Kiga-Beitrag - ist KV "verpflichtet" mit zuzahlen?

  • Hallo Foris,


    ich bin gerade überhaupt erst darauf gekommen durch den anderen gerade hier aktuellen Beitrag, möchte aber diesen nicht "stören" und frage deshalb hier selbst mal...


    ... wie ist es wenn der KV Unterhalt zahlt (wird ja gepfändet) und Kind ab kommenden Monat in den Kiga geht?


    Dem KV ist es auf jeden Fall möglich Unterhalt und z. B. die Hälfte vom Kiga (ca. 40,00 Euro) zahlen zu können, denn gerade werden bei ihm monatlich
    fast 2.000 Euro gepfändet wegen der rückständigen Unterhalte seit fast 4 Jahren. Er will aber einfach nicht zahlen und stellt sich auf "doof", dass es das
    Gesetz gar nicht gibt und solche Witze.


    Wie ist das rechtlich? Zahlt der KV die Hälfte vom Kiga-Beitrag oder wie ist das? Oder wie würde es berechnet werden?


    Ich muss sagen, dass ich ja teilweise EM-Rente beantragt habe und gerade, bis die Rente evtl. bewilligt wird, auch darauf angewiesen bin.


    LG
    Sommerblume

    Der Verstand funktioniert nur in Grenzen...


    ...aber deine Vorstellung kennt keine Grenzen.

  • Hallo


    Es steht im anderen Thread drin. Der Beitrag wird gequotelt, Essensgeld / Bastelgeld / Ausflüge liegen in der Verantwortung des betreuenden Elternteils. Der Beitrag wird nicht hälftig auf beide Eltern verteilt.


    Bei mir zahlt der Ex 60% der Betreuungskosten. Allerdings ist Junior bereits in der Grundschule. Ich habe also relatives Glück, dass Ex zahlt, wenn Beistandsschaft auffordert. Geklagt hätte die Beistandsschaft nicht, da es bei Grundschulkindern nicht eindeutig ist. Angerechnet wird nur der Beitrag bis 13:00, Hausaufgaben oder Mittagsbetreuung sind ausgeschlossen. Begründet wird dies damit, das sowas eh in die Aufgaben des betreuenden Elternteils fiele.


    Gruß

  • Erkläre doch erstmal ob du im Rentenbezug noch den vollen Satz zahlen mußt.
    Bei meiner Freundin wurde letztens gesagt das erst ab 50 Euro anteiliger Anteil berechnet wird (das Einkommen wird zu einer Quote berechnet)


    Ich denke schon, dass ich den ganzen Satz zahlen muss, da ich mit der teilweisen EM-Rente monatlich nur knapp 150,00 Euro weniger habe, ich arbeite ja trotzdem noch ein paar Stunden.
    Aber es geht mir halt vor allem darum bis über die Rente entschieden wird, das kann ja Monate dauern und dann müßte ich ja evtl. den ganzen Betrag an den Kiga noch rückwirkend zahlen
    wenn ich die Rente bekomme und dann ja fast so viel wie jetzt habe.

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  • @ Lena:
    Kenne ich anders.
    Da wüsste ich gerne von der zuständigen Stelle , die die Übernahme der Beiträge bearbeitet, die Rechtsgrundlage, dass DAS Ablehnungsgrund wäre!!

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love:

  • Ich hatte den Zuschuß auch ein paar Jahre und die Sb sagte immer da ich nur UVG bekomme, wäre beim Vater wohl keine Kostenbeteiligung zu erwarten - sonst hätten sie den angefragt - so wie bei ALG II auch - geleistet wird, aber es kommt der Rückgriff auf den anderen ET, wenn er denn leistungsfähig ist

  • Lena 1977
    Das macht stutzig, dass die Aussage der Sb nicht fundiert ist.
    Nur aus UVG Zahlungen abzuleiten, der Vater könne nix zahlen ,geht ja wohl voll an der Realität vorbei und ist ausgemachter Blödsinn (ich meine damit die Aussage der SB - nicht Dich ;-) )


    Weisst Du wieviele Fälle von UVG es gibt, wo nur geleistet wird, weil der Vater ( oder Mütter die zahlen müssen) nicht zahlen will ( aber durchaus könnte?)


    Also erscheint mir doch recht falsch was die Sb da meinte!


    Ich würde der TS raten es zu beantragen - und wenn dann auf einer schriftliche ! Ablehnung mit rechtlicher Begründung zu bestehen - für einen eventuellen Widerspruch...


    Oder es wird gleich genehmigt...weil alle sonstigen richtigen Bewilligungsgründe vorliegen...!

    ^^
    Viele Grüße
    AH


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  • na das ist doch klar, dass es Einkommensabhängig ist. das meinte ich mit "alle anderen Bewilligungsgründe". Das war aber doch gar nicht das Thema..?


    Ist aber ja was anderes als die Behauptungen hinsichtlich Vaters Unterhalt...
    Man kann daher nur raten = beantragen und sehen was bei rauskommt...!!!
    Nur Bares ist Wahres :lach

    ^^
    Viele Grüße
    AH


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  • Meiner sollte sich daran beteiligen, aber er war noch nicht drei und ich habe gearbeitet. Ich denke mein Arbeiten spielte eine Rolle.



    Finegirl

    Nicht zu wissen, was man will ist schlimm, schlimmer noch ist jedoch nicht zu wissen was man nicht will.
    (Ich hoffe, das ist kein Zitat)

  • na das ist doch klar, dass es Einkommensabhängig ist. das meinte ich mit "alle anderen Bewilligungsgründe". Das war aber doch gar nicht das Thema..?


    Ist aber ja was anderes als die Behauptungen hinsichtlich Vaters Unterhalt...
    Man kann daher nur raten = beantragen und sehen was bei rauskommt...!!!
    Nur Bares ist Wahres :lach


    Ich verdiene im öffentlichen Dienst schon gut aber sehr viel weniger als der KV da ich ja wenig arbeite wegen Kind und Krankheit. Aber über den Satz bin ich bestimmt.


    Zudem könnte ich es sicher ja nicht beim JA beantragen, weil mein RA für den Unterhalt zuständig ist. Also müsste ich das auch an ihn geben oder?
    Ich habe mir aber gedacht, dass ich KV erst mal per Einschreiben einen Brief zukommen lasse. Ich weiss zwar noch nicht wie ich es schreibe, aber auf jedenFall sachlich.

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  • Zudem könnte ich es sicher ja nicht beim JA beantragen, weil mein RA für den Unterhalt zuständig ist. Also müsste ich das auch an ihn geben oder?


    Beistandschaft zur Unterhaltvertretung des Kindes kannst Du nicht parallel zum Anwalt beantragen - das ist richtig.


    Aber die Übernahme der Hortkosten als staatliche ! öffentlich-rechtliche Leistung beim Jugendamt natürlich:


    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__90.html



    Das hat mit Beistandschaft ( privatrechtlich, deshalb ja wie Anwalt)) gar nix zu tun!

    ^^
    Viele Grüße
    AH


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