Beileid nach dort, auch wenn er teilweise wohl vielleicht auch nicht korrekt gehandelt hat) oder sonstwen ( aber nicht hier im Forum) an - ich bin raus.,,, endgültig.

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love:

  • Das Jugendamt hat mir und nur meinem Kleingeistigen, nicht mit OLG Urteilen im Kopf herumlaufen kleinen Handwerker Blödhirn, in einem 2std. ausführlichen Gespräch und gestern in einem halbstündigen Telefonat, den Sachverhalt mehrmals so,wie ich ihn Euch schildere ,dargelegt.


    Leider hat mir der Mitarbeiter des JA nicht das genaue Aktenzeichen des anwendbaren Urteils mitgeteilt!!


    Die Ausführungen waren aber gestern wie auch letzte Woche sehr ausführlich und plausibel!!


    Da Ihr anscheinend nur Eure privaten Meinungen hier kundtut , mir aber einschlägige Fachliteratur nicht zukommen laßt , womit ich auf dem Jugendamt argumentieren könnte, werde ich Montag dort nochmal anrufen und mir das Aktenzeichen geben lassen.


    Ich bekomme keinen Zuschuss zum Anwalt,weil ich zuviel verdiene! Ausserdem lohnt es sich für den einen Monat nicht

  • @ AlwaysHope


    Ehrlich gesagt, Deine Ratschläge waren für die Katz !


    Du teilst mir nur Deine persönliche Meinung mit:

    ER ( der Mann im Amt) muss doch Dir mit Urteil oder ähnlichem seine Ansicht/Berechnungsweise usw. nachweisen, wenn er von Dir den Unterhalt will, den er ( nach meiner Meinung falsch) berechnet hat!
    Seine Forderung ist ja keine Entscheidung eines Gerichtes - nur das wäre bindend.

    Und entweder Du hast Ahnung, sprich kennst Dich mit der einschlägigen Fachliteratur aus und kannst darauf verweisen oder meinst nur aus einem Gefühl heraus--das sind in meiner Welt zwei verschiedene Schuh.


    Aber Wurscht, ich ruf den Mann vom Amt an ,sag das Forum ist der Ansicht Du hast Scheiße gebaut und dann wird er mir ja eine Antwort darauf geben.


    Die teile ich Euch gerne nächste Woche mit!!!!


    Und pöbeln tu ich schon mal gar nicht,gelle!!! :aetsch

  • Und warum hat er dir das Aktenzeichen nicht genannt?
    Merkste was?
    Ich kann auch 2 Stunden einen Unwissenden
    zulabern, bis er mir gibt, was ich will.
    Wenn der Mann im Recht ist, wird er dir ja bestimmt
    das Urteil nennen können.

    Erziehung besteht aus 2 Dingen: Vorbild sein und Liebe. (Montessori)


    Es gibt kein problematisches Kind, es gibt nur problematische Eltern. (A.S. Neill)


    Erziehe dich selbst, bevor du Kinder zu erziehen trachtest. (J. Korczak)

  • Oh Mann,


    ich habe das Ganze nicht angezweifelt,sondern das Forum zweifelt das alles an!!
    Aber kein Mensch hier legt hier mal was an Fakten auf den Tisch...ich lese nur Meinungen !!!


    In den Gesprächen mit dem JA war mir nicht in den Sinn gekommen, alle dazu gehörigen Urteile in Kopie auszuhändigen zulassen.


    Woher soll ich wissen ob das Ganze stimmt?---Ich habe ihm einfach geglaubt!!


    Und ob er mir mit höchster Arglist oder beharrlicher Dummheit als Beistand meiner Söhne nen Hunni mehr oder weniger aus der Tasche ziehen will, kann ich nicht wissen,weil ich die aktuelle Gesetzgebung nicht im KOPF HABE.


    Ich rufe ihn nochmal an, damit er mir die Nachweise aushändigt!!!

  • Sach mal, bin ich hier im Irrenhaus?? Macht ihr das mit Absicht ?? Ist das hier Methode ??


    also deine Art könnte hier auf Unmut stoßen...
    wir sollten doch höflich zueinander bleiben.


    Da Ihr anscheinend nur Eure privaten Meinungen hier kundtut , mir aber einschlägige Fachliteratur nicht zukommen laßt


    Aber kein Mensch hier legt hier mal was an Fakten auf den Tisch...ich lese nur Meinungen


    Nein, ich habe nicht meine Meinung kundgetan, sondern das wiedergegeben, was ich schriftlich von JA und Gericht habe. Um Verständnis bitte ich doch, das Ganze nicht auch noch hier rein stellen zu müssen, damit du gerichtlichen Berechnungen auch mal Glauben schenkst. Und die entsprechenden Paragraphen raus zu suchen... ist nun wirklich Sache eines Anwalts.
    Das was übrigbleibt, wenn Du von deinem Netto deinen Selbstbehalt von 1080,- abziehst, nennt sich 'Verteilungsmasse'. Und die ist für deine drei Kinder. Bei Mangelfall eben anteilig.


    noch zuletzt: stell dir mal vor: du hast sechs Kinder, vier leben bei Dir und zwei bei der Mutter. Nach deiner Vorstellung müsstest Du dann mit deinem SB von 1080,- dich und deine vier Kinder ernähren. Und die 'Verteilungsmasse' wird nur unter den zwei nicht bei dir lebenden Kindern aufgeteilt.


    schönes Wochenende noch,
    keks3 (nun endgültig draußen hier)

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    keks3


    life is a tale told by an idiot, full of sound and fury, signifying nothing (shakespeare)
    'Does anybody remember laughter?' (R.P.)

  • Nein, ich habe nicht meine Meinung kundgetan, sondern das wiedergegeben, was ich schriftlich von JA und Gericht habe

    Und ich gebe das wieder ,was ich schriftlich hab bzw. gesagt bekommen habe!!
    Aber es stößt bei mir auf Unmut, wenn man nicht mal versucht ,meine Sichtweise zu verstehen, mich nur maßregelt und mich als Honk darstehen läßt.
    Auch Du bist nicht in der Lage, mal was brauchbares hier reinzustellen


    Und Euer "Ich bin raus" gemobbe.....ehrlich ...tiefste Schublade :nanana



    Und ich hatte mehrmals geschrieben,daß meine Tochter nicht von der Mutter meiner Söhne ist und somit meine Unterhaltspflicht mit Erbringung der Naturalunterhalt abgegolten ist!

  • Auch Du bist nicht in der Lage, mal was brauchbares hier reinzustellen


    Und Euer "Ich bin raus" gemobbe.....ehrlich ...tiefste Schublade


    wer des Lesens mächtig ist...
    weißt Du, ich finde dich schlicht unverschämt. Und das bekommst Du hier ganz offen, und nicht als PIN.

    _________________________________________________________________________
    keks3


    life is a tale told by an idiot, full of sound and fury, signifying nothing (shakespeare)
    'Does anybody remember laughter?' (R.P.)

  • Und ich hatte mehrmals geschrieben,daß meine Tochter nicht von der Mutter meiner Söhne ist und somit meine Unterhaltspflicht mit Erbringung der Naturalunterhalt abgegolten ist!


    So jetzt mal zum Thema. Das man etwas mehrfach schreibt oder fett, bedeutet ja nicht, dass es automatisch richtig ist. Auch ich bin der Meinung, dass bei einem Mangelfall der Unterhalt durch alle Unterhaltberechtigten geteilt wird. Das JA ist in der Bringschuld dir zu sagen, warum deine Tochter nicht unterhaltsberechtigt ist, wenn du Widerspruch einlegst. In Volleybabs Berechnung wir aber deutlich, dass sich dieser Aufwand für die 1,5 Monate bis März, wo eins deiner Kinder 18 wird nicht unbedingt lohnt. Was genau erwartest du denn nun? Und muss du deshalb alle für "doof" erklären, die sich hier abmühen dir zu sagen, dass alle Kinder gleichberechtigt sind und auf dem JA auch nur Menschen arbeiten, die mal mehr und auch mal weniger Ahnung haben.

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .


  • Und ich sage Dir hiermit zum letzten Mal, dass Du mit dem fett gedruckten falsch liegst, das ist nämlich der systematische Fehler, der Dein Denken immer noch davon abhält, sich in die richtige Richtung zu bewegen.
    Im Prinzip ist Dein Fall vergleichbar mit dem jedes BET, welches von UET keinerlei Unterhalt für das Kind erhält.


    Lg

  • @ keks3


    Dann sei doch bitte in der Lage ,mal ein Aktenzeichen oder Urteil zu benennen und verweise nicht auf die Arbeit eines Anwaltes !


    Ich hab kein Problem damit ,daß ihr mit Euren Aussagen richtig liegt. Aber keiner hier liefert!!!!!


    Und wenn soviel detailliert in Deinen Schreiben vom JA und Gericht drinsteht , dann steht da sicher auch was, was mir nützt.

  • Yogi


    Ich bin hier nicht der Korinthenkacker der um alles in der Welt recht haben will!!!!!!


    Ich teile hier nur mit ,was ist! Ich denke nicht so ,ich habe mich auf die Aussagen des JA in dieser Hinsicht ohne juristische Nachprüfung schlicht und einfach verlassen,weil sie mir plausibel erschien.
    Wer Recht hat, weiß ich nicht !! Aber wenn ich frage ,woher ihr euer wissen habt ,dann kommt nur , DAS ICH FALSCH LIEGE !!!


    Hat irgend jemand einen Link zu einem Gesetzetext, wo man dies genau nachlesen kann??


    Wenn nicht, dann mutmaßt nicht und wartet bis Montag...dann bekommt ihr das Urteil, daß als Grundlage dient :cursing:

  • schau mal hier-
    da ist es ganz gut erklärt (ist zwar von 2012 und die Beträge müssten durch neuere ersetzt werden, aber ansonsten ziemlich klar-)


    wichtig ist der Bezug auf § 1609 1.-
    demnach sind die Kinder definitiv in der Rangfolge gleich-


    ich denke, der Herr von JA hat es soweit ganz richtig erklärt- dem Kind, welches bei Dir lebt, steht kein "Bargeld" zu- es senkt lediglich durch die fiktive Berechnung die Stufe der Ddorfer Tabelle-
    ebenso steigt damit Dein Bedarfskontrollbetrag... wenn ich es richtig nachvollzogen habe, sollst Du nach Stufe 5 zahlen, auf Grund der drei berechtigten Kinder aber nur nach Stufe 3 (hoffe, es so richtig nachvollzogen zu haben)- demnach würde für Dich der höhere Bedarfskontrollbetrag gelten, und damit die Beträge an die Kinder sinken...


    es wird vermutlich kein Urteil geben, welches genau auf eure Lage anwendbar ist- und ein Richter ist immer ziemlich frei in seinen Entscheidungen- gerade, weil hier verschiedenste Dinge zu berücksichtigen sind, die durchaus verschieden ausgelegt werden können- insbesondere würde ein Richter hier mit Sicherheit berücksichtigen, dass das Kind keinen Barunterhalt vom anderen ET erhält (so es denn wenigstens versucht wurde)


    allein die verschiedenen Selbstbehalte (notwendig, angemessen, billig) und das sozialrechtl. Existenzminimum kann schon sehr verschieden ausgelegt werden :brille
    und bei dem sozialrechtl. Existensminimum iVm. dem erhöhten Bedarfskontrollbedarf sehe ich die goldene Mitte....


    Wenn alles so einfach und klar wäre, wie wir es uns wünschen, dann gäbe es nicht diese unendliche Verfahrensflut ;-)

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

    Einmal editiert, zuletzt von Luchsie ()

  • @ Luchsie


    Danke für Deine Mühe und endlich mal was brauchbares!


    Und bei der Höhe des Bedarfskontrollbetrages, ich kann nicht (lt.Aussage des JA) günstiger für mich eingestuft werden.
    Ich habe ihm auch auch mitgeteilt,daß dann meine Tochter finanziell benachteiligt ist, aber in diesem Zusammenhang wurde ich auf die Naturalunterhaltbesonderheit hingewiesen.


    Sicher könnte ich für meine Tochter durch alle Instanzen gehen, aber wie das dann ausgeht weiß auch keiner ;(


    Ab Montag weiß ich auf jeden Fall mehr,wenn ich mit dem JA gesprochen hab...

  • Ecco amaro, die offiziellen Ausführungen zu deiner Unterhaltsproblematik findest du hier: Unterhaltsrechtliche Leitlinien 2014 (pdf. 179 KB) Die etwas eigentlich verständlicheren Erklärungen hast du ja bereits hier bekommen.


    Ich verweise nochmals deutlich auf meine letzten Ausführungen: Du solltest dir ein juristisches Vorgehen dringend überlegen. Bis du bis zum OLG in einen Entscheid vordringst, wirst du mehrere Tausend Euro investieren müssen, da du Verfahrenskostenhilfe nicht erwarten kannst. Und sobald dein Ältester 18 Jahre alt ist, sieht wieder alles ganz anders aus.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Volleybap


    Danke für Deine Ausführung und den Link!


    Leider steht da nüscht über die Anwendung des Naturalunterhalts in meinem Fall.Hab heut schon zig andere Seiten durchgeblättert,kann auch sein das ich die falschen Suchbegriffe in Google eingebe ?-( ?-( ??!!


    Ich habe nicht vor ,irgendeine Klage oder Sonstiges ins Rollen zu bringen,weil ich mit den Berechnungen vollends zufrieden bin.Vorallem wegen der Kürze des Neu zu erwartenden Unterhalts bei Volljährigkeit.
    Es geht mir nur um die Klarstellung ,in Bezug der Berechnung vom JA, der hier im Forum aufkommenden Zweifel an deren Richtigkeit.
    Gerne nehme ich den Rat an und lasse mir die Urteile, die meine Berechnung betreffen,morgen vom JA mitteilen.
    Alles weitere dann zu gegebenen Zeitpunkt.


    So und nu guck ich fein Daytona 500....*daumendrück* 24 Jeff Gordon :D auf der Pole

  • @ Lotta 24265


    Ich lese das so, daß dort gesagt wird,wenn ich sehr viel verdiene und die Mutter nix,dann kann ich als Naturalleistender auch den Barunterhalt u.U mittragen.


    Bei mir ist es so,daß ich Aufgrund des Naturalunterhalts nicht besser gegenüber den Jungs gestellt werde...kurzum wird meine Tochter rechnerisch nicht gewertet. Sie wirkt sich nur in die Einstufung der Einkommenstabelle aus.
    Ansonsten wäre ich nämlich ein Mangelfall und alle Kids bekämen anstatt 356€ nur ca.320€.


    Würde sie nicht bei mir wohnen ,dann kommt die Mangelfallberechnung zum tragen!

  • Ecco amaro, in den Leitlinien und in den verknüpften BGH-Vorgaben steht alles drin, was du wissen müsstest, um vor dem OLG die Sache so durchzusetzen, wie es dir hier bereits beschrieben wurde. Du musst allerdings die verschiedenen Punkte miteinander in richtiger Weise verknüpfen. Das haben die User hier mit ähnlicher Problematik und/oder juristischem Hintergrund vereinfachend im Thread getan. Viel mehr Hilfe kann man da eigentlich nicht mehr bieten ... Ich weiß auch nicht, was da jetzt nochmals erklärt werden kann und soll.


    Wobei der juristische Weg dir aber bei einem Streit um einen? Monat Unterhalt weiterhin absolut nicht zu empfehlen ist. Auch das wurde ja bereits pragmatisch vorgerechnet.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.