Wie am besten bei der Agentur für Arbeit agieren?

  • Hallo,


    langsam werde ich wirklich sauer und frage mich, was das soll. Ich hoffe die Profis hier können ein wenig Licht ins Dunkle bringen.
    Ich war vom 1.1 bis 12.1 arbeitslos gemeldet, dann für eine gute Woche gearbeitet, nun wieder arbeitssuchend.
    Also heute wieder bei dem Verein angerufen- ich dachte mich tritt ein Pferd.
    Ich soll mich schon wieder persönlich melden und am besten schon morgen- geht weil ich noch arbeiten muss und nicht weg kann. Aber warum muss ich denn schon wieder da hin, die Beschäftigung war nicht länger als 6 Wochen, da muss doch der Anspruch normal weiterlaufen, wenn ich mich nicht irre.


    Dann der nächste Kracher- da mein erster Antrag noch nicht bearbeitet werden konnte, hab ich nicht mal einen Termin von denen bekommen. Der Anspruch wäre abgelaufen, ergo neuer Antrag- ohne Termin- warum auch? Es gibt ja nix zu neuberechnen. Mein Einwand, dass ja noch die Frage im Raum steht, ob überhaupt ALG 1 zu zahlen ist, war egal. Sowas hat ja Zeit, erstmal melden und Vermittlung in Anspruch nehmen- Zuständigkeit muss nicht geklärt werden, kann ja der AV machen. :radab
    Das hat die garnicht interessiert.


    Frage: Wie kann ich Donnerstag, wenn ich da wieder hinrennen muss, klären lassen, ob die Agentur für Arbeit zuständig ist? Das erste Mal, kam nur ein Schulterzucken.


    LG


    Siri2012,


    die nicht wochenlang an den falschen stellen runrennen will und ggf sogar Sperren kassiert, weil bestimmte Stellen geschlafen haben.

  • garnicht. geh hin. stell deine anträge. frage nach dem bearbeitungsstand der alten anträge und reich deine lohnbescheinigungen, kontoauszüge, die einkommenserklärung deiner arbeitgeber etc gleich dazu mit ein. dann wird man dir in ruhe erklären, wer zuständig ist. dein arbeitgeber muss dir frei geben für einen termin beim AA. also ganz ruhig bleiben und hingehen. fertig.

  • Ich habe jetzt lange überlegt zu schreiben....


    Zum einen, wenn du da auch so flapsig bist wie du hier schreibst, wundert es mich nicht das sich keiner bemüht dir präzise Auskünfte zu geben auf schwammige Fragen und auch keiner nen Rückruf durch den Fachbereich anbietet anbietet zwecks Leistungsberatung...


    Dann weiter, AV und Leistungen sind 2 völlig verschiedene paar Schuhe, hat nix miteinander zu tun...


    Wiederbewilligungsantrag stellen ist normal, Unterbrechungen von bis zu 6 Wochen sind nur möglich bei Kur oder Reha ohne Anspruch auf Übergangsgeld bzw bei Ausübung freiberuflicher Tätigkeiten aufgrund von Selbstständigkeit.


    Nächster Punkt, dein alter Antrag war vollständig abgegeben? Hauptantrag, Arbeitsbedingung/en, weitere Zusatzblätter? Eingereicht persönlich oder zugeschickt?
    Wann war Anspruchsbeginn und wann wurde er vollständig eingereicht?
    Termine zur persönlichen Antragsabgabe musst du schon selbst ausmachen...


    Weiter zu ob überhaupt Leistungsberechtigt, wie lange bist du innerhalb der letzten 24 Monate vor Beginn der Arbeitslosigkeit sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen?

    Und unsere Ewigkeit ist nur ein Wimpernschlag, uns bleibt nicht ewig Zeit...

  • So, heute dort gewesen, alles geklärt.
    Die SB meinte, es täte ihr leid, dass man meine Fragen nicht beantwortete. Vor allem mir keinen Termin zur Antragsabgabe gegeben wurde. Da hätten sie schalten müssen, nun gut. Denn den Antrag für den ersten Zeitraum konnte ich diesen noch gar nicht abgeben- aufgrund der Kurzfristigkeit.
    Ergo Termin für morgen, die andere Bescheinigung von den letzten 7 Tagen Arbeit, kann ich nachreichen. Die werde ich vor Mitte Februar nicht erhalten.


    Somebody: Nach dem Elterngeldbezug war ich 7,5 Monate beschäftigt. Vor dem Bezug war ich 11 Monate in Arbeit und 5 Monate arbeitssuchend.