Unterhalt - was kann ich von ihm erhoffen?

  • Guten Tag,


    feine Grüssle fürs Endjahr!


    Bräuchte mal ein paar Infos :-)


    Zusammenfassung: Herr Ex hat noch nie einen Cent Unterhalt gezahlt: war damals selbstständig, gescheitert und Insolvenz.


    Es gab damals für uns UVG vom Amt, ausgelaufen, bis letztes Jahr März 2013. Kinder sind nun 11 und 13 Jahre alt.


    Letzes Jahr war er "berufstätig" per 400 Euro-Job, natürlich kann man da nichts in Abzug bringen. Wohnung & co. auf H4.


    Dieses Jahr ist er zu seiner Freundin gezogen. Hat neuen Job angefangen: morgens und nachm. je ca. 2- 2,5 Std. = 900 Euro netto = Selbstbehalt.
    Das ist natürlich recht fein für ihn, bringt uns aber nicht weiter, da wieder keinen Unterhalt! Insolvenz ist bald vorbei.


    Er mag keinen anderen Job annehmen, da nun krisensicher (Teilzeit) nach einem Jahr. Das kann ich sehr wohl nachvollziehen, er soll ja auch nicht unbedingt Job wechseln. Das Jugendamt hat dieses Jahr 2 x angeschrieben, aber per (Minder-)Gehalt nichts einzuholen. Das ist mir klar. Aber, muss man(n) nicht auch ein wenig weiter tätig werden? Bei ca. 25 Std./Woche? Er ist nun über 50 Jahre alt. Geht das nu die nächten Jahre so bis zur Rente?


    Ich arbeite nun (weil es sein muss) 40 h/Woche. Es klappt so. Keine weiteren Ansprüche per Amt.


    Aber, was kann ich für meine Kinder fordern? Ich möchte gerne einen Kinder-Unterhalt! Ich brauche nicht viel: aber ca. 100 Euro für 2 Kinder in diesem Alter sind doch nicht zu viel erwartet? Herr Ex sieht es nicht ein, Jugendamt macht nur Pseudo-Anfragen, wenn ich erinnere. Ich dachte, jeder muss mal ran...? Da kann man auch mal ein paar Std. am Wochenende tätig werden oder zwischendrinn - bei 25 h/Woche?


    Wie sehen denn hier die "normalen Ansprüche" aus, per Recht? Ich will nicht selber klagen. Mag keinen eigenen Anwalt bezahlen, da eigene Kosten. Ich bin über H4 und somit zahlungspflichtig.


    Was ich wissen möchte: wenn ich als anderer Elternteil, Anfang 50, in Teilzeit arbeite, meine Kinder beim Ex-Partner leben: muss ich da nicht ein wenig was machen?


    Finde das alles zur Zeit ein wenig ungerecht, und möchte das nicht die nächsten Jahre haben, bis zur Volljährigkeit.


    DANKE für Info`s.


    LG

  • Naja, du kannst ihn vor Gericht zerren und der Richter kann ihn zu einem fiktiven, für ihn erreichbaren VZ-Job-Gehalt, zum Unterhalt verdonnern - das können dann auch durchaus 2 x Mindest-KU sein, nur Geld siehst du dann immer noch nix, wo nix zu holen ist.
    Also bleibt nur hoffen, vielleicht wird aus TZ mal mehr ?


    Bei mir ist das ähnlich - fast 50zig, seit 10 Jahren raus, hält sich über Wasser, aber für KU reicht es nicht.


    In der Theorie könnte man einen normalen (ungelernten) VZ-Job plus Mini-Job erwarten = gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Damit sollte zumindest der Mindest-KU drin sein.
    Aber man kann ihn ja nicht zur Zwangsarbeit schicken.

  • Bei mir läuft das schon jahrelang so :


    Ex verdient knapp über H4 Niveau, wenn doch etwas mehr dabei rum kommt, wird Job geschmissen, sobald das JA klopfen kommt und der neue Job nicht gemeldet, zwischendurch immer wieder monatelang H4


    Bevor jemand laut schreit: ich WEIß, welchen Grund dieses Verhalten hat das hat er mir mal unter 4 Augen am Telefon erzählt, also liegt es nicht daran, dass er nicht mehr arbeiten KÖNNTE


    Das JA legt ratlos die Arme auseinander und kann nichts tun, einem Nackten kann man ja nichts aus der Tasche ziehen.


    Da hilft nur Geduld und dem Kind mit gutem Beispiel voran gehen. Junior bekommt früher oder später einen TOLLEN Start ins Erwachsenenleben, denn wenigstens bei uns sind die Unterhaltsschulden nicht verloren, sondern wachsen stetig und sind eher "eingefroren "
    Und ein gewisser Jemand wird dann mit dem Zähnen knirschen


    THEORETISCH gibt's die Möglichkeit eine Strafanzeige wegen... Ich krieg das nicht wasserdicht auf die Kette, aber prinzipiell geht es um Verletzung der Unterhaltspflichten. Wird nur sehr selten durchexerziert. Ist aber mit einer Haftstrafe als Höchstmaß belegt

  • Geduld?? Nach ein paar Jahren ist mir hier aber die Puste ausgegangen!! Wenn ich per Schule höre, und das bei 2 Kindern: mal wieder Klassenfahrt, sagt der Lehrer: sie können eventl. über h4 oder können sie nicht viell. was dazuverdienen? ja, sicher...nach 40 std., ich habe keine zuschüsse !! bin auch nicht gewillt nach meiner maloche noch mehr tätig zu werden.... und herr ex kratzt sich die flöhe...da teilzeit! eingefroren sind hier beträge, die nie ein mensch sieht. Ich erwarte jetzt etwas...oder die nächsten Monate. Mensch, ich habe Jahre nix gesehen.. Entschuldigung, aber..., hier muss es doch mal irgendwann mal ein Beitrag zu sehen sein??! ca. 100 Euro für 2 Kinder, das muss doch mal drinnen sein?! Nebenjobs werden doch immer gesucht. Erhoffe mir wirklich...verzweifelnd eine Rechtssprechung..!! Ich glaube, mir fehlen hier die Worte..!!

  • Der Förderverein hatte schon bezahlt. Dafür war ich schon x-mal per Schule/Veranstaltungen freiwillig unterwegs, Hilfe dies und das. Hab ich auch gerne gemacht. Ich mag aber nicht mehr. Ich möchte einen Unterhalt für meine Kinder! Das haben andere auch. Versteht mich bitte nicht falsch. Da muss es doch was geben----?

  • Sobald du einen Weg findest, lass es mich bitte wissen, ja? Denn die eierlegende Wollmilchsau ist mir bisher noch nicht über den Weg gelaufen.
    Viele hier kämpfen schon seit Jahren darum, Unterhalt für ihre Kinder zu bekommen und viele hier werden wohl auch noch jahrelang weiterkämpfen.


    Du bist kein Einzelschicksal, so bitter es klingt, damit musst du dich leider abfinden.
    Ich bin täglich mindestens 18-20 Stunden auf den Beinen, mache eine Ausbildung in Vollzeit, versorge mein Kind alleine und bekomme auch nur Bafög und UHV. Und hier heißt es ebenfalls ständig: Sie müssen noch das zahlen, wie wollen dahin und sammeln noch Geld, gebraucht wird noch das, wer kann noch jenes mitbringen...
    Beschweren tu ich mich schon lange nicht mehr, weil ich einfach keine Energie mehr dafür habe. Und ändern tut das sowieso nichts.


    Also kannst du entweder im Viereck springen, dich furchtbar aufregen und dir damit Kraftreserven aufbrauchen, die du anderswo wahrscheinlich besser einbringen kannst, oder du versuchst zu akzeptieren, dass du finanziell nun einmal auf dich alleine gestellt bist, lernst jeden Cent eine Million mal umzudrehen und gibst deinen Kindern und dir einen Weg vor, wie man aus einer Shice-Situation eine erträgliche machen kann.
    Die Entscheidung liegt ganz alleine bei dir.


    Sorry, wenn meine Worte bitter rüber kommen, aber viele individuelle Situationen hier sind einfach hoch emotional, da sind Menschen, die auf dem Zahnfleisch kriechen, weil sie seit Jahren kein freies WE mehr hatten und in der Woche nachts kaum mehr als 6 Stunden Schlaf bekommen, wenn es gut kommt. Da liegen die Nerven blank und die Worte werden manchmal etwas harsch.
    Ich verstehe dich wie gesagt sehr gut, sehr sehr gut sogar, aber ändern wirst du das nicht

  • Wenn du so Knapp mit dem Geld bist und 2Kinder hast sollte zumindest der Beratungsschein beim Anwalt drinn sein.
    Der Anwalt wird dir das durchrechnen. So kannst du dich erstmal beraten lassen. Versuchs einfach.


    LG vom Papa06

    Kopf hoch auch wenn der Hals noch so dreckig ist.

  • Ich finde Antworten wie: Halte die Füße still, anderen geht es genauso. Kannst nichts machen usw. Nicht gerade hilfreich.


    Ich würde an deiner Stelle erstmal versuchen, einen Beratungsschein beim Gericht zu bekommen. Verdienst du dafür auch zu viel Geld, würde ich mir einen Anwalt suchen und den fragen, ob auch Ratenzahlung möglich ist. Bei meinem war das immer möglich und er ist ein sehr guter.


    Kommt es dann zur Verhandlung wirst du sicher Verfahrenskostenhilfe bekommen.


    Du klagst das Geld ja für die Kinder ein und ich würde nicht einfach "Pech" sagen.


    Dein Ex ist noch jung genug und hat genug Zeit, mehr zu arbeiten. Bei vielen reicht schon die Tatsache, dass sich ein Anwalt kümmert um den Allerwertesten hoch zu kriegen.


    Du hast dir das viel zu lange gefallen lassen und er merkt doch, dass er damit durchkommt.


    Nimm dir einen Anwalt

  • Aber Beistandschaft läuft doch schon, die müsste wg dem Anwalt dann gekündigt werden, denn beides geht nicht wie mir gesagt. Und BKH gibt es in dem Fall nicht, weil das JA genau dasselbe wie ein Anwalt macht, aber kostenfrei, sagte mir das AG.


    Ich hab trotzdem auch eine Anwältin für Familienrecht mal draufschauen lassen, die hat auch nur mit den Schultern gezuckt. Von ihr kam der Spruch mit dem Nackten, der hat sich mit eingebrannt.


    Daher weiß ich nicht, was ihr euch durch den Anwalt erhofft.


    Aber belehrt mich gerne eines besseren, vlt hilft mir das ja auch

  • Dann soll sie eben die Beistandschaft kündigen.


    Ein Anwalt macht viel mehr Eindruck als ein Jugendamt und mir hat nie einer gesagt, ich hätte kein Recht auf einen Beratungsgutschein, weil es das Jugendamt auch kostenlos macht.


    Und eine Familienanwältin, die einfach nur die Schulter zuckt, wäre eh die falsche. Es gibt genug Urteile, wo ein fiktives Einkommen angesetzt wurde oder der Unterhaltspflichtige zu mehr Arbeit verdonnert wurde. Die Verlinkungsexperten hier werden vllt ja noch den ein oder anderen hier setzen.


    Ich kenne sogar jemanden, bei dem wurde irgendwann Knast angedroht. Er wurde auch verdonnert zu mehr Arbeit. Musste in regelmäßigen Abständen seine Bewerbungsaktivitäten nachweisen. Als er das vernachlässigte, kam die Knastandrohung. Komisch wie schnell es dann auf einmal mit der Arbeit ging.


    Am besten einen Anwalt nach Empfehlungen wählen. Gibt genug Luschen.

  • Wenn sich dein Ex noch in Der Privatinso bzw. Wohlverhaltensphase befindet dann hat er auch dadurch eine erhoehte Erwerbsobliegenheit. Kommt er dieser nicht nach gefaehrdet er damit die Restschuldbefreiung. Aus meiner Sicht hast du daher eigentlich gerade sehr gute Karten ihn zu einer Vollzeittigkeit zu bringen.

  • Hi, erwarten kann man mindestens 364 + 426 Euro, das sind die Tabellenbeträge für den Kindesunterhalt laut aktueller Düsseldorfer Tabelle, die jeweils das 1/2 Kindergeld beinhalten. Das Kindergeld bekommst Du ja ausgezahlt also müsste der Kindsvater hier noch die entsprechenden Zahlbeträge leisten.
    Hier trifft natürlich eine sogenannte erweiterte Erwerbsobliegenheit, lt. Arbeitszeitgesetz mindestens 40 bzw. 48 Wochenstunden (reine Arbeitszeit ohne Pausen und Wegezeiten), ein Teilzeit Job, der lediglich ein Einkommen in Höhe von H4 generiert, ist auch nicht "krisensicher" (durch Mindestlohn lässt sich aktuell mit JEDEM Vollzeitjob mindestens der selbe Betrag generieren), Ist aber natürlich eine nette Ausrede. :dribbel


    LG

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  • Danke euch allen vielmals. Ich habe da aber eher eine rechtl. Nachfrage: Kümmert sich akt. das Jugendamt darum, dass Herr Ex mehr erwirtschaftet? Er hat ja auch noch Schulden dort (noch vor der Insolvenz). JA hat dieses Jahr 2 x nachgefragt. Das erste Mal hat er Unterlagen eingereicht und gesagt, mehr Zeiten sind nicht drinnen. Das zweite Mal hat er monatelang nix geantwortert, auch nicht auf den Hinweis vom JA: können sie nicht stundenweise noch was übernehmen?! Seit 4 Monaten nix gehört, trotz Erinnerung meinerseits (ausser: JA schreibt erneut Erinnerung) Ich möchte gerne wissen: wie weit kann das Jugendamt etwas erwirken???? Ich will keinen Anwalt einreichen. Ich muss diesen selber bezahlen, kein Schein, oder so. Ich will hier nicht monatelang für einen Schriftverkehr zahlen, wo event. nix kommt.
    Wenn das JA AUCH KEINE HANDHABE HAT; DANN WÜRDE DAS BEDEUTEN. ALLES FÜR DIE KATZ ?? Oder was mag hier das rechtl. Ergebnis sein? Ich hab auch keine Ahnung.....

  • Wie schon geschrieben wurde: In einem solchen Fall ist absolut nichts zu machen.
    Es ist in der Tat so: Wenn er nicht arbeiten will und mit dem Pfändungsfreibetrag zufrieden ist, dann ist das halt so.
    Zwangsarbeit gibt es in diesem Land nicht - ergo bringt dich auch irgend ein Urteil kein Stück weiter.
    Die erwähnte Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung ist möglich, aber selbst wenn er in den Knast muss bringt dir das auch nicht mehr Geld.

  • Dann soll sie eben die Beistandschaft kündigen.


    das würde ich mir verdammt gut überlegen-


    Bei einem Ex, der es seit so vielen Jahren schafft, sich "zu drücken" würde ich mal davon ausgehen, dass er das auch weiterhin so macht :-(


    Ergebnis einer Klage kann sein (war bei mir z.B. so), dass man einen tollen Titel über X Euro hat, ebenso über die Gerichtskosten- aber, da bei ihm "nichts zu holen ist"....
    dann muss man nicht nur seinen eigenen Anwalt, und die Gerichtskosten zahlen, sondern auch noch seinen Anwalt :kotz
    Und jedesmal, wenn man den Gerichtsvollzieher losschickt, und der mit "leeren Händen" zürückkommt, zahlt man den auch noch :ohnmacht:


    der ganze Rotz geht sogar noch weiter, wenn man selber einigermassen gut verdient, und die Kids anfangen zu studieren-
    dann bekommt man ggf. kein Bafög, sondern darf selber für den Gesamtbetrag aufkommen :kopf


    das macht alles nur Sinn, wenn irgend eine echte Chance darauf besteht, dass er mal einen "gut" bezahlten Job erhält....


    ansonsten sind das bei mir einige Tausender, die ich besser verbrannt hätte (was mich vermutlich weniger aufgeregt hätte)

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)