Antibiotikum - gemeinsames Sorgerecht

  • Hallo liebe Foris,


    mich beschäftigt gerade die Frage ob, wenn der KV gegen eine Antibiotikumgabe ist (bei GSR) er das verhindern KÖNNTE?
    kind (1 1/2j) hatte eine Mittelohrentzündung und bekam Antibiotikum. Kv meinte: Ach die Ärzte, geben immer gleich Antibioikum...Da gibt's doch auch Alternativen....


    Könnte er wenn er denn mal mitkommt zum Kiarzt oder mit Kind alleine mal geht eine Antibiotikagabe ablehnen? Wenn ich dafür bin, müsste man da irgendwie vermitteln? Oder ist es klar: Wenn ein Arzt A. verordnet dass dies das sinnvollste ist und gegeben werden muss/soll?


    Antibiotika setzen natürlich das Immunsystem herab, aber was soll man denn sonst bei einer Mittelohrentzündung machen? Es aussitzen könnte fatal enden und dient auch jicht dem Kindeswohl. Es könnte Schaden im Ohr davontragen.


    Kurz noch zur aktuellen Situation: Der KV war nun seit 2 Wochen nicht mehr bei uns da ich es nun auch nicht mehr dulde sein Verhalten mir gegenüber. Er hat bisher auch nichts gesagt ob er wieder kommen will. Jedenfalls uber nacht nicht mehr hier in meiner wohnung.
    Wenn es offen ausgesprochen wird befürchte ich das er entweder resigniert oder in die vollen geht und meint kind irgendwie zu sich holen zu müssen, wobie ich erstes eher vernute.


    Also bin gespannt auf eure Antworten!
    Lg

  • Ich denke schon, dass er eine Behandlung mit Antibiotikum ablehnen könnte, wenn er mit Kind alleine zum Arzt geht. Dies würde aber doch nur zum Tragen kommen, wenn Kind bei ihm zum Umgang ist, oder sehe ich das falsch?


    Du könntest in dem Fall nach dem Umgang zu einem anderen (oder denselben) Arzt gehen und ein Antibiotikum verschreiben lassen und geben.


    Meine persönliche Meinung, gerade weil ich das Thema Mittelohrentzündungen bei meinem Sohn so oft hatte, lieber bei der Mittelohrentzündung ein Antibiotikum geben, die Gefahren sind meiner Meinung nach wirklich zu groß, dass das Gehör geschädigt werden kann.

  • Hi,
    unser KV hat oft verschriebene Medikamente wg. obstrukt. Bronchitis nicht verabreicht und so dem Kind auf längere Dauer geschadet.
    Ich bin dann extra immer zum Facharzt und hab den das attestieren lassen und trotzdem hat er es nicht gegeben.
    Ich musste dann deshalb und noch anderen Vorfällen die Gesundheitssorge einklagen.
    Seitdem tut Er dumm, sein Problem...

  • hi,


    das ist Alltagssorge, ich würde zum Arzt gehen, dem Kind AB verschreiben lassen - fertig. Ich habe in meiner letzten Schwangerschaft eine MOE gehabt, das sind Schmerzen, als wenn einem jemand einen Schraubendreher ins Ohr bohrt.
    Ich würde dem KV ins Gesicht springen, würde er da kein AB und Schmerzmittel geben.


    Und auch wenn die meisten MOE viralen Ursprungs sind sind sie letztendlich oft von bakteriellen Infektionen begleitet/überlagert.


    Und man verabreicht die AB ja nicht wöchentlich. Zur Not informierst du das JA mit einer kurzen mail: Umgang am blablabla, AB mit Dosierungsanleitung übergeben an KV, verordnet durch Kia Prügelpeitsch wegen Ohraua


    Zitat

    Könnte er wenn er denn mal mitkommt zum Kiarzt oder mit Kind alleine mal geht eine Antibiotikagabe ablehnen?


    wenn er mitkommt würde ich ihn das vorm Arzt vom KV begründen lassen und mir eine Stellungnahme vom doc geben lassen, die ich ans JA faxe. Wenn er alleine geht und das Kind mit Schmerzen zurückkommt sofort zum KiA und MOE diagnostizieren lassen sowie Medis holen. Und auch hier Bericht: Kind mit akuter (eitriger) MOE vom KV zurückerhalten.


    Und du mußt den KV weder über nacht noch sonst irgendwie in deiner Wohnung dulden. Es reicht, wenn er unten an der Haustüre die Kindser in Empfang nimmt.


    mmm

    Egal, was passiert - weitertanzen!!! :tanz

    2 Mal editiert, zuletzt von mimamause ()

  • Ach, da sind die Menschen auch sehr unterschiedlich. Wir hatten letzten eine KH Aufenthalt udn haben auch nicht immer eine Meinung.
    Aber wir akzeptieren i.d.R. die Empfehlung des Arztes und das hast du auch getan.
    Beim nächsten Mal kann er ja mitkommen und ihr könnt euch gemeinsam über Alternativen informieren.

  • Das ist so wie in einer Familie ohne Trennung der Eltern. Auch dort gibt es immer wieder Meinungsverschiedenheiten zu Behandlungen, Sportvereinen, Schulwahl, Üben von Instrumenten, Impfungen etc. Derzeit würde ich seine Äußerung als Teil einer solchen Diskussion zwischen Eltern sehen.


    Nicht jede Mittelohrentzündung muss man mit Antibiotika behandeln. Hier gibt es genaue Richtlinien, in welchen Fällen bei Kindern Antibiotika gegeben werden sollten. Falls der Arzt es verschreiben will und der Vater skeptisch ist, wäre es Aufgabe des Arztes, dem Vater die Entscheidung zu erklären.


    Ist ein Elternteil anderer Meinung, dann kann der Arzt das Antibiotikum auch gegen den Willen der Eltern verschreiben, es liegt aber bei den Eltern, ob sie es dem Kind geben. Ist das Kind bei dir, dann kannst du das Medikament geben, ist das Kind beim Vater, liegt es bei ihm, ob er es gibt. Ein Kompromiss bei Uneinigkeit könnte sein, dass ihr einen zweiten Kinderarzt fragt und vorher vereinbart, dass ihr euch danach richtet, wenn er das gleiche sagt, wie der erste.



    Aber so weit seid ihr ja nicht. Derzeit höre ich ja nur Skepsis, ob Antibiotika wirklich nötig sind.

  • Laut arzt war es nötig und ich folge den Empfehlungen des arztes - haben extra noachmal die Entzündungswerte (Blut) gemessen bei Kind.


    Ja das sehe ich auch so mit den Meinungsverschiedenheiten.

  • Hallo celin91,


    verschreibt der Arzt ein Antibiotikum und Du als betreuendes Elternteil mit Alltagssorge verabreichst dies dem Kind, hat es der Vater dies während des Umgangs auch zu tun. Tut er das nicht, wird das Kind resistent gegen das Antibiotikum, der Vater schadet dem Kind mit seinem Handeln also mittel- und langfristig.


    Der Kindsvater kann Dir nicht verbieten, der Anordnung des Arztes Folge zu leisten.
    Es handelt sich hier um eine Entscheidung der Alltagssorge.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
    .
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  • Bei einer Mittelohrentzündung sollte der Arzt wissen, ob es sich um eine bakterielle oder virale Infektion handelt.
    Bei einer bakteriellen Infektion ist gegen die Gabe von Antibiotika erst mal nichts einzuwenden. Gibt der Arzt Antibiotika aber als prophylaktische Behandlung, ohne das der Erreger nachgewiesen ist besteht die Gefahr, dass das Kind dadurch Resistenzen gegen Antibiotika entwickelt.
    Denn Antibiotika wirken nicht gegen Viren.



    Somit wäre der Einwand des Vater durchaus gerechtfertigt und ein ihm auferlegter Zwang, dem Kind in einem solchen Fall in seiner Betreuungszeit Antibiotika zu geben wäre dem Kind gegenüber fahrlässig. Wenn alles korrekt diagnostiziert wurde, muss auch er die Behandlung des Kindes sicherstellen. Und mit einem Behandlungsplan vom Kinderarzt sollte auch der widerspenstigste Elternteil zur Kooperation gebracht werden.
    Als Gedanke am Rande: Antibiotika ist ein sehr teures Medikament. Durchaus vorstellbar, dass Ärzte es leichtsinnig verschreiben.

  • Grundsätzlich könnte der KV das schon ablehnen.


    Aber nur mal so als Tipp (hat unsere KiÄrztin empfohlen und auch der HNO) Kinder die zu Mittelohrentzündungen neigen, haben meist einen Schnupfen im Vorfeld! Ganz einfach zur Vorbeugung ist Kaugummikauen, weil durch das gekaue die Ohrspeicheldrüse mehr arbeiten muss und somit das Mittelohr weniger in Mitleidenschaft gezogen wird. Und auch entgegen aller klugen sonstigen Ratschläge, sollte man Nasensprays anwenden! Und zwar die auf NaCL-Lösung basierende Nasentropfen und auch die Nasenschleimhäute salben mit Bepanthen ....


    Das verhindert wirklich Mittelohrentzündungen und dann braucht es auch seltener Antibiotika!


    Aber ich würde da auch nicht lange fackeln, wenn die Axt am Baum ist, dann auch entsprechend Antibiotika geben. Denn wer schon einmal ne Mittelohrentzündung hatte, der weiß wie übel weh das tut! Sowas muss man so schnell wie möglich los werden. Selbst als Erwachsene bin ich schon fast die glatten Wände hoch vor Schmerzen! Und mal abgesehen von den bleibenden Hörschäden, die dem Kind das Leben unnötig schwer machen und in der Zukunft vielleicht berufl. Einschränkungen bedeuten könnten .... Nur um mal dagegen zu sein und mal eben etwas besser zu wissen und im Fernsehen Berichte schauen, hat man trotzdem nicht den vollen Durchblick! Es gab ja unlängst wieder einen tollen Bericht, dass Ärzte viel zu schnell Antibiotika bei grippalen Infekten aufschreiben. Aber ein grippaler Infekt ist keine Otis media! Sorry, hier glänz Dein KV mit gefährlichem Halbwissen!

    Sei Deinen Freunden nah und Deinen Feinden näher! :welcome

    Einmal editiert, zuletzt von Mit-mir-nicht ()

  • Ganz einfach zur Vorbeugung ist Kaugummikauen, weil durch das gekaue die Ohrspeicheldrüse mehr arbeiten muss und somit das Mittelohr weniger in Mitleidenschaft gezogen wird.


    Mit 1 1/2 Jahren? :kopf

    LG
    CoCo




    Halte mich fern von der Weisheit, die nicht weint; von der Philosophie, die nicht lacht und von der Größe, die sich nicht vor Kindern verneigt.
    ~ Kalil Gibran ~


  • Mit 1 1/2 Jahren? :kopf


    Ja mit 1 1/2 Jahren ist das etwas schwierig ... aber unser Zwerg freute sich riesig mit 3, dass der KiArzt sagte Kaugummi kauen .... weil ich die Dinger eigentlich nicht leiden kann!

    Sei Deinen Freunden nah und Deinen Feinden näher! :welcome

  • verschreibt der Arzt ein Antibiotikum und Du als betreuendes Elternteil mit Alltagssorge verabreichst dies dem Kind, hat es der Vater dies während des Umgangs auch zu tun. Tut er das nicht, wird das Kind resistent gegen das Antibiotikum, der Vater schadet dem Kind mit seinem Handeln also mittel- und langfristig.


    Bei solchen Argumentationsketten, kann man nur hoffen, dass der Vater keine Ahnung von Antibiotika und Resitenzen hat, sonst belächelt er diese Überdramatisierung und empfindet den anderen Elternteil möglicherweise, als unfähig wichtige gesundheitliche Entscheidungen zu treffen. Also noch mal nicht das Kind wird resisten, sondern das Bakterium, das die Mittelohrentzündung verursacht könnte resitent werden. Das ist dann schlecht für alle, die sich möglichweise ebenfalls mit genau diesem Bakerium infizieren, natürlich auch für das Kind, das ja bereits infiziert ist und möglicherweise ein weiteres AB benötigt.


    Für den konkreten Fall: Muss das Kind denn während der Gabe des ABs zum UET? Wenn nicht, würde ich nichts sagen und der Meinung des Arztes vertrauen. Wenn doch, sollte man das Ganze vielleicht vor der Gabe diskutieren. Denn wenn ich weiß, dass die Gabe unterbrochen und die Wirkung damit fraglich ist, muss man zusammen mit dem Arzt abwägen, was man macht. Vielleicht ist es dem Arzt auch eher möglich den anderen ET von der Notwendigkeit des ABs zu überzeugen.

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Hi,
    ich hatte Jahrelang diesen "Quatterradatsch" und der andere ET hat das AB nicht gegeben, nicht mal nach der Lebensnotwendigen Nieren-OP.
    KIA und HNO-Arzt haben dann im Laufe der Zeit AB verschrieben, welches nur drei Tage gegeben werden musste, in der Zeit, wo Kind hier war.
    Die Gutachterin hat in der Elternvereinbarung mit aufgeführt, dass verschriebenes AB auch zu geben ist, hat er aber nicht getan und das Kind, welches mir das dann erzählte, als Lügner bezeichnet.
    Fakt daraus:
    Unter Gabe von AB kann kein Umgang stattfinden.
    So weit ist es dann nicht gekommen, er hat vorher sein Kind "entsorgt"...

  • Also noch mal nicht das Kind wird resisten, sondern das Bakterium, das die Mittelohrentzündung verursacht könnte resitent werden. Das ist dann schlecht für alle, die sich möglichweise ebenfalls mit genau diesem Bakerium infizieren, natürlich auch für das Kind, das ja bereits infiziert ist und möglicherweise ein weiteres AB benötigt.



    Naja man sehe es mir nach, aber auch Deine Info kann doch nur zur Konsequenz führen das AB durchzugeben.
    Ob nun die Bakterein resistent werden oder das Kind, ist doch ziemlich wurscht, wenn die Konsequenz ist das das AB nicht mehr hilft.
    So riegig ist die Auswahl an AB`s ja nun auch nicht.Das man da so unbedenklich mit umgehen sollte.


    Liebe Grüße


    Ute

  • Ja das stimmt, es ist noch theorie.


    Aber sollte es sich bewahrheiten eines Tages, weiß ich ungefähr was ich sagen/tun kann.


    Im Moment meldet er sich sowieso nicht (letztens nach dem er sich eine Woche nicht gemeldet hate hab ich ihn gefragt warum er sich nicht meldet. 3 mal dürft ihr raten was er gesat hat... na? - DU hast dich ja nicht gemeldet :radab )


    Wie schon irgendwo anders erwähnt er muss sich kümmern wenn er was will. Ich laufe nicht hinterher ich habe genug gemacht - und zu oft gegen eine wand gerannt.


    Er kann gerne kommen und mit Kind zeit verbringen. Wenn er sie mitnehmen will reden wir nochmal drüber...