Baldige Arbeitsaufnahme

  • Huhu,


    da mir schon einmal hier super geholfen wurde, hier mein nächstes Problem.


    Ich werde am 1.2 wieder einen neuen Job haben nach fast 3 Jahren :thumbsup: Ich musste leider kündigen da sich kein Kitaplatz für meine Tochter finden lies. Seit dem 1.12 haben wir einen, Gott sei dank, und ich werde dann zum Februar bei meinem alten Arbeitgeber wieder anfangen.


    Seit dem bin ich leider auf das Jobcenter angewiesen. Bin jetzt aber grad ein bissl überfordert was ich nun zu tun habe, da ich ehrlich gesagt ein wenig Panik schiebe den Februar ohne Geld da zu sitzten weil ich mein erstes Gehalt definitiv Ende Februar schon bekomme. Die sind sehr überpünklich was das angeht.


    Ein Darlehnen kann ich beantragen wenn ich den Arbeitsvertrag habe, da hatte ich schon nachgefragt.


    Nun zu meinem Problem. Falls mein Vertrag erst ende des Monats kommen sollte, bleibt keine Zeit mehr den Antrag zu bearbeiten. Was mach ich wenn meine Leistungen dann gestrichen werden? Dürfen die das überhaupt? Hatte nur kurz mit dem Service-Center telefoniert, hab denen aber noch nichz gesagt das ich den Job fest habe. Wollte da erst warten bis der Vertrag da ist.


    Nun zu meiner zweiten Frage.
    Stellt das Jobcenter automatisch fest ob man noch aufstocken muss oder muss ich das auch extra beantragen?
    Es wird leid der Fall sein da ich nur 87 Grundstunden mache plus evtl. Überstunden die alle 3 Monate ausgezahlt werden. Stundenlohn sind 8,50. Dazu kommt Kindergeld von 187€ und UV von 133€.


    All das ist mir erst heute eingefallen und da Wochenende ist wird mich das die ganze Zeit Wurmen.


    Ich bedanke mich schon mal fürs lesen und für hilfreiche antworten :-)

  • :idee
    Wenn du jetzt schon im "vollen" Alg2-Bezug bist, brauchst du normalerweise keinen neuen Antrag mehr stellen. Das Gehalt das du bekommst, wird dann einfach von deinen Bedarf abgezogen. Naja, nicht "einfach" da gibt es Berechnungsmethoden, aber Neuantrag braucht es nicht. Du musst allerdings Zusatzformulare ausfüllen (lassen).
    Schau mal bitte hier: Anlage EK und Einkommensbescheinigung. Ich weiß das ich zu Aufstockerzeiten bei jedem Weiterbewillungsantrag das letztere von meinem AG hab ausfüllen lassen müssen. EK vielleicht auch, weiß ich nicht mehr so genau :D. :hae: Ja, doch.


    Soweit ich weiß werden ALG2-Zahlungen schon früher in die Buchung gegeben, Ende des Monats ist das Februargeld schon unterwegs.

  • du nimmst einfach nur die veränderungsmitteilung und trägst dort ein, was sich ändert. wenn dein sb eine einkommensbescheinigung fordert, dann kannst du das nachreichen. in der regel reicht monatlich lohnzettel und kontoauszug mit eingang der zahlung. weiterhin reiche ein kopie vom arbeitsvertrag.

  • weiß das JC denn definitiv, dass du eine arbeit aufnimmst? dann ist es mit dem darlehen zu spät und ich denke zu 99% sitzt du am ersten ohne geld da....hier heißt es nett zu fragen ob der arbeitgeber den vertrag sofort rausrückt oder du musst mit dem jobcenter reden, dass du dein geld trotzdem bekommst. wenn du am ersten kein geld hast, gehst du zum jc und verlangst eine barzahlung - da werden sie dir wahrscheinlich erzählen, dass geht seit dem 1.1.2015 nicht mehr wegen neuer software. und es gibt wohl wirklich kein programm in der neuen software dafür. aber sie müssen es jetzt unter darlehen eingeben - vielleicht wissen das noch nicht alle - wie es kommt - du musst kämpfen und dich durchsetzen - viel glück
    solltest du ganz normal dein geld bekommen, du den vertrag nachreichst, wirst du bitterböse briefe mit anschuldigungen erhalten, aber ne sanktion wirst du nicht bekommen, das leben läuft nun mal nicht rund und zurück zahlen musst du das geld für februar sowieso. ich versuche immer die direkte Stelle zum zurück zahlen zu kontaktieren, die lassen sich meist auf deine wunschrate ein - viel glück

  • :idee
    Wenn du jetzt schon im "vollen" Alg2-Bezug bist, brauchst du normalerweise keinen neuen Antrag mehr stellen. Das Gehalt das du bekommst, wird dann einfach von deinen Bedarf abgezogen. Naja, nicht "einfach" da gibt es Berechnungsmethoden, aber Neuantrag braucht es nicht. Du musst allerdings Zusatzformulare ausfüllen (lassen).
    Schau mal bitte hier: Anlage EK und Einkommensbescheinigung. Ich weiß das ich zu Aufstockerzeiten bei jedem Weiterbewillungsantrag das letztere von meinem AG hab ausfüllen lassen müssen. EK vielleicht auch, weiß ich nicht mehr so genau :D. :hae: Ja, doch.


    Soweit ich weiß werden ALG2-Zahlungen schon früher in die Buchung gegeben, Ende des Monats ist das Februargeld schon unterwegs.

    Genau so ist es. Die im JobCenter müssen das alles Schriftlich vorliegen haben. Auf Grund einer telefonischen Mitteilung dürfen die nicht einfach die Bzüge streichn. Es wird neu berchnet, wenn du deinen Arbeitsvertrag abgegen hast. Wenn du Glück hast bist du vielleich nicht mehr drauf angewiesen. Wenn ich richtig liege bekommst du bei einem Netto Einkommen von 1500€ keine Aufstockung mehr.


    Daumen drück

  • die leistungen werden auch erst dann eingestellt werden, wenn du dein erstes gehalt bekommst. ich würde mitteilen das du nicht genau weißt wann das ist. nimm den ersten des folgemonats. sollte es erst am ersten des folgemonats drauf sein, musst du den februar auch nicht zurückzahlen. sollte es am 28.2. kommen, musst du die leistungen zurückzahlen - in raten.


    es kann also passieren das die leistungen gestoppt werden, bis dein erster lohnzettel angekommen ist im jc und die die leistungen genau berechnen können.

  • Guten morgen an alle.


    Ne das JC weiß eben nicht das ich defenitiv den Job hab...ich hatte nur im Service-Center nachgefragt wie das mitm Darlehnen aussieht....sie meinten wenn ich den nen Job hab und den auch den Vertrag hab soll ich das dann direkt mit beantragen. Mein größtes Problem ist halt nur das ich nicht weiß wann der kommt. Falls der erst ne Woche vor Arbeitsantritt kommt, bleibt dem JC sicher keine Zeit mehr den rechtzeitig zu bearbeiten.



    Ach man ist das kompliziert :ohnmacht:



    Ich danke euch schon mal :thanks:
    Lg