Mutter-Kind-Kur - neuer Arzt

  • Hallo,


    ich würde gerne ein Mutter-Kind-Kur beantragen, die letzte war aber erst 2012. Nur war ich da nicht alleinerziehend.


    Und nun merke ich, dass uns so eine Auszeit gut tun würde, ich gerate doch immer mal an meine Grenzen und bin einfach so erschöpft. Das Problem ist, dass ich deswegen ja nichts zum Arzt gehe, sondern mich halt immer wieder mithilfe meiner Familie und meines eigenen Stehaufmännchen-Gens berappele.


    Noch dazu habe ich einen neuen Hausarzt, bei dem ich erst einmal war (wegen Atemwegsinfekt). Ich habe mich mit meiner alten Hausärztin überworfen, weil die mich immer mit Antibiotikum vollgestopft hat - ich habe sehr häufig Probleme mit dem Bronchien, durch eine frühere Erkrankung ausgelöst. Sie kennt die ganze Historie, der neue Arzt nicht bzw. nur aus meinen Erzählungen. Der neue Arzt hat mir keine AB verschrieben, sondern mich dabei unterstützt, es mit Inhalieren und pflanzlichen Mitteln in den Griff zu kriegen. Und das hat super funktioniert, ich hatte noch einige Infekte seitdem, aber bin halt nicht hin zu ihm, weil ich es mit den beschriebenen Mitteln hibekommen habe. Und ich konnte auf Arbeit etwas weniger arbeiten, mein Chef ist da super in solchen Situationen.


    So, was mach ich nu mit dem Antrag ? Da muss ja auch der Arzt was ausfüllen, der schreibt dann da rein "Habe Frau Stern genau einmal gesehen und kann nichts berichten?". Reicht es, wenn auf dem Formular, das ich ausfülle steht, dass ich "neu" alleinerziehend bin und deswegen in Kur muss ?


    Zur alten Ärztin mag ich nicht so recht - die hat mir damals bei der ersten Kur vorgeworfen, ich würde anderen den Platz wegnehmen, ich wär doch gut situiert, hätte Mann und Arbeit... Tja, allerdings würde ich jetzt wohl eher in ihr Bild von kurbedürftigen Müttern passen... :kopf


    Was meint Ihr ?

  • Ich würde einfach mal mit dem neuen Arzt sprechen und die Situation schildern.


    Ich denke, die wissen schon, was sie da reinschreiben müssen....


    Drück Dir die Daumen, dass es klappt!

  • Ich war ja auch zur Kur vor kurzem.


    Ich hatte twist mit meiner Hausärztin und bin aus diversen Gründen gewechselt.
    Meine neue Hausärztin kannte mich auch nicht.
    Ich hab ein kennlerngespräch vereinbart und meinen Kurantrag direkt mitgenommen.
    In dem Gespräch hab ich ihr erzählt, warum ich den Arzt wechseln möchte und warum ich zur Kur möchte.


    Sie hat mich untersucht, Blut abgenommen und 2 Tage später haben wir meinen Kurantrag ausgefüllt.
    Sie füllt den Antrag ja nicht alleine aus sondern mit dir zusammen. Sie fragt dich dann auch nach Indikationen.
    Der Antrag ist ohne Probleme durchgegangen.


    Versuchs .. mehr wie ein Nein kann dir nicht passieren.

  • Heute war ich dann endlich beim neuen Arzt und was soll ich sagen - er war sehr freundlich und hat gesagt, natürlich fülle ich Ihnen das aus und wir haben es dann zusammen gemacht. Er meinte, er befürwortet so eine Kur eigentlich immer und hat mir gewünscht, dass der Antrag auch durchgeht.


    Hab nun alles in einen Briefumschlag gesteckt und morgen geht der Antrag auf die Reise...


    Bin gespannt...

  • Ich drücke Dir die Daumen, dass es klappt. Poste doch bitte, ob er durchgegangen ist.
    Mich würde das wegen der Vorzeitigkeit interessieren da meine Kasse sagt 'AE alle zwei Jahre' sei ein Irrglaube.



    :thumbsup::thumbsup:

    :sonneWenn's nicht regnen würde, würden wir gar nicht merken, wenn die Sonne scheint! :sonne

  • Ich sag auf jeden Fall bescheid - ich hoffe ja, dass die Begründung "neu alleinerziehend" durchgeht. Der Arzt hat durchaus auch eindringliche Dinge in sein Attest geschrieben, sowas wie "besorgniserregende Verschlechterung" und so. Es ist ja auch wirklich so, ich bin ja ziemlich erledigt, vor allem wegen der schlechten Nächte. Von daher hoffe ich, dass es durchgeht. Unsere letzte Kur hatte mir echt viel gebracht.

  • Ich will auch beantragen, ebenfalls neuer Arzt.
    Der neue Arzt hat mich einen Zettel unterschreiben lassen, damit konnte er sich die Vorgeschichte des alten Arztes zuschicken lassen.
    So hat der neue Arzt die Vorgeschichte, ich muss mich aber nicht mit dem alten Arzt auseinandersetzen.


    Viel Erfolg.

    Wer sich den Gesetzen nicht fügen lernt,

    muß die Gegend verlassen, wo sie gelten.

    (Johann Wolfgang von Goethe)

  • Mein Kurantrag ist abgelehnt worden mit Hinweis auf die 4-Jahres-Frist und dass die Maßnahmen vor Ort (also nichtstationär) noch nicht ausgeschöpft wären.


    :flenn

  • Hallo stern0372,


    du solltest umgehend Widerspruch einlegen.


    Der Verweis auf nichtstationäre Maßnahmen ist nicht gerechtfertigt (und soweit ich zu wissen glaube, nicht mehr erlaubt).
    Du kannst hier argumentieren, dass Du alleinerziehend bist und die Betreuung des Kindes/der Kinder nicht gewährleistet ist.


    Die Vierjahresfrist muss immer dann nicht eingehalten werden, wenn im Leben der Patientin eine wesentliche Änderung eingetreten ist. Bei Dir ist das der Status alleinerziehend; dieser hat sich zu Deinen damaligen Themen gesellt und führt jetzt zur Mehrbelastung, die es rechtfertigt, die Kur bereits früher als nach 4 Jahren zu wiederholen.


    So ein Widerspruch schreibt sich übrigens leichter als der ursprüngliche Kurantrag.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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