• Ich hatte das auch mal so gedacht, dass man als UET mit GSR das Kind immer von der Kita abholen darf, habe mich aber hier bei einem Thread eines besseren belehren lassen müssen. Ich habe versucht, den zu finden, habe es aber nicht geschafft.


    Wenn nicht anderes schriftlich vereinbart ist und die Abholung nur über eine Liste in der Kita geregelt ist, dann darf der BET sogar den UET von der Abholliste ausschließen und der UET hat dann kein Recht, das Kind eigenmächtig abzuholen. Eine Vollmacht funktioniert dann ebenfalls nicht. Wenn nichts anderes vereinbart/entschieden ist, dann hat der BET das alleinige Recht, über die Personen zu entscheiden, die das Kind abholen dürfen.


    Ja, das alles gilt aber NICHT für die Umgangszeit des UET.
    In dem Urteil, welches hier im Forum gerne als "Beweis" gepostet wird, dass UET Kind nicht abholen darf, weil er nicht auf der Liste steht, steht nämlich u.a. auch drin, dass die Begründung des damaligen KV's, dass UET ja dann Kind nicht zum Umgang abholen dürfe, nicht sticht als Grund auf die Liste zu kommen, da er ja im Umgangsbeschluß das entsprechende Recht habe und dies unberührt bleibe. Oder andersrum: Habe ich Umgang und kann dies bestenfalls nachweisen (gerichtlicher Vergleich oder Beschluß, darin steht "....UET holt Kind von Kita ab..."), bekomme ich bei GSR auch das Kind, ob ich nun auf der Liste stehe oder nicht. Habe ich als UET keinen Vergleich oder Beschluß, hole aber bisher in Einvernehmen mit BET Kind immer ab - und BET torpediert das plötzlich und "löscht" UET von der Liste, um Umgang eigenmächtig zu ändern: Dann geht es schnell vor Gericht, um die bisherige Umgangsregelung festschreiben zu lassen. Und dann - siehe oben.


    Ich habe es auch immer so gehalten, dass - wenn ich mal ausnahmsweise Kind nicht selber abholen konnte- die Person meines Vertrauens eine entsprechende Vollmacht für den Tag zur Abholung bekommen hat und da ging das immer auch ohne Liste. Also letztlich ist es aus meiner Sicht für den UET egal, ob er auf der Liste steht oder nicht - es ist nur mehr oder weniger umständlich: Sobald er die entsprechende Umgangsregelung und GSR hat, wird er das Kind bekommen.


    @TS: Kennt denn der KV alle Menschen, die Du auf die Abholliste setzt bzw. wenn er sie nicht kennt, stellst Du sie ihm vor? Man muß doch dem anderen Elternteil schon soweit vertrauen, dass er das gemeinsame Kind nur dann der Obhut eines anderen überläßt, wenn er diesem auch vertraut......

  • Wir hatten eine ähnliche Situation vor einigen Jahren, dass ich nicht wusste wer sie war.


    Darüber hinaus verweigerte KV, dass ich sie kennenlernen durfte. Ich wollte kein Kaffeetrinken gehen, oder mit ihr plauschen - nur ihr Gesicht sehen. Einmal Handschütteln und mich persönlich vorstellen.
    - und das Ganze aus ähnlichen Gründen.


    Mein RA bekam dies am Rande mit, auch die Weigerung des KV sie kennenzulernen bzw. ich weiss bis heute nicht wo die beiden wohnen oder die Kinder am Wochenende sind. RA hielt das für ein Unding und sagte, dass sei nicht rechtens. Kita sprach damals aus eigenem Antrieb mit ihrem Anwalt, weil KV sie als Abholberechtigte eintrug. Der RA der Kita sagte, dass sei rechtens und okay so.


    Und ich hielt mich dann heraus. Es war mir und ist mir bis heute nicht so lieb aber es gibt schlimmeres.


    PS: Wobei ich nun ihr Gesicht kenne. Sie wurde mir nach 3 Jahren kurz vorgestellt, Hände geschüttelt, Name gesagt und dann war es auch vorbei. Schön war es für mich zu sehen, dass meine Kinder so positiv mit ihr umgehen und sie mit ihnen.

  • Und weil er mich immer wieder zum Spielball machen will, möchte ich nun wissen, wann ich klipp und klar sagen kann, dass Next nicht dabei sein darf!



    Gar nicht - in diesem Fall ist es die Next (das du dich da nicht wohl fühlst, kann ich verstehen),
    aber ob er nun seine neue, dir unbekannte Nachbarin
    einen über ebay Kleinanzeigen gesuchten Babysitter
    die alte, fast blinde Oma
    oder ein mexikanisches Au-Pair die Kinder alleine betreuen läßt, ist seine Sache - solange das Kindeswohl nicht gefähredt ist.


    Andersrum, fragst du ihn ob du die Kids bei Ikea im Smalland oder im Fitnessstudio bei der Kinderbetreuung Heike parken darfst - ich denke nicht,
    und ich würde das auch nicht wollen.

  • Interessante Diskussionen. Im kiga meiner kleinen Tochter wurde mir gesagt, das bei GSR das Kind dem Vater nicht verwehrt werden darf.
    Wenn ich aber das ABR habe dann schon (also wenn ich nicht möchte das Kind abgeholt werden darf von KV)

  • Ich finde, oft hilft der gesunde Menschenverstand... unabhängig davon, was rechtlich möglich ist. Denn Recht haben und das dann durchzusetzen geht viel zu häufig mit vielen unangenehmen Nebenerscheinungen einher. Man sollte sich ganz bewusst machen, in dem Moment, wo ich mich frage, ob jemand anders etwas darf, stehe ich selbst mit dem Rücken zur Wand, das wird auch jedes halbwegs clevere Gegenüber erkennen ;-) . Oder anders, was nützt es mir der Next das Abholen aus der KiTa zu verbieten (weil ich es kann), auf den Rest der Zeit aber keinen Einfluss zu haben :frag .


    Okay, ich verbiete der Next das Abholen aus der KiTa. Daraufhin überlegt sich Ex dann auch, was er darf und was er muss :rolleyes: ... neverending Story, und was hat man damit gewonnen :frag ?! Juchhuu, Next darf das Kind nicht aus der KiTa abholen :Flowers . Die Erzieher halten einen für bekloppt :radab , das Kind wird möglicherweise auch fragen: "Mama, warum darf mich xy nicht aus dem Kindergarten abholen?" Ich kann mir gar nicht vorstellen, dass nur ich ein solches Verbot, als vollkommen absurd empfinde.

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • natürlich darf der Papa den Spross aus der Kita abholen ... keine gute Kita-Leitung wird sich dem entgegenstellen ... es liegt ja
    gemeinsames Sorgerecht vor ...


    ebenso darf er mit Sicherheit seiner Neuen eine Vollmacht ausstellen, Spross abzuholen ...


    nein darf er nicht, wenn ich ihn aus der abholliste streiche und ganz klar darlege, dass es nicht gewünscht ist. punkt und jede sehr gute kitaleitung kennt diesen rechtlichen teil und hält sich auch daran. tun sie es nicht, gibts ganz gewaltigen ärger seitens des betreuenden elternteils und ein donnerwetter vom träger. gsr wird überbewertet in dieser situation gilt die alleinige alltagssorge des betreuenden elternteils. selbiges gilt auch im hort - nach der schule. ausgehändigt wird kind nur an den der a) in der liste steht und sich b) ausweisen kann. in dieser situation kann kv auch keine vollmachten ausstellen, die sind wertlos, weil sie nicht anerkannt und vom betreuenden elternteil abgesegnet sind.


    solange ein gericht nichts anderes entscheidet, ist das so. umgangsübergaben sind an der tür des bet.

  • wenn ich ihn aus der abholliste streiche und ganz klar darlege, dass es nicht gewünscht ist


    gsr wird überbewertet in dieser situation gilt die alleinige alltagssorge des betreuenden elternteils


    Die Alltagssorge hat der BET wenn das Kind regulär bei ihm ist. Genau dann. Ist das Kind im Zuge des Umgangs beim UET mit GSR, regelt dieser die Angelegenheiten der täglichen Betreuung. Dazu gehört auch die Abholung.


    Eine "Abholliste" ist letztlich lediglich eine Art "Dauervollmacht" des BET. Und diese bricht weder GSR noch Umgangsrecht. Das heißt aber eben auch, dass UET nicht nach Belieben, sondern lediglich während seines Umganges abholen und auch Vollmachten zum Abholen geben darf - eben genau dann, wenn ihm die Angelegenheiten der täglichen Betreuung obliegen (die er ja sonst auch nicht wahrnehmen könnte). Wenn UET also der Kita nachweisen kann, dass er gerade regulär Umgang hat und deswegen das Kind abholt, wird diese kaum eine Handhabe haben, dass Kind aufgrund der Abholliste einzubehalten.


    Letztlich ist dieses Rumgemache um eine "Abholliste" aber nur (Macht)spielerei.... bzw. wie oben schon schön von Campusmami auf den Punkt gebracht: Absurd.


  • Hallo Kuhfleckenschokolade,


    da Dich ausschließlich die Rechtslage interessiert, ist hier der immer wieder erwähnte Beschluss: https://openjur.de/u/31927.html


    Daraus ergeben sich die Antworten auf Deine Fragen:
    - sie darf die Kinder nur dann aus der Einrichtung holen, wenn Du sie auf die "Abholliste" setzt
    - sie darf alleine sein mit den Kindern in der Zeit, in der diese in der Obhut des Vaters sind (Du erlaubst sicher auch Freunden ab und an alleine zu sein mit den Kids?)
    - wenn etwas geschieht, tut die nächste Lebensgefährtin hoffentlich genau das, was Deine Freunde auch tun würden wenn sie bei Dir Babysitten.
    - sie hat selbstverständlich keinerlei elterlichen Befugnisse, z.B. bei der Eingewöhnung in der KiTa zugegen zu sein.


    Ich hoffe, diese Auskunft gibt dir die innere Sicherheit, die Du brauchst und Du kannst wieder zur Gelassenheit übergehen.
    Im Moment handelt es sich ja um Befürchtungen, die Du hast. Würde es wohl Sinn haben, sich darüber mit dem Kindsvater zu unterhalten?


    Vielleicht hast Du diesen Eindruck gerade nicht. Aber sehr viele hier hatten diese Ängste schon. Bei den meisten hat es sich im Laufe der Zeit herausgestellt, dass sich die nächsten Lebensgefährten noch so anstrengen und womöglich vordrängeln können: die Kinder wissen immer, wer Mama oder Papa ist - und wer eben nicht.


    Gib Dir ein wenig Zeit.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • Das Thema Abholen wurde in dem entsprechenden Thread bis zum - für mich - gefühlten :ohnmacht: abgehandelt.
    Letztendlich ist es natürlich in den meisten Fällen lediglich ein Machtspiel und wird, kann bei entsprechender Hartnäckigkeit und Konfliktbereitschaft des anderen ET ein Baustein sein, welcher die Eskalationsspirale weiter zu bauen hilft, wer's dann braucht... :Hm Offensichtlich brauchen das einige.


    Ich gebe mal zu bedenken, es ist ja nun nicht sooo selten, daß BET (zuerst) neue/n Partnerin hat und die Frage sich für UET stellt (zumindest wenn man vor der Trennung als Familie zusammengelebt hat, möglicherweise mehr als ein Jahrzehnt), wie mit der Situation nun umgehen?! edit: Mal nett ;-) umschrieben für die jenigen, die von ihren Partnern betrogen und verlassen wurden, nur das man BET ist, bedeutet ja nicht automatisch, daß man irgendwie ein besserer Mensch als ein UET wäre oder überhaupt ein besserer ET wäre, überhaupt nicht, das wollte ich noch loswerden. :D


    Man stelle sich das mal vor, ein UET, womöglich noch Mann versuchte Einfluss auf den privaten Bereich eines BET, einer Frau zu nehmen, indem er bestimmen wolle, wer in deren Wohnung ein- und ausgeht und wollte steuern, WER Kontakt zu den Kindern haben darf. :schnuller Da wär' aber hier und auch sonst was los, oder?!


    LG

    Einmal editiert, zuletzt von Yogi ()

  • Nana hat recht, wenn das Kind bei Dir lebt, dann bestimmst Du alleine, wer Kind abholen darf...wie sinnvoll auch immer es ist, rein rechtlich ist diese Aussage richtig.


    Das finde ich ja interessant. Ich hatte bei der Eingewöhnung in der Kita gefragt, aus eigenem Interesse, wie man so eine Liste langfristig erweitern kann und man sagte mir, dass ich mich mit dem KV nicht einigen müsse, wer die kleine abholt. Ich habe daraus verstanden, dass er ebenfalls weitere Personen nennen darf, die meine Tochter dort abholen und zwar ohne meine Zustimmung. Habe ich nun also richtig verstanden, dass dem nicht so ist?

  • Ich hatte bei der Eingewöhnung in der Kita gefragt, aus eigenem Interesse, wie man so eine Liste langfristig erweitern kann und man sagte mir, dass ich mich mit dem KV nicht einigen müsse, wer die kleine abholt.


    Das Wort einigen setzt für mich eine gemeinsame Entscheidung voraus.
    Aber mal etwas anderes: Was hat es mit dieser mysteriösen Abholliste auf sich :hae: ? Mir will einfach nicht in den Kopf, warum diesen 15 Minuten am Tag soviel Bedeutung beigemessen wird :frag - Also der UET, kann zu seiner Umgangszeit entscheiden, wer das Kind betreut, warum ist es dann sinnvoll, Menschen für diesen minimalen Zeitabschnitt auszuschließen, wenn sie die Kinder nach dem Akt der Abholung, alleine betreuen dürfen? Das ist übrigens eine ernst gemeinte Frage.


    edit: mea culpa ich habe das "nicht" überlesen.

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

    Einmal editiert, zuletzt von campusmami ()

  • @campus.... Ich glaube das hat damit zu tun, dass der Kiga nur an jemanden der auf der Liste steht das Kind aushändigen darf.... Und die Eltern müssen sich halt einig sein, wer drauf steht... :frag


    Ich bin da aber ganz bei Dir.... Schlimmstenfalls holt der berechtigte UET das Kind ab und übergibt es hinter der Tür der Next.... Dann kann man daran auch nichts ändern... :brille

    Liebe Grüße
    Dani




    Gefühle brauchen keine Rechtfertigung - sondern Verständnis


  • Hallo Lindsay,


    das Umgangselternteil ist nur dann berechtigt,
    - wenn er auf der Abholliste steht oder
    - einen Umgangsbeschluss vorweisen kann, in dem die Abholung im Kindergarten vorgesehen ist oder
    - die betreuende Mutter dem Kindergarten Bescheid gegeben hat "heute holt der Vater das Kind ab".


    Beste Grüße
    FrauRausteiger,


    die editiert und ihre Vermutung äußert, das könnte den Grund darin haben, dass für den alleinerziehenden Elternteil der Alltag händelbar bleiben muss. Holt der umgangsberechtigte Elternteil das Kind z.B. ohne Absprache kraft seiner Rechte ab und das Kind hat einen Termin beim Arzt / beim Therapeuten / beim Sport ... wird das manchmal teuer.

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    2 Mal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()

  • Aber mal etwas anderes: Was hat es mit dieser mysteriösen Abholliste auf sich ? Mir will einfach nicht in den Kopf, warum diesen 15 Minuten am Tag soviel Bedeutung beigemessen wird - Also der UET, kann zu seiner Umgangszeit entscheiden, wer das Kind betreut, warum ist es dann sinnvoll, Menschen für diesen minimalen Zeitabschnitt auszuschließen, wenn sie die Kinder nach dem Akt der Abholung, alleine betreuen dürfen? Das ist übrigens eine ernst gemeinte Frage.

    Ich verstehe das auch nicht, aber ich frage ja auch nicht, könnte das verstehen, wenn es sich um eine ganz FREMDE Person handeln würde... (vermute aber es geht um Kontrolle).



    Zumal es hier einen anderen Thread gibt, wo Thema ist, daß der UET dazu verpflichtet werden SOLL, die Abholung zu übernehmen, wenn ich mich richtig erinnere. :Hm


    Aber ich lasse mir das gerne ein mal erklären.


    LG

  • Die Kindergärten müssen sich einfach juristisch absichern, wer darf und wer nicht.
    Ich finde das auch in Ordnung so, "sonst könnte ja jeder kommen".
    Unser Kiga war immer flexibel, manchmal durfte das Kind ja auch mit anderen Kindern mitgehen. Ich habe das dann vorher gesagt und gut war's.

  • Ich denke, die Frage ist nicht, dass Kind nur von "zugelassenen" Personen abgeholt werden darf, das ist ja klar, sondern wer darüber entscheidet, wer eine "zugelassene" Person ist ;-)



    LG


  • Letztlich ist dieses Rumgemache um eine "Abholliste" aber nur (Macht)spielerei.... bzw. wie oben schon schön von Campusmami auf den Punkt gebracht: Absurd.


    2xAbsurd. Oder besser: ein Tabu


    Eine Abholliste soll unseren Kindern Sicherheit geben. Und dann gibt es Eltern, die trampeln in ihrem Kampf darauf rum und halten dabei andere von ihrer Aufgabe ab, sich um unsere Kinder zu kümmern.


    Ich verstehe es nicht. Wenn es da ein Problem mit Abholung gibt, wende ich mich an ET/JA/RA oder AG. Aber ich belästige doch nicht unnötigerweise den Kindergarten mit meinen persönlichen Differenzen mit Ex.

  • das Umgangselternteil ist nur dann berechtigt,
    - wenn er auf der Abholliste steht oder
    - einen Umgangsbeschluss vorweisen kann, in dem die Abholung im Kindergarten vorgesehen ist oder


    und so ist das auch korrekt formuliert. Damit gehen dann auch Vollmachten: Meine damals im Notfall abholenden "Vertrauenspersonen" hatten immer eine Kopie der Umgangsvereinbarung + eine Vollmacht von mir dabei, anstelle meiner das Kind abholen zu dürfen. Hat aber in der Realität tatsächlich nie interessiert, die Vollmacht hat immer gereicht (die wollte der Kiga aber schon sehen)


    und um über Edit tatsächlich auch zu ergänzen: Auch für den UET muß der Umgangsalltag eben händelbar bleiben....