Eigentümer Ware

  • Hallo zusammen,


    ich schreibe anonym hier, weil ich nicht möchte das Person X mich ausfindig macht.


    Aktuell läuft gegen mich eine Anzeige wegen Unterschlagung, Dinge die ich eigentlich geschenkt bekommen habe und nicht nur das, die Sachen sind auch auf meinem Namen bestellt worden, ich stehe in der Rechnung, im Auftrags-Bestellbestätigung und auch Lieferadresse drin.
    Ex hat die Waren bezahlt, per Sofortüberweisung.


    Wer ist nun Eigentümer, der jenige auf dem nun die Rechnung läuft, der sozusagen den Kaufvertrag eingegangen ist, oder der jenige der von seinem Konto aus überwiesen hat?


    Und im Falle Person B der Überweiser wäre der Eigentümer und nicht Person A der den Kaufvertrag gemacht hat, muss Person B nicht erstmal Person A dazu aufordern die Sachen herauszugeben ?


    Ich bin noch angezeigt worden und mich macht die Situation echt fertig, zumal wir uns erst vor kurzem getrennt haben, vor 1 Woche 3 Tage später schon bekam ich ein gefälschtes Anwaltsschreiben das er gegen mich Anzeige wegen Unterschlagung gemacht hat, mit diesem gefälschten Anwaltsschreiben bin ich zur Polizei und die haben nachgeschaut und ich wurde am selbigen Tag wo ich diesen "Anwaltsbrief" bekommen habe, angezeigt.


    Polizei sagte mir, ich soll mir einen Anwalt nehmen und wenn die Vorladung zur Anhörung kommt die Aussage verweigern.


    Nimmt mir trotzdem nicht die Angst. Was kommt jetzt auf mich zu ? Und wer ist nun tatsächlicher Eigentümer über die Sachen ? Zeugen habe ich genug die bezeugen können das er mir die Sachen geschenkt hat, also bezahlt hat.


    Hoffe mir kann einer helfen.

  • Freigeschaltet.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Dem Verkäufer gegenüber bist du erst einmal Eigentümer. Der Vertrag ist zwischen dir und dem Verkäufer zustande gekommen. Der Beweis sind Auftrag/Auftragsbestätigung etc.



    Wie ihr die Eigentumsfrage im Innenverhältnis geklärt habt, ist erst einmal eure Sache. Bezahlung durch Ex und Auftrag durch dich und Lieferung an dich sprechen stark für die Version der Schenkung. Ist auch egal: Ex müsste einen Nachweis führen, dass ihm zu irgend einem Zeitpunkt die Dinge gehört haben. Das wird nicht einfach sein.



    Der Rat der Polizei, in einer etwaigen Anhörung zu schweigen, ist insofern gut, als dass Ex tatsächlich einen Beweis "bringen" muss. Seine eigene Aussage reicht da im Normalfall nicht. Bringt er keine Zeugen oder Belege und schweigst du, ist die Sache schwierig für ihn ... Chancen stehen dann hoch, dass das Verfahren gar nicht bis zum Gericht kommt. Der Staatsanwalt hat kaum etwas in der Hand.



    (Geguckt wird allerdings auch ein bisschen auf die Wertigkeit in so Angelegenheiten. Ist die angebliche unterschlagene Sache vom Wert her so hoch, dass eine Schenkung durch Bezahlung unwahrscheinlich ist?)

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Der Erwerber und somit spätere Eigentümer einer Sache ist derjenige, der mit dem Verkäufer einen Vertrag geschlossen hat. Das bist belegbar du (durch Lieferschein, Rechnung). Es ist unerheblich von welchem Konto es bezahlt wurde. Dies wäre es nur, wenn du ohne sein Wissen das Geld von seinem Konto bezahlt hast.


    Ich vermute mal ihr seid verheiratet. Da ihr dann gemeinsam wirtschaftet, hat Ex überhaupt keine Handhabe, wenn es von seinem Konto aus bezahlt wurde.
    Wenn ihr nicht verheiratet war, dann muß er schon beweisen können, daß du dich unberechtigt an seinem Konto vergriffen hast, was wohl sehr schwer werden wird.


    Mach dir also keine Sorgen. Das sind Sachen, mit der man es dem Ex-Partner in der ersten Wut und Enttäuschung über die Trennung versucht eine reinzuwürgen. Aber hier ist die Rechtslage soweit klar und von daher wird er so nicht weit kommen.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller