Zustimmung des anderen Elternteils bei Schulanmeldung?

  • Hallo,


    meine Töchter besuchen derzeit noch die Grundschule.Die große beendet im Sommer die 4.Klasse, dadurch wird ja ein Schulwechsel fällig.
    Die Kinder haben seit nunmehr fast 2 Jahren keinerlei Kontakt zu Ihrer Mutter.Auch habe ich vom Gericht das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugespochen bekommen.Bei der Anmeldung zur Grundschule reichte meine Unterschrift in Kombination mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht um die Kinder anzumelden.Nun zu meiner Frage.
    Benötige ich für diue Anmeldung zur Oberschule (10 Klassen) auch die Unterschrift der Kindesmutter?Gibt es dafür gesetzliche Regelungen,oder handhabt das jede Schule oder jedes Bundesland unterschiedlich?
    Freu mich über helfende Antworten
    Mit freundlichen Grüßen
    Jens

  • Grds. benötigst Du (insbesondere bei GSR) die "Zustimmung" des anderen ET-


    ich würde so machen, dass ich (so Du denn ihre Adresse hast) der Mutter einen (Einschreib-)Brief senden würde, in dem ich die Empfehlung der GS schreiben würde, und für welche Schule Du Dich entschieden hast.... wenn sie damit nicht einverstanden ist, dann ist es an ihr :brille


    Ich persönlich hab auf alle Schul- und Kitaanmeldungen bei Unterschrift des anderen ET immer geschrieben "wenn Sie ihn finden, sagen Sie mir, wo er ist" :tuedelue, bzw. hab es leer gelassen, bis danach gefragt wurde... war nie ein Problem-


    Im Endeffekt besteht Schulpflicht, und die ist vorrangig vor Eltern, die sich nicht einig werden können.... wichtig finde ich persönlich den (nachweislichen) Versuch, sich zu einigen-

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Es gibt wohl Schulen die das genau nehmen und andere nicht.


    Bei uns hat keiner nach dem KV gefragt. Die Auskunft vom Jugendamt war, das ich den KV per Einschreiben über die Schulwahl informieren soll. Da in Deutschland Schulpflicht herrscht, akzeptieren die Schulen bei uns im Landkreis oft die Unterschrift desjenigen der Anmeldet egal ob GSR , ASR oder Pflegschaft. Da laut Jugendamt die Richter im Streitfall bisher immer dem BUT recht gegeben haben.

  • danke für eure Antworten,


    die Grundschule hatte absolut kein Problem das ich das allein unterschrieben hatte.eine Kopie des Aufenthaltsbestimmungsrecht Urteils hat gereicht und es wurde nie nachgefragt.
    Da ich nicht weiss wo die Kindesmutter wohnt,wäre es eben sehr kompliziert,wenn die OS Ihre Zustimmung fordert.
    Ich werde wohl es so machen,das ich zum ABR noch eine Kopie Ihres letzten Briefes beilege indem Sie den Kindern mitteilt ,daß sie den Kontakt zu Ihnen nicht mehr will und Ihn abbricht.
    Werde dann den Ratschlag annehmen,das die Schule Sie ja suchen kann.
    Denke das wird schon funktionieren.Kann mir nicht vorstellen,daß sie nach nunmehr fast drei Jahren ohne Kontakt,mit einem Mal ihre Muttergefühle entdeckt und sich aufeinmal Gedanken macht.
    nochmals Danke