Wesentlichkeitsgrenze und Unterhaltstitel

  • Guten Tag,


    bei mir ist es mal wieder soweit: Der KV wurde Unterhaltstechnisch überprüft und es stellte sich heraus, dass er nach DT eine Klasse höher rutscht. Juchuu habe ich gedacht....bis heute....


    Es gibt eine Beistandschaft die sich um das Ganze kümmert, die bekam heute Post vom RA des KV.:
    Da die Erhöhung des Nettoeinkommens sich auf den Unterhalt nur um 5% auswirkt, liegen wir unter der Wesentlichkeitsgrenze von 10% und der KV müsse nicht mehr Unterhalt zahlen.
    Die JA Dame sagte, da damals meine RAin ihn angeschrieben hat und aufgefordert hat den Titel zu unterschreiben würden wir den Unterhaltstitel nicht ändern können. Das würde nur dann gehen, wenn er damals aus freien Stücken diesen Titel unterschrieben hätte.


    Ist das richtig? Das kann doch nicht sein. Ich finde im Netz leider nichts dazu. Hat jemand von euch Ahnung?


    Vielen lieben Dank für eure Infos.


    lillis :thanks:

  • Wann wurde der Unterhalt berechnet/festgelegt - die Fautsregel ist


    - Anpassung alle 2 Jahre
    oder
    - bei mehr als 10 % Veränderung


    es gibt auch auch Gerichtsverfahren bei denen solange nicht 135 % gezahlt werden (Stufe 7) - noch Anpassungen unter 10 % zu berücksichtigen sind,
    das müßte dann - aus meiner Sicht - wenn nicht freiwillig, über einen Richter laufen - siehe hier
    OLG Hamm Beschluss vom 02. Januar 2004 Az.: 10 WF 241/03 Rechtsnorm: ZPO § 323

  • Also der Titel ist von November 2006. Das JA hat auch immer alle zwei Jahre geprüft, bisher wurde aber nie nach oben angepasst weil der KV nicht mehr zahlen könnte. Nun meint die JA Frau halt, das wir nichts machen können weil die RAin in meinem Auftrag den Titel gefordert hätte. Hätte der KV das ohne Aufforderung freiwillig getan, könnte man nun was machen aber jetzt geht es nicht mehr und die Urkunde kann nicht geä#ndert werden.

  • Nun meint die JA Frau halt, das wir nichts machen können weil die RAin in meinem Auftrag den Titel gefordert hätte. Hätte der KV das ohne Aufforderung freiwillig getan, könnte man nun was machen aber jetzt geht es nicht mehr und die Urkunde kann nicht geä#ndert werden.


    Ich steh auch nach dem xten Durchlesen auf dem Schlauch (wo sind die Profis, die das mal erklären?)... Der KV verdient mehr, kann/muss lt. DDorfer Tabelle mehr zahlen.. Natürlich kann dann der Titel geändert werden. Würde er nun eine Million verdienen, könnte man ja auch nicht behaupten, der Titel sei für immer und ewig unveränderbar....

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    keks3


    life is a tale told by an idiot, full of sound and fury, signifying nothing (shakespeare)
    'Does anybody remember laughter?' (R.P.)

  • Ich verstehe das auch nicht. Würde er mehr als 10% (Wesentlichkeitsgrenze) mehr Unterhalt zahlen können könnte die Urkunde geändert werden. Unter 10% ist es so das es nur geht wenn er damals ohne Aufforderung den Titel abgegeben hätte...


    Danke erstmal :-)

  • Ich verstehe das Problem so, das Einkommen ist um 10% angewachsen, der Unterhalt muss dies nicht zwangsläufig auch, z.B. dann nicht, wenn wenn das bereinigte netto Einkommen vorher nur knapp über der Grenze zur nächst niedrigeren Stufe (und eine Stufe, oberhalb von 1500, umfasst jeweils 400 EUR netto) lag ;-)


    Oder aber, die 10% sind eine reine Kosten/Nutzen Rechnung.


    Oder aber ein Mix aus beidem.


    LG

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  • Es gibt eine Beistandschaft die sich um das Ganze kümmert, die bekam heute Post vom RA des KV.:
    Da die Erhöhung des Nettoeinkommens sich auf den Unterhalt nur um 5% auswirkt, liegen wir unter der Wesentlichkeitsgrenze von 10% und der KV müsse nicht mehr Unterhalt zahlen.

    Wir haben den identischen Fall, dass der einige Jahre alte Titel nicht mehr dem heutigen EK von KV entspricht. Es würde auch um eine Erhöhung des Unterhaltes um < 10% gehen. JA meinte im Rahmen einer Beratung (wir haben keine Beistandschaft), dass man KV zwar schriftlich zur Erhöhung des Unterhaltes auffordern kann, zahlt er diese aber nicht freiwillig müsse man klagen. Und dies lohnt sich ihrer Ansicht nach nicht, da die Erhöhung gering wäre und der Ausgang nicht 100%ig sicher.


    VG
    Aimee

  • Demnach hat sie unrecht :-( ach man ... kann der kv nicht einmal sagen: jupp, mein kind ... ich zahle....


    er kümmert sich nicht, er sieht sie nicht, gar nichts. kann er denn nicht wenigstens zu seiner tochter finaziell stehen....unfassbar....drum prüfe wer sich ewig bindet :-(



    erstmal vielen vielen dank. ich das ja gerade angeschrieben und mal schauen wie sic sich äussert.
    lg lillis