Hallo,
meine Töchter besuchen derzeit noch die Grundschule.Die große beendet im Sommer die 4.Klasse, dadurch wird ja ein Schulwechsel fällig.
Die Kinder haben seit nunmehr fast 2 Jahren keinerlei Kontakt zu Ihrer Mutter.Auch habe ich vom Gericht das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugespochen bekommen.Bei der Anmeldung zur Grundschule reichte meine Unterschrift in Kombination mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht um die Kinder anzumelden.Nun zu meiner Frage.
Benötige ich für diue Anmeldung zur Oberschule (10 Klassen) auch die Unterschrift der Kindesmutter?Gibt es dafür gesetzliche Regelungen,oder handhabt das jede Schule oder jedes Bundesland unterschiedlich?
Freu mich über helfende Antworten
Mit freundlichen Grüßen
Jens