einkommen verschleiert,unterhalt fehlt

  • Was hast du alles? Die Auskunftklage durch und er ist zur Auskunft verpflichtet worden? Oder die Steuerbescheide 2010-12?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • wir werden nach der nächsten frist sollte er nichts handfestes einreichen auskunftsklage einreichen.
    und nein,eine selbstauskunft über das einkommen von 2012.
    dann über anstrengung meines anwalts hochrechnungen von 2013 bis september 2014.
    mehr nicht.

  • Für 2012 müsste mittlerweile der Steuerbescheid vorliegen. Für 2013 und 2014 hast du im Ernstfall keinen Rechtsanspruch mangels Vorhandenseins des Steuerbescheides ... (2013 könnte grenzwertig sein demnächst). Aber da er liefert und es über den Steuerberater kommt, kann mit diesen Angaben gerechnet werden.



    Und nochmals: Von außen betrachtet gibt dein Vater hier erheblich mehr Auskunft als er muss. Und ist einigermaßen kooperativ.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Liebe TS !


    Kannst du mal bitte in ganzen ausformulierten Sätzen antworten ?


    Mir fällt es extrem schwer, den Inhalt mir zusammenzureimen.




    Zum Thema Selbständigkeit ... so einfach, wie du dir das hier vorstellst ist es nicht ... kein Steuerberater wird Zahlen schönfälschen
    ... ist dir eigentlich klar, dass man nach großen Auftragsvolumina auch automatisch irgendwann höhere Steuern abführen muss ?
    Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer ? und dann wird man fast ebenso automatisch höher eingestuft bei der nächste
    Steuervorauszahlung ... Interessant wäre noch, welche Gesellschaftsform die Firma deines Vaters hat ... hat er eine GmbH, dann
    ist der Gewinn der Firma ja nicht gleichzusetzen mit dem Einkommen deines Vaters ...


    ich hab schon viel erlebt in meinen Leben und eines habe ich gelernt: eines auf dieser Welt ist sicher, die Steuer und der Tod



    und nochmal zu den div. Fragen, die du bis hierher nicht beantwortet hast .... seit wann studierst du ? Studienregelzeit bereits
    überschritten? warum kann Vater von Kind1 keinen Unterhalt zahlen und keinen Betreuungsunterhalt ?


    noch eine Frage stellt sich mir : von was bezahlst du den Anwalt ? oder läuft das über PKH?

    Hunger


    Pipi


    kalt !


    So sind Mädchen halt.

  • Der BU Anspruch gegenüber deines KV 1 kann sich schon deswegen verlängern, weil sein Nachfolger nicht leistungsfähig ist (Ausbildung) und du aber aufgrund der Erziehung "fremder", jüngerer Kinder nicht für dich selbst sorgen kannst.


    So mal offtopic nebenbei: Ganz im Gegenteil . Ein Kind vom Nächsten ist sogar ein Verwirkungsgrundgrund für den Unterhalt nach §1579BGB. Ist bei mir nämlich auch der Fall. Ist total bekloppt: Die Schwangerschaft selber ist kein Verwirkungssgrund. Erst wenn das Kind da ist ist auch der Verwirkungsgrund vorhanden.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • ich kann nur das weitergeben was mit der jugendhilfe besprochen wurde.
    ich hab die regelstudienzeit auch nicht überschritten,im gegenteil.
    mit meinen 2 kindern bin ich noch locker im rahmen.


    der betreuungsunterhalt ist mir somit egal.
    beide kids sind in schule/kita.
    das wird zum teil übernommen also verzichte ich gut und gerne.


    selbstständig schön und gut,mein vater hat aber immer betrogen.
    und heute tut er es soweit es geht.


    indem er eben gewisse dinge erst dann angibt wenn strafe droht.


    kompromissbereit nenne ich das nicht.
    immerhin ist er als mein vater a) moralisch und emotional gefordert.
    da kommt nichts.
    b) rechtlich.


    und doch,die bescheide sind relevant weil es eine aktualisierung gab,da sich das einkommen meiner mutter seit 2012 verringert hat.


    sie somit nicht leisten kann was sie nach 2012 soll.


    zudem nochmal...


    das bafög amt müsste nichts zahlen,würde mein vater wie meine mutter auch sein einkommen bis heute offen legen.

  • Das BAföG Amt will immer nur das Einkommen von vor 2 Jahren sehen!


    Und der Betreuungsunterhalt sollte Dir nicht egal sein, der ist nicht für Deine Kinder, sondern für Dich!
    Weil dein Vater eigentlich nicht mehr unterhaltsverpflichtet ist, wenn du Kinder hast!


    Aber das kannst du ja in einer Unterhaltsklage gegen deinen Vater klären.
    Dann bekommst du auch aktuelle Einkommensnachweise...

  • doch,er ist verpflichtet.


    ich bekomme kein elternunabhängiges bafög,weil ich meine ausbildung in angemessener zeit weitergemacht habe.
    und nein,in diesem fall würde der unterhalt bafög ersetzen.
    der wird vorrangig behandelt.


    und nein,die einnahmen die meine kinder betreffen werden seperat behandelt.
    es geht um MEINEN lebensunterhalt.


    und da sich das amt nicht darum kümmert gemäß aktuellem einkommen berechnungen anzustrengen bin ich gezwungen unterhaltsverpflichtungen geltend zu machen.


    es gibt sogar noch den titel.


    und außerdem:


    http://www.kanzlei-middel.de/m…ht_unterhaltsprozess.html


    ich als berechtigte darf jederzeit verlangen dass er sein einkommen offenlegt,wenn notwenig.

  • Lualleinzuhaus, du liegst mit deiner Rechtsauffassung immer ein ganz kleines bisschen neben den tatsächlichen Gegebenheiten. Man hat den deutlichen Eindruck, dass du dich da kräftig an deinem Vater abarbeitest. Ihr mögt ja ein total gestörtes Verhältnis haben und du magst ihm sonstwas an den Hals wünschen. Trotzdem ist er weder der rechtlich verpflichtete Goldesel noch rechtlich an allem Schuld.



    Für deinen Unterhalt aufkommen müssen - vielleicht an erster Stelle - (auch) diejenigen, mit denen du die Kinder hast. Damit könnte der Anwalt deines Vaters jederzeit argumentieren (freundlicherweise tut er das nicht). Sollte der Anwalt hier lesen, wie du über deinen Vater herziehst mit all den betrugsvorwürfen, könnte er ganz flott argumentieren, Unterhaltszahlungen seien dem Vater gar nicht zuzumuten. - Aber auch das nur am Rande.



    Ein Recht auf Auskunft hast du beileibe nicht jederzeit. Sondern nur alle zwei Jahre. Wenn bei der letzten Berechnung die Angaben des Steuerberaters für 2012 von dir anerkannt wurden, wird es nicht einfach sein, für 2012 eine erneute Auskunft einzufordern. Zwei Jahre sind noch nicht rum. Ansonsten willst du ja auch die Einkommenserklärung des Steuerberaters nicht anerkennen, weil dein Vater ja sowieso betrügt.


    Selbst wenn also erneute Auskunft kommt, wirst du nicht einen Schritt weiter sein. "Es ist eh alles Betrug." Dabei ist das nicht deine Baustelle. Du hast Angaben. Lass deinen Anwalt den Unterhalt berechnen. Wenn deine Mutter die Zahlen deines Vaters bezweifelt, dann wäre es ihr Bier, dagegen anzugehen. Es ist nicht deine Baustelle.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • nochmal...
    ich kenne die einnahmen aus seinen erzählungen.
    die entsprechen derzeit nicht dem berechneten.


    und ich habe das ganze beileibe nicht angezettelt.
    er musste sogar ermahnt werden damit er für 2012 ÜBERHAUPT eine FREIWILLIGE auskunft gibt.
    OHNE JEGLICHE BELEGE.


    nichts mit steuerberater.
    gar NICHTS.


    insofern decken sich seine erzählungen nicht mit den einnahmen.


    was ich ihm vorwerfe ist seine haltung.
    ja.
    zurecht.
    und bei den kindsväter ist alles geregelt.


    es geht nicht um meine kinder,ich habe da eh alles an leistungen ausgeschöpft.


    es geht darum dass ich wegen der weigerungshaltung kaum über die runden komme.
    während monate vergehen türmt sich ein berg an außenständen auf.


    ich find das langsam ziemlich frech mir goldgräberei zu unterstellen!

  • Nochmals und nochmals ganz langsam:



    1. Die Väter deiner Kinder sind zuerst zu überprüfen, ob nicht Betreuungsunterhalt für dich gezahlt werden müsste.


    2. Deine beiden Eltern sind gemeinsam verpflichtet (vielleicht, aber nehmen wir mal an, ja), dir Barunterhalt zu leistern anteilig vom Einkommen. Beide haben ein Einkommen erklärt. Du kannst berechnen lassen und gut. Also berechne! Sollte deine Mutter das Einkommen deines Vaters bezweifeln und weniger Unterhalt zahlen wollen, kann sie sich zivilrechtlich mit deinem Vater auseinander setzen. Dein Bier ist das nicht.


    Und seine Erzählungen - im Thread war es schon schwierig deutlich zu machen, dass zwischen Auftragsvolumen und Gewinn der Firma ein gewisser Unterschied besteht. Zusätzlich glaubst du deinem Vater grundsätzlich nichts - nur wenn er irgendwelche hohen Einkünfte benennt, glaubst du ihm auf einmal. Und wenn die auch gelogen wären? Seine schriftlichen Auskünfte, die des Steuerberaters, können einer Überprüfung unterzogen werden bzw. sind rechtsverbindlich. Seine Gelaber sonst - steckst du ja eh in die Tonne.



    Goldgräbermentalität hat dir hier niemand unterstellt. Aber es gibt zu denken, wenn du dich jetzt ohne Erwähnung dagegen abgrenzt. Es ist schon wahr: Wenn man den Thread verfolgt, gewinnt man den Eindruck, du willst bei einem verlogenen und fiesen Vater in Säcken vorhandenes Geld herausholen, weil dir das als Tochter zusteht. Das wirkt auf den außenstehenden Leser zumindest befremdlich.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • wiederhole mich ja ungern ... aber Einnahmen in einem Betrieb sind ja nicht gleich Gewinn ... und erstmal muss er sich ja auch
    Gehalt bezahlen, Miete für die Firma, evtl Angestelltengehälter, Steuern ; vllt. ist da über Monate auch einiges aufgelaufen ...
    die Gesellschaftsform kennen wir immer noch nicht ...



    und wenn du hier deinen Vater für deinen Unterhalt heranziehen willst, mit allen Mittel, erschließt sich mir immer noch nicht
    warum die Väter deiner Kinder von dir nicht in die finanzielle Verantwortung genommen werden :kopf

    Hunger


    Pipi


    kalt !


    So sind Mädchen halt.

  • wurden die väter doch!


    das schrieb ich doch nun oft genug.
    da ist alles geregelt.


    und dass es eine spanne gibt ist mir klar.
    aber nicht derart dass er unter dem existenzminimum leben muss.
    das tut er nicht.


    aber so hat er es angegeben.


    keine 1000 sollen angeblich im monat übrig sein bei gewinnen von bis zu 80000 euro im jahr.
    das soll ich glauben?


    dann rentiert sich seine arbeit nicht mal für ihn ^^

  • das kann man nur noch in die eigene tasche wirtschaften nennen.
    und das ist heute gang und gebe.
    richtig ist das trotzdem nicht.


    welche wut habt ihr auf banker die ihre gewinne über boni selbst einstreichen?


    selbes system.


    im großen wie im kleinen.


    zu behaupten das sei eine normale spanne...bei aller liebe...nein.

  • wurden die väter doch!


    das schrieb ich doch nun oft genug.
    da ist alles geregelt.

    der eine ist Student ... okay ... kann ich noch verstehen


    für das andere Kind von dem anderen Vater hast du UVG bekommen und nun ? was heißt geregelt ? es ist das Geld deines Kindes
    und zumindestens mit dem Betreuungsunterhalt hättest du doch etwas mehr Luft ...


    keine 1000 sollen angeblich im monat übrig sein bei gewinnen von bis zu 80000 euro im jahr.
    das soll ich glauben?


    dann rentiert sich seine arbeit nicht mal für ihn ^^

    noch mal ... welche Gesellschaftsform hat die Firma ? bin ich z.B. Geschäftsführer einer GmbH kann ich mir nur das Gehalt be-
    zahlen, das in meinem Abeitsvetrag steht ...


    und bei 80.000€ Gewinn im Jahr muss man schon einiges in Rücklage halten für (wie schon geschrieben) Steuern ...
    glaub mir, wenn die 80.000€ wirklich in 2012 gewesen wären, hätte der Steuerberater das bestimmt angegeben ... solche
    Summen schummelt man nicht runter ...


    nimm`mal die Hasskappe ab und versuch mit wirtschaftlicher Sichtweise ranzugehen ...

    Hunger


    Pipi


    kalt !


    So sind Mädchen halt.

  • LuAlleinZuHaus, eine Firma, die 80.000 Euro Umsatz macht und davon eine volle Arbeitskraft finanzieren muss, steht kurz vor der Pleite.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.