Sorgerecht soll aufs Amt gehen wenn Umgang weiter vereitelt wird . Was bedeutet das ?

  • Das verstehe ich.
    Festgestellt ist ein massiver Loyalitätskonflikt durch die Mutter.
    Diese hat auch im Gutachten alle Lösungsversuche abgelehnt.
    Kindeswohl wäre gefährdet, aber nicht akut solange Umgänge zu uns da sind als Ausgleich.
    Darum will er da Druck aufbauen dass sie den endlich störungsfrei zulässt.
    Wohnort konnte nicht ermittelt werden vom Kind.
    Tochter und Ex haben sich immer widersprochen und auch gelogen.


    Der Gutachter empfiehlt auch mehr Umgang als es vorher gab. Eben um
    Abholen und Bringen abseits der Mutter an der Schule zu realisieren.
    Dann hätte meine Tochter Zeit anzukommen.


    Würde dann so ein Gutachten ganz ungültig wenn es angefochten wird?
    Oder nur die Teile die rechtlich nicht sind?
    Ich kenne mich ja gar nicht aus.


    Dankeschön

  • Ein Sachverständiger ist ein Helfer des Gerichts. Mehr nicht. Er trifft keine Entscheidungen.


    Das Gericht ist frei in seiner Entscheidung. Es kann so entscheiden, wie es ein Sachverständiger empfiehlt oder auch anders, unabhängig davon, ob ein Gutachten angefochten wird.


    Ein Gericht muss die Entscheidung begründen. Der Aufwand dafür ist größer, wenn ein Gericht von der Empfehlung eines Sachverständigen abweicht. Geht es in die nächste Instanz, dann ist ein Beschluss in Übereinstimmmung mit dem Sachverständigen stabiler als ein Beschluss im Widerspruch zum Gutachten.

  • Vielen Dank.
    Beim OLG würde dann auch eher negativ auffallen dass bisher alle Umgänge, die das OLG beschlossen hat nicht zustande kommen ?
    Anwalt der Mutter schreibt sogar ans Gericht dass es nicht stimmt dass die Tochter dem Senat sagte sie würde tagsüber zu uns wollen.
    Also lügt dr Senat nach Aussage der Mutter.
    Ordnungsgeld läuft, aber bisher gibt es da noch keine Entscheidung.
    Mit dem Umgang von heute der nicht zustande kam sind es nun 8 Umgangstermine die vereitelt wurden.

  • Beim OLG würde dann auch eher negativ auffallen dass bisher alle Umgänge, die das OLG beschlossen hat nicht zustande kommen ?
    Anwalt der Mutter schreibt sogar ans Gericht dass es nicht stimmt dass die Tochter dem Senat sagte sie würde tagsüber zu uns wollen.


    So etwas sieht ein Gericht nicht gern. Atmosphärisch ist das vor Gericht günstig für dich.

  • Hallo, ist etwas OT aber ich habe ein Schreiben vom Richter, wo dieser schreibt, wenn es keine Einigung zwischen den Eltern gibt, prüft das Gericht (u.a.) de Entzug des Sorgerechtes...
    dann dürfte damit ja auch nicht gedroht werden ... :hae: :hae:

  • wenn dann das sorgerecht entzogen wird, dann wird es auf den anderen elternteil übertragen. ich vermute hier soll eine umgangspflegschaft eingesetzt werden, da wird dann das sorgerecht für die zeit des umgangs sozusagen auf den umgangspfleger übertragen und der mutter entzogen.

  • Hallo


    Nein, er meinte schon generell. Es solle dann ans Jugendamt gehen für ein Jahr.
    Eben um sie zu motivieren es zurück zu bekommen wenn sie den Kontakt zu mir nicht mehr verhindert.


    Mal sehen wie das umgesetzt wird.
    Ordnungsgelder sind beantragt, durch die Feiertage zieht sich das natürlich alles.
    Mittlerweile macht einfach keiner mehr auf oder reagiert wenn ich an den Umangstagen klingel.

  • Zwischen Weihnachten und Neujahr herrscht halt Weihnachtsfrieden beim Gericht. Nur weiterhin für jeden Ausgefallenen Umgang Ordnungsgeld beantragen.


    Aber was halt rechtlich gar nicht geht: Einem Elternteil das Sorgerecht zu entziehen und dann das Kind dort weiter wohnen lassen, geschweige denn zeitlich begrenzt das Sorgerecht wegzunehmen. Wenn es entzogen wird, dann muss es später erneut beantragt werden. Weiterer unzulässiger Teil wäre, daß wenn Sorgerecht auf's Amt übertragen wird, daß damit die Rechte des Vaters komplett untergraben würden. Verfassungsrechtlich sehr bedenklich.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Das denke ich auch.
    Ist halt ein Psychiater und kein Jurist :-)
    Was daraus gemacht wird sehen wir beim Termin. Aber der dauert wohl noch.
    Der vom Gutachter vorgeschlagene Umgang wäre einfach super. Schule / Schule, kein Handy mehr , wir könnten dann alle etwas entspannen wenn sie hier ist.

  • Hallo


    Nein, er meinte schon generell. Es solle dann ans Jugendamt gehen für ein Jahr.
    Eben um sie zu motivieren es zurück zu bekommen wenn sie den Kontakt zu mir nicht mehr verhindert.


    Mal sehen wie das umgesetzt wird.
    Ordnungsgelder sind beantragt, durch die Feiertage zieht sich das natürlich alles.
    Mittlerweile macht einfach keiner mehr auf oder reagiert wenn ich an den Umangstagen klingel.

    Hallo,


    das ist unzulässig. Gerichte machen das dennoch häufig. Das Problem kommt dann, wenn die Amtsgerichte unzulässiges machen und das dann zum OLG kommt. Denn dort wird ein solcher Beschluss aufgehoben werden.
    Daher sollte man (auch wenn man scheinbar von einem solchen unzulässigen Beschluss profitieren würde) darauf dringen, dass die Mittel der §§ 89 FamFG eingesetzt werden.


    MfG


    RA Bergmann

  • Ich befürchte, Familienrichter sind schon in der Lage, ihr Urteil so zu formulieren und so zu begründen, dass es nur in sehr seltenen Fällen vor dem OLG zu einer Rücknahme des grundsätzlichen Beschlusses kommt. (Hier im OLG-Bereich unter 5% der überhaupt ans OLG kommenden Verfahren, nur um eine Hausnummer zu nennen ... "Um des lieben Frieden willen" ändern aber auch OLGs gern ein bisschen ab, damit, ganz im Sinne des Familienrechts, sich niemand zu offensichtlich als "Sieger" oder "Verlierer" fühlt. )




    In der Praxis ist es einfach so: Streiten sich Eltern wie die Kesselflicker und für Außenstehende anscheinend rücksichtslos auf dem Rücken der Kinder und haben alle Ansätze zu einer Befriedung nicht zum Erfolg geführt, dann wird irgendwann, rechtlich wohlfeil formuliert, das Sorgerecht beiden Eltern entzogen und via Jugendamt ein Amtsvormund eingesetzt. Oder noch "besser": Ein "Vergleich" herbei geführt, dem beide Eltern zähneknirschend zustimmen, weil sie sonst noch mehr an Boden verlieren. Ob der Amtsvormund dann das Kind in einer Jugendpflegeeinrichtung unterbringt oder aber einem Elternteil anvertraut, ist erst einmal dessen Sache.


    Hier eine große juristische Sache vor OLG oder weiteren Instanzen draus zu machen, ist in den seltensten Fällen von einem juristischen Erfolg gekrönt. Und sollte einer der seltenen "Siege" errungen werden, ist es in der Praxis oft ein Pyrrhussieg: Verfahren gewonnen, Kind durch Traumata für beide oder ein Elternteil verloren ... Weg zu einer "normalen" Beziehung verbaut.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

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  • Ich frage mich welchen Weg ich denn gehen kann ohne entsorgt zu werden?
    Beratungsstlellen haben etliche aufgegeben oder sie hat abgebrochen.
    Aussagen dürfen sie nicht vor Gericht was da für Spielchen gelaufen sind.


    Gutachter selbst sagt er sieht das alles, muss es aber nachweisen können.
    Dies kann er aktuell nicht.


    Naja. Mal sehen was das Gericht draus macht.
    Eine zweite Meinung werde ich mir auch einholen und Eure Anregungen notieren und ansprechen.
    Vielen Dank dafür.

  • Sorgerecht für die Umgangstage


    Was soll das denn sein? Sorgerecht ist das Eine, Umgangsrecht ist allerdings etwas anderes. Was würde das praktisch bedeuten bzw. bedeutet haben?

  • Ich frage mich welchen Weg ich denn gehen kann ohne entsorgt zu werden?


    Das Schreiben des Gerichts ist dir ja nur zur Kenntnis gegeben, letztlich nicht für dich, sondern die für die Mutter verfasst worden (dir kann das eigentlich egal sein). Also warte ab, was die Mutter jetzt macht, was das Gericht jetzt macht.
    In der Verhandlung sollte deine freundliche Frage ans Gericht sein, wie das Gericht denn sicherstellen will, dass der bestehende Gerichtsentscheid Ernst genommen wird und wie das Gericht denn nun den Umgang umsetzen will.



    Mehr tun als abwarten und verstreichende weitere Umgangstermine "erleiden" solltest du derzeit nicht. Stellungnahmen, Eingaben, Anträge gießen nur Öl ins Feuer, verzögern die Sache und würden noch mehr den Anschein erwecken, dass beide Elternteile höchststreitig ihren Rosenkrieg ausfechten.


    "Wie kann ich dem Kind helfen, was wäre jetzt gut fürs Kind" - diese Fragestellung sollte bei all deinem Tun im Mittelpunkt stehen und genau das müsste genau so beim Richter ankommen: Dem Vater geht es zu einem hohen Prozentsatz darum, dass es dem Kind gut geht ...

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Ich befürchte, Familienrichter sind schon in der Lage, ihr Urteil so zu formulieren und so zu begründen, dass es nur in sehr seltenen Fällen vor dem OLG zu einer Rücknahme des grundsätzlichen Beschlusses kommt. (Hier im OLG-Bereich unter 5% der überhaupt ans OLG kommenden Verfahren, nur um eine Hausnummer zu nennen ... "Um des lieben Frieden willen" ändern aber auch OLGs gern ein bisschen ab, damit, ganz im Sinne des Familienrechts, sich niemand zu offensichtlich als "Sieger" oder "Verlierer" fühlt. )

    Das sieht -jedenfalls in meiner Praxis und der mir aus Konferenzen und Fortbildungen bekannten Kollegen - in der Praxis erheblich anders aus. Die Begründungen der Amtsgerichte sind mit schöner Regelmäßigkeit nicht ausreichend und werden mit derselben Regelmäßigkeit beim OLG aufgehoben oder abgeändert.
    Von welchem OLG stammt denn die 5% Statistik und wer hat die über welchen Zeitraum erhoben?


    Diese Zahl erstaunt mich sehr. Sie hat jedenfalls mit der Praxis der Kindschaftsrechtler, welche auf Kongressen, Fortbildungen und Tagungen auftreten wenig zu tun.


    Ich kann nur jedem dazu raten den Schritt zum OLG zu gehen wenn das AG so offensichtlich rechtswidrige Dinge tut wie einen Sorgerechtsentzug zur Durchsetzung von Umgang.


    MfG


    RA Bergmann

  • Ich frage mich welchen Weg ich denn gehen kann ohne entsorgt zu werden?

    Sie müssen einen Umgangstitel mit den dafür vorgesehenen Mitteln durchsetzen. Ordnungsgeldanträge stellen für jeden verpassten Umgang. Es ist auch nicht relevant, ob sie die Beeinflussung beweisen können. Denn in diesen Fällen ist die Mutter als BET in der Pflicht zu beweisen, was sie tut um den Umgang zu ermöglichen. Nur wenn ihr es gelingt das lückenlos und ausriechend nachzuweisen kann von einem Ordnungsgeld abgesehen werden.


    Der Sorgerechtsentzug ist einfach der falsche Weg, der richtige Weg geht über massiven Druck im Rahmen der Mittel des § 89 FamFG.


    MfG


    RA Bergmann

  • Ich hoffe dass der erste Antrag nun nach den Feiertagen endlich entschieden wird.
    Soweit ich die Briefe verstanden habe, hat mein Anwalt alle danach verweigerten Umgänge nachgemeldet beim Gericht.
    Teilweise behauptet meine Ex ich wäre gar nicht da gewesen, was nicht stimmt.


  • Diese Zahl erstaunt mich sehr. Sie hat jedenfalls mit der Praxis der Kindschaftsrechtler, welche auf Kongressen, Fortbildungen und Tagungen auftreten wenig zu tun.


    Das sind Zahlen, mit denen wir in den Fachgremien des deutschen Familiengerichtstages arbeiten und die auf Erhebungen des Justizministeriums beruhen und auf Fachaustausch der OLG miteinander.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.