zwei fragen.. Vater übt ein-euro-job aus, kann angeblich nichts zahlen.. + unterhaltsvorschuss..

  • Hallo!
    Ich hab da mal eine Frage.. z.B. habe ich eben auch das Thema gelesen in der "News" Ecke, dass auch Arbeitslose Unterhalt zahlen müssen, auch wenns nur ein geringer Beitrag ist....


    Der Erzeuger meiner Tochter zahlt keinen Cent.. zuerst war er Arbeitslos, und jetzt hat er nen 1-Euro-Job oder so :frag
    Es heisst er kann nichts zahlen..
    Ist das richtig so?? Jemand der genug Geld hat, um sich Computerspiele und DVDs zu kaufen, wird doch auch paar Euro fürs Kind haben, oder nicht? Menschlich gesehen zumindest.. wie sieht es rechtlich aus.. sind ein-euro-jobber echt davon verschont nen cent zu zahlen??



    Ich bekomme daher unterhaltsvorschuss...
    Da stellt sich mir die Frage, klären die das ordentlich ab, ob der wirklich net zahlen kann, und achten da auch drauf, oder muss ich auch da hinterher rennen??


    Unterhaltsvorschuss wird ja nur begrenzte zeit gezahlt.. also nur ein paar jahre..


    dazu nun die frage: was ist, wenn die zeit abgelaufen ist, und der vater bis dahin immer noch nicht mehr verdient (wahrscheinlich absichtlich, was man ja aber eh net nachweisen kann,..)?
    Was wird dann? Dann bekommt man ja gar nichts mehr, oder wie??? Geht ja auch net mit rechten Dingen dann zu, warum sollten die Väter die kein Bock haben, dann noch arbeiten gehen????


    und wie sieht das aus.. das ist ja nur ein "vorschuss"... was ist mit dem "rest"? dem kind steht doch mehr unterhalt als diese 125euro im monat zu... was ist mit dem rest? verstehe das nicht ganz,...

    Einmal editiert, zuletzt von Elfenkind06 ()

  • Hallo,


    kann Dir nur soweit vom Vater meiner Tochter berichten.


    Er ist arbeitslos seit Anfang 2003 (Töchterchen kam 11/2003 auf die Welt), ruht sich auf diversen Wehwehchen aus, hat sogar nen Behindertenausweis organisieren können (durch Vitamin B). Allerdings kommt er nicht drum herum, zahlen zu müssen.


    Er ist bis heute arbeitslos, wird wohl auch nie mehr arbeiten gehen...und er muss 51,00 Euro zahlen, wurde per einfachem Titel erwirkt. Das Geld zahlt er ans JA, so lange wie ich noch UVG erhalte. Danach kann ich mich dann mit ihm auseinander setzen oder aber ich lasse das JA für mich tätig sein. Werde aber wohl eher den erstmal den ersten Weg gehen, da ich denke, dass das JA sich dafür dann besser um wichtigere Fälle kümmern kann.


    Bei dem UVG wird das hälftige Kindergeld angerechnet, das rein theoretisch ja den anderen Elternteil zusteht....wieso das so ist :frag

  • Rein vom Gefühl her sage ich, ein ALG II Empfänger kann keinen Unterhalt zahlen. Er bekommt den errechneten Regelsatz und die Mietkosten. Wer selbst ALG II bekommt, weiß, es reicht hinten und vorne nicht. Und dann noch Unterhalt .... ich persönlich finde es etwas utopisch.
    Damit hier kein "falsches Bild" entsteht : ich bin momentan selbst ALG II Empfänger und bekomme weder Kindesunterhalt noch Unterhaltsvorschuß, weil dieser ausgelaufen ist. Wenn ich mal wieder Arbeit habe, heißt das also Null für mein Kind. Momentan bekommt es ja Sozialgeld.
    Ich glaube auch nicht, dass der KV jemals wieder arbeiten geht, zumindest nicht, bevor mein Kind aus der Unterhaltsberechtigung raus ist .... :kopf Keine Ahnung, wie er das macht, aber es scheint zu funktionieren :frag .


    Ein "ein- Euro- Job" heißt nicht unbedingt, dass derjenige mehr Geld in der Tasche hat. Wer Pech hat, zahlt bspw. 100 € oder gar etwas mehr an Aufwendungen wie Fahrtkosten usw., und das bekommt er nicht vom Amt erstattet ! Deshalb heißt es auch nicht "Lohn", sondern "Aufwandsentschädigung".
    Und meist geht ein "ein- Euro- Job" nur 6 Monate, danach wieder Geld wie vorher.


    Ob das nun gerecht sein mag oder nicht, will ich nicht beurteilen. Der alleinerziehende ET zahlt garantiert monatlich von seinem Satz noch drauf für die Bedürfnisse des Kindes (Schule und und und ... ). Und auch der KV meines Kindes gibt sein Geld lieber für Bier, Zigaretten und DVD`s aus, aber letztendlich ist es sein Geld, und wenn er kein Brot braucht, dann muß er selber damit klar kommen.
    Ich würde jedenfalls nicht auf den Gedanken kommen, vom ALG II Geld noch Unterhalt einzufordern. Da sind die Urteile in den Bundesländern wohl sehr verschieden ....


    Wie er das mal mit sich selbst vereinbart, falls es jemals dazu kommt, ist mir dann Wurst. :hm...


    Die Höhe des UV ergibt sich aus der untersten Stufe der DDT minus 77 € Kindergeld. Das finde ich ebenfalls ungerecht, weil das hälftige Kindergeld schließlich nur dem ET zusteht, der mind. 75% vom Hundertsatz zahlt. Das tun ja dann die wenigsten Unterhaltspflichtigen, wo UV fließt ... Selbst wenn es jemals zurückgezahlt wird, ist es weniger.


    Ich denke mir, so beugt der Staat ein wenig vor, um nicht auf den gesamten Schulden eines Unterhaltsschuldners sitzen zu bleiben .... nur meine Meinung. :frag

    ... Verzeihen ist eine Eigenschaft des Starken.
    (Mahatma Gandhi)


    Es sind nicht die großen Katastrophen, die uns fertigmachen ... Das Herz bricht still zwischendurch an einem schönen klaren Tag.

    Einmal editiert, zuletzt von chaosmaus ()

  • Zitat

    Original von Elfenkind06
    Hallo!
    Der Erzeuger meiner Tochter zahlt keinen Cent.. zuerst war er Arbeitslos, und jetzt hat er nen 1-Euro-Job oder so :frag
    Es heisst er kann nichts zahlen..
    ,...


    Da in Deutschland keiner verhungern soll"te", gehört dein Erzeuger wohl auch dazu. Ja, mit H4 kann man überleben, und die meisten Mütter die ich hier erlebe bedienen sich auch dieser Möglichkeit. Aber nun zu den Vätern, die nicht genug Geld verdienen, Ja, auch diese dürfen im deutschen Land überleben, können aber keinen Unterhalt zahlen und haben keine Ersparnisse und keinen Immobilienpark oder keine Aktiendepots. Da muß mann dann wohl mit den zusätzlichen Beiträgen für KInder in der Bedarfsgemeinschaft (der Steuerzahler) auskommen, oder sich auf die Suche machen nach einem Millionär oder einfach Bingo spielen. Ich beneide auch diese Seite (die das bis zum Perfektionismus auslebt), und nicht weit von meiner Tür entfernt wohnt...
    Gruß Genesis

    Einmal editiert, zuletzt von Genesis ()