Silvester /Aufsichtspflicht

  • Hallo
    ich bin vielleicht nicht im ganz richtigen Forum, aber ich finde nirgends eine Antwort auf meine Problem:
    Mein 15jahriger Sohn will mit drei Freunden ( 15 und16 ) hier alleine Silvester feiern. Das haben sie letztes Jahr auch gemacht aber da waren andere Eltern in der Nähe und ich bin nachts nach Hause gekommen. Jetzt bin ich aber leider 120km entfernt zur Kur. Die anderen Eltern sind informiert. Wie ist das aber mit der Aufsichtspflicht? ?????? Darf ich das überhaupt erlauben ?


    Gruß, chaos

  • Du hast die Aufsichtspflicht und musst dir sicher sein, dass die Knaben nicht über die Stränge schlagen. Bei 15- und 16-Jährigen darf man aus der Ferne kontrollieren.


    Aber in einer Kursituation mit allem Drum und Dran und ohne zeitnahe Ansprache vor Ort von Auge in Auge - hätte ich mir das bei meinen Knaben nicht getraut.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Jetzt bin ich aber leider 120km entfernt zur Kur. Die anderen Eltern sind informiert. Wie ist das aber mit der Aufsichtspflicht? ?????? Darf ich das überhaupt erlauben ?


    Jemand muss ja in dieser Zeit die Aufsichtspflicht haben wenn etwas vor fällt.


    Du kannst für diese Zeit einer Person die Aufsichtspflicht übertragen

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

  • Meine Eltern kommen am 03.Januar, generell sind die Kinder natürlich beaufsichtigt. Und der Große wird 2 Monate später 18 .
    Ich kenne die Freunde, bis auf einen auch die Eltern und sie sind jetzt keine Partygänger, es werden sicherlich auch nicht mehr als vier. Aber ich weiß : Vertrauen ist gut......
    Eine Freundin von mir wohnt guasi eine Strasse weiter und wäre auch da.
    Trotzdem, passieren kann immer was und ich möchte gerne " sicher " sein, ob es ausreicht, wenn die anderen Eltern einverstanden sind. Oder ob es generell eine Verletzung der Aufsichtspflicht darstellt, wenn man in so einem Fall weit weg ist

  • vertraust Du Deinem Sohn?


    bei meinen Kindern hätte und habe ich damit kein Problem gehabt- von daher habe ich sie in dem Alter durchaus alleine gelassen....


    Die Aufsichtspflicht erstreckt sich da rauf, dass sich selber die Frage gestellt werden muss, ob das Kind subjektiv gesehen, die Situation "ordentlich" bzw. innerhalb der in der Gesellschaft üblichen Grenzen meistern kann-


    alleine, dass er Dich fragt :brille weist doch drauf hin :tuedelue

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Ich habe das gleiche Problem wie Du, nur dass ich etwas weiter weg zur Kur bin :D


    Ich habe meinem Junior verboten, eine Party zu schmeissen :engel


    Ich weiss nicht, ob es verboten ist, was Du tust, aber ich habe heute folgenden Rat von meiner SPFH erhalten, und die hätte ja was sagen müssen, wenn irgendwas nicht erlaubt ist:


    Man kann nicht verhindern, dass (heimlich) ne Party geschmissen wird, aber aus 10 Gästen werden schnell mal 30. Das können die Jugendlichen dann nicht mehr allein handeln.
    Sprechen Sie mit einer Person Ihres Vertrauens, die Junior im PartyNOTfall (Gäste sind knülle, Gäste nehmen das Haus auseinander, Haus brennt wegen Böller) anrufen kann und die dann die Party beenden können.


    Das fand ich total gut, denn wir hatten hier schon öfters Gäste, die am Ende nicht gehen wollten, und die ich dann mal :nixwieweg



    Hinterlasse auch eine schriftliche Übertragung der Erziehungsberechtigung mit Ausweiskopie, nur für den Fall der Fälle :amok:

    :sonneWenn's nicht regnen würde, würden wir gar nicht merken, wenn die Sonne scheint! :sonne