Unterhaltsklage, Umgang und der arme kranke Ex-Mann

  • Hallo an Alle nochmal


    Zunächst möchte ich klarstellen, dass ich auf provokante Antworten nicht eingehen werde, da niemand, auch wirklich niemand in meiner Situation steckt oder mich kennt! Ich mache das niemanden zum Vorwurf, dennoch erwarte ich respektvolle Antworten, die auf Erfahrung bzw. Rechtsprechung basieren und dafür bin ich dankbar.


    Deshalb ein Dank an Alle, die geantwortet haben .... Ich nehme mir das zu Herzen und freue mich über jegliche Unterstützung ... :love


    Leider kann ich Euch jetzt erst berichten, was der Anwalt sagte, weil der Termin aufgrund Krankheit erst vorgestern stattfinden konnte.
    Es sieht so aus, dass Ihm seine einstweilige Verfügung überhaupt nichts bringen wird, da ich ihm den Umgang nicht verbiete und alternativen vorgeschlagen hatte. Allein schon aus Zeit Gründen von Seiten des Amtsgericht kann bzw. wird so schnell auch gar nicht reagiert.
    Heute wäre auch das besagte dritte Wochenende und es ist nichts passiert. Wahrscheinlich aber auch aus dem Grund, weil er keinen Antrag gestellt hat. Heiße Luft wie immer... ( sorry für die harten Worte für diesen Menschen).
    Leider ist es so, das Richter nur reagieren, wenn man halb tot geschlagen wird. Vorher besteht kein Grund elterliche Sorge auf ein Elternteil zu übertragen. Klar gibt es noch einige Lücken, wie Stalking oder Beleidigung, aber das müsste schon ständig über längeren Zeitraum geschehen. In meinem Fall bewegt sich das alles an der Grenze.


    Also für mich heißt das Konkret: Solange ich mich an das vom Gericht festgelegte Wochenende halte, kann nichts passieren.


    Es ist in der Tat so: Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird.


    Ganz besonders tröstend und stärkend fand ich deine Antwort@ diemimi. Denn genau das was du beschreibst ist das schwierige für mich. Danke nochmal, das zumindest eine versteht, was in mir vorgeht :Flowers




    Liebe Grüße und einen schönen Sonntag :)

  • ich weiß zwar noch immer nicht wo dein problem ist, aber dir war vorher doch schon klar, dass du keinen grund für alleiniges sorgerecht nennst.


    wenn es eine regelung gibt für umgang, dann ist das gut. halte dich dran und halte dir die wochenenden einfach frei. wenn er zum genannten zeitpunkt nicht da ist, dann geh zu plan b über und lass ihn bei zuspätkommen von mehr als 30 min. wissen, dass der umgang erledigt ist und sei einfach nicht da. oder du stehst darüber und gibst ihm die kinder, weil du erwachsen bist.die entscheidung über dauerkrieg oder durchbrechen der kriegsschauplätze triffst du allein.


    wenn er keinen umgang will, dann kommt er halt nicht. dann hat er pech gehabt. was regst du dich darüber auf?