Guten Tag,
feine Grüssle fürs Endjahr!
Bräuchte mal ein paar Infos
Zusammenfassung: Herr Ex hat noch nie einen Cent Unterhalt gezahlt: war damals selbstständig, gescheitert und Insolvenz.
Es gab damals für uns UVG vom Amt, ausgelaufen, bis letztes Jahr März 2013. Kinder sind nun 11 und 13 Jahre alt.
Letzes Jahr war er "berufstätig" per 400 Euro-Job, natürlich kann man da nichts in Abzug bringen. Wohnung & co. auf H4.
Dieses Jahr ist er zu seiner Freundin gezogen. Hat neuen Job angefangen: morgens und nachm. je ca. 2- 2,5 Std. = 900 Euro netto = Selbstbehalt.
Das ist natürlich recht fein für ihn, bringt uns aber nicht weiter, da wieder keinen Unterhalt! Insolvenz ist bald vorbei.
Er mag keinen anderen Job annehmen, da nun krisensicher (Teilzeit) nach einem Jahr. Das kann ich sehr wohl nachvollziehen, er soll ja auch nicht unbedingt Job wechseln. Das Jugendamt hat dieses Jahr 2 x angeschrieben, aber per (Minder-)Gehalt nichts einzuholen. Das ist mir klar. Aber, muss man(n) nicht auch ein wenig weiter tätig werden? Bei ca. 25 Std./Woche? Er ist nun über 50 Jahre alt. Geht das nu die nächten Jahre so bis zur Rente?
Ich arbeite nun (weil es sein muss) 40 h/Woche. Es klappt so. Keine weiteren Ansprüche per Amt.
Aber, was kann ich für meine Kinder fordern? Ich möchte gerne einen Kinder-Unterhalt! Ich brauche nicht viel: aber ca. 100 Euro für 2 Kinder in diesem Alter sind doch nicht zu viel erwartet? Herr Ex sieht es nicht ein, Jugendamt macht nur Pseudo-Anfragen, wenn ich erinnere. Ich dachte, jeder muss mal ran...? Da kann man auch mal ein paar Std. am Wochenende tätig werden oder zwischendrinn - bei 25 h/Woche?
Wie sehen denn hier die "normalen Ansprüche" aus, per Recht? Ich will nicht selber klagen. Mag keinen eigenen Anwalt bezahlen, da eigene Kosten. Ich bin über H4 und somit zahlungspflichtig.
Was ich wissen möchte: wenn ich als anderer Elternteil, Anfang 50, in Teilzeit arbeite, meine Kinder beim Ex-Partner leben: muss ich da nicht ein wenig was machen?
Finde das alles zur Zeit ein wenig ungerecht, und möchte das nicht die nächsten Jahre haben, bis zur Volljährigkeit.
DANKE für Info`s.
LG