Gemeinsamer Kredit - Ex zahlt nicht

  • Hallo,


    Heute war mein Scheidungstremin und ist soweit alles glatt gelaufen.


    Meine Ex und ich haben während der Ehe gemeinsam (auch unterschrieben) einen Kredit aufgenommen und bisher hat die Bank immer von jedem von uns die hälftige Kreditrate vom Konto abgebucht. Das hat meine Ex so mit der Bak abgesprochen und bisher hat es auch immer funktioniert.


    Die letzte Rate wurde nun voll von meinem Konto abgebucht und die Ex reagiert nicht auf Mails etc. von mir.


    Was habe ich hier für Möglichkeiten? Wenn möglich ohne Anwalt diesmal.....

  • Wenn sie nicht zahlt, dann haftest du für ihren Teil mit. Die Bank hält sich also an dir schadlos. Was dir dann wieder bleibt ist... zivilrechtlich ihre Hälfte bei ihr einzufordern...sorry, ne andere Möglichkeit gibt es da nicht.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Auf wenn läuft der Vertrag und wer hat gebürgt


    gut ist das nachweisen Kannst das bisher die Raten von zwei Konten gezahlt wurden


    mit der Bank reden ob man den Kredit nicht aufteilen kann


    Wenn einer nicht mehr zahlt muss der andere alles aufbringen oder auch nicht zahlen


    Zahlt der Kreditnehmer nicht mehr ist der Bürge in der Pflicht

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

  • Na ihr seid ja jetzt geschiedene Leute, "was kümmert mich da mein unser Geschwätz Kredit von gestern".


    :devil:


    Oder kann ich sie per Einschreiben auffordern, dann Mahnen und allein zum Amtsgericht gehen z.B. wegen Titel usw ?

    Das kannst Du sicherlich machen.


    Wurde der Kredit denn beim Unterhalt irgendwie berücksicht? Dann könnte ich mir das ja noch erklären.


    :Hm


    LG

  • Der Kredit wurde von uns beiden unterschrieben, deshalb ja auch gemeinsamer Kredit ;-) Bürgen gab es keinen, es sei denn wir beide sind da jetzt gemeint?


    Beim Unterhalt wurde der Kredit nicht berücksichtigt. Trennungsunterhalt wurde nie gefordert, von beiden Seiten nicht.

  • Der Kredit wurde von uns beiden unterschrieben, deshalb ja auch gemeinsamer Kredit Bürgen gab es keinen, es sei denn wir beide sind da jetzt gemeint?

    Schau dir die Kredit Unterlagen nochmal genauer an gibt immer einen Hauptkreditnehmer

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  • In Erfahrung bringen solltest du durch einen Anruf bei der Bank, was los ist. Ist die Einzugsermächtigung von Ex geändert worden? Hat sie Kontio gewechselt/Bank? War ihr Konto überzogen und Einzug konnte nicht ausgeführt werden?


    Jede dieser Konstellationen würde eine andere Reaktion erfordern. Es könnte von Versehen bis böse Absicht alles dahinter stecken. Bevor du mit Kanonen auf Spatzen schießt und die Sache ganz eskaliert, solltest du die notwendigen Infos haben. Und dann Ex entsprechend ansprechen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich habe heute bei der Bank angerufen und folgendes erfahren:


    Ich bin erster Kreditnehmer und meine Ex der zweite. Also bin ich wohl der Hauptkreditnehmer.


    Es war bisher so dass meine Ex vor der eigentlichen Fälligkeit per Dauerauftrag die Hälfte auf das Kreditkonto gezahlt hat, dadurch hat das System der Bank dann immer nur den Rest von mir eingezogen. Und letztes Mal hat die Ex halt nicht bezahlt. Hat wahrscheinlich mit den 4000 Euro zu tun die sie gerade wegen Kindesunterhalt nachzahlen musste, wird nix mehr da sein derzeit.


    Ich könnte ja ab jetzt genau so verfahren wie meine Ex bisher und vor der eigentlichen Fälligkeit immer die Hälfte überweisen. Sollte meine Ex dann aber Ihren Teil nicht beisteuern so gibt es Post von der Bank, und zwar an mich.....


    Kann ich dann von der Ex die Mahnkosten etc. zurück fordern?


    Trennen können wir den Kredit leider nicht.


    Sollte meine Ex jetzt nicht zahlen oder es gibt in Zukunft Probleme, was habe ich dann für Möglichkeiten? OHNE ANWALT!


    Titel erwirken oder oder oder????

  • Kommt darauf an, wie die finanzielle Situation der Ex einzuschätzen ist. Du schreibst ja selber, das du glaubst, daß sie blank ist.
    Wäre sie denn überhaupt in der Lage, mit ihrem Einkommen den lfd. KU und die Kreditrate zu bezahlen? Wenn der Kredit nicht an eine Hypothek gebunden
    ist, kann sie ganz locker in die Insolvenz gehen und du bleibst auf dem Rest sitzen. Ich würde ggf. über eine Umschuldung mit dir als alleinigem Kreditnehmer
    nachdenken, das könnte natürlich unter den gegebenen Bedingungen schwierig werden. Ich denke nicht, das du damit für die Zukunft planen kannst, das du von der Ex
    diesbezüglich regelmässig und zeitnah etwas zu erwarten hast. Für jede ausfallende Rate ein Mahnverfahren zu betreiben, kann ja auch nicht zielführend sein. Das wird
    über kurz oder lang auch zum finanziellen Kollaps führen.

  • Meine Ex verdient 300 Euro netto mehr als ich. Unterhalt wird derzeit laufend nicht gezahlt weil 1 Kind bei mir lebt und eins bei ihr.


    Sie hat wohl nur temporär Probleme wegen Unterhaltsschulden der Vergangeheit die sie jetzt zahlen musste.


    Wie funktioniert denn so ein Mahnverfahren?

  • Wie funktioniert denn so ein Mahnverfahren?


    Du stellst einen Antrag ans zuständige Zentrale Mahngericht. Dies geht per Vordruck, der korrekt ausgefüllt sein muss. Den Vordruck kriegst du z.B. im Schreibwarenladen. Beim Ausfüllen (das Beamtendeutsch in der Steuererklärung ist nichts dagegen) kann dir z.B. der Gerichtsvollzieher vor Ort bei helfen. Der wird dann ans Mahngericht geschickt. Du musst dann die Gerichtskosten bezahlen (Abhängig vom Streitwert = Mahnbetrag). Dann kriegt der Schuldner Post vom Gericht. Wenn er dagegen Einspruch erhebt kommt es zur Gerichtsverhandlung, wo über die Rechtmäßigkeit der Forderung entschieden wird. Tut er das nicht, dann hast du irgendwann einen Titel. Mit dem kannst du einen Vollstreckungsbescheid erwirken und mit dem dann zum Gerichtsvollzieher. Der vollstreckt dann die Forderung (oder versucht es zumindest).


    Die Auflaufen Kosten (Gerichtskosten, Gerichtsvollzieher und Zinsen) kommen dann auf den geschuldetetn Betrag nochmal oben drauf.

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    Friedrich Schiller


  • Du stellst einen Antrag ans zuständige Zentrale Mahngericht. Dies geht per Vordruck, der korrekt ausgefüllt sein muss. Den Vordruck kriegst du z.B. im Schreibwarenladen. Beim Ausfüllen (das Beamtendeutsch in der Steuererklärung ist nichts dagegen) kann dir z.B. der Gerichtsvollzieher vor Ort bei helfen. Der wird dann ans Mahngericht geschickt. Du musst dann die Gerichtskosten bezahlen (Abhängig vom Streitwert = Mahnbetrag). Dann kriegt der Schuldner Post vom Gericht. Wenn er dagegen Einspruch erhebt kommt es zur Gerichtsverhandlung, wo über die Rechtmäßigkeit der Forderung entschieden wird. Tut er das nicht, dann hast du irgendwann einen Titel. Mit dem kannst du einen Vollstreckungsbescheid erwirken und mit dem dann zum Gerichtsvollzieher. Der vollstreckt dann die Forderung (oder versucht es zumindest).


    Die Auflaufen Kosten (Gerichtskosten, Gerichtsvollzieher und Zinsen) kommen dann auf den geschuldetetn Betrag nochmal oben drauf.

    Dazu brauchst aber einen Vertrag bzw schriftlichen Nachweis


    Trennen können wir den Kredit leider nicht.

    Eventuell kann deine Ex über die halbe Summe einen Kredit aufnehmen und damit ihre Hälfte vom bestehenden Kredit tilgen.
    Somit ist der Kredit auch getrennt.
    eventuell auch nur ein drittel :frag


    Oder Widerspruch zur Scheidung einlegen bzw Abtrennung vom Vermögensausgleich beantragen und das vor Gericht klären

    Ich würde ggf. über eine Umschuldung mit dir als alleinigem Kreditnehmer


    nachdenken,


    Ist er Doch schon


    Wenn der Kredit nicht an eine Hypothek gebunden


    ist, kann sie ganz locker in die Insolvenz gehen und du bleibst auf dem Rest sitzen.


    Geht anders rum genauso


    Wenn TS denn Kredit nicht mehr tilgt gehen die Mahnungen an zweiten Kreditnehmer

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  • Dazu brauchst aber einen Vertrag bzw schriftlichen Nachweis


    Nein, du musst vorher nichts beweisen und etwas zwingend schriftlich haben. Den Antrag kannst du so einreichen. Dafür gibt es ja die Möglichkeit des Widerspruchs, was die Verhandlung dann zur Folge hat. Dort muss man dann erst beweisen können, daß die Forderung auch gerechtfertigt ist.


    Theoretisch kannst du einfach x-Beliebige Mahnverfahren eröffnen. Solange man nicht in den Widerspruch geht, wird daraus nachher ein rechtswirksamer Titel.


    Eventuell kann deine Ex über die halbe Summe einen Kredit aufnehmen und damit ihre Hälfte vom bestehenden Kredit tilgen.
    Somit ist der Kredit auch getrennt.


    Auch falsch. Einfach die Hälfte des Kredits tilgen und dann meinen aus der Verantwortung zu sein ist auch falsch. Es haften beide gesamtschuldnerisch für den Kompletten Kredit-Betrag. Den Kredit in "2 Hälften" zu teilen geht nur mit der Zustimmung der Bank. Da hilft auch kein Gericht. Diese können den auch nicht per Urteil trennen, weil es für eine derartige Entscheidung keine Rechtsgrundlage gibt.


    So ein Kreditvertrag ist nur teilbar, wenn alle Vertragsparteien dem Zustimmen. Das heißt: Jeder der Kreditnehmer und der Kreditgeber. Und der Kreditgeber wird den Teufel tun so etwas zu machen, wenn einer der Kreditnehmer schon zeigt, daß er seinen Teil des Vertrages nicht erfüllen wird. Er würde somit im Vorraus auf die Hälfte des geliehenen Geldes verzichten und das würde wohl keiner machen.

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  • Den Kredit in "2 Hälften" zu teilen geht nur mit der Zustimmung der Bank.


    So ein Kreditvertrag ist nur teilbar, wenn alle Vertragsparteien dem Zustimmen.

    Deswegen ja zweiten Kredit so geht es ohne Zustimmung der Bank
    Dazu muss aber noch mehr berücksichtigt werden


    Auch falsch. Einfach die Hälfte des Kredits tilgen und dann meinen aus der Verantwortung zu sein ist auch falsch. Es haften beide gesamtschuldnerisch für den Kompletten Kredit-Betrag.

    :hae: Hat das jemand geschrieben


    Solang theoretisch beide zahlen
    Zahlt einer nicht mehr ist nix mehr mit gesamtschuldnerisch dann darf einer alles tragen



    Um wirklich mehr sagen so können sollte man wissen für was der Kredit verwendet wurde. Und in wessen Besitz diese Dinge jetzt sind.
    Meist zahlt doch derjenige in dessen Besitz die Objekte sind zähneknirschend alles alleine


    Bei Haus würde wenn beide nicht zahlen Verkauf oder Zwangsversteigerung anstehen

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  • Deswegen ja zweiten Kredit so geht es ohne Zustimmung der Bank
    Dazu muss aber noch mehr berücksichtigt werden


    Was bringt das einen 2. Kredit aufzunehmen? Damit kann man den ersten ablösen, aber dann hat man die Schulden komplett allein an der Backe. Bringt nichts, außer daß man dann noch eine Vorfälligkeitsentschädigung obendrauf kommt.


    Solang theoretisch beide zahlen
    Zahlt einer nicht mehr ist nix mehr mit gesamtschuldnerisch dann darf einer alles tragen


    Genau dieses heißt doch gesamtschuldnerisch. Jeder haftet über den gesamten Betrag. Zahlt einer nicht, dann muss der andere einspringen.

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  • Was bringt das einen 2. Kredit aufzunehmen? Damit kann man den ersten ablösen, aber dann hat man die Schulden komplett allein an der Backe. Bringt nichts, außer daß man dann noch eine Vorfälligkeitsentschädigung obendrauf kommt.


    :ohnmacht: reden aneinander vorbei


    Aus einen Gemeinsamen kann man auch zwei getrennte machen für die dann jeder alleine verantwortlich ist und haftet


    aber reine Theorie da je nach Summe eine Bank immer einen zweiten Kreditnehmer oder Bürgen will


    Fakt ist gerade das TS für einen Kredit alleine zahlt weil der zweite Kreditnehmer eben nicht zahlt und das war nicht der Sinn des gemeinsamen Kredit und eine Lösung gesucht wird ohne Gericht

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  • reden aneinander vorbei


    Ja, ich hab dich jetzt verstanden. Die Teilung des Kredites ist eine Möglichkeit ohne Gericht. Aber wie du richtig sagst eine rein theoretische, da die Bank als Vertragspartner nicht mitmachen wird. Von daher keine praktikable Lösung, über die es sich lohnt nachzudenken.

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  • Der Kredit war ein Konsumkredit. Hat nix mit dem Haus zu tun, mehr oder weniger. Jedenfalls weiß heute keiner von uns mehr ganz genau wofür der eigentlich war oder was genau dafür gekauft wurde. Wir haben damit unsere insgesamt 3 Konten getilgt und das ist nicht das erste Mal. Wir haben ständig über unsere Verhältnisse gelebt und alle paar Jahre die Konten durch Kreditaufnahme bzw. Erhöhung "geputzt".


    Meine Ex hat auch schon mal verlauten lassen dass sie es nicht einsieht für einen Kredit zu zahlen von dem sie gar nicht mehr weiß wofür der war und hat behauptet ich hätte das Geld für mich verprasselt. Na ja, nachweisbar ist da nix und da gemeinsam aufgenommen während der Ehezeit denke ich die hälftige Abzahlung ist rechtens und auch vor Gericht ggf. durchsetzbar.


    Meine Ex kommuniziert derzeit gar nicht mehr mit mir und auch auf meine Mails gabs nur ein kurzes "ich melde mich bei der Bank" von ihr. Das wars. Ich warte nächste Woche nochmal ab und dann würde ich si9e per Einschreiben und Fristsetzung zur Zahlung auffordern, ist das soweit korrekt ?


    Danach müsste ich dann also ein Mahnverfahren einleiten, richtig?


    Und wenn sie dann Einspruch einlegt muss ich vor Gericht, da ist meine Frage ob ich dafür einen Anwalt brauche oder ob ich das allein machen kann??? Da reicht doch eigentlich der Kreditvertrag als Beweis aus. Irgendwelche Nachweise über den Verbleib des Geldes gibt es nicht soweit mir bekannt.