KV psychisch krank?

  • danke für deine offenheit mir deine geschichte zu erzählen.
    das macht mir mut.


    und nein,es gibt nicht nur gemeinsame bekannte.
    ich hatte allerdings zu einigen seiner freunde ein gutes verhältnis.
    dann haben sie sich von mir abgewandt.


    dabei habe ich nichts weiter getan als ihnen zu erzählen was läuft.
    das hat mich schwer enttäuscht weil ich überzeugt war dass wir einander irgendwie verbunden sind.


    das jugendamt bzw. die sachbearbeiterin unterstützt mich eigentlich.
    ich bin damals kurz ET zum jugendamt um mir hilfe zu holen weil ich durch den psychoterror (er macht mich so lange fertig bis ich zusammenbreche um mir dann zu unterstellen ich sei bekloppt,wie du erleben musstest) kaum mehr imstande war meinen alltag zu regeln.


    allerdings schafft er es in einzelgesprächen (via mail) sein image immer wieder aufzupolieren.


    kann man verlangen vom jugendamt auskunft über den schriftverkehr zwischen ihm und dem JA zu bekommen?


    ich vermute er lügt da wie gedruckt.


    jedenfalls ist diese art von psychoterror sehr viel schwieriger nachzuweisen.


    ich fotographiere schon alles ab was an sms etc. läuft.


    wie es beim JA weitergeht weiß ich nicht.
    mir wurde gesagt er müsse sich erst melden,ansonsten hat er kein anrecht auf umgang.
    zumindest kann ich ihn verweigern.


    allerdings macht es mich nervös dass er mit dem JA privat in kontakt ist.
    was kann ich da machen?


    nicht dass ich irgendwann durch seine geschichten auf einmal die schuldige bin =/

  • Ich versuche, einmal ein paar grundlegende Verhaltensweisen aufzuzeigen, wie Du reagieren kannst in Zukunft. Ich denke, im allgemeinen bist Du noch nicht souverän genug bzw. nicht ernergisch genug, ihm die Stirn zu bieten.

    ich musste einmal absagen weil sie im krankenhaus lag.
    er bestand auf den umgang weil ich angeblich die ärzte manipuliere damit sie aufgenommen wird und das nur um ihn zu ärgern.

    Lass solche Fälle, wo das Kind eindeutig krank ist, von Arzt bzw. Krankenhaus dokumentieren in Form eines Attestes. Da kann er dann reden was er will, das ist egal. Wenn Kind zu krank zum Umgang ist bzw. im KH ist, dann ist das so.

    ein weiteres mal kam er gute 20 min zu spät und ohne sich zu melden oder erreichbar zu sein.
    ich bin einkaufen,in der zeit kam er,ging wieder.

    Hast Du richtig gemacht. Entweder er erscheint zur abgemachten Zeit inkl. einer Karenzzeit, oder er sagt ab oder meldet sich zumindest bei Dir.

    da stand er vor der tür und schob stress weil er sie nun mitnehmen wollte.

    Und da musst Du eben energisch sein. Er ist zum vereinbarten Termin nicht erschienen, sein Pech. Die Wohnung bleibt für ihn zu! Wenn er anfängt zu randalieren, eine Warnung, dass Du die Polizei rufst, wenn er weiter macht. Sollte er nicht aufhören, scheue nicht den Anruf bei der Polizei. Er wird dann zumindest einen Platzverweis bekommen und sollte er zum Wiederholungstäter werden, dann sind auch andere Maßnahmen möglich und durchsetzbar.

    letztlich stellte sich dann eben auch raus dass er auf umgang in meiner wohnung besteht.

    Dafür hat er keine Grundlage und ich wiederhole mich, das solltest Du auch nicht zulassen, nicht mal als kleine Ausnahme!

    Ich an deiner Stelle, würde den Weg mit Anzeigen etc. durchziehen. Und, auch wenn es hart ist, den Kontakt/Umgang aussetzen. Dieser Mann gehört in therapeutische Hände, er ist krank. Und solang das nicht geregelt ist, würde ich ihn weder in meine noch in die Nähe des Kindes lassen!

    Ich stimme zu, den Weg auch mit Anzeigen zu gehen, wenn er wieder handgreiflich bzw. bedrohend wird. Den Umgang auszusetzen sehe ich noch nicht als notwendig. Das wird aber dann fällig, sollte er in irgendeiner Weise das Kind gefährden beim Umgang. Auch dass er in therapeutische Hände gehört, sehe ich noch nicht. Bisher sehe ich einen Mann, der mit Macht seinen Willen durchsetzen möchte. Dem muss Einhalt geboten werden. Dafür haben wir Mittel aufgezeigt. Ob er danach weiter eine Gefahr bleibt, wird sich zeigen. Er könnte auch komplett das Interesse am Kind verlieren, was ich ehrlich gesagt, nicht als großen Verlust empfinden würde.

  • kann man verlangen vom jugendamt auskunft über den schriftverkehr zwischen ihm und dem JA zu bekommen?

    Nein, ein Anrecht darauf hast Du nicht. Ich würde auch mich nicht darauf versteifen. Solange Du den richtigen Weg gehst (und das tust Du, Du musst nur alles dokumentieren lassen), kann Dir niemand etwas. Das JA wird im Zweifel immer nach Tatsachen und Fakten entscheiden, nicht auf Gesäusel in E-Mails. Polizeiliche Platzverweise, ärztliche Atteste o.ä. zählt mehr als die schönsten Worte, glaube mir!

    mir wurde gesagt er müsse sich erst melden,ansonsten hat er kein anrecht auf umgang.
    zumindest kann ich ihn verweigern.

    Halte ich zwar für eine gewagte Aussage, aber nun ja. Sei Dir nur bewusst, dass das JA nur eine beratende Funktion hat. Es ist keine Rechtsauskunft. Ich fürchte, wenn der KV rechtlich gegen eine Umgangsaussetzung vorgeht, dann sehen seine Chancen zum momentanen Zeitpunkt gar nicht so schlecht aus. Erst wenn Du sein Verhalten dokumentiert hast in Form von z.B. Platzverweisen und Anzeigen, erst dann sehen Deine Chancen bei Umgangsaussetzung besser aus. Aber auch das ist nur meine Meinung, auch ich bin kein Rechtsexperte.


    Allerdings scheint mir das JA auch jetzt schon eher auf Deiner Seite zu stehen, ansonsten würden sie nicht so eine Aussage tätigen.

  • ich habe nun eine mail an den weißen ring geschickt.
    was ich eben wie gesagt schwierig finde ist nachzuweisen dass er vollkommen andere motive hat was die durchsetzung des umgangs betrifft als echtes interesse an ihr.
    und ich habe mich schon seit langem dazu entschlossen auf sein drängen nicht einzugehen,da ich meine tochter sicher nicht einem mann überlasse der sie dann eh links liegen lässt.


    er hat sie in den vergangenen monaten daher kaum gesehen und meiner meinung nach ist da auch kaum eine basis beiderseits der regelmäßigen kontakt rechtfertigt.


    nur wie beweist man das?
    er kann sich so verkaufen dass ihm geglaubt wird...nicht durchgehend aber immer wieder und ich immer wieder gezwungen bin drauf einzugehen obwohl ich eh weiß dass er wieder überschnappt sobald er merkt dass er bei mir nicht landen kann.


    ich mache das alles genauso wie ihr mir geraten habt,mache ich schon länger.
    eben mit dem ergebnis dass er wechselweise immer aggressiver oder distanzierter wurde.


    leider ist es nun oft so gewesen dass ich kontakt aufnehmen musste...um ihn zu informieren dass sie zb im krankenhaus liegt usw.


    darauf regiert er nicht,ich muss nun allerdings dafür sorgen dass er infomiert wird.
    wenn ich dann nämlich wütend werde benuttz er das gegen mich...



    wie gesagt,so verhält er sich erst seitdem ich klar und deutlich grenzen setze und einhalte.


    und ja klar,ich hab ihn an dem einen tag wo er zu spät kam wieder weggeschickt.


    da war er im vergleich zum letzten mal aber "nur" laut und beleidigend...


    ist nicht so dass ich jetzt erst anfange...ich bekomme nur langsam angst weil es immer schlimmer wird =/

  • mit den anzeigen fange ich nun erst an...habe leider immernoch keine rückmeldung vom sachbearbeiter bekommen...
    werde da wohl nochmal hinterher müssen.


    ist wohl die einzige chance meine tochter und mich zu schützen....da habt ihr wohl recht.


    und wortlaut der sachbearbeiterin vom JA war, dass ich sie ihm nicht überlassen muss solange keine regelung offiziell festgesetzt wurde.
    die schriftliche einigung war, dass der umgang auf probe stattfindet.
    dann in einem gemeinsamen gespräch besprochen wird ob es so passt und wenn nicht wie dann.
    zu so einem gespräch ist er aber nie erschienen.


    somit gibt es keine regelung.
    und in dieser hinsicht meinte sie dass er sich im rahmen der gesetzgebung nach meinem plan richten muss.
    das heißt ich habe quasi freie hand bei der gestaltung.


    deswegen habe ich es nochmal probiert.
    wie eben gesagt mit dem ergebnis dass er nur in meine privatsphäre eindrang...und auf gegenwehr aggressiv wurde.



    ich vermute so sollte ich das für dich anzeige schildern...

  • dieses gefühl kannte ich damals auch, hatte das gefühl ich stecke im alptraum fest und komm da nicht raus.


    musste auch alles dokumentieren für den Anwalt, es wurde ja ein eilverfahren bei gericht gestellt.


    ich glaube, auch wenn du sagst, du bist über ihn hinweg, dass du immer noch in der spirale steckst und "automatisch" so reagierst, wie du immer reagiert hast. du machst dir zu viele gedanken darüber was mit ihm ist. das ist aber nicht wichtig, wichtig ist, dass du gut für dich und dein kind sorgst.


    mir wurde damals geraten, mir therapeutische hilfe zu suchen. hab ich nicht gemacht, da ich mich sehr stark fühlte. jetzt ist aber bei mir was anderes im privaten bereich passiert, was mir den boden weg gezogen hat und ich glaube, das war das pünktchen auf dem I - ich habe mich jetzt auf therapeutische hilfe "geeinigt", sprich Termin mit therapeutin um alles aufzuarbeiten. ich würde dir das gleiche empfehlen.

    :thumbup: Always look on the bright side of life! 8)

  • Angst ist ein verständlicher, aber schlechter Ratgeber. Du machst doch schon alles richtig. Wenn er noch aggressiver wird, dann hast Du Mittel, ihn da zu bremsen, und von denen solltest Du auch Gebrauch machen. Ich denke schon, das wird irgendwann Eindruck bei ihm hinterlassen und er wird es akzeptieren müssen, dass Du abgeschlossen hast und Dir nicht gefallen lässt.


    Hinsichtlich Umgang...nun ja, da musst Du schon unterscheiden zwischen einer echten Gefahr für das Kind (da kannst und solltest Du den Umagng aussetzen) und zwischen einem Vater, der sich vielleicht nicht in dem Maße um das Kind kümmert wie Du es gerne hättest. Solange das Kindeswohl nicht gefährdet ist, hast Du kein Recht, einen Umgang auszusetzen.
    Natürlich sollte Umgang regelmäßig stattfinden, damit eine gute Vater-Kind-Bindung entstehen und bleiben kann. Nur liegt es zuerst an ihm, den Umgang auch zu wollen. Und es muss ihm einfach klar werden, dass Umgang kein Mittel ist, um mit Dir in Kontakt zu treten und Dich in der Wohnung zu sehen, sondern dass Umgang Zeit von ihm mit dem Kind ist. Du könntest Dich auch völlig rausziehen und eine dritte Person die Übergaben machen lassen, das wäre völlig ok.


    Dass Du ihn informierst in wichtigen Dingen ist gut und wichtig. Das solltest Du unbedingt weiter machen, egal wie seine Reaktion ausfällt.


    Reagiere angepasst auf seine weitere Reaktion. Wenn er sich distanziert, ok, dann ist das sein Problem. Wenn er aggressiver wird, setze ihm Grenzen mit den Mitteln, die wir aufgezeigt haben, und die Dir sicher auch beim Weißen Ring an die Hand gegeben werden. Nur Mut, Du kannst das! :daumen

  • und wortlaut der sachbearbeiterin vom JA war, dass ich sie ihm nicht überlassen muss solange keine regelung offiziell festgesetzt wurde.


    Meiner Meinung nach dünnes Eis, was Dir da geraten wurde. Solange keine Regelung besteht, hat er dennoch ein Recht auf Umgang. Nur müsst Ihr als Eltern Euch dann einigen. Eine Regelung vorm JA ist da eindeutig besser, das ist richtig.

  • lass ihn nicht mehr in die wohnung, trenne dich von dem gedanken gemeinsame umgänge nachzugehen.


    er hat das recht auf alleinige umgänge. wenn er zu spät kommt hat er pech gehabt. wenn er dann randaliert, ruf die polizei.


    vereinbare eine umgangsvereinbarung für fr-mo alle 14 tage, hälftige ferien und feiertage, drei wochen sommerurlaub. er nimmt das kind mit zu sich und du siehst ihn nur noch zu den übergaben. von allem anderen ziehe dich zurück. bringt nur probleme.

  • von gemeinsamen umgängen sehe ich schon lange ab.
    das habe ich dem JA gegenüber auch von anfang an deutlich gemacht.


    es wurde für die regelung auf probe auch vereinbart dass er sie nicht persönlich holt sondern eine 3. person nach wahl.
    gehalten hat er sich daran nicht,er kam einfach oder stellte mich kurz vorher vor vollendete tatsachen.


    ich würde mir wünschen dass es gemeinsam ginge,aber dafür ist das verhältnis zwischen uns einfach nicht ausreichend klar und neutral.


    was von mir aus daran liegt dass er eben stur bis aggressiv auf seinen willen besteht und ich damit nicht einverstanden bin.
    weil er mitunter auch meinen tagesablauf derart lahmgelegt hat dass nur noch chaos herrschte.


    ich habe ihm nun gesagt dass ich für eine regelung weiterhin zur verfügung stehe.
    dass ich ihm auch entgegen komme was tag und uhrzeit betrifft,allerdings eben kein umgang in meiner wohnung stattfindet.



    wie soll ich reagieren wenn er sich dann meldet ohne dass er sich vorher zu einer regelung geäußert hat?


    reicht es wenn ich ihm eine möglichkeit außerhalb meiner wohnung einrichte?


    die frage kann ich mir eigentlich selbst beantworten...
    aber wie reagiere ich wenn er ausflippt?


    muss ich unter diesen umständen trotzdem umgang einrichten?
    selbst wenn die gefahr besteht dass er,wenn er dann einer übergabe zustimmt,bei dieser dann stress macht?

  • wie soll ich reagieren wenn er sich dann meldet ohne dass er sich vorher zu einer regelung geäußert hat?

    Ganz einfach, gar nicht. Du hast eine Regelung angefragt und das ist der richtige Weg für Dich. Wenn er nur seinen Willen durchsetzen möchte, dann musst Du da bestimmt nicht mitmachen. Solltest Du auch nicht.

    reicht es wenn ich ihm eine möglichkeit außerhalb meiner wohnung einrichte?

    Nein, er ist für die Ausgestaltung der Umgänge verantwortlich. Er muss sich um den Ort des Umgangs kümmern, aber Deine Wohnung wird es mit Sicherheit nicht sein! Du musst in dem Moment gar nichts machen.

    aber wie reagiere ich wenn er ausflippt?

    Du weißt es und wir haben es auch schon gesagt...setze ihm deutliche Grenzen. Wenn er zu ausfallend und bedrohend wird, ruf die Polizei!

    ich habe ihm nun gesagt dass ich für eine regelung weiterhin zur verfügung stehe.
    dass ich ihm auch entgegen komme was tag und uhrzeit betrifft,allerdings eben kein umgang in meiner wohnung stattfindet.

    Das ist der richtige Schritt. Wobei Du Dir klar sein solltest, dass Du mit ihm auf Augenhöhe verhandelst. Versuche, die Bedürfnisse des Kindes bestmöglich zu berücksichtigen, dann wird das alles schon.

  • ach okay ich wusste nicht dass er das organisieren muss,gut zu wissen.


    kann ich denn auch darauf bestehen dass die übergabe über eine 3. person stattfindet?


    also ich habe lange genug versucht die bedürfnisse meiner tochter zu berücksichtigen.
    darum bin ich ja immer wieder einigungsbereit gewesen.


    langsam komme ich mir aber wirklich verschaukelt vor...


    mir wäre es ja am liebsten gewesen er wäre regelmäßig da und übernehme verantwortung.
    insofern dass er berücksichtigt dass sie auch einen tagesablauf hat.


    ich habe mich immer quer gestellt wenn ich gemerkt habe das passt nicht.
    einmal kam er abends (!!!) 2,5 stunden zu spät und sie war schon furchtbar müde.
    er weigerte sich ihr den schlaf zu gönnen und brachte sie weder ins bett,noch ließ er zu dass ich sie ins bett brachte.


    nunja,ich habe ihn dann rausgeworfen damit sie schlafen kann.


    also...flexibel bin ich in dem sinne dass ich nun nicht auf einen donnerstag bestehe an dem er nicht kann,obwohl für uns ein mittwoch genauso passend wäre.

  • nein du kannst nicht darauf bestehen, dass er eine dritte person schickt. du kannst aber von dir aus eine dritte person schicken oder eine dritte person involvieren, wo kind abgeholt wird. oder aber du begibst dich auf öffentliche plätze: einkaufsladen mit security ganz in deiner nähe, cafe oder restaurant etc. da wird es ihm schwerer fallen ausfällig und gemein zu werden oder gar übergriffig.


    weiterhin würde ich an deiner stelle in angriff gehen und den umgang in schriftliche form gießen. nimm einen kalender und trage dort die umgänge von fr-so oder mo ein aller 14 tage, trage seinen uralubsvorschlag ein und die hälftigen ferien die du ihm anbietest, also auch die hälftigen feiertage über das ganze jahr (du ostersonntag, er ostermonatag und osterferien) du pfingstmontag u. pfingstferien. hälfte herbstferien, hälfte weihnachten etc.). schicke ihm das als vereinbarung zu, mit bitte innerhalb von sieben tagen zu unterschreiben und von der zweifachen ausfertigung, eine an dich zurückzusenden. sollte keine antwort kommen gilt der umgang seinerseits ab wochenende xy als genehmigt und vereinbart. dann würde ich genau und ganz straff nur nach diesem plan handeln und kind immer nur an dem einen laden mit security um die ecke abgeben und wieder abholen. sollte er kind vor die tür stellen, dann kind reinlassen und tür ins schloss fallen lassen. sollte er vor deiner tür vor dem vereinbarten termin stehen um bspweise laden xy zum umgehen, dann musst du überlegen ob du die tür öffnest oder ob es einen hinterausgang gibt, durch welchen du verschwinden kannst.


    nimm ihn den wind aus den segeln und lass dich von dem typen nicht unterdrücken. sollte er wie gesagt sich nicht im griff haben, rufe die polizei. lass ihn nicht rein. sorge dafür, dass er nicht in dein haus und deine wohnung einbrechen kann. wenn nötig ziehe um.

  • kann ich denn auch darauf bestehen dass die übergabe über eine 3. person stattfindet?

    Du kannst eine 3. Person Deines Vertrauens mit der Übergabe beauftragen. Ehrlich gesagt, würde ich Dir das in der momentanen Konstellation sogar empfehlen.

    einmal kam er abends (!!!) 2,5 stunden zu spät und sie war schon furchtbar müde.

    Das geht natürlich gar nicht. Da brauchst Du ihn in Zukunft gar nicht mehr beachten, wenn er abends noch Umgang möchte.


    Ich finde den Vorschlag von Nana nicht schlecht, offensiv einen Vorschlag mit Termin zu machen. Das ist die Alternative, wenn er sich einem JA-Termin verweigert. Du schreibst ihm, dass Du von seiner Zustimmung ausgehst, falls er sich nicht zu dem Vorschlag meldet. Und dann schauen wir mal, ob er sich meldet. Ab jetzt nimmst Du das Heft in die Hand! :daumen

  • also er weigert sich ne regelung zu akzeptieren.
    vor allem weigert er sich eine zu unterschreiben.
    ich werde nun trotzdem was fertigmachen und ihm zuschicken.
    und alles was kommt ohne dass er mir vorher eine unterschriebene vereinbarung hat zukommen lassen ignoriere ich.


    was meint ihr dazu?

  • was meint ihr dazu?


    Wenn er sich weigert, eine Vereinbarung einzugehen, weigerst Du Dich, Wünsche außerhalb Deines Vorschlags zuzulassen. Ganz einfach (ist es tatsächlich).


    Du bist auf dem richtigen Weg. :daumen

  • salopp gesagt, will er also was haben, aber nix dafür tun. das ist aber nicht dein problem, sondern deines. würde ich mich nicht mehr drauf einlassen. vielleicht kannst du die übergaben auch in einer erziehungs- oder familienberatung machen.


    wenn er deinen plan kommentarlos übergeht, dann hat er ihn genehmigt. wenn er dann monate oder wochen später mit blödsinn kommt, würde ich darauf nicht reagieren. das würde ich mehrere monate durchziehen, bis er gezeigt hat das er regelmäßigkeitn einhalten kann, nein-akzeptiert und distanzen einhält. dann erst würde ich langsam zu verhandeln beginnen und auch mal was schieben oder ändern.

  • Du brauchst gar nichts einrichten. Umgang lässt du über das JA regeln.


    Was er während der Umgamgszeit tut ist sein Bier. Ihr trefft euch an einem öffentlichen Ort. Du drückst ihm das Kind in die Hand, drehst dich um und gehst.


    Er zieht ein ziemlich mieses Spiel mit dir, respektiert deine Intimzonen nicht, setzt dich unter Druck...


    Lass das nicht zu.

  • ich habe mich nun entschlossen ihm eine standart umgangsregelung schriftlich per post/einschreiben/rückschein zukommen zu lassen.
    bis er diese nicht unterschrieben an mich zurückgesendet hat (inkl. seiner eigenen zeitlichen abänderungen im rahmen der 14-tägigen vereinbarung etc) werde ich ihm kontaktaufnahmen untersagen.
    alles was über kontaktaufnahmen hinausgeht dokumentieren und in die akte (die hoffentlich nach den feiertagen jetzt endlich) bei der polizei angelegt wird, wandern lassen.


    entweder besinnt er sich,oder er drängt sich mit allem anderen ins abseits...so zumindest meine hoffung.


    meint ihr das hat chance?

  • Das lässt sich schwer vorhersehen. Er hat dann 2 Möglichkeiten:


    1. Er unterschreibt. Dann habt Ihr eine verbindliche Regelung, an die sich beide zu halten haben.
    2. Er weigert sich oder ignoriert den Vorschlag. Entwedet er verliert das Interesse an Umgängen oder er versucht nun seinen Willen durchzusetzen. Da weißt Du die geeigneten Mittel dem zu entgegnen.


    Es liegt an ihm, was er jetzt macht. Du hast damit das getan, was Du tun kannst und solltest.