Einkommensnachweise zur Unterhaltsberechnung. Wie oft????

  • Hallo allerseits,


    ich hab da mal ne Frage. Wie oft kann/darf EX von mir verlangen meine Einkommensverhältnisse nachzuweisen?


    Sie meint Sie würde zu kurz kommen und ich hab wohl offensichtlich mein Gehalt verdreifacht.......weiß ich zwar nix von, aber OK. Also gibt es da ne Vorgabe wann sie das verlangen kann??


    2. Frage:


    Ich habe einen Firmenwagen, den ich auch privat uneingeschränkt nutzen darf. Laut Arbeitsvertrag ist der Wagen und Privatnutzung Gehaltsbestandteil. Kann dann der Wagen irgendwie aufs Gehalt aufgerechnet werden??


    Meine EX und ich wohnen 300km auseinander. Bislang hatten wir die Vereinbarung, dass ich darauf verzichte Sie an den Umgangskosten zu beteiligen, da ich ja effektiv außer Zeit keine Kosten habe. Allerdings ist sie nun der Meinung, dass der Firmenwagen aufs Gehalt aufgerechnet werden muß und somit der Unterhaltsanspruch steigen würde. Wenn dem tatsächlich so ist, müsste ich natürlich auch darüber nachdenken die Umgangskosten wiederum vom Unterhalt abzuziehen.


    Als ergänzende Info: Ich habe regelmäßig jede Woche Umgang, heisst ich bin jedes Wochenende bei meiner Tochter, nehme an jedem Elternabend, Schulfest teil und habe die Tochter alle Ferien bei mir. Wir sprechen hier bei der ganzen Sache rein vom Kindsunterhalt.


    Wie seht ihr das?


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    Als das Teleleut phon, treppte ich die Rante runter, tuerte gegen die Bums viel tod war um.........shit happens
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    übern Berg is es meist kürzer als zu Fuß
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    Nachts ist es kälter als draußen

  • Einkommensnachweise kann man im Normalfall alle 2 Jahre einfordern. Ich habe es damals immer so gehalten, dass ich freiwillig von mir aus Änderungen am Gehalt mitgeteilt habe.


    Firmenwagen ist meines Wissens ein geldwerter Vorteil, aber da kenn ich mich nicht so gut aus.


    Ähm, wie kommst Du darauf, dass Umgangskosten vom Unterhalt abzuziehen sind???

  • Auskunftsanspruch besteht generell alle 2 Jahre, ausser der Berechtigte kann glaubhaft machen, dass sich das Einkommen seit der letzten Auskunftserteilung signifikant geändert hat. Hier wird von 10% Steigerungen ausgegangen. Alles darunter berechtigt nicht zur frühzeitigen erneuten Auskunft.


    Der Firmenwagen KANN angerechnet werden, so dieser privat genutzt werden darf. Er muss nicht, wird aber wohl zu 99% gemacht. Aus KANN wird immer ein WIRD! Das entspricht auch dem Unterhaltsmaximierungsprinzip. ;)


    Die Höhe ist nicht festgeschrieben, als Anhaltspunkt kannst du den Betrag nehmen, den dir auch das FA in Abzug bringt. Bei mir waren es €350/Monat zusätzliche Verteilmasse, was meinen SB auf 600 Euro/Monat drückte für Miete und Überleben. Aber dafür konnte ich dann immerhin den 1km ins Büro fahren anstatt zu laufen ;) Zusammen mit dem FA hatte mich der Karren vor der Tür dann ca 700/Monat gekostet. Hab ihn dann abgeschafft und hab mich lieber von einer jungen Studentin auf 400 Euro Basis fahren lassen :D


    Das Argument, dass der Firmenwagen vergessen wurde und deswegen nunmehr vor Ablauf der 2 Jahresfrist erneut Auskunft verlangt wird, würde ich negieren so der Firmenwagen schon bei der letzten Auskunft vorhanden war. Wenn BET das einfach nur vergessen hat, so ist das ihr persönliches Pech.

  • Alle 2 Jahre
    Davor nur wenn deutlich höhere Einkünfte erzielt werden


    BGB Paragraph 1605

  • Ähm, wie kommst Du darauf, dass Umgangskosten vom Unterhalt abzuziehen sind???



    OK, hab mich da evtl. etwas unglücklich ausgedrückt. Also nochmal:


    Mir entstehen Kosten um mein Umgangsrecht wahrzunehmen. Diese Kosten darf ich von dem hältig in Abzug gebrachten Kindergeld abziehen. Wenn diese 92,- Euro nicht ausreichen um die Umgangs-kosten zu finanzieren, schmälert ja dies mein monatliches Nettoeinkommen. Laut BVG kann ich sogar Verpflegungsmehraufwendungen ansetzen. Was ebenfalls mein Nettoeinkommen und sich somit auf mein Nettogehalt auswirken würde.


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    Als das Teleleut phon, treppte ich die Rante runter, tuerte gegen die Bums viel tod war um.........shit happens
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  • Mir entstehen Kosten um mein Umgangsrecht wahrzunehmen. Diese Kosten darf ich von dem hältig in Abzug gebrachten Kindergeld abziehen. Wenn diese 92,- Euro nicht ausreichen um die Umgangs-kosten zu finanzieren, schmälert ja dies mein monatliches Nettoeinkommen. Laut BVG kann ich sogar Verpflegungsmehraufwendungen ansetzen. Was ebenfalls mein Nettoeinkommen und sich somit auf mein Nettogehalt auswirken würde.


    Die Realität sieht ehr so aus, dass es dein Problem sein wird, wenn du mit den fiktiven 92 EUS nicht hinkommst. Dann musst du halt weniger Umgang wahrnehmen oder einen Nebenjob suchen.
    Wenn die KM die Distanz gegen deinen Willen geschaffen hat und dir dadurch diese hohen Kosten entstehen, kannst du Glück haben. Aber auch hier geht die Gesetzgeberin ehr vom Standardumgang aus, d.h. alle 14 Tage übers WE. Die Fahrten wegen Elternabende, etc... wirst du wohl nicht berücksichtigt bekommen.

  • Die Realität sieht ehr so aus, dass es dein Problem sein wird, wenn du mit den fiktiven 92 EUS nicht hinkommst. Dann musst du halt weniger Umgang wahrnehmen oder einen Nebenjob suchen.
    Wenn die KM die Distanz gegen deinen Willen geschaffen hat und dir dadurch diese hohen Kosten entstehen, kannst du Glück haben. Aber auch hier geht die Gesetzgeberin ehr vom Standardumgang aus, d.h. alle 14 Tage übers WE. Die Fahrten wegen Elternabende, etc... wirst du wohl nicht berücksichtigt bekommen.


    Das ist falsch. Erstens habe ich bereits vor der Trennung und Scheidung meinen beruflichen Mittelpunkt in 300km Entfernung gehabt. Hierzu hat der BGH eindeutige Urteile gesprochen, die man nachlesen kann. Der BGH geht von einem erheblichen Mehraufwand aus, wenn zur Wahrnehmung des Umgangs erhebliche Mehrkosten entstehen. Erheblich sind sie ab einer Entfernung von mehr als 50km. Die Frage wer die Entfernung zwischen uns gebracht hat, sprich EX-Frau oder ich bleibt in unserem speziellen Fall davon unberührt, da die Entfernung bereits vorhanden war zu Zeiten des gemeinsamen Lebens. Das ist auch nicht das Thema. Es geht ja auch nicht darum wieviel ich bezahlen kann/will.....ich brauche deswegen auch keinen Nebenjob suchen, was auch nicht meine Frage war. Mir geht es nur drum ob EX an jeder Stelle hergehen kann und Unterhaltsvereinbarungen einfach so über den Haufen werfen kann wie es ihr beliebt nur um halt noch ein paar Euros mehr raus zu schlagen.


    Und nur um die eventuell aufkeimende Diskussion zu ersticken: Ja ich zahle reichlich, sogar sehr reichlich Unterhalt.....also spart Euch bitte die entsprechenden Kommentare dahingehend.....


    Zweitens habe ich erheblich mehr Umgang. Auch hierzu gibt es BGH Urteile aus 2014, die den Unterhalt bei zeitlich ausgedehntem Umgang regeln. Hier sieht der BGH entweder eine Herabstufung vor in der Düsseldorfer Tabelle oder ein Pauschalbetrag. Aber auch das ist nicht das Thema.


    Es ist mir gelinde gesagt Schnurz ob ich jetzt 100,- Euro rum oder num Betreuungskosten habe. Das ist nicht mein Thema. Mir geht es darum ob die EX so mir nichts Dir nichts den Firmenwagen anrechnen lassen kann obwohl wir beiderseitig vereinbart haben darauf zu verzichten und wie ich dann letztlich darauf reagiere. Ob ich dann meine Umgangsmehrkosten anrechne oder nicht hab ich noch nicht entschieden.


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  • Es ist mir gelinde gesagt Schnurz ob ich jetzt 100,- Euro rum oder num Betreuungskosten habe. Das ist nicht mein Thema. Mir geht es darum ob die EX so mir nichts Dir nichts den Firmenwagen anrechnen lassen kann obwohl wir beiderseitig vereinbart haben darauf zu verzichten und wie ich dann letztlich darauf reagiere. Ob ich dann meine Umgangsmehrkosten anrechne oder nicht hab ich noch nicht entschieden.


    In dem Fall kann sie das nicht vor Ablauf der 2 Jahresfrist. Danach mW sehr wohl.

  • Die Höhe ist nicht festgeschrieben, als Anhaltspunkt kannst du den Betrag nehmen, den dir auch das FA in Abzug bringt. Bei mir waren es €350/Monat zusätzliche Verteilmasse, was meinen SB auf 600 Euro/Monat drückte für Miete und Überleben. Aber dafür konnte ich dann immerhin den 1km ins Büro fahren anstatt zu laufen Zusammen mit dem FA hatte mich der Karren vor der Tür dann ca 700/Monat gekostet. Hab ihn dann abgeschafft und hab mich lieber von einer jungen Studentin auf 400 Euro Basis fahren lassen


    Ja dann habe ich da irgendwie einen Fehler gemacht. Es gibt die lose Vereinbarung mit meinem Arbeitgeber, dass ich etwas weniger monatliches Gehalt bekomme, dafür aber all meine privaten Fahrten zur Umgangswahrnehmung auf Geschäftskarte tanke.......


    Defakto schneide ich mir jetzt da ins eigene Fleisch, weil diese Vereinbarung sooo nicht dokumentiert ist.....


    Dann müsste ich ja wieder zu meinem Chef rennen, ihn bieten das ursprünglich vereinbarte Gehalt zu bezahlen, Dadurch steigt mein Einkommen erstmal, aber ich habe erheblich Spritkosten selbst zu tragen, was untenrum mein Einkommen wieder schmälert...................


    Oh man so ein Müll die ganze Zeit und eigentlich will ich nur meine Ruhe haben.


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  • Vielleicht hilft dir ein Fahrtenbuch weiter. Wenn die Privatfahrten sich im Rahmen halten und der Wagen tatsächlich hauptsächlich geschäftlich genutzt wird, kann (muss aber nicht) der Geldwerte Vorteil geringer ausfallen als wenn der Richter sich einfach an der 1% Regel des FA orientiert.

  • Vielleicht hilft dir ein Fahrtenbuch weiter. Wenn die Privatfahrten sich im Rahmen halten und der Wagen tatsächlich hauptsächlich geschäftlich genutzt wird, kann (muss aber nicht) der Geldwerte Vorteil geringer ausfallen als wenn der Richter sich einfach an der 1% Regel des FA orientiert.


    Hab ich schon durchgerechnet. Durch die Fahrten für den Umgang habe ich einen sehr hohen Privatanteil. Von daher fahre ich mit der 1% Regelung ganz gut. Allein für Umgang komme ich im Monat locker auf 3000km privat, eher mehr.


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  • Hi,

    Hab ich schon durchgerechnet. Durch die Fahrten für den Umgang habe ich einen sehr hohen Privatanteil. Von daher fahre ich mit der 1% Regelung ganz gut. Allein für Umgang komme ich im Monat locker auf 3000km privat, eher mehr.

    Dann verstehe ich Deine Aufregung nicht, weil Du ja erheblich davon profitierst (natürlich auch das Kind) dann lass sie doch ein mal neu rechnen, kann ja max. 1-2 Stufen hoch gehen, oder fährst Du etwas sehr teures? Sind 50 EUR. Biete ihr doch 25 an, win/win :-D Dich nervt ja der Stress, aber anders wirst Du anders nicht los, denke ich.


    Zahlst Du noch nach DDT?




    LG

  • :tuedelue könnt ihr denn noch miteinander reden ?


    by the way, klingt nach anzurechenden Spesen?
    wie siehts aus mit Steuererstattung ?
    wird ja abgezogen bzw. mit angerechnet