UNterhalt bei Trennung ja/nein ?

  • Hallo zusammen,


    ich habe drei Kinder (5, 8 und 13) und bin verheiratet.
    Seit Nov 2014 leben wir offiziell als "dauernd getrennt lebend" und mein (Ex)Mann wohnt ab jetzt bei seiner neuen Freundin.
    Einen Unterhalt für die Kinder wollte ich von ihm erst mal nicht verlangen, da er quasi das netto verdient, was ich brutto habe :)
    Ich muß auch dazu sagen das wir noch immer ein super freundschaftsverhältnis haben (sind seit 1992 verheiratet) und nicht im Bösen oder Streit auseinander gehen.
    Nun besteht die Angst wenn wir das nicht im trennungsjahr mit einen Kindesunterhalt regeln, das der Richter evtl. bei einer Scheidung nachfordert. Geht das ? Oder wird dort dann der normale UNterhalt ab dem Zeitpunkt der Scheidung nur berechnet und verlangt ?


    Falls es doch besser ist jetzt schon einen Unterhalt berechnen zu lassen, ich habe gelesen beim Jugendamt bekommt man erst Hilfe dazu nach der Scheidung. Heißt das dies ginge jetzt nur per Anwalt ? Oder kann man quasi freiwillig mit einem entsprechenden Schriftstück was verfassen ? Würde das dann auch bei Streitigkeiten gelten (was ich natürlich hoffe wozu es nie kommt) ?


    Danke erst mal !


    gruß
    Stella

  • Warum wollt Ihr nicht den Unterhalt klären, der Dir bzw. den Kindern zusteht? Es geht ja nicht darum, etwas zu fordern, was niemand zusteht oder niemand leisten kann. Kindesunterhalt steht den Kindern zu, und zwar in der Höhe, die in diesem Fall der KV leisten kann.


    Geht doch mal zum JA, die helfen auch vor der Scheidung. Bei Anwälten versucht der Anwalt, das jeweils Beste für seinen Mandanten rauszuholen.

  • Unterhalt wird meines Wissens in einem gesonderten familienrechtlichen Verfahren festgelegt. Wenn Ihr Euch so darauf einigt, dass Du keinen Kindesunterhalt forderst, dann wird es auch kein Verfahren geben. Im Rahmen der Scheidung wird im allgemeinen nur der Versorgungsausgleich berechnet, d. h. das, was an Rentenansprüchen gegen den anderen (Ex-)Ehepartner besteht.


    Unterhalt für die Kinder sollte allerdings schon sein. Wenn Ihr Euch so super versteht, dann vereinbart doch einen Termin beim Jugendamt dazu, es ist ja auch nicht jeder gleichermaßen mit der Düsseldorfer Tabelle vertraut ... ;-)

  • Ihr könnt als Eltern völlig frei euch über den Unterhalt einigen. Da greift auch, wenn ihr euch einig seid, selbst bei der Scheidung der Richter nicht ein. Heißt: Bei der Scheidung wird auch kein Unterhaltsanspruch geklärt - es sei denn, dieser Antrag wird gestellt. Eine nachforderung wird nicht verhandelt. Unterhaltspflicht besteht (in eurem Fall) erst, wenn jemand nachweisbar zum Unterhalt aufgefordert hat, also vor zeugen oder nachweisbar schriftlich gesagt hat. Ich fordere Unterhalt ...


    Keine Frage ist, dass der Vater unterhaltspflichtig ist, wenn die Kinder bei dir wohnen. Losgelöst von seinem Einkommen. Falls Beistandschaft oder Gericht den Unterhalt berechnen, dann tun sie das nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle. Die findest du hier im Leitfaden. Du kennst das Netto-Einkommen deines Mannes. Da kannst du entsprechend sehen, was er zahlen müsste und was den Kindern! zusteht.


    Zu beachten ist, dass bis zur Scheidung auch Trennungsunterhalt zu leisten ist. Dazu findest du im Leitfaden auch eine Grundinformation.


    Jederzeit könnt ihr außergerichtlich und ohne Jugendamt/Beistandschaft euch auf etwas einigen. Diese Vereinbarung wäre gültig, bis sie jemand aufkündigt, ggfls,. klagt, um in der Zukunft! eine andere Zahlungssumme herbei zu führen. Wie hoch ihr zahlungen vereinbart, ist theoretisch euer Bier. Die Düsseldorfer Tabelle gibt nur sehr genau Aufschluss darüber, wie im Streitfall ein Gericht entscheiden würde ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Unterhalt für die Kinder sollte allerdings schon sein. Wenn Ihr Euch so super versteht, dann vereinbart doch einen Termin beim Jugendamt dazu, es ist ja auch nicht jeder gleichermaßen mit der Düsseldorfer Tabelle vertraut ...


    In die Kalkulation würde ich aber dann auch den TU einbeziehen. Sonst gibt es ggf ein "böses" Erwachen. Wenn der KV mit seinem Einkommen (Steuerklasse 1) 3 x KU nach DDT abzieht und dadurch dann weniger Einkommen hat als die KM (Steuerklasse 2), wird sie TU und ggf EU (lange Ehe) an den KV zahlen müssen (plus die darauf anfallenden Steuernachteile des KV). Und da hier mutmasslich auf beiden Seiten genug Einkommen vorhanden ist (sonst könnte TS nicht auf Unterhalt verzichten), müssten auch noch für den worst case Anwalts- und Gerichtskosten überschlägig betrachtet werden.


    Dann wissen wir nicht, ob es evtl eine gemeinsame Immo gibt, in der ggf KM mit Kindern lebt (Wohnvorteil), etc...
    Auch wissen wir von TS nicht, in wie weit er selbst Kosten trägt, die er nicht tragen müsste.


    Ich wäre da immer erst mal vorsichtig mit dem Rat Unterhalt "auf jeden Fall" klären zu lassen, weil es einem zusteht (ohne Details zu kenne). Meine Ex wollte auch unbedingt das, was ihr zusteht. Bekam sie dann auch... in dem Fall dann weniger als vorher. :tuedelue

  • Ich wäre da immer erst mal vorsichtig mit dem Rat Unterhalt "auf jeden Fall" klären zu lassen, weil es einem zusteht


    Mein Rat bezog sich darauf, sich vom Jugendamt beraten zu lassen. Zudem ist es ja Geld, was den Kindern zusteht, und nicht dem Erwachsenen. Gerade in diesem Fall, wo die Eltern sich ja laut Aussage der TS gut verstehen, würde ich dringend davon abraten, den gerichtlichen Weg zu gehen: ist teuer, kostet Zeit und Nerven und richtet in jedem Fall Schaden an. Man sollte hinzufügen: die Beratung durch das Jugendamt ist nicht verbindlich, kann aber natürlich Begehrlichkeiten wecken. Daher ist es vielleicht nützlich, zunächst einmal miteinander zu klären, was man eigentlich möchte.

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  • Mein Rat bezog sich darauf, sich vom Jugendamt beraten zu lassen. Zudem ist es ja Geld, was den Kindern zusteht, und nicht dem Erwachsenen. Gerade in diesem Fall, wo die Eltern sich ja laut Aussage der TS gut verstehen, würde ich dringend davon abraten, den gerichtlichen Weg zu gehen: ist teuer, kostet Zeit und Nerven und richtet in jedem Fall Schaden an. Man sollte hinzufügen: die Beratung durch das Jugendamt ist nicht verbindlich.


    Gerade das Jugendamt bläst aber ins selbe Horn. Die raten sogar BETs dringend zu einem Titel obgleich schon immer in korrekter Höhe und pünktlich der Unterhalt fliesst. Und nach dem KU hört deren Beratung auf. Ich wage zu bezweifeln, dass die auch nur ansatzweise eine Gesamtkostenrechnung KU/TU/EU/Steuer/Anwälte, etc... hinbekommen.


    Gerade weil sie sich so gut verstehen, würde ich vor dem Gang zum JA abraten (Pandoras Box). Auch war die Frage/Angst von TS, ob ein Gericht rückwirkend die Elterliche Entscheidung ausstechen kann. Nein, kann es nicht.
    Und es bringt wenig zu sagen, dass es ja "nur" um KU geht. Oder kennst du einen § nachdem TU nicht gefordert werden darf, weil es ja nur um KU gehen soll?

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  • Erst einmal vielen Dank an euch für die schnellen Rückmeldungen !


    Und bevor hier weiter spekuliert wird :) nein es bestehen keine Immobilien. Um konkreter zu sein: Kindsvater verdient momentan (erst seit Nov. wieder Vollzeit) ca. 1500 netto , ich verdiene ca. 2100 netto (genau wissen wir es erst wenn die Steuerklassen in der Abrechnung geändert sind).
    Wir haben uns jetzt im Internet noch mal schlau gemacht wie hoch ca. der KU wäre und kamen darauf das es sowieso ca. die Summe ist die mein (EX)Mann momentan sowieso an mich zahlen müßte, da ich noch sein Auto aktuell abzahle (läuft auf mich) und ich schon wenigstens einen Teil der Festkosten als Unterstützung von ihm möchte was die Kinder betrifft (also Schulgeld, KIGA, Hort, etc.). Somit belassen wir es erst einmal dabei, da wir auch noch einen größeren Schuldenposten zusammenlaufen haben den wir irgendwie mal abstottern müssen. D.h. die Prioritäten liegen momentan eher an anderen Stellen: über die Runden kommen und Schulden minimieren. Wie gesagt für mich hat er den Vorteil das er zur Zeit kostenfrei erst mal bei seiner neuen Freundin wohnt. Und er wird die Kinder lediglich sonntags einige Stunden und wenn ich Glück habe noch ein bisschen dienstags nehmen können. An allen anderen Tagen muß er arbeiten.


    Wir werden sehen wie es in ein paar Wochen aussieht. ;) Denn ich bin nicht überzeugt das es mit seiner Freundin lange hält...aber das ist ein anderes Thema....und dann würde es ganz anders aussehen, denn dann muß er eigene kleine Wohnung suchen, etc....dann hat er noch ganz andere Sorgen (dann muß das Auto verkauft werden , etc.)


    MIr war wirklich erst einmal hier wichtig die Aussage ob bei einer Scheidung dann noch was nachgefordert werden könnte. Das wurde hier ja eindeutig mit NEIN beantwortet. Also versuchen wir es erst mal so. Wenn es doch Streit gibt und wir keine richtigen Freunde mehr sein sollten werde ich auf jeden Fall zum Jugendamt und/oder Anwalt gehen. Keine Frage.


    Danke euch !