Güteverhandlung Teil 1 - ich bin verwirrt

  • Ich hatte hier ja vor längerer Zeit mal gepostet dass eine Güteverhandlung ansteht. Nachdem der Termin 3 x verschoben wurde war es endlich soweit ....
    unsere Themen waren vor allem Mehrbedarf und Unterhalt.

    Also das war deutlich schlimmer als die Scheidung. Der KV War zynisch und herablassend. Hab versucht gar nicht oder nur sehr sachlich zu reagieren. Naja .... da wurde so viel gerechnet und geredet - mein Kopf ist noch übervoll damit.



    So viel steht fest:
    Der KV zählt die Hälfte der privaten Krankenversicherung. Der Richter wollte eigentlich, dass die Kinder beim KV in die gesetzliche gehen aber so konnten wir uns auf die Hälfte einigen. Auch muss er die Beträge rückwirkend zurückzahlen, da es laut Richter unsere gemeinsamen Kinder sind und wir beide davon profitiert haben


    Auch der Unterhalt wurde festgelegt. Das war bekannt und da gab's auch nichts neues - ich denke das wird jetzt tituliert ....?



    Etwas Interessantes hat der Richter beim Thema Betreuungskosten angeführt. er sagte, die Betreuung der Kinder solle nicht primär dazu dienen, dass die Mutter einer Berufstätigkeit nachgehen kann (wenn ich richtig gehört habe gibt es da ein BGH Urteil?). Allerdings sei es ja auch im Sinne der Kinder, dass ich voll arbeiten würde und so hätte auch der KV einen Vorteil davon. Also schlug er vor, dass wir beide uns hälftig an den Kosten beteiligen.
    Das hat der KV rigoros abgelehnt. Er möchte nichts zahlen für die tagesmutter.


    Jetzt wurde das vertagt und ich frage mich, ob es der KV wirklich schaffen sollte, aus "dieser Nummer" rauszukommen.
    Was meint ihr dazu?

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  • Jetzt wurde das vertagt und ich frage mich, ob es der KV wirklich schaffen sollte, aus "dieser Nummer" rauszukommen.
    Was meint ihr dazu?


    Möglichkeiten, als UET die Kosten für Betreuung (Tagesmutter) zu "umgehen" gibt es schon...


    1) Es scheitert am Selbstbehalt/der Leistungsfähigkeit
    2) Er kann verlässlich als betreuende Person einspringen


    Als UET würde ich mindestens erwarten, dass BET die Betreuungskosten steuerlich geltend macht und der steuerliche Vorteil meine mögliche Beteiligung an den Betreuungskosten voll senkt. Dem UET ist es nicht erlaubt, diese Kosten bei seiner Steuererklärung geltend zu machen. Das darf mW nur BET selbst.


    Der UET leistet Barunterhalt, du die Betreuung. Jetzt kommst du dieser Verpflichtung nur in Teilen nach und UET soll dafür die Kosten übernehmen.
    Meine Ex wollte den Bogen komplett überspannen. KU und BU, dann nicht selbst betreuen wollen sondern über Babysitter, den ich dann auch noch zahlen sollte. Ich habe mich dann schon gefragt, wozu die Ex überhaupt Mutter geworden ist. :hae:


    Wie lautet denn dein Angebot an den KV?

  • Also wir haben uns die Betreuungskosten nach Einkommen aufgeteilt und somit gequotelt.


    Das war für uns eine faire und richtige Lösung. Krankenkasse muss normalerweise der KV alleine zahlen. Da gibt es auch ein Urteil dazu - es wurde sowohl von der Richterin als auch von meinem RA damals in einem Atemzug genannt.


    Hier würde ich mich noch einmal informieren.


    Wir quoteln ebenfalls Mehrbedarf hinsichtlich Klavier, Ballet und Fussball und haben uns auf einen Fixbetrag von nicht mehr als EUR 100 pro Monat. Sprich ich sollte die Kinder nicht zum Golfkurs anmelden.


    Au-Pair oder Betreuungskosten sind ansonsten vom Netto abzuziehen.

  • Und das mit der PKV habe ich nicht ganz verstanden. Wer wollte denn unbedingt, dass für die Kinder je eine eigene teure PKV abgeschlossen wird anstatt dass sie kostenfrei mitversichert werden?

  • Summerjam


    Also beides kommt beim KV nicht in Frage.


    Anfangs war ich mit 1/3 Beteiligung zufrieden. Nur hat er das dann ganz schnell für sich auf 0 runtergerechnet ohne jede Aussicht auf Kompromiss.
    Was ich an steuerlichen Rückzahlungen bekäme würde ich durchaus anrechnen. Warum auch nicht? Ich will ihn ja nicht schröpfen - nur die Kosten der Kinder betreffen uns beide.
    Bei unser beider Einkommen finde ich 50:50 durchaus angemessen.


    Ich bin gerne und durchaus für die Betreuung zuständig, aber für den Lebensunterhalt unserer Kinder will und muss ich eben auch sorgen.
    Hinzu kommt dass wir eine Tagesmutter haben, die sich wirklich unterirdisch (auf eigenes Verlangen) bezahlen lässt.

  • Und das mit der PKV habe ich nicht ganz verstanden. Wer wollte denn unbedingt, dass für die Kinder je eine eigene teure PKV abgeschlossen wird anstatt dass sie kostenfrei mitversichert werden?

    Er. Gezahlt hab es ich.
    So viel ist das nicht, die Beihilfe ist auch dabei.


  • Ich bin ein bisschen neidisch :D


    ich glaube da komm ich nicht mit durch. Auch wir haben Musikschule und Sport, aber da brauche ich nichts erhoffen. Freiwillig gleich drei mal nicht.



    Wo informiere ich mich am besten? Internet halte ich immer kaum aus - zu viele Informationen.


    Au pairs auch? Sicher?

  • Er. Gezahlt hab es ich.
    So viel ist das nicht, die Beihilfe ist auch dabei.


    Wenn der KV unbedingt eine PKV für die Kids will, dann hat er die auch zu 100% zu übernehmen. Pervers wird es nur wenn ein BET darauf besteht und der UET das dann auch noch voll zahlen soll obwohl eine kostenfreie GKV möglich wäre. Und das ist leider gängige Praxis.

  • Wenn der KV unbedingt eine PKV für die Kids will, dann hat er die auch zu 100% zu übernehmen. Pervers wird es nur wenn ein BET darauf besteht und der UET das dann auch noch voll zahlen soll obwohl eine kostenfreie GKV möglich wäre. Und das ist leider gängige Praxis.

    Also damals wollte er es. Im aktuellen Verfahren, weil er es bezahlen sollte, will er es natürlich nicht mehr. Deshalb die Einigung, mit der ich auch gut leben kann - ich hätte auch der GKV zugestimmt aber dann wurde deutlich, dass der KV schon möchte dass die Kinder privatversichert sind .... daher passt es jetzt auch so. Es war in der Tat eine Einigung ;)

  • Lola,


    es war nicht meine Idee sondern geltendes Recht (so glaube ich), da dies der Vorschlag der Richterin war.


    PS: Au-Pair wird bei mir vom Netto abgezogen - quasi als Bereinigung. Ich habe aber momentan kein Au-Pair mehr - aber so war die Einigung.

  • Das ist mir schon klar ;)


    Nur merke ich eben, dass das wohl unterschiedlich ausgelegt werden kann.


    Nun ja. Auf einen Ausflug ins Familienrecht ....

  • Als UET würde ich mindestens erwarten, dass BET die Betreuungskosten steuerlich geltend macht und der steuerliche Vorteil meine mögliche Beteiligung an den Betreuungskosten voll senkt. Dem UET ist es nicht erlaubt, diese Kosten bei seiner Steuererklärung geltend zu machen. Das darf mW nur BET selbst.


    Es kann immer der geltend machen, der nachweislich zahlt. Ich habe die Kitabetreuung bezahlt, also hab ich sie auch von der Steuer abgesetzt. Steuerlich gesehen kann jeder Elternteil absetzen. Dafür hat ja jeder 0,5 Kinder auf der Karte, was die generelle Befugnis dazu auslöst. Mit Kontoauszügen kann man die tatsächliche Zahlung belegen.


    Anders sieht es aus, wenn die Kinderbetreuung über den anderen Elternteil läuft. Z.B. Der BET zahlt an den Träger ist also der tatsächliche Zahler und BET zahlt seinen Anteil mit dem Unterhalt an BET. Dann kann nur BET absetzen, da er der tatsächliche Zahler an den Träger ist.


    Deshalb der Tipp: Jeder zahlt direkt an den Träger, dann kann auch jeder seinen Anteil selber steuerlich geltend machen. Voraussetzung ist natürlich, daß der Träger dies mitmacht und 2 Rechnungen ausstellt.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Lola,


    es war nicht meine Idee sondern geltendes Recht (so glaube ich), da dies der Vorschlag der Richterin war.


    PS: Au-Pair wird bei mir vom Netto abgezogen - quasi als Bereinigung. Ich habe aber momentan kein Au-Pair mehr - aber so war die Einigung.


    Au-Pair ist kein Mehrbedarf, den der UET anteilmäßig mit zu zahlen hat. Was bei euch gelaufen ist, ist ein Vergleich. Der Richter hat einen Vorschlag gemacht und ihr habt den angenommen. Das ist halt Verhandlung, wie auf einem Basar. Man schachert rum, und hofft, daß die Parteien sich irgendwo in der Mitte treffen. Dann hat man einen Vergleich, der nicht anfechtbar ist.


    Hätte der Richter selber darüber entscheiden müssen, hätte er das Au-Pair nicht als Mehrbedarf anerkennen dürfen (OLG Koblenz 7 UF 181/07).

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • So viel ich weiß, sind Betreuungskosten dann Mehrkosten, die zwischen beiden aufgeteilt werden, wenn sie der Erziehung des Kindes dienen, und nicht, damit BET etwa arbeiten gehen können sollte, denn das ist BET-Sache. Klingt nicht ganz logisch, aber so ist es nunmal. (Googel mal das BGH-Urteil.) Darum solltest du die Betreuungskosten nicht mit deiner Vollzeitstelle begründen, sondern damit, wie die Kinder betreut werden und was das auf sie für enen erzieherischen Einfluss nimmt. Welches Erziehugnskonzept hat die Kita? Wird etwa gesungen, gibt es sonstige gemeinsame Aktivitäten (Turnen, Kochen etc.)? Ist der Kontakt durch die anderen Kinder förderlich? Sowas halt.

  • @ Hucky. Korrekt. Mehrbedarf gilt nicht für Au-Pair. Vielleicht habe ich mich ungenau ausgedrückt. Das Au-Pair wurde bei mir vom Nettogehalt abgezogen und somit war mein bereinigtes Netto niedriger, dass dann wiederum für die Quote des Mehrbedarfs relevant ist.

  • Das Au-Pair wurde bei mir vom Nettogehalt abgezogen


    Zu 100%?


    Wäre schon eine Schweinerei. Die Aufgaben eines Au-Pair liegen zwar hauptsächlich in der Kinderbetreuung, aber auch die normale Hausarbeit gehört in aller Regel dazu. Die Bundesagentur für Arbeit schreibt dazu, dass der Teil der Haushaltsführung nicht über 50% ausmachen soll. Darf ein UET nun auch seine Putzfrau vom Netto bei der Berechnung des Unterhalts/Mehrbedarfs abziehen? Oder ist das wieder ein Übervorteilung der BETs?

  • @ Summerjam - zu 100%.


    Thema Hausarbeit: Das war bei mir hinfällig, da ich ebenfalls eine Putzfrau habe die natürlich nicht vom Nettogehalt abgezogen wird. Und somit konnte ich klipp- und klar darlegen, dass mein Au-Pair zu 100% für die Kinder da ist.


    War somit aber auch vor Gericht gar kein Streitpunkt.


    Ich habe aber nun auch kein Au-Pair mehr und meine Putzfrau (eigentlich mehr Freundin) kommt alleine und babysittet wenn alle Stricke reissen.

  • http://www.lexikon-familienrec…55665897a78af877f758049ce
    Das ist überholt Maunzelberta, sie dürfen der Berufstätigkeit dienen...


    Der Richter sprach auch das von Maunzelberta an. Aber er sagte zum Ex, dass es ja auch für seine Kinder von Vorteil ist, wenn ihre Mutter zu 100% arbeiten geht ... so hat er es ausgelegt.
    Und gerade hab ich das letzte (?) BGH Urteil von 2009 gelesen. Darin steht, dass die Berufstätigkeit des BET eine untergeordnete Rolle spielt.

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