Trotz Beschluss des Gerichts kann ich mein Kind nicht sehen.

  • Aus einer Beziehung habe ich einen 12 jährigen sohn.Seit dem 6. Alter bin ich mit der Kindesmutter getrennt.Sie hat das alleinige Sorgerecht.Im Jare 2010 wurde beim Gericht eine Umgangsvereinbarung dahingehend ; alle 14 Tage Freitag bis Sonntag, Ferien werden hälftig geteilt, getroffen. Gegen die Eltern der Kindesmutter wurde wegen Steuerhinterziehung ein Strafverfahren eingeleitet und dort musste ich als Zeuge aussagen. Der Vater der Kindesmutter wurde vom Gericht verurteilt. Monatelang wurde ich seitens der Familie erpresst und mein Sohn gegen mich aufgehetzt und alle Umgangstermine ausgesetzt. Anfangs wurde dies damit begründet, dass das Kind Krank sei ( mal Grippe , mal was schlechtes gegessen) und später wurde die Krankheit auf ADHS ausgeweitet. Die Krankheit wurde damit begründet, wenn mein Sohn bei mit ist würde es ihm schlecht gehen. Mein Anwalt hat schließlich vorgebracht , sollte das Kind an einer ADHS erkrankt sein, so sollte das Kind entsprechend behandelt werden. Das Kind wurde durch die Kindesmutter von einem Arzt zu einem anderen Arzt gebracht aber kein Arzt war in der Lage die Krankheit für die Mutter zu bestätigen. Schliesslich beantragte mein Anwalt im Dezember 2013 , ein Gutachten über die Krankheit des Kindes einzuholen. Bei dem Gutachten wurde festgestellt, dass das Kind kein ADHS hat sondern würde unter einer seelischen Störung leiten. Das Gutachten ist zwar fertig liegt aber dem Gericht noch nicht vor. Nunmehr befindet sich mein Kind in einer Städtischen Einrichtung für seelische Behandlung. Es liegen mehrere Anträge beim Gericht seit ca. 2 Jahren vor aber es tut sich nichts. Gegen die Kindesmutter und gegen die Gutachterin ist Ordnungsgeld beantragt. Es gibt auch einen Umgangspfleger. Es wird alles ausgesessen und in die Länge gezogen.Obwohl es seit Ende 2013 einen Beschluss des Amtsgericht gibt, wonach ich mein Kind sehen kann , konnte ich mein Kind fast seit 2 Jahren nicht mehr sehen oder sprechen.


    Es ist nicht auszuhalten. Ich bitte alle Menschen mir zu helfen, da ich nicht mehr weiter weiss, was ich machen kann.
    Danke

  • warum antwortet hier keiner das hört sich nicht gut an :rotwerd


    oder kann es sein weil ein Vater um Hilfe ruft und keine Mutter :hae::cursing:

    LG Peter :brille



    Es ist besser, ein einziges kleines Licht anzuzünden, als die Dunkelheit zu verfluchen.


    :aetsch


    von Konfuzius :daumen

  • Peter ,




    es gibt genug Leute die nicht 24 Stunden rund um die Uhr hier sind


    es gibt leute die erst schauen was für eine lösung verfügbar ist und sich dann äußern


    und DEIn völlig blödsinniger Kommentar mit dem weil ein vater um Hlfe ruft ist der Bullshit des Tages hier !!!

  • warum antwortet hier keiner das hört sich nicht gut an :rotwerd
    oder kann es sein weil ein Vater um Hilfe ruft und keine Mutter :hae::cursing:


    ich bin ratlos. Aber vielleicht hast du eine Idee, Peter100 ?

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    keks3


    life is a tale told by an idiot, full of sound and fury, signifying nothing (shakespeare)
    'Does anybody remember laughter?' (R.P.)

  • oje ... das hört sich alles ziemlich verworren an und entsetzt mich auch, dass trotz Gerichtsbeschluss kein Umgang stattfindet ...


    leider kenne ich mich in dieser Thematik gar nicht aus, allerdings würde ich dir raten einen Anwalt für Familienrecht aufzusuchen,
    falls nicht bereits geschehen ...


    vllt. hast du ja die Möglichkeit deinem Junior Briefe zu schreiben, erzähl ihm von deinem Alltag etc. ... keinesfalls schlechtes über
    die Mutter und deren Familie ... versuch einfach in seinem Leben dadurch einen Platz einzunehmen ... ihm zeigen, dass du an ihn
    denkst ...

    Hunger


    Pipi


    kalt !


    So sind Mädchen halt.

  • oder kann es sein weil ein Vater um Hilfe ruft und keine Mutter :hae: :cursing:


    Nein, ich denke, dass ist es nicht.. ich denke, dass die Vielzahl der User hier momentan tatsächlich eher ratlos ist - mich eingeschlossen....


    Habt Ihr GSR und warum befindet sich der Junge in der Einrichtung? Weshalb konnte er damals nicht zu Dir kommen, völlig blöd gefragt, weil ich davon keinerlei Ahnung habe... Warum kann der Umgang in der Einrichtung nicht stattfinden?

    Liebe Grüße
    Dani




    Gefühle brauchen keine Rechtfertigung - sondern Verständnis


  • Hallo,



    gibt es die Möglichkeit einer einstweiligen Anordnung? Einstweilige Anordnung an das zuständige Gericht richten mit dem Antrag der alleinige Sorge unter der Berücksichtigung der Kindeswohlgefährdung. Die du, wenn möglich mit Belegen zu den Handlungen der KM nebst Familie untermauerst.


    Vertraust du deinem Anwalt? Macht er gute Arbeit?



    Ich hoffe du schaffst das. Nur Mut!

  • Warum ist Dein Anwalt seit einem Jahr nicht tätig geworden?


    bzw. was hat er genau unternommen?


    verwunderlich finde ich persönlich, dass Du den Inhalt des Gutachtens kennst, dieses allerdings nicht dem Gericht vorliegt-
    woran liegt das?

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Immer wenn ich das Kind am Wochenden abholen wollte war niemand anwesend. Telefonisch konnte ich auch niemand erreichen, so daß der Kontakt komplett abgeschnitten wurde. Schliesslich erfuhr ich Ende 2013 bei der mündlichen Verhandlung im Gericht, das das Kind seit 1 Jahr nicht zur Schule gehen würde. Die KM kam mit dem Kind nicht mehr zurecht und nahm das Kind mit zur Arbeit ( teilweise ) ansonsten blieb das Kind bei den Grosseltern. Daraufhin wurde der KM auferlegt das Kind zunächst Stationär bei der Neuropyschologie vorzustellen. Die Termine wurden aber nicht eingehalten - mithin wurde das Kind dort zwecks Begutachtung und Feststellung der Krankheit aufgenommen und nach 6 Wochen wieder entlassen. Mir wurde mitgeteilt, dass das Kind kein ADHS hat , sondern eher eine seelische Störung, die anderweitig behandelt werden muss. Ich erhielt nun die Mitteilung, dass mein Kind seit dem 1.12.2014 in einer Städtischen Einrichtung für seeliesche Behandlung ist. Es wurde aber immer geheim gehalten in welcher Einrichtung er gehalten wurde oder wird. Nur die Stadt war mir bekannt.
    Was ich nicht verstehe ist, niemand kann mir sagen ; warum kann ich mein Kind nicht sehen .

  • Entschuldige, ich verstehe es immer noch nicht so ganz... was war denn in der Zeit von Dezember 2013 bis 01.12.2014?


    Und habt Ihr nun gemeinsames Sorgerecht oder nicht?


    Und wie Luchsie auch richtig fragt... was hat Dein Anwalt in dieser Zeit unternommen?

    Liebe Grüße
    Dani




    Gefühle brauchen keine Rechtfertigung - sondern Verständnis


  • Seit Januar 2014 haben insgesamt 7 Termine mit der Ärztin stattgefunden die letzte am 3.11.2014 bei mir zu hause. Sie war der Ansicht, dass die von der KM vorgebrachte Krankheit ( ADHS ) nicht festgestellt werden konnte aber das Kind habe eine Seelische Störung und sollte eine Behandlung erhalten.
    Mein Anwalt hat nun gegen die KM und der Ärzte ein Ordnungsgeld beantragt und die lange untätigkeit gerügt.
    Ich hab auch die ganzen Jahre alles dem JA mitgeteilt aber diese haben sich komplett aus der Sache zurück gezogen. Das JA ist bei keinem der mündlichen Verhandlungen erschienen. Mal hat das JA einen Termin vergessen, beim nächsten kam ein Anruf bei der Richterin es habe ein Autounfall gegeben und bei der letzten Verhandlung hat das JA ein Azubi geschickt die keine Ahnung vom Sachverhalt hatte.
    Daraufhin habe ich gegen das JA ein Petitonsbeschwerde beim Landtag eingeleitet, natürlich erfolglos.
    Fakt ist, ich stecke in einer Sackgasse. Höhere Instanzen bringen nichts, da wir kein Beschwerderecht haben.
    Laut der Ärztin sollte schon im November dem Gericht ein vorläufiges Gutachten vorliegen. Ohne das Gutachten will die Richterin nichts unternehmen. Weder unsere Anträge abweisen noch statt geben.

  • Aber, was für eine 'seelische Störung' hat denn das Kind..? Bei mancher seelischen Störung kann Besuchsverbot ausgesprochen sein. (Beispiel: bei schwerwiegender Essstörung)

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    keks3


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  • Die Vermutung ist ; Störung des Sozialverhaltens.
    Laut der Ärztin wurde diese Störung angenommen, damit das Kind in eine entsprechende Einrichtung aufgenommen wird. Die Kosten belaufen sich auf 6600.-Euro monatlich.

  • Also, mir wurde gesagt; weil die KM das alleinige Sorgerecht habe, drohe sie den Ärzten das Kind aus der Einrichtung heraus zu nehmen.
    Die Ärztin sagte zu mir; wir sollten die KM nicht verärgern sondern im Boot haben, deshalb wäre es sinnvoller wenn ich noch warten würde um die KM nicht zu verärgern. Tatsache ist jedoch, dass ich ja seit 2 Jahren warte und es passiert nichts. Gerichtlicher Beschluss liegt ja vor , wonach ich mein Kind sehen darf.

  • Die Vermutung ist ; Störung des Sozialverhaltens.


    ? das ist alles was Du weißt? die 'Vermutung' der 'Störung des Sozialverhaltens'..? 6600,-? Ich bin überrascht wie wenig Du /ihr wisst.
    Wegen einer 'Störung des Sozialverhaltens' könnte man die halbe Nation in die Anstalt einweisen.

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    keks3


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  • Entschuldige, ich verstehe es immer noch nicht so ganz... was war denn in der Zeit von Dezember 2013 bis 01.12.2014?


    Und habt Ihr nun gemeinsames Sorgerecht oder nicht?


    Und wie Luchsie auch richtig fragt... was hat Dein Anwalt in dieser Zeit unternommen?


    nein, die KM hat das alleinige Sorgerecht.

  • Hi rombac,
    kann es sein, dass die fam. Verhältnisse der KM Dich vom Handeln abgehalten haben (sprich: die hatten Macht, haben Macht, machen mich selber kaputt etc..)
    Anders kann ich mir das nicht gut vorstellen, da in unserem Land seit ein paar Jahren die Rechte der Väter sehr hervorgehoben worden sind.
    Ich will jetzt nicht werten, doch ist es schon eigenartig, als Vater sich sein Kind über Monate!!! entziehen zu lassen.
    Paar Fragen am Rand:
    Hast Du zu den Buben eine Beziehung?
    Hat sich das Kind in der Vergangenheit mal zu der Situation geäussert?
    Der Bub ist jetzt 12 Jahre alt und seelisch erkrankt...
    Ist Dir das in den letzten Jahren aufgefallen?
    Wenn das aufgefallen ist, wie?
    ...................................................................................................
    Ich hab es jetzt nicht ganz kappiert.
    Sie hatte ASR, Du hast geklagt auf Umgang.
    Wurde GSR. erteilt?


    Wenn GSR. erteilt wurde im Dezember 2013, hast Du im Bezug auf den Buben fahrlässig agiert, indem Du nicht oder viel zu wenig agiert hast.


    Versteh mich nicht falsch, ich bin kein Feind, ich möchte mir nur einen guten Überblick verschaffen und dann gut raten.


    Wenn ein Kind seelisch erkrankt und das beide ET. nicht merken oder nicht merken wollen, da bekomm ich Elefantenohren, weil ich hier KInder hab, die durch Falschverhalten traumatisiert sind und ich in Ecken, Stellen und Orten nach Hilfe unterwegs bin.


    Kann es sein, dass Du durch die "Vorgeschichte" selber zu ruhig und still geworden bist?


    Lass mich einfach nur mal rumfragen....