Vater Kind Kur

  • Hallo ich habe mal eine Frage und zwar ist mein sohn 11j Bei mir im wechselmodell 50/50 hauptwohnsitz bei mir .Eine kur war mit der KM mündlich abgesprochen.Jetzt bestreitet sie die absprache und will sie uns verbieten.haben GS und aufendhaltbestimmungsrecht .Darf sie das tun

  • ja die unterlagen habe ich zusammen. habe mit der klinik auch schon gesprochen und es wird vor ort bestimmt ob er pazient oder begleitkind ist sagte mann mir .in der bestätigung erstmal begleitkind

  • das wäre z.B., dass sie das Kind dann flexibel auch für drei Wochen "bekommt"... z.B. zusätzlich zum Urlaub-

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • so ich habe bei krankenkasse nachgefragt die haben ateste beim medizinischen dienst nochmal vorgelegt .der kleine 5j ist jetzt als pazient ,der grosse 11j als begleitkind eingestuft.anwalt hat noch schnell antrag bei gericht gemacht.is das ein durcheinander.wie gesagt der grosse war mündlich genemigt ,und der kleine nicht von der KM ,haben ja nicht mehr viel zeit eigendlich garkeine

  • Luchsie,
    für das kleine Kind gibt es nicht das Wechselmodell, nur für den älteren Sohn.


    Alfwell,
    letztens schriebst du, dass die Mutter von vornherein nur die Zusage für den älteren Sohn gegeben hat.
    Du hattest ihn ohne vorherige Absprache mit zur Kur angemeldet.


    Aber rechtlich gesehen hat das wohl keine Konsequenzen