Wohngeld für alleinerziehende Mutter mit Partner

  • Hallo liebe Leser.


    Bevor ich zu meiner Frage komme erstmal etwas über uns.


    Wir sind beide 28 Jahre alt und kommen aus dem schönen Saarland, meine Lebensgefährtin hat zwei Kinder (4 und 6) aus der vorherigen Partnerschaft.


    Ich bin derzeit noch in meinem letzten Ausbildungsjahr und meine Lebensgefährtin arbeitet Teilzeit was meist so zwischen 120 und 150 Stunden schwankt. Der Vater der beiden Kinder bezahlt brav seinen Unterhalt und trotzdem wird es in manchen Monaten knapp mit unserer eigenen Wohnung.


    Daher meine Frage ob es für uns Aussichten gibt, dass meine Partnerin Wohngeld von der Familienkasse erhält. Gibt es irgendwelche Regelungen wieviel die Mutter und Partner zusammen verdienen dürfen? Werden da Unterhalt und Kindergeld mit einberechnet? Wir kommen derzeit auf 550€ Kaltmiete, mit Nebenkosten sind das an die 920€.


    Das Mittagessen im Kindergarten und in der Schule muss meine Partnerin zum Teil selbst tragen ebenso einen Anteil des Kindergartens was mir schon sehr komisch vorkommt.


    Schonmal danke für die Antworten und einen lieben Gruß

  • Also bei meiner pi über den Daumen- Rechnung, komme ich auf über 2000€ die ihr zur
    Verfügung habt......wenn ich bei deiner Freundin von 7.50/ Std. und der Mindeststd-
    Anzahl und Mindestunterhalt ausgehe.


    Ich kann mir kaum vorstellen, das man damit noch Anspruch auf Wohngeld hat. Mal davon
    abgesehen, wird dein Geld da auch einberechnet, weil ihre eine Bedarfsgemeinschaft seid.

  • ganz einfach: ihr werdet zusammen veranschlagt. kindergeld wird nicht angerechnet. dass, bei entsprechendem einkommen, ein teil der betreuungs- und verköstigungskosten selbst getragen werden muss, ist meist selbstverständlich (föderalismus erlaubt keine generellen aussagen). ebenso ist es so, dass beim wohngeld nur eine der mietstufe und personenzahl angemessene miete bezuschusst wird - liegt man drüber, ist das vollkommen i. o., diese kosten werden aber eben nicht berücksichtigt.


    befrag doch mal einen wohngeldrechner.

    wer einem alles geben kann, kann einem auch alles nehmen.
    kettcar, "in deinen armen"

  • Also bei meiner pi über den Daumen- Rechnung, komme ich auf über 2000€ die ihr zur
    Verfügung habt......wenn ich bei deiner Freundin von 7.50/ Std. und der Mindeststd-
    Anzahl und Mindestunterhalt ausgehe.


    Ich kann mir kaum vorstellen, das man damit noch Anspruch auf Wohngeld hat. Mal davon
    abgesehen, wird dein Geld da auch einberechnet, weil ihre eine Bedarfsgemeinschaft seid.

    Wohngeldrechner click hier
    Bundesland, Stadt, dann wird nach euren Einkünften gefragt und schonmal Pie mal Daumen ausgerechnet
    eure Nebenkosten kommen mir extrem hoch vor

    Laut diesem Wohngeldrechner komme ich auf 470€


    550€ kalt
    95€ Gas
    90€ Strom
    35€ Telefon, TV, Internet
    49€ Wasser&Abwasser
    21€ Müll


    Sie kommt im Durchschnitt auf 950€ Netto, ich auf 700€, Unterhalt sind 525€, Kindergeld habe ich gerade nicht im Kopf. Wir zahlen noch einen Teil der Tagesmutter, des Kigas etc...

  • Telefon, TV, Inet und auch der Strom sind keine Teil der Warmmiete. Die darfst du nicht in der Miete mit einbeziehen.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • außerdem zählt sie (mMn) nicht zu den Alleinerziehenden, damit fallen die Zuschläge schon mal weg....


    bei knapp 2500 Einkommen mit der Miete nicht klar zu kommen, deutet eher auf andere Probleme - laßt euch beraten....


    Mit der Summe noch Unterstützung zu fordern ohne Zahlungsprobleme, empfinde ich als dreist .... ( ich:multijobberin ohne staatliche Unterstützung )

    "all your lives a cosmic joke" lemmy
    2 Kids *2007 *2010

  • 950
    700
    525
    184
    184
    ====
    2543
    bleiben nach
    550€ kalt
    95€ Gas
    90€ Strom
    35€ Telefon, TV, Internet
    49€ Wasser&Abwasser
    21€ Müll
    ==============
    1703


    auch wenn da noch ein paar Euro für die Tagesmutter abgehen - ist das nicht schlecht, oder hab ich mich verrechnet ?
    Ich fürchte mit weiteren Zuschüssen (Außer Kinderbetreung) wird das nichts.
    Aber probiert es mit allen Unterlagen bei einer Beratungsstelle - vielleicht gibt es noch das ein oder andere was euer
    Einkommen mindert und angerechnet wird.

  • Auch wenn das Kindergeld nicht angerechnet wird, euer gemeinsames Einkommen ist vermutlich zu hoch um Zuschüsse zu erhalten.


    Da ihr zusammen wohnt zählt sie auch nicht als Alleinerziehend.


    Ich würde mal grundsätzlich die gesammte Ausgaben aufbröseln, da muss irgendwo Geld "flöten" gehen für "unnötige" Dinge.


    Eventuell auch mal zur Schuldnerberatung gehen wenn Schulden zu zahlen sind.

  • Führt ihr Haushaltsbuch? Sowas hilft einerseits, um nachher zu schauen, wieviel für "unwichtige Kleinigkeiten" draufgegangen ist (Coffee-to-go summiert sich auch bei 1€ pro Kaffee, wenn mans oft genug mitnimmt...), und andererseits kann man Kostenentwicklungen über Monate beobachten. Geht man beim Vierpersonenhaushalt wegen Stress öfter abends nach der Arbeit noch - am besten hungrig - in den Supermarkt, anstatt wie zuvor regelmäßig mit Liste in den Discounter, kommen da schnell 100 Euro im Monat zusammen.

  • Ich hab weniger Einkommen und höhere Fixkosten, Wohngeld bekomme ich dennoch nicht. Unterhalt übrigens auch nicht. Dennoch verhungern wir hier nicht.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern