Probleme am Umgangswochenende

  • ich weiß das doch!
    Und hier mal folgendes hingesetzt:
    Mein Kind war und ist emotional/sozial Auffällig und bekam die Empfehlung Förderschule, damit sie sich dort im kl. Verbund einbringen lernt.
    Das geht auch voran.
    Aber, mein Kind ist an der Förderschule voll unterfordert, in der Schule mit 25 Regelkindern würde sie arge Probleme haben, weil sie durch Jahrelange Konflikte einfach ständig eine angenommene Bezugsperson braucht.


    Shicespiel, -sorry, wie Mensch es macht, es bleiben irgendwie immer Schwachstellen.......

  • Das ist es ja gerade.Ich frage mich ob der KV es nicht sehen will oder nicht kann.

    Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.


    Reinhold Niebuhr




    "Je suis Charlie"

  • der kann nicht, weil der nicht "mit Deinen Augen" sieht, also existiert für den nur das, was ER wahr nimmt.
    Und das ist das Problem bei Euch.
    Bei uns ist es durch, wir haben (wohlbemerkt der Zwerg ist 6) 5 Jahre Kampf gehabt.
    Und!
    Nachdem das alles war, steh ich jetzt vor ner neuen Baustelle.


    Zusammengefasst heißt das für mich:
    Mach klare Ansagen und lass Iddeen einbringen, denk drüber nach und....- entscheide!
    Tust Du das nicht, wird der "Krieg" noch viel, viel größer.
    Jap!
    Ich mach mir grad Feinde, kümmert mich nen Dreck, Krümelhauch etc...
    Ich lebe :winken: dieses Leben jetzt schon gewisse Zeiten

  • Wo das letzte Mal das Theater mit der Salbe gewesen ist habe ich bei unserer SB vom JA um Rat gefragt.Ich wusste einfach nicht mehr weiter.Da hieß es schon entweder verwendet er die Salbe,oder macht mit mir einen gemeinsamen Arztermin bei unserer Kinderärztin oder eben Familiengericht als letzte Möglichkeit.
    Da hat er scheinheilig die Salbe gekauft vielleicht 1-2 mal angewendet und jetzt ist das selbe Theater wieder.
    Und das Ding mit der Schule Förderung bzw Integrativkraft geht ja erst los.Erfahre ich von der Schule das er sich weigert zu unterschreiben etc kommt wieder das JA ins Spiel .Und dann wird glaube ich wohl kein Weg mehr am Familiengericht vorbeiführen.Eigentlich ein Weg den ich so nicht will.
    Letztlich entscheidet dann ein Richter weil ein Vater die Notwendigkeit nicht einsieht.


    Wir können ja nicht mehr mit einander reden.Es geht einfach nicht.Wie willst du dann über so was reden.Ich brauche seine Unterschrift für diesen Antrag und dann auch für die ausführliche Diagnostik.

    Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.


    Reinhold Niebuhr




    "Je suis Charlie"

  • Ja, wie?
    Ganz einfach.
    Schick ihm das zu, setze ne Frist und warte ab.
    So "einfach" ist das.
    Ehrlich?
    Ich hab das durch und unser KV war leicht härter, ich geh da nicht näher drauf ein.
    Fakt ist:
    In Zukunft steht x, y, v, an.
    Davon Kopie an KV, mit Fristsetzung.
    Geht der nicht drauf ein,Gericht.
    ...............................................
    Ohne Gericht kommst Du nicht weiter, mitunter hilft ........-ich mag da nix zu schreiben, ich musste durch alle Instanzen.
    Im Interesse des Kindes.

  • Er muss das in der Schule unterschreiben.Dort liegt der Antrag bereit und wird dann von dort weitergeschickt.Ich kann ihm also das weder zuschicken noch kann ich ihm eine Frist setzen.
    Manchmal möchte ich mich einfach nur verkriechen.

    Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.


    Reinhold Niebuhr




    "Je suis Charlie"

  • Er muss das in der Schule unterschreiben.Dort liegt der Antrag bereit und wird dann von dort weitergeschickt.Ich kann ihm also das weder zuschicken noch kann ich ihm eine Frist setzen.
    Manchmal möchte ich mich einfach nur verkriechen.


    Eigentlich schon, in dem du ihm mitteilst, dass der Antrag in der Schule bereitliegt und er diesen bis dann und dann zu unterschreiben hat :-). MfG, 3 Bussis und HoppMann etc.

  • Ich bin seit 2 Jahren vom KV getrennt und seit ein paar Monaten hat mein Ex hat mir die Freundschaft gekündigt und redet nicht mehr mit mir... wir sind also nicht nur nicht einer Meinung, sondern haben keine Möglichkeit mal irgendwas zu klären. Da er alles abblockt.


    Da führt der Weg zum HNO zur Päaudiologie und weiter.Es ist ein schwieriger Weg der sehr lange dauert ehe es ein Ergebnis gibt.
    Wenn der KV da nicht mitzieht wir uns als Eltern da nicht einig sind steht mir ein sehr harter schwieriger Weg bevor.


    Mein Sohn musste bisher viele Untersuchungen über sich ergehen lassen da bei ihm eine Erbkrankheit vermutet wird. Der KV zeigt keinerlei Interesse und obwohl wir gemeinsamen Sorgerecht haben, konnte und durfte ich sämtliche Entscheidungen alleine treffen. Ich habe mich extra erkundigt, da wir in Spezialkliniken fahren mussten und ich da nicht umsonst hinfahren wollte. Kann mir ehrlich gesagt nicht ganz vorstellen, dass du für eure diagnostischen Arzttermine den KV benötigst.


    Auch die Schulanmeldung habe ich für meinen Sohn vorerst alleine vorgenommen. Der Direktorin habe ich mitgeteilt, welche Probleme wir haben und sie war sehr verständnisvoll. Netterweise hat der KV eine Kopie der Anmeldung an seinem UmgangsWE unterschrieben. Hätte er das nicht getan, wäre der Platz für meinen Sohn trotzdem freigehalten worden bis ich durch Unterstützung von JA oder Familiengericht die Unterschrift des KV bekommen hätte.


    Zum Umgang kann ich dir aus eigener Erfahrung soviel sagen: Dein Kind wird früh und schnell sagen, wenn ihm was nicht passt. Meiner (wird im März 6) will nicht mehr bei seinem Vater schlafen. Er möchte auch oft wieder früher nach Hause. Er fühlt sich dort nicht mehr wohl und das sagt er auch... es dauert immer ein paar Tage, aber irgendwann erzählt er von sich aus was beim Umgang war.


    Die Frage die du dir stellen musst: Was ist gut für mein Kind? Leidet ER unter den Besuchen beim KV? Geht er gerne dahin oder nicht? Ist seine Gesundheit wirklich gefährdet?
    Mir steht auch der Gang zum Familiengericht bevor, ich bin mit dem Jugendamt in Kontakt aber so wie es scheint, haben wir keine Möglichkeit eine Einigung zu finden.


    Ich wünsche dir die nötige Kraft, alles durchzustehen... du bist die Mama, du tust das richtige für dein Kind.

  • nana unser Sohn ist 6 Jahre und wird im März 7 .Noch einmal zurückgestellt werden geht nicht und Förderschule besteht kein Grund.Das verneinen Frühförderung und Schule.In diesem Jahr stehen weitere Tests an um festzustellen zu können ob er an einer auditiven Verarbeitungsstörung leidet.

    :) jetzt habe ich das überblickt. wenn also kein sinn für förderschule besteht, gehen wir daovn aus, dass dein kleiner seine probleme bis zur einschulung (es sind ja auch noch 8 monate) überwindet und dann keine förderung mehr benötigt. das finde ich gut, wenn es denn klappt.


    KV würde niemals zulassen das Sohn auf eine Förderschule geht.Ich muss schon jetzt mit Zähnen und Klauen darum kämpfen das er den Antrag für die Förderung in der Schule unterschreibt.

    was kv will oder nicht will, wäre mir völlig egal. in meinem fokus würde nur das wohl des kindes stehen. zu keiner zeit wäre mir auch nur eine unze das befinden von kv oder sein einverständnis zu irgendwelchen sachen wichtig - die für mein kind wichtig sind. als wir damals eine sekunde zögern seitens des kv hatten zur frühförderung, da wurde die dame sehr laut ihm gegenüber und hat gesagt: er könne die tür nach draußen benutzen, dann entscheidet sie für das kind. sie benöitige sein einverständnis nicht, wenn etwas wichtig für den kleinen ist. wäre also mal angenommen eine förderschule sinnvoll für dein kind, würde ich kv einmal direkt vor gericht zerren und seine unterschriften ersetzen lassen. gleichzeitig nachdenken ob du das sorgerecht in den wichtigen bereichen irgendwann mal auf dich übertragen lässt.


    Letztendlich bestraft er damit unseren Sohn aber das ist ihm wohl egal.Ich habe einen sehr guten Kontakt zu Schule,Frühförderung usw und kümmere mich sehr intensiv um alles.

    natürlich bestraft er damit sein kind. aber sein image scheint ihm wichtiger zu sein. ein kind in der hilfsschule ist eine schande. obwohl ich einige förderschüler kenne, die gerade im praktischen bereich um vieles pfiffiger sind als mein herr gymnasiastensohn. der ist hilflos^^

    Da der KV der Meinung ist das die Salbe Medizin ist dürfte der kleine seine Beine auch nicht allein einreiben.

    auch hier würde ich ansetzen und ganz klare formulierungen geben. am schönsten sind immer sachen die schriftlich sind. mache darauf aufmerksam, dass junior in zukunft an den umgangswe seine beine alleine eincremen wird. sollte kv das verweigern, würde ich umgang erst wieder einräumen wenn die medizinische andordnung erfüllt wird.

  • Nur mal ganz allgemein: Wenn ein Elternteil sich dagegen sperrt, dass das Kind irgendwelche Gebrechen aufweist und/oder Förderung bedarf, hat es nicht zwangsläufig etwas damit zu tun, das es ein krankes Kind nicht akzeptieren will. Tatsache ist das Betreuuer und/oder Ärzte heutzutage richtig aufdrehen, was denn alles am Kind nicht stimmt, und viel zu oft steigen Eltern drauf ein und lassen sich kirre machen. Das ist ein allgemeiner Trend, den aber nicht jeder mitmachen will.
    Z.B. hat mir die AoK-Lady der Krabbelgruppe nahegelegt, dass ich mit Sohn mal zum Hörtest gehen sollte, er würde ja oft nicht reagieren. Weil bei ihrer Tochter wäre eine Schwerhörigkeit erst mit 7 festgestellt worden. Der Schock hat gesessen. Sohn ist 12, hat mittlerweile 3-4 Hörtests hinter sich und hört ganz hervorragend. Er hat im Groben ebenfalls eine Wahrnehmungsstörung, aber taub ist er nicht. Und das nur mal als Beispiel was alles mit ihm nicht gestimmt hat. Auch das er stolpert wurde in der Kita bemängelt, ja, aber nur wenn er eine Schuhgröße gewechselt hatte, und sich erstmal an die größeren Schuhe/Füße gewöhnen musste.
    Insofern wäre es begrüßenwert, wenn allgemein mehr darauf geachtet werden würde, das nicht jeder Hinzkunz eine Diagnose stellen würde. Als Eltern muss man einen kühlen Kopf bewahren, und wie gesagt: Nicht jedes Elternteil sieht das ein. Einem UET könnte das u.U. noch schwerer fallen, toll wäre es trotzdem wenn der Vater sich in dem Fall mehr beteiligt.

    Einmal editiert, zuletzt von butterblum ()

  • Nana die Probleme des kleinen lassen sich nicht bis zu Einschulung beheben.Wenn es eine auditive Verarbeitungsstörung ist wovon ich ausgehe lässt sich das nur durch die Förderung der Schule oder eine Integrativkraft mildern.
    Beheben lässt sich die AVS leider nicht.
    Ich wollte am Anfang kaum daran glauben weil damals bei der HNO OP schon eine BERA gemacht wurde wo nichts auffälliges festgestellt wurde.Allerdings wird bei dem Verdacht auf eine AVS ein anderer Bereich getestet.Es wäre schön wenn das negativ wäre aber da glaube ich nicht dran weil ich merke es ja selbst das etwas nicht so ist wie es sein sollte.


    Mit der Unterschrift ersetzen lassen vor dem Familiengericht das hat unsere SB beim JA schon bei dem letzten Vorkommnis angedeutet.Also das ich beim nicht einsehen der Behandlung seine Unterschrift ersetzen lassen kann.


    Du meinst wirklich der KV würde das mitmachen wenn ich den Umgang aussetzen würde weil er dem Kind seine Beine nicht behandelt? Ich glaube der KV würde sofort das JA informieren.Allerdings könnte ich ja zuerst auch Rücksprache mit unserer SB halten um Sie darüber zu informieren.

    Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.


    Reinhold Niebuhr




    "Je suis Charlie"

  • Du meinst wirklich der KV würde das mitmachen wenn ich den Umgang aussetzen würde weil er dem Kind seine Beine nicht behandelt? Ich glaube der KV würde sofort das JA informieren.Allerdings könnte ich ja zuerst auch Rücksprache mit unserer SB halten um Sie darüber zu informieren.

    Hier stünde dann Kindswohlgefährdung (gegen Wachstumsschmerzen in den Beinen existiert doch lediglich eine auf pflanzlicher Basis hergestellte Placebocreme, die Nichtgabe wäre hier die Kindswohlgefährdung?) gegen durchs Grundgesetz geschützte Elternrecht (in diesem Fall das Umgangsrecht).


    Ich wäre sehr gespannt auf die Argumentationen und Gegenargumentationen. :klimper

  • Scary: ich würde ganz ernst mit kv sprechen und ihm eine schriftliche aufforderung schicken. wenns nicht besser wird, nimm ein gemeinsames gespräch beim jugendmat wahr und wenn es dann nix bringt involviere einen anwalt und das gericht um kv den umgang betreut wahrnehmen zu lassen. das wäre mein weg wenn medikamente nicht ausgeführt werden oder kind daran gehindert wird, medikamente zu nehmen oder zu cremen.


    das andere würde ich ganz genauso sehen. sperrt kv sich gegen unterschrift für förderung oder was auch immer, dann mit fristsetzung abschicken und ansonsten gericht einschalten mit antrag auf ersetzung der unterschrift. immer mit anwalt an der seite.