Hallo zusammen,
ich habe drei Kinder (5, 8 und 13) und bin verheiratet.
Seit Nov 2014 leben wir offiziell als "dauernd getrennt lebend" und mein (Ex)Mann wohnt ab jetzt bei seiner neuen Freundin.
Einen Unterhalt für die Kinder wollte ich von ihm erst mal nicht verlangen, da er quasi das netto verdient, was ich brutto habe
Ich muß auch dazu sagen das wir noch immer ein super freundschaftsverhältnis haben (sind seit 1992 verheiratet) und nicht im Bösen oder Streit auseinander gehen.
Nun besteht die Angst wenn wir das nicht im trennungsjahr mit einen Kindesunterhalt regeln, das der Richter evtl. bei einer Scheidung nachfordert. Geht das ? Oder wird dort dann der normale UNterhalt ab dem Zeitpunkt der Scheidung nur berechnet und verlangt ?
Falls es doch besser ist jetzt schon einen Unterhalt berechnen zu lassen, ich habe gelesen beim Jugendamt bekommt man erst Hilfe dazu nach der Scheidung. Heißt das dies ginge jetzt nur per Anwalt ? Oder kann man quasi freiwillig mit einem entsprechenden Schriftstück was verfassen ? Würde das dann auch bei Streitigkeiten gelten (was ich natürlich hoffe wozu es nie kommt) ?
Danke erst mal !
gruß
Stella