Hallo allerseits,
ich hab da mal ne Frage. Wie oft kann/darf EX von mir verlangen meine Einkommensverhältnisse nachzuweisen?
Sie meint Sie würde zu kurz kommen und ich hab wohl offensichtlich mein Gehalt verdreifacht.......weiß ich zwar nix von, aber OK. Also gibt es da ne Vorgabe wann sie das verlangen kann??
2. Frage:
Ich habe einen Firmenwagen, den ich auch privat uneingeschränkt nutzen darf. Laut Arbeitsvertrag ist der Wagen und Privatnutzung Gehaltsbestandteil. Kann dann der Wagen irgendwie aufs Gehalt aufgerechnet werden??
Meine EX und ich wohnen 300km auseinander. Bislang hatten wir die Vereinbarung, dass ich darauf verzichte Sie an den Umgangskosten zu beteiligen, da ich ja effektiv außer Zeit keine Kosten habe. Allerdings ist sie nun der Meinung, dass der Firmenwagen aufs Gehalt aufgerechnet werden muß und somit der Unterhaltsanspruch steigen würde. Wenn dem tatsächlich so ist, müsste ich natürlich auch darüber nachdenken die Umgangskosten wiederum vom Unterhalt abzuziehen.
Als ergänzende Info: Ich habe regelmäßig jede Woche Umgang, heisst ich bin jedes Wochenende bei meiner Tochter, nehme an jedem Elternabend, Schulfest teil und habe die Tochter alle Ferien bei mir. Wir sprechen hier bei der ganzen Sache rein vom Kindsunterhalt.
Wie seht ihr das?