eine einschätzung zur vater/kind bindung

  • er lehnt all das ab.
    er ignoriert jede andere option.
    aber das kann es nicht sein...
    darum...
    ich habe resigniert.
    was soll ich tun?
    dieser dumme spruch von wegen man dürfe keinen zwingen als seien unwillige väter sowas wie kranke...
    schwachsinn.
    die können.



    naja...

  • das ist eine gute idee...nur KV weigert sich.
    er will die o.g. konstellation sonst nichts...


    Hallo LuAlleinZuHaus89,


    Die Rechtslage ist:
    Du musst KV nicht in Deine Wohnung lassen, Du bist nicht zu dieser "Konstellation" verpflichtet.


    Wo ist Dein Problem?


    fragt
    FrauRausteiger

    .
    .
    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
    .
    .

  • ist er da muss alles so laufen...ICH bin HIER,DU kümmerst dich um DEIN kind UND um MICH.


    komme ich dem nicht nach wird er mindestens beleidigend und provoziert bis ich die nase voll hab und ihn rauswerfe...
    zwischendrin kommt es dann zu eskalationen...auch ein sexueller übergriff in ihrem beisein war dabei.



    Lass dich nicht in diese Lage bringen! Deine Wohnung ist tabu.


    Bitte such dir Hilfe beim weißen Ring & bei Wildwasser. Dort wirst du kostenlos und auf Wunsch anonym beraten, was du tun kannst.


    Mach dich selber stark!

  • Da macht es sich das Jugendamt etwas zu einfach. Wenn der Vater Umgang möchte, dann kann er diesen verlangen - aber er kann nicht verlangen, dass der Umgang in Deiner Wohnung stattfindet. Biete ihm Treffen in der Öffentlichkeit an. Wenn er diese nicht will, dann eben nicht. Im Zweifel kann er klagen, der Richter kann betreuten Umgang anordnen, aber keinen Umgang in Deiner Wohnung. Hast Du die Übergriffe angezeigt?

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • stelle eine vereinbarung für alle 14 tage von fr-so aus. schick ihm die mit bitte um unterschrift. unterschreibt er nicht, dann gilt umgang als vereinbart. kommt er freitags nicht das kind holen, dann warte 15 min. danach ist umgang verfallen. fertig. dann hat er wieder 14 tage zeit zu warten und sich darauf einzustellen. wenn er kommt drück ihm kind und tasche in die hand, mach tür zu und wünsche rückgabe des kindes sonntag uhrzeit xy. fertig. lass ihn nicht rein, ruf ihn nicht an und zwischen den umgängen keine kommunikation durchführen. wenn er was anderes will, muss er sich drum kümmern. würde ich keinen finger krumm tun.



  • Wenn Du Dich ausreichend vor ihm schützen kannst, warte ab bis er den Umgang gerichtlich einklagt. Dokumentiere jeden Vorfall, jede Eskalation und sorge für Zeugen. Er kommt nicht mit allem durch, aber Du musst auch später belegen können, warum Du so handelst wie Du es tust und warum es keinen Umgang gab.
    Der Rest wie gesagt:
    - lass ihn nicht in Deine Wohnung
    - Sorge für Zeugen bei evt.Umgängen.
    - Dokumentiere
    - Ruf bei Vorfällen die Polizei


    Ansonsten rede über Deine Situation. Mit Familie, mit Freunden, mit dem JA. Mach Dir klar, was Deine Ängste sind und wie wahrscheinlich es ist, dass diese Dinge eintreten.

    Einmal editiert, zuletzt von ledameblanche ()

  • Hallo LuAlleinZuHaus,


    ich kann deine Erfahrungen, die du mit dem Jugendamt gemacht hast, absolut bestätigen. Die vom KV ausgegangene Gewalt hat dort niemanden interessiert. Diese Erfahrung beschränkt sich leider nicht nur auf das Jugendamt.


    Auch wenn die Gewalt des KV dort nur am Rande zur Sprache kommen durfte, haben mir Gespräche bei einer Erziehungsberatungsstelle ein wenig geholfen. Dort gab es z.B. auch das Angebot Gespräche zu dritt zu führen.
    Inzwischen habe ich auch von einer Stelle der Diakonie in meiner Umgebung erfahren. Diese Stelle unterstützt Mütter, die von Gewalt betroffen waren/sind und arbeitet auch mit Kindern, die Opfer oder Zeuge von Gewalt geworden sind.


    Vielleicht findest du in deiner Stadt eine solche Beratungsstelle oder wendest dich an die Beratungsstellen der Diakonie/Caritas oder an eine Erziehungsberatungsstelle.
    Ich glaube, langfristig kommt man ohne Unterstützung nur schwer zurecht. Du hast Zweifel daran, ob der Umgang für das Kind gut ist. Die Probleme werden sich leider eher nicht in Luft auflösen.

  • romi2008 ja...es gab in dieser sache sogar mal ein urteil wenn mich nicht alles täuscht...


    darum sage ich...zwischen "soll" und realität liegen welten.


    ja,ich sollte als mutter geschützt werden.
    ich hab das alleinige sorgerecht.
    wenn ich nicht mehr kann weil ich schikaniert werde,wer ist für sie da.


    bei diesem argument herrscht betretenes schweigen.


    da hängt die "heile familien mentalität" dran...sowas darf nicht dass mutter und vater sich nicht einigen können.
    ja doch,ist aber so...
    und da tut man dann geschockt wenn kinder misshandelt werden...


    ist doch alles zeugnis einer scheuklappen mentalität...


    die familie ist nur so lange heilig wie sie die menschen die sie bevölkern heil lässt...



    naja...es ist ein kampf...den ich eigentlich nicht führen sollte sondern das jugendamt an meiner stelle...


    ich hab mich schon im frauenhaus beraten lassen...mehr als "hände übern kopf und hoffen" kam da auch nicht.