Guten Tag,
bei mir ist es mal wieder soweit: Der KV wurde Unterhaltstechnisch überprüft und es stellte sich heraus, dass er nach DT eine Klasse höher rutscht. Juchuu habe ich gedacht....bis heute....
Es gibt eine Beistandschaft die sich um das Ganze kümmert, die bekam heute Post vom RA des KV.:
Da die Erhöhung des Nettoeinkommens sich auf den Unterhalt nur um 5% auswirkt, liegen wir unter der Wesentlichkeitsgrenze von 10% und der KV müsse nicht mehr Unterhalt zahlen.
Die JA Dame sagte, da damals meine RAin ihn angeschrieben hat und aufgefordert hat den Titel zu unterschreiben würden wir den Unterhaltstitel nicht ändern können. Das würde nur dann gehen, wenn er damals aus freien Stücken diesen Titel unterschrieben hätte.
Ist das richtig? Das kann doch nicht sein. Ich finde im Netz leider nichts dazu. Hat jemand von euch Ahnung?
Vielen lieben Dank für eure Infos.
lillis :thanks: