Hallo Zusammen,
ich hätte gern mal gewußt, welche Tage als Umgangstage zur Berechnung für den Unterhalt gelten.
Hintergrund: KV hatte im August letzten Jahres den Unterhalt gekürzt, weil er die Kinder 3 Wochen in den Ferien hatte. Ist ja nicht rechtens, weil ja jedes zweite Wochenende und die Hälfte der Ferien in der Unterhaltsberechnung schon mit drin sind.
Jetzt wollte das Jugendamt von mir wissen, ob die Kinder über diese "üblichen Umgangszeiten" hinaus beim KV sind. Das hab ich verneint.
Allerdings ist es schon so, dass er sie im Schnitt alle zwei - drei Wochen mal nen Nachmittag von der Schule abholt, mit ihnen durchs Einkaufszentrum spaziert und sie mir Abends wieder bringt. Zählt das jetzt als "über die üblichen Umgangszeiten"???
In meiner Vorstellung sind damit die Zeiten gemeint, wo sie wirklich bei ihm schlafen. Aber irgendwie bin ich jetzt doch verunsichert
Könnt ihr mir weiterhelfen? Danke!!!