Wohnungswechsl

  • Hallo Gemeinde ,
    viellecht kann mir ja jemand helfen...
    Ich fange mal von vorne an:
    Also meine Frau hat im Juni 2013 entschieden sich scheiden zu lassen, es ist so das meine Frau Vollzeit gearbeitet hat und ich den Haushalt übernommen habe.
    Nun habe ich im August 2013 eine Wohnung bezogen mit 50 m2 und zwei Zimmern, inzwischen ist es so das mein Sohn (15) nicht nur gerne sondern Unbedingt zu mir ziehen möchte , da er mit seiner
    Mutter nicht besonders gut auskommt. Da ich aber nur eine Zwei Zimmer Wohnung habe war ich auf der Suche nach einer 3 Zimmer Wohnung die ich auch jetzt gefunden habe. Die Grösse und die Miete liegen völlig im Rahmen der Alg 2 kosten. Das Problem ist das in der alten Wohnung noch ein Darlehen läuft wegen dem Deponat, und der neue Vermieter aber auch gerne in Deponat möchte.
    Den Umzug und die Renovierung mache ich selber, es geht nur um das blöde Deponat ob es übernommen werden muss als Darlehen ,da das erste Darlehen ja zurück an das Jobcenter geht .
    Meine zweite Frage ist ,steht ihm mit 15 eine eigenes Zimmer zu ? Also er ist,wenn überhaupt,nur am Wochenende bei seiner Mutter .
    Vielleicht kann jemand weiterhelfen , ich bin über jede Atwort dankbar !

  • das selbe Problem mit dem noch abzuzahlenden Mietkautionsdarlehen und einer neuen Mietkaution hatte ich auch ...


    ich habe damals den neuen Vermieter gefragt, ob er sich eine Kaution über eine Mietkautionskasse auch vorstellen
    könnte ... da bezahlt man einmal im Jahr eine Summe X, die sich aus der Kautionshöhe berechnet und im Fall der Fälle
    springt die Kautionskasse ein ...


    wie lange zahlst du denn noch das Darlehen ab ? bereits abbezahlte Anteile der Kautionssumme bekommst du vom Vermieter
    wieder, den Rest das JC ...

    Hunger


    Pipi


    kalt !


    So sind Mädchen halt.

  • generell haben kinder überhaupt keinen anspruch auf eigene zimmer. aber in der praxis wird es so gehandelt, dass du eine dreiraumwohnung beziehen kannst, wenn der bedarf vorhanden ist. sprich du musst mit deinem sb sprechen, einen antrag stellen, mietangebote einbringen die im bereich dessen liegen was für zwei personen angemessen ist und dann abwarten ob man einen bedarf erkennt oder dir sagt, dass es auch auf 50qm reicht.

  • Wichtig ist die Miethöhe , ob die im Satz für 2 Personen liegt.


    Für 2 Personen werden 60 qm als Wohnungsgrösse angesetzt.


    Hat das JC das Darlehen für die neue Wohnung abgelehnt ?


    Ist der Umzug in eine neue Wohnung schon genehmigt?


    Liebe Grüße


    Ute

  • für zwei personen werden bis zu 60qm zugrunde gelegt. es kann also heißen dass 50 qm genügend sind. so wie man auch nicht jeder einzelperson 45-50 qm genau bewilligt, sondern sagt 30 reichen auch. es kommt auf die bisherigen kosten an

  • generell haben kinder überhaupt keinen anspruch auf eigene zimmer.


    Das kann man, jedenfalls sozialrechtlich, generell eben nicht sagen. Es kommt sehr wohl z. B. auf Alter und Geschlecht des Kindes an. Das Kind in dem Alter des TE muß auch eine Rückzugsmöglichkeit
    haben, um z. B. Hausarbeiten für die Schule zu erledigen (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen).
    Ob 50 oder sogar weniger qm reichen, hängt davon ab, ob der Zuschnitt der Wohnung für Vater und Kind passend ist und darin eben z. B. ein eigenes Zimmer für das Kind vorgehalten werden kann.
    Die anfallenden Kosten können keinesfalls das alleinige Bewilligungskriterium sein und es sind stets die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen (wie eben z. B. der Zuschnitt der Wohnung).
    Ansonsten dürfen es auch mehr als 60 qm sein, wenn die Kaltmiete + die kalten Nebenkosten und die Heizkosten nicht den Rahmen der Angemessenheitsgrenze für eine 60qm-Wohnung übersteigt.