einkommen verschleiert,unterhalt fehlt

  • die 80000 sind berechnet aus dem was ich mitbekommen habe in der zeit in der ich in der firma ausgeholfen habe.
    das war 2012.
    nein,keine gmbh.



    er gibt für 2013/14 an eine summe von etwa 120000 euro.


    geblieben seien ihm davon angeblich runtergerechnet keine 1100 im monat.
    und ja,wurde bei meinem sohn alles geprüft.


    es gibt da nichts mehr.

  • Ohne sein Gewerbe zu kennen: Mit 120.000 Euro Umsatz in 18 Monaten ist in den meisten Branchen nicht unbedingt ein fürstliches Gehalt zu erzielen.


    (In meinem Betrieb hier muss eine volle Arbeitskraft weit mehr als doppelt so viel Umsatz erzielen, damit überhaupt schwarze Zahlen geschrieben werden können.)

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • naja, aber von den 80.-120.000 Euro gehen Steuern, Krankenversicherung, Miete, Nebenkosten, PKW usw. ab - ich kenne einige die deutlich mehr Umsatz machen, bei denen aber kaum ne schwarze Null bleibt
    Viele planen mit 30 % Marge - aber am Ende bleiben nur 10-20 %

  • und abgesehen davon will ich keine unsummen.
    es geht um das minimum.
    ich wäre schon mit weniger glücklich.
    wenns nur 400 im monat sind,dann käme ich aus.
    ich will ihn nicht schröfen,nur soviel wie ich brauche.


    und mir letztlich eben zusteht...varunterhalt eingentlich 670.


    wie gesagt,weniger wäre auch okay.
    aber so wie er es jetzt versucht,sich drückt...
    ist das,so wie ich ihn und alles andere kenne völlig illegitim.

  • Naja, aber sein Betrieb kostet doch Geld - also seine Geschäftstätigkeit - Strom, Telefon, PC, Geschäftsräume usw. - keine Angst das Finanzamt schaut da genau hin und ein 1-Mann-Maler-Betrieb kann keine
    Bose-Hifi-Anlage für 8000 Euro abrechnen - aber ein neues Spritzgeät.

  • Größere Anschaffungen können aber auch nicht einfach "abgerechnet" werden, sondern müssen über mehrere Jahre abgeschrieben werden.


    Und natürlich arbeitet er allein. Bei dem Umsatz - womit soll er einen Angestellten bezahlen? Ob er alle Geräte braucht für die Firma, kann ich nicht beurteilen. Aber nicht passend ausgerüstet zu sein ist für jede Firma eine ziemliche Katastrophe. Auf jeden Fall ist das seine unternehmerische Freiheit. Dagegen gibt es kein Rechtsmittel.


    Und sieh es mal umgekehrt: Er kann mit Fug und Recht behaupten: Die Ex-Frau/deine Mutter hat ein höheres Einkommen (er kennt es von 2012), soll die zahlen. Und wenn die von 2012 bis jetzt sich arm gemacht hat und weniger Einkommen, ist das ihr Problem.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • ich denke es hat keinen sinn sich weiter über recht und unrecht zu streiten.


    wer meinen vater nicht kennt weiß nicht dass er absolut egozentrisch ist.
    seine firma ist sein heiligtum.
    alles andere hat sich dem zu beugen.


    nichts anderes steht da hinter.
    er kann zahlen.
    ihm bleibt am ende mehr als meiner mutter.


    das könnt ihr nicht beurteilen.
    schade dass mir das keiner glaubt,aber sei es drum.


    es ging mir wie gesagt eben nur um die frage:
    was kann ich tun um einen rellen vergleich zu schaffen?
    in zahlen.
    offiziell.
    bislang tut er nämlich alles um diesen vergleich zu vermeiden.


    nichts weiter.


  • So ganz verstehe ich das ganze nicht. 670 € stehen Dir zu. 70% soll Deine Mutter zahlen = 459,- € demnach zahlt das Bafögamt Dir monatlich 201,- €. Ziehst Du von den 459,- € noch das Kindergeld ab müsste Deine Mutter noch 275,- € zahlen. Ein Betrag der ja nun nicht besonders hoch ist.


    Und dafür schmeißt ihr Euer Geld einem Rechtsanwalt in den Rachen????


    Ich kann Deine Wut verstehen, als ich so alt war wie Du hätte ich vermutlich die gleichen Gefühle und Rachegelüste gehabt. Aber das ändert nichts daran, dass Du Deinem Vater nichts wirst beweisen können. Vermutlich schadest Du Dir durch das öffentlich machen Deiner Vermutungen (mehr ist es nämlich nicht) oder gar Anzeigen sogar selbst.


    Tja, zu Deiner Mutter kann ich nur sagen, wenn man Kinder bekommt muss man u.a. auch bedenken, dass man sie evtl. auch alleine durchbringen muss. Sie hat ja auch, wie Volleybab schon schrieb, die Möglichkeit gegen Deinen Vater anzugehen.


    Sie wird auch detailliert erklären müssen, warum ihr Einkommen gesunken ist. Sollte sie z.B. ihre Arbeitszeit reduziert haben wird man ihr unterstellen, dass sie sich selbst zahlungsunfähig machen will und dann muss sie in jedem Fall weiter in voller Höhe zahlen.


    Also passt mal gut auf, dass ihr Euch kein Eigentor schießt. Wut und Hass sind keine guten Ratgeber.




    L.G. Tani

  • nein,sie hat 2012 krankengeld bezogen.
    sie arbeitet.
    2 jobs sogar.
    warum will ich wohl dass mein vater seinen gesetzlichen beitrag leistet?
    sie ist die die alles bezahlt hat.
    während meiner schulzeit...
    ihr bleibt das was berechnet wurde nicht.
    und es ist keine rache wenn ich auf das bestehe was mir zusteht.
    er verweigert.
    rache wäre würde ich damit bezwecken ihm schaden zu wollen.


    nun stellt aber das was ich verlange keinen schaden dar.


    das ist der punkt.


    er stellt es so hin als wolle ich ihm schaden.
    ich allerdings versuche nur eine angemessene ausbildung zu machen DAMIT ich meine kinder selbst durchbringen kann in zukunft.


    mag ja sein dass man das so drehen kann als sein ich auf rache aus,aber das ist eben VERDREHT!


    eine männliche perspektive die zahlungsunwillige väter gerne durchboxen wollen...
    das ist komplett verdreht und schadet mir letztlich.


    und danach richte ich mich sicher nicht.
    wäre schön dumm...

  • Hi,


    lassen wir mal kurz beiseite ob überhaupt wirklich noch ( Erstausbildung hin und her) noch Unterhaltsanspruch besteht und dieser gegen den Vater und die Mutter neben den Vätern der Kindern usw.usw.:


    Rein rechnerich:


    670 € Bedarf
    Bafög muss vorrangig beantragt werden, da der dort gezahlte Betrag den Unterhalt mindert ! ( also nicht Unterhalt ersetzt das Bafög - verkehrt!)
    Abzug Kindergeld wohl eher nicht mehr, da die TS über ? 25 ist.
    Kindergeld gibts in der Regel nur bis 25.


    Rest 670 € - Bafögbetrag = Summe, die von beiden Elternteilen gequotelt zu zahlen wäre.
    Da schrumpft Vatis Anteil doch schon sehr zusammen.... (auch ohne die Betrugsvorwürfe usw auch wohl in Unkenntnis der echten Selbständigenwelt... :D )
    Mitnichten muss der Vater 670 € zahlen.


    Aber vielleicht braucht es aber den teuren Anwalts-und Gerichtsweg, um dann endlich zu begreifen (zu befürchten steht nach Verlieren vor Gericht), dass das , was macht für Recht hält, nicht das geltende Recht ist.


    Es wurde schon soo viel und gut erklärt - aber ich habe nicht den Eindruck, als wäre viel hängen geblieben...leider...fast schade um die ganze Mühe , die sich viele hier bisher gemacht haben...

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love:

  • nein,bedarf 868 €.
    ich bekomme kein kindergeld.



    zur erläuterung...
    der normale satz volljärigenunterhalt liegt bei 670 €.


    und nein,ich bekomme KEIN elterunabhängiges bafög.
    damit wäre der unterhalt vorrangig.


    was dann nicht reicht zahlt das amt.


    und alles was ich will ist lediglich DASS DAS WAS WER ZAHLEN MUSS AN REELLEN ZAHLEN BERECHNET WIRD!!!


    die legt mein vater nicht vor.


    darum habe ich das mit dem unterhalt auf den weg gebracht.


    das ist der einzige weg um an die zahlen zu kommen mit denen die wahre verhältnismäßigkeit offen gelegt werden kann.


    ich mache mich für euch nicht zum sündenbock für eure eigenen verfahren.
    bezieht euch bitte auf das was ich genannt habe,nicht auf eure eigene meinung.

  • ich denke es hat keinen sinn sich weiter über recht und unrecht zu streiten.


    Wir streiten hier doch gar nicht. Vielmehr glaube ich, dass im oben zitierten genau dein "Problem" liegt. Du argumentierst Recht vs. Unrecht (emotional). Wir teilen dir mit justiziabel vs. nicht justiziabel.


    Wir zeigen dir den Rechtsweg auf. Du suchst nach einer Abkürzung, die es nicht gibt. Von daher hat sich eine Diskussion tatsächlich erledigt.


    Gut, dass du anwaltlich vertreten bist. Hoffentlich taugt dein RA was und ist nicht nur nen Mietmaul, der sich VKH Massenabfertigung spezialisieren musste.

    Einmal editiert, zuletzt von Summerjam ()

  • ich beziehe mich nicht auf eigene private Erfahrungen sondern aktuelles Rechtswissen- auch beruflich bedingt.

    z.B. sind 670 schon inclusive Kindergeld!
    Bekämst du noch welches, dann müsste es als dein Einkommen ( so wird es im Unterhaltsrecht gewertet !) von den 670 € abgezogen werden.
    Da Du kein Kindergeld mehr bekommst - gibt es also keinen Kindergeld Abzug, es bleibt bei den 670.


    Schon auch dieses dein Rechenspiel ( 868 € ?) zeigt, dass Du das Unterhaltsrecht eben nicht richtig kennst, bzw. der " der Jugendhilfe", der Dir da vielleicht was erklärt hat, nicht so viel Ahnung hat...oder du ihn missverstanden hast...leider.


    Mitarbeiter der Jugendhilfe haben in der Regel nur wenig exaktes Wissen über das privatrechtliche doch komplizierte (Volljähigrn) Unterhaltsrecht.
    ( auchdas weiss ich aus beruflichen Gründen und aktuellem Erleben im Berufsalltag...)


    Oder wer genau hat Dich denn nun wegen Unterhalt beraten?
    ,
    Ich glaube wir alle hier versuchen nur, Dich auch davor zu bewahren durch falsche Beratung und eigenes Halbwissen in ein Gerichtsverfahren zu schliddern, das für Dich seehr teuer kommen kann!

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love:

  • 868 sind was mir an bafög zusteht...


    der regelbedarf eines volljährigen mit eigenem haushalten in ausbildung sind 670.


    ich habe das mit dem unterhalt angestoßen weil a) ich vom bafög amt kein elternunabhängiges bafög bekommen,weil ich trotz kind vollzeit schule gemacht habe.


    so.


    nun soll meine mutter...und bei der berechnung von bafög geht es um die verhätnisse zwischen den einkommen BEIDER elternteile...knappe 600 euro ubernehmen.
    das amt knappe 300.
    mein vater nichts.


    meine mutter kann es nicht,schon weil 2012 heute nicht mehr relevant ist.


    würde ich nun aber einen antrag auf aktualisierung der einkommensverhältnisse stellen,wäre es möglich einen neuen vergleich anzustellen.


    bei diesem käme heraus dass meine mutter höchstens die hälfte statt übern daumen zwei drittel übernehmen müsste.


    da das amt keinerlei anstrengungen macht,sondern ICH meine eltern auffordern muss war meines erachtens der sinnvollste rechtsweg der anhand des unterhaltstitels der ja noch existiert die berechnungen zu erwirken.



    ich hoffe das ist dieses mal angekommen.