Hallo,
ich hätte mal wieder eine Frage zum Sonderbedarf.
Kindsvater zahlt Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle (Stufe 5).
Nun ist es so, dass unsere Tochter (14) Probleme mit dem Rücken hat und auf einer uralten, billigen Rollmatratze und einem billigen Lattenrost (geerbt von Oma) schläft. Ich fände es daher sinnvoll, ihr da was Neues zu kaufen, was aber sicher ein paar hundert Euro kosten wird, wenn man was Gescheites kauft.
Würde mich da vorher aber auch nochmal mit dem Orthopäden besprechen und mir das ggf. auch bestätigen lassen.
Handelt es sich dabei um Sonderbedarf und muss er sich an den Kosten beteiligen oder muss ich die Neuanschaffung alleine bzw. vom Unterhalt zahlen?
Vielen Dank!