Also ganz so ist es nicht das der AG keine -handhabe
oder Kündigungsmöglichkeit hst wenn ein MA erkrankt ist.
1. bei Mehrfacherkrankten schaut man die letzten 3 Jahre an, ist der Durchschnitt hier größer als 30 Krankentage im Jahr wird ein Gespräch angestrebt , der medizinische Dienst der KK angefordert und ein BEM (Betriebliche Eingliederungsmaßnahme) durch den Betriebsarzt durchgeführt, nach diesen Maßnahmen kann es durchaus zu einer gerechtfertigten Kündigung OHNE Abfindung kommen.
2. bei Langzeiterkrankten wird ebenso ein BEM angestrebt, eine Kündigung kann auch hier das Resultat sein, ebenso ein Aufhebungsvertrag
das sogenannte Aussitzen nach der Verrentung kostet den AG ein müdes lächeln, warum sollte er Geld und Zeit investieen wenn sich die Angelegenheit durch die Zeit von allein regeln?